Protocol of the Session on January 25, 2006

Herr Minister Rupprecht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senftleben, die Landesregierung hat durch die Unterstützung diverser Projekte und die Inkraftsetzung neuer Rahmenpläne in der Sekundarstufe I verschiedene Ansätze geschaffen, um die Rechtskunde in Schulen allgemein zu befördern. Ich möchte nur zwei Fächer nennen, die dazu passen: Lebenskunde-EthikReligionskunde und Politische Bildung. Daneben gibt es im Rahmen übergreifender Themenkomplexe Ansätze für andere

Fächer, beispielsweise für das Fach Geschichte. Wir haben außerdem in der Sekundarstufe II ein reguläres Fach Recht, das übrigens interessanterweise in einer Potsdamer Schule in einem Pilotprojekt auch als E-Learning unterrichtet wird.

Zum Rechtskundeunterricht, wie Sie in der Frage formuliert haben, möchte ich sagen, dass es sich dabei nicht um ein reguläres Unterrichtsfach in der Sekundarstufe I handelt - hier ist der Name etwas irreführend -, sondern es ist im Prinzip ein Wahlunterricht, der im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften von Juristen an Schulen erteilt wird.

Kurz zur Geschichte: Im September 1998 haben das MdJ und mein Haus eine Vereinbarung geschlossen. Hinsichtlich dieser Vereinbarung im Rahmen des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ war es Juristen möglich, bei Informationsveranstaltungen in Schulen aufzutreten. Es handelte sich um Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Dabei ging es hauptsächlich um die Strafbarkeit rechtsextremistischer Verhaltensweisen. Wir haben diese Vereinbarung im Oktober 2001 dahin gehend erweitert, dass es jetzt möglich ist, in Schulen auch rechtskundliche Themen in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften zu bearbeiten. Das ist das, was man zum Teil als Rechtskundeunterricht bezeichnet. Durch das ehrenamtliche Engagement von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, das ich hier ausdrücklich loben möchte, ist es gelungen, inzwischen an 40 weiterführenden Schulen im Land Brandenburg solche AGs einzurichten. Ich halte das für sehr, sehr wichtig, weil dadurch junge Menschen Einblick in einen ihnen sonst unbekannten und dubiosen Raum erhalten, den Raum der Rechtspflege, der Verhaltensweisen und Verfahren in Gerichten.

Ich bin sehr an einer Fortsetzung und auch Ausweitung dieser Arbeitsgemeinschaften interessiert, weil ich sie für ein wirklich sehr wichtiges Instrument halte, um bei jungen Leuten Rechtsbewusstsein und Rechtskultur zu fördern. Mein Haus wird alle beteiligten Partner intensiv unterstützen, damit die Zusammenarbeit weiterhin so erfolgreich wie bisher verläuft. Das hängt natürlich vom ehrenamtlichen Engagement der Juristen ab. Es freut mich sehr, dass uns Herr Prof. Dr. Wolfgang Farke, der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, versichert hat, dass vonseiten der Justiz auch in Zeiten knapper Kassen weiter daran gearbeitet wird. Gemeinsam mit meiner Kollegin Blechinger werde ich mich persönlich darum bemühen, die Juristen zu motivieren, sich in Schulen einzubringen. Zum Schluss habe ich eine Bitte an die hier anwesenden Juristen davon gibt es einige im Saal -: Bitte, bringen Sie sich auch ein! - Danke.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 550 (Haushalt der Kas- senärztlichen Vereinigung Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Dr. Münch.

Nach Presseberichten hat das Gesundheitsministerium im Rahmen der Rechtsaufsicht über die Kassenärztliche Vereinigung im Dezember 2005 den Haushaltsplan der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg beanstandet.

Daher frage ich: Wie beurteilt die Landesregierung das Haushaltsgebaren der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation der niedergelassenen Ärzte als Zwangsmitglieder dieser Körperschaft?

Es antwortet Ministerin Ziegler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Münch, das MASGF hat mit Schreiben vom 12. Dezember letzten Jahres den Verwaltungshaushalt der KVBB im Rahmen seiner rechtsaufsichtlichen Zuständigkeit beanstandet. Bei einigen Haushaltsansätzen - zum Beispiel im Bereich der Personal- und Mietausgaben sowie der Verwaltungskostenrücklage - haben sich Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ergeben. Damit steht auch die Höhe der seitens der KV erhobenen Verwaltungskostenumlage, die zum Januar 2006 von 3,5 auf 3,3 % gesenkt wurde, auf dem Prüfstand.

Nach unserer Auffassung erschließen sich in Teilbereichen des Haushalts weitere Wirtschaftlichkeitspotenziale, die gerade in der jetzigen, von ärztlichem Unmut begleiteten Zeit, die auch politisch von diversen Diskussionen zur finanziellen Situation der Ärzte und etwaigen Verteilungsproblematiken im Land angefacht wird, zu realisieren wären. Mit einem deutlich abgeschmolzenen Haushalt könnte auch die KV in dieser Situation entsprechende Signale setzen.

Die KV hat inzwischen gegen die Beanstandung meines Hauses Klage erhoben. Aber insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Situation der Ärzte im Lande, der gerade geführten politischen Diskussion über den einheitlichen Bewertungsmaßstab des Bundes und den brandenburgischen Honorarverteilungsvertrag sowie etwaige Entlastungen der Ärzte wären überhöhte Ansätze im Haushaltsplan der KV nicht zu rechtfertigen. Nach Maßgabe des § 69 SGB IV ist bei Aufstellung und Ausführung des Haushalts einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sicherzustellen, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllt werden. Auch die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist ein Kriterium für die Notwendigkeit der eingestellten Ausgaben. Dem MASGF als Aufsichtsbehörde obliegt auch der Schutz der Ärzte als Zwangsmitglieder der KV, wie Sie richtig festgestellt haben. Danke schön.

Vielen Dank. Die Fragestellerin hat weiteren Informationsbedarf.

Frau Ministerin, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat die Kassenärztliche Vereinigung mittlerweile ein mehrseitiges Schreiben an alle Abgeordneten, aber auch an alle Ärzte des Landes geschickt. Wie beurteilen Sie dieses Schreiben, besonders im Hinblick auf die Angriffe gegenüber Ihrem Staatssekretär?

Ich finde das Schreiben sehr produktiv, weil es allen Landtagsund Bundestagsabgeordneten die Möglichkeit gibt, sich im Detail mit den Fragen auseinander zu setzen.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt hat die Abgeordnete Schier eine Frage.

Frau Ministerin, in welcher Form wird die Arbeit der KV in den Verhandlungen mit den Krankenkassen und Ärzten beeinträchtigt?

Es ist der gleiche Personalbestand vorhanden und es ging um eine Ausweitung desselben um 25, wo wir gefragt haben, ob dies in der jetzigen Situation notwendig ist. Ist die Anmietung von 750 m2 weiterer Büroflächen notwendig? Ist die Anschaffung von neuen Pkws notwendig? Diese Fragen müssen beantwortet werden.

Hinsichtlich der bisherigen Arbeit ist zu vermerken, dass ich mir zum Beispiel in den Jahren 2003 und 2004 pünktliche Abrechnungen von Honoraren gegenüber Krankenkassen gewünscht hätte. Das würde der KV die Möglichkeit geben, den Ärzten weitere Mittel in Höhe von ca. 2 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Das wäre die Aufgabe der KV. Ich wünschte, sie würde sie endlich erfüllen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 551 (Vogelgrippe und Erhalt des Friedrich-Löffler-Instituts am Standort Wusterhau- sen), die die Abgeordnete Wehlan stellt.

Innerhalb weniger Monate hat die Vogelgrippe Tausende von Kilometern überwunden und die Grenze zu Europa erreicht. Diese Situation ist eine besondere und stellt eine neue Qualität der Verbreitung der Vogelgrippe dar.

Für die Region Berlin-Brandenburg in der Mitte Europas sind deshalb die prophylaktische Seuchenbekämpfung und ein abgestimmtes Vorgehen zwischen EU, Bund und Land wichtiger denn je.

Angesichts dessen ist die von der Bundesregierung vorgesehene Verlagerung des Instituts für Epidemiologie in Wusterhausen nicht zu akzeptieren.

Ich frage die Landesregierung, wie sie diesen Sachverhalt, besonders hinsichtlich konkreter Maßnahmen gegenüber der Bundesregierung, um den Standort Wusterhausen doch noch erhalten zu können, bewertet.

Herr Minister Woidke, wir sind gespannt auf die Antwort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wehlan, Sie wissen - wir haben bereits sehr ausführlich darüber gesprochen -, dass Bundesministerin Kühnast a. D. das Friedrich-Löffler-Institut Wusterhausen auf die Insel Riems verlagert hat, das heißt, die Außenstelle des Instituts in Wusterhausen soll mit der Zentrale, die sich auf der Insel Riems befindet, zusammengelegt werden. Es gibt bisher keine Information darüber, dass der Nachfolger von Frau Kühnast, Herr Seehofer, diese Entscheidung aufhebt, modifiziert, neu diskutiert oder Ähnliches. Das ist unser Wissensstand. Die Entscheidungskompetenz in dieser Frage liegt allein beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Berlin.

Wir haben uns auch im Landtag mehrfach für den Erhalt des Standorts Wusterhausen ausgesprochen und der Bundesregierung in mehreren Gesprächen sowie mittels Schriftwechsel angeboten, einiges für diesen Standort zu tun, wenn es denn gefragt ist, beispielsweise bei der Unterstützung von Investitionen.

Den unterstellten Zusammenhang Vogelgrippe/Friedrich-Löffler-Institut Wusterhausen kann ich nicht sehen, weil es in Summe keinen Abbau epidemiologischer Kompetenzen geben wird, da das Friedrich-Löffler-Institut trotz Verlegung in voller Größe und Mitarbeiterzahl erhalten bleibt.

Was wir wollen, ist, daneben die Außenstelle in Wusterhausen zu erhalten. Dass es uns gelingen wird, ist in jetziger Zeit wohl eher fraglich, weil von Bundesseite nicht ganz zu Unrecht gesagt wird, dass eine Zentralisierung auch gewisse Effekte mit sich bringt sowie die Zusammenarbeit verbessert werden kann. Wir werden aber weiterhin alles an uns Liegende tun, um die Außenstelle zu erhalten.

Vielen Dank. Es gibt keinen Nachfragebedarf mehr. Ich danke für die Beantwortung der Frage. - Wir kommen zur Frage 552 (Abwanderung von Grundschülern in andere Bundesländer) , gestellt vom Abgeordneten Senftleben.

Während mit Ausnahme Berlins alle Nachbarländer Brandenburgs die vierjährige Grundschule haben, beträgt in Brandenburg die Grundschulzeit sechs Jahre. Besonders in den Grenzregionen zu Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen kommt es nach Aussagen von Eltern, Lehrern und Schulleitern zunehmend zu Abmeldungen nach der vierten Klasse und zu Ummeldungen an Schulen in Nachbarländern.

Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie diese Entwicklung, die eventuell Schulstandorte in den brandenburgischen Grenzregionen gefährden könnte?

Herr Minister Rupprecht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senftleben, ich kann, bevor ich auf Ihre Frage antworte, Entwarnung geben. Es gibt wegen der sechsjährigen Grundschulzeit in Brandenburg an den Grenzen zu den benachbarten Bundesländern keine dramatische Abwanderung, es gibt auch keine Gefährdung von Schulstandorten. Wir haben aufgrund der Anfrage die staatlichen Schulämter befragt. Ich teile das Ergebnis mit:

Die Staatlichen Schulämter Frankfurt (Oder), Brandenburg und Wünsdorf haben keinerlei Abmeldungen aus der vierten Klasse in die fünfte Klasse anderer Länder vermeldet. Im Staatlichen Schulamt Eberswalde wechselten zum laufenden Schuljahr drei Kinder nach Mecklenburg-Vorpommern. Alle Kinder haben ihren Hauptwohnsitz in Brandenburg behalten.

Im Staatlichen Schulamt Perleberg waren es ebenfalls drei Kinder, die nach Mecklenburg-Vorpommern wechselten, ein Kind wechselte den Hauptwohnsitz, ist damit also auch kein Brandenburger Schüler mehr.

Im Staatlichen Schulamt Cottbus wechselten 13 Kinder nach der vierten Klasse nach Sachsen. Alle Kinder wohnen weiterhin in Brandenburg, kommen aber - das ist bei der Zahl zumindest wichtig zu ergänzen - aus vier verschiedenen Schulen.

Zusammengefasst wechselten demzufolge zum Schuljahr 2005/06 insgesamt 26 Schülerinnen und Schüler aus Brandenburg in ein anderes Bundesland. Da ein Kind umgezogen ist, bleiben 25 Brandenburger Schülerinnen und Schüler übrig, die in einem anderen Bundesland beschult werden. Wir haben in diesem Jahrgang insgesamt 15 000 Schüler. Sie werden mir zustimmen, dass diesbezüglich keine dramatische Entwicklung erkennbar ist. Durch diese Entwicklung ist auch kein Schulstandort gefährdet.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank für die Beantwortung der Frage. - Wir kommen zur Frage 553 (Be- und Entlastung von Kommunen durch Hartz IV), gestellt von der Abgeordneten Dr. Schröder.

Nach Auskunft des Landkreistages sowie des Städte- und Gemeindebundes in einer jüngst durchgeführten Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie am 11. Januar 2005 wurden nach Aussagen der Spitzenverbände Brandenburger Kommunen durch Hartz IV im Jahr 2005 sowohl be- als auch entlastet.

Ich frage daher die Landesregierung: In welcher Größenordnung wurden 2005 durch Hartz IV Brandenburger Kommunen insgesamt finanziell be- bzw. entlastet?

Ich gebe die Frage an Ministerin Ziegler weiter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anhörung hat einiges Licht in die Diskussion gebracht. Dafür bin ich dem Ausschuss sehr dankbar. Die Datenbasis und damit die Beurteilungsgrundlage im Hinblick auf die Be- und Entlastung der Kommunen durch die Umsetzung des SGB II ist eben zum Teil immer noch unvollständig. Es fehlen bis heute landesund bundesweit vollständige und gesicherte Daten. Dies war letztlich auch Ursache dafür, dass die beabsichtigten Revisionsverfahren zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung gescheitert sind.

Wie Sie wissen, beteiligt sich der Bund, wie von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Bundesrat gefordert, rückwirkend in den Jahren 2005 und 2006 mit 29,1 % an diesen Kosten. Den Kommunen wird damit Planungssicherheit für die beiden Jahre gegeben.

Hinsichtlich der Be- und Entlastung kann festgestellt werden, dass durch die größere Anzahl an Bedarfsgemeinschaften höhere Belastungen für die Kommunen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung entstehen. Es hat sich jedoch auch gezeigt, dass die durchschnittlichen Kosten für Unterkunft und Heizung je Bedarfsgemeinschaft niedriger als zunächst angenommen sind.

Über die Entlastung der Kommunen bei der Sozialhilfe können erst nach Vorlage der Sozialhilfestatistik für das Jahr 2005 konkrete Aussagen gemacht werden. Wir werden dann in der Lage sein, anhand von Verlaufsdaten sichere Angaben über die Beund Entlastung zu machen. Das wird im Hinblick auf eine endgültige Regelung, die für die Kostenbeteiligung des Bundes ab 2007 gelten soll, von Bedeutung sein. An diesem Prozess wird die Landesregierung im Interesse der Kommunen offensiv weiterarbeiten.