Protocol of the Session on February 22, 2006

Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Osten.

Herr Minister, sehen Sie - erstens - wirklich einen direkten Zusammenhang zwischen dem Flughafenausbau und dieser Ausstellung?

Zweitens: Geben Sie mir Recht, dass sich für viele Bevölkerungsgruppen die Attraktivität der ILA ohne den militärischen Teil erhöhen würde? Bei der Automesse in Leipzig sieht man auch keine Panzer.

Eine kurze und klare Antwort: Erster Teil - ja; zweiter Teil nein.

Vielen Dank für die kurze, klare Antwort. - Wir kommen zu der Frage 598 (Verwahrlosung der Natur aufgrund der Kürzung von EU-Mitteln in der kommenden Förderperiode), die der Abgeordnete Schulze von der DVU-Fraktion stellt.

Medienberichten zufolge droht durch die Kürzung der EUMittel in der kommenden Förderperiode infolge der EU-Osterweiterung eine Verwahrlosung der Natur. Da die neuen Bundesländer mit ca. 20 % weniger Geld auskommen müssen, sind schon jetzt verheerende Auswirkungen, insbesondere für Ökobauern, zu erwarten.

Weiter wird festgestellt, dass neben anderen Bundesländern auch Brandenburg aus der Förderung der Umstellung auf Biolandbau bereits ausgestiegen ist.

Deshalb meine Frage: Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um den brandenburgischen Landwirten speziell in den Touristik- und Erholungsgebieten - bei der Erhaltung und Pflege der Natur angesichts der drohenden Kürzungen der EU-Mittel die erforderlichen finanziellen Mittel dennoch zu gewähren?

Herr Minister Woidke, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schulze, es ist schon schwer erträglich, was in Ihrer Frage enthalten ist,

(Beifall bei SPD und der Linkspartei.PDS)

nämlich der Zusammenhang zwischen der EU-Osterweiterung und der Verwahrlosung. Fachlich und sachlich ist es mir ein großes Rätsel, was Sie mit der Verwahrlosung der Natur meinen.

(Zuruf des Abgeordneten Schulze [DVU])

Ich versuche Ihre Frage so zu beantworten, wie sie wahrscheinlich gemeint ist. Es geht darum, dass wir in der Pflege unserer Kulturlandschaften - weniger der Natur - zu einem großen Teil europäische Mittel aus der zweiten Säule einsetzen. Ich möchte in diesem Zusammenhang gleich noch einen mit Ihrer Anfrage vermittelten Eindruck zurückweisen: Die finanziellen Probleme in der zweiten Säule resultieren nicht nur aus der EU-Osterweiterung, sondern auch aus der Diskussion der zehn großen Nettozahlerländer, die allesamt insgesamt weniger bezahlen wollen; weswegen die zweite Säule nicht mehr so toll ausgestattet ist, wie sie es in den letzten Jahren war.

Die gemeinsame Agrarpolitik sieht im Rahmen der zweiten Säule Maßnahmen vor, die die Umweltverträglichkeit bei der landwirtschaftlichen Erzeugung stärken, beispielsweise Investitionsbeihilfen für umweltfreundliche Produktionsmethoden oder auch die Förderung des Ökolandbaus oder extensiver

Viehhaltung. Sie umfasst weiter Maßnahmen, die Landwirte für Dienste an der Umwelt belohnen, sofern diese über die selbstverständliche Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis und der Umweltschutzgesetze hinausgehen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, solche Maßnahmen in alle von ihnen umzusetzenden Programme zur ländlichen Entwicklung einzubeziehen. Mit einer finanziellen Mindestausstattung im Umfang von 25 % der Gesamtmittel ist als zweiter Schwerpunkt des ELER die Verbesserung der Umwelt und der Landwirtschaft geplant. Insofern werden auch künftig Agrarumweltmaßnahmen angeboten.

Im Übrigen ist die Erhaltung der Kulturlandschaft nicht nur in den ausgewiesenen Erholungs- und Touristikgebieten ein vorrangiges Anliegen der Landesregierung. Mit diesem hohen Haus besteht Einigkeit darin, die flächendeckende Landwirtschaft in Brandenburg auch aus kulturlandschaftlichen Erwägungen weiterhin zu erhalten, und zwar auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen.

Aufgrund der bereits genannten Beschlüsse des EU-Gipfels über die EU-Finanzplanung ist auch in Brandenburg mit Einschnitten für die Landwirte zu rechnen, die sich zu solchen Umweltagrarmaßnahmen verpflichten. Noch ist jedoch die Aufteilung der verfügbaren Mittel unter den neuen Bundesländern nicht abgeschlossen. Ich bin zuversichtlich, dass die Kürzungen nicht in dem von der Presse vorausgesagten Umfang erforderlich sein werden.

Ich habe allen Verbänden - auch dem Ökolandbauverband - zugesagt, dass wir vor der Verteilung der Mittel in verschiedene Landesprogramme mit allen Verbänden in konstruktive Gespräche eintreten und diese Beschlüsse dann in möglichst großem Einklang vorbereiten wollen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Auch die nächste Frage geht in diese Richtung. Die Abgeordnete Stark stellt die Frage 599 (Fördermittelbe- reitstellung ILE).

Im Rahmen des Programms Integrierte Ländliche Entwicklung sollen Sozial-, Wirtschafts- und Naturräume im ländlichen Bereich gefördert werden.

Ich frage die Landesregierung: Wann im Jahre 2006 werden diese Fördermittel an die Kommunen ausgereicht?

Herr Minister Woidke antwortet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Stark, die Umsetzung der Integrierten Ländlichen Entwicklung ist aus unserer Sicht der strategische Ansatz des Hauses zur Neuausrichtung der Förderpolitik im Land.

Die Neuausrichtung und Förderung nach diesen neuen Gesichtspunkten ist Anfang Oktober angelaufen. Sowohl in den Standortentwicklungskonferenzen mit den Regionen als auch in den nachfolgenden Gesprächen mit einer Vielzahl von Beteiligten hat sich herausgestellt, dass die Integrierte Ländliche Entwicklung insbesondere wegen der umfangreichen Möglichkeit zur Mitwirkung von Kommunen und Unternehmen eine sehr verbreitete Akzeptanz findet.

Im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung und auch bei der Gemeinschaftsinitiative LEADER plus wurden im Jahr 2005 eine Vielzahl von Maßnahmen gefördert. Ein umfangreiches Investitionsgeschehen wurde ausgelöst und es wurden eine Reihe von Arbeitsplätzen geschaffen.

Für den Zeitraum von 2006 bis 2008 stehen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 42 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Vielzahl von Vorhaben befindet sich gegenwärtig schon in der Umsetzung, sie sind damit bis zum Jahr 2008 gesichert.

Ich darf noch darauf hinweisen, dass wir uns kurz vor dem Ende der so genannten aktiven Phase der laufenden Förderperiode befinden. Das heißt, die aus Brüssel zur Verfügung gestellten Mittel müssen spätestens bis zum 31.12. dieses Jahres bewilligt sein. Deshalb sind die Aufteilung der Mittel zwischen den einzelnen Bereichen und die entsprechende Prioritätensetzung gegenwärtig Anliegen, mit denen wir uns sehr intensiv beschäftigen. Entscheidungen hierzu wollen wir zeitnah, das heißt Ende Februar/Anfang März, treffen. Im unmittelbaren Anschluss daran erfolgt die haushaltstechnische Umsetzung, sodass ich davon ausgehe, dass Anfang März weitere Bewilligungen im Bereich der ländlichen Entwicklung erfolgen können.

Ich möchte noch hinzufügen, dass wir bis zum Sommer alle zur Verfügung stehenden europäischen Mittel bewilligt haben wollen, damit wir, falls einer der Antragsteller ausfällt, was hin und wieder vorkommt - wir bewilligen vorher, dann wird die Maßnahme durchgeführt und erst danach wird das Geld ausgezahlt -, noch einen Puffer von wenigstens einem halben Jahr haben, neue Antragsteller finden zu können, um am 31.12. dieses Jahres möglichst kein europäisches Geld nach Brüssel zurückgeben zu müssen, da am 31.12. bekanntermaßen die Förderperiode endet. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke für die Beantwortung. - Wir kommen zu einem kleinen Jubiläum, denn jetzt wird die Frage 600 (Landeshoch- schulrat) vom Abgeordneten Jürgens gestellt. Bitte.

Wir haben alle sicherlich noch die Debatte vom Januar vor Augen, die es um die Nichtwahl des Präsidenten der BTU gab. Im Rahmen dieser Debatte gab es auch Kritik am Landeshochschulrat und an dem entsprechenden Verfahren.

Ich frage daher die Landesregierung, inwiefern sie Änderungsbedarf hinsichtlich der Aufgaben und der Kompetenzen des Landeshochschulrates sieht.

Das wird uns Ministerin Wanka erklären.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt in Brandenburg seit 1999 - damals ist das Hochschulgesetz novelliert worden - einen Landeshochschulrat. Das ist ein Gremium von unabhängigen Experten mit der Aufgabe, die Hochschulen und auch die Landesregierung in wissenschaftspolitischen Fragen zu beraten. Diese Form, dass man einen Landeshochschulrat etabliert, der eine Art Mittlerfunktion zwischen Hochschulen und Landesregierung einnimmt, ist in Deutschland ungewöhnlich, einzigartig.

Der Landeshochschulrat hat neben den Beratungsfunktionen auch die Aufgabe, bei der Präsidentenwahl an den Hochschulen mitzuwirken. Das ist im Hochschulgesetz geregelt. Das funktioniert so, dass der Landeshochschulrat im Benehmen mit dem Senat der Hochschule Vorschläge für die Präsidentenwahl macht. Die eigentliche Wahl vollzieht sich im Senat der Hochschule. Das heißt, das letzte Wort hat immer die Hochschule, hat immer der Senat.

Das ist traditionell so, wobei jetzt alle Bundesländer ein Stück weit in die Richtung gehen, bei Präsidentenfindungen bzw. Präsidentenentscheidungen auch Externe zu bemühen bzw. einzusetzen. Zum Beispiel ist in Niedersachsen jetzt immer der örtliche Hochschulrat, der zu jeder Hochschule gehört, in einer Findungskommission mit Vertretern des Senats beteiligt. In Baden-Württemberg, wo die Hochschulen jetzt durch Aufsichtsräte gesteuert werden, hat eben der Aufsichtsrat eine wichtige Funktion. Aber auch dort ist die Bestätigung durch den Senat notwendig.

Wie das im Verfahren genau verläuft, ist im Hochschulgesetz und in den Wahlordnungen der Hochschulen festgelegt und entsprechend ist auch an der BTU Cottbus verfahren worden; also, Landeshochschulrat im Benehmen mit dem Senat. Es folgt die Entscheidung im Senat und der Senat hat den Kandidaten Sigmund, den langjährigen Präsidenten, nicht gewählt.

Das ist demokratisch völlig okay und so etwas ist im Hochschulbereich auch gar nicht unüblich. Die Nichtwahl von vorgeschlagenen Kandidaten ist etwas, was an allen Hochschulen in Deutschland aus ganz unterschiedlichen Gründen immer wieder geschieht. Die Tatsache, dass er nicht gewählt wurde, hat nichts mit dem Verfahren zu tun. Es ist also kein Rückschluss auf das Verfahren möglich, sodass man an dieser Stelle eigentlich keine Kritik am Landeshochschulrat anbringen kann.

Ich habe gesagt, dass es den Landeshochschulrat seit 1999 gibt. Wenn wir das Hochschulgesetz novellieren - das wollen wir in dieser Legislaturperiode machen -, ist es wichtig, folgende Fragen zu prüfen: Wie hat sich der Landeshochschulrat bewährt? Wie hat das funktioniert? Was hat es gebracht? - Das ist eine Diskussion, die natürlich mit den Betroffenen geführt werden muss und, Herr Jürgens, wir haben damit im Wissenschaftsausschuss begonnen. Dort war der Vorsitzende des Landeshochschulrates und wir haben seine Meinung dazu eingeholt, was er ändern würde, zum Beispiel bei den Kompetenzen, oder wie er die Zukunft des Landeshochschulrates sieht.

Das ist ein Prozess, der jetzt abläuft. Nach dem Ergebnis dieses Prozesses werden wir bei der Novelle des Hochschulgesetzes entscheiden, ob wir dort etwas verändern und was wir im Einzelnen tun werden.

Es gibt Nachfragebedarf beim Fragesteller.

Ich habe zwei Nachfragen. Es ist schön, dass wir uns im Prozess befinden und evaluieren wollen,

Diskutieren!

inwiefern der Landeshochschulrat selber Änderungsbedarf sieht und inwiefern wir als Parlament Änderungsbedarf sehen.

Meine erste ganz konkrete Nachfrage: Der Vorsitzende des Landeshochschulrates, Herr Prof. Dr. Schneider, wünscht sich - auch im Ausschuss hat er das gesagt - eine stärkere politische Verankerung des Landeshochschulrates. Inwiefern wollen Sie diesem Wunsch nachkommen?

Meine zweite Frage: Wie ist der Stand des Wahlverfahrens an der BTU Cottbus?

Zur ersten Frage: Ja, er kann sich etwas wünschen. Er hat ja auch seine Meinung geäußert. Das ist völlig okay.

(Heiterkeit bei der CDU)