Protocol of the Session on January 25, 2006

Wir beabsichtigen, das Verfahren insoweit zu ändern, dass, wenn es seitens der Hausspitze Trennungsgeldanträge gibt derzeit gibt es keine -, die Bearbeitung nicht im Ministerium der Justiz, sondern in einem anderen Hause erfolgt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zu den Fragen 545, 546 und 547, die sich mit der Umsetzung von Landtagsbeschlüssen - hier: mit den Öffnungszeiten in der Außengastronomie - befassen. Ich setze Ihr Einverständnis voraus, die drei Fragen vortragen und dann zusammenhängend beantworten zu lassen.

Wir beginnen mit der Frage 545 (Umsetzung von Beschlüssen des Landtages), die die Abgeordnete Richstein formulieren wird.

Am 10. November 2005 forderte der Landtag die Landesregierung auf, gesetzliche Veränderungen für die Verlängerung der Öffnungszeiten im Außengastronomiebereich bis zum 31.12.2005 in den Landtag einzubringen. Bedauerlicherweise ist dies bis zum 17. Januar 2006 nicht geschehen.

Ich frage die Landesregierung, wie sie künftig sicherstellen wird, dass die Beschlüsse des Landtages fristgerecht umgesetzt werden.

Die Frage 546 (Längere Öffnungszeiten für die Außengastro- nomie) wird die Abgeordnete Hackenschmidt stellen. Bitte.

Ich lasse die Einleitung weg und frage die Landesregierung: Wann tritt die vom Landtag Brandenburg geforderte Verlängerung der Öffnungszeiten in der Außengastronomie in Kraft?

Die Frage 547 (Novellierung Immissionsschutzgesetz) wird der Abgeordnete Domres stellen. Bitte.

Ich lasse die Einleitung ebenfalls weg und komme zur Fragestellung: Aus welchen Gründen hat die Landesregierung diesen Beschluss bis jetzt nicht umgesetzt und die notwendigen Änderungsvorschläge in den Landtag eingebracht?

Herr Minister Dr. Woidke hat die schwierige Aufgabe, alle drei Fragen zu beantworten. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Fragesteller, die schwierige Aufgabe dabei ist es, die Fragen so zu beantworten, dass die Fragesteller mit der Beantwortung zufrieden sind.

Ich will es trotzdem versuchen, da es sich um eine recht komplexe Materie handelt, die sich nach dem Lesen des Landtagsbeschlusses allerdings als nicht so sehr komplex erweist.

Am 10. November des letzten Jahres hat der Landtag die Landesregierung per Beschluss aufgefordert, bis zum 31. Dezember einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes vorzulegen. Nun fragen die drei Kolleginnen und Kollegen - ich fasse die Frage zusammen -: Warum hat die Landesregierung dem Landtag die Vorlage bis heute nicht zugeleitet? Meine Antwort darauf ist einfach, aber für die Fragesteller und die anderen geneigten Betrachter sicherlich unbefriedigend: Es war innerhalb des gesetzten Zeitrahmens - bis zum 31. Dezember -, ja nicht einmal bis zum heutigen Tage, nicht möglich, diese Arbeit zu leisten.

Das hat vor allem zwei Gründe, nämlich erstens den, dass der Landtag erwarten kann, dass ein Gesetzentwurf, bevor er dem Kabinett vorgelegt wird, mit allen Beteiligten abgestimmt ist. Das bedeutet vor allem, dass der Entwurf zu diesem Zeitpunkt unter allen erforderlichen fachlichen, politischen und auch rechtlichen Gesichtspunkten geprüft wurde und von allen Ressorts gemeinsam getragen wird. In dieser Phase der Prüfung und Abstimmung befinden wir uns zurzeit. Ein Zeitraum von sechs Wochen reicht für diese Prüfung selbst dann nicht aus, wenn es keinerlei rechtliche oder fachliche Probleme gibt; das wissen alle, die sich schon einmal mit solchen Dingen befassen durften.

Der zweite Grund dafür, dass wir die Frist nicht einhalten konnten, besteht darin, dass es massive rechtliche und fachliche Probleme in diesem Bereich gibt. Ich will es kurz zusammenfassen: Das, womit der Landtag die Landesregierung beauftragt hat, hat ganz erhebliche Berührungspunkte mit Bundesrecht und europäischem Recht.

Weiterhin gibt es zu diesem Thema höchstrichterliche Rechtsprechung, deren Leitlinien wir bei allem, was wir in diesem Lande tun oder lassen, zu beachten haben. Gesetze, die der Landtag beschließt, müssen gerichtsfest sein.

Die Situation ist für alle Beteiligten nicht leicht. Der Beschluss hat das Ziel, der Außengastronomie generell Öffnungszeiten bis 24 Uhr zu ermöglichen. Da dies zwangsläufig auch Fragen des Lärmschutzes berührt, hätte ich mich schon sehr gefreut, wenn der Fachausschuss, der Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, im Vorfeld dieses Beschlusses beteiligt und angehört worden wäre. Ich hätte nämlich bei einer solchen Anhörung von den Erfahrungen des Freistaates Bayern mit einem vergleichbaren Vorstoß des Bayerischen Landtages berichten können. Dieser ist vor dem Bundesverwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Öffnungszeiten für Biergärten allgemein über 22 Uhr hinaus zu verlängern. Die Bayerische Biergartenverordnung, die aufgrund dieses BVerwG-Urteils geändert werden musste, ist jedenfalls weit vom Ziel des Beschlusses des Brandenburger Landtages vom 10. November letzten Jahres entfernt.

Entsprechend der bayerischen Verordnung ist ab 23 Uhr Nachtruhe einzuhalten. Um dies zu garantieren - ich zitiere aus der Verordnung -, ist vorgeschrieben, dass „spätestens um 22 Uhr Musikdarbietungen zu beenden sind“, dass „spätestens um 22.30 Uhr die Verabreichung von Speisen und Getränken zu beenden und der zurechenbare Straßenverkehr bis 23 Uhr abgewickelt sein muss“.

In Brandenburg haben wir heute in der Kombination von Sperrzeitverordnung und Landesimmissionsschutzgesetz die Situation, dass allgemein bis 23 Uhr geöffnet werden kann und die Gemeinden je nach örtlichen Bedingungen die Öffnungszeiten verkürzen oder verlängern können. Im Sommer kann man in Potsdam am Nauener Tor nachts um drei - einige von Ihnen werden es wissen, wenn Sie um diese Zeit noch unterwegs sind - sein Bier im Freien trinken; manche können sich womöglich nicht erinnern, wo sie ihr Bier um drei getrunken haben.

(Leichte Heiterkeit)

Ich wünsche mir als Fachminister, der auch für die Bierbrauer und deren Zulieferer zuständig ist, dass dies auch weiterhin möglich ist.

Wir prüfen innerhalb der Landesregierung zurzeit, wie wir dem Ziel einer weitestgehenden Flexibilisierung so nahe wie möglich kommen, ohne gegen höherrangiges Recht zu verstoßen. Ich bin sehr bemüht, alles zu tun, damit wir nicht letzten Endes eine nicht völlig perfekte, aber doch für Brandenburg recht praktikable Regelung durch eine rechtssystematisch einwandfreie, aber deutlich restriktivere Regelung ersetzen müssen. Meine Damen und Herren, das ist kein Spaß. Wer im Petitionsausschuss gesessen hat - ich hatte diese Freude einige Jahre und weiß, wie viele Beschwerden der Petitionsausschuss heute schon zum Thema gastronomische Einrichtungen erhält, welche sich nicht einmal im Freien befinden, sondern vor denen nachts um zwei eine Autotür klappt oder eine Musikdarbietung im Auto veranstaltet wird -, der weiß, dass wir bei einer Änderung sofort mit Klagen rechnen müssen und die Gefahr besteht, dass - dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes folgend - die restriktivere Variante in Brandenburg Einzug hält und damit das Ziel des Landtags nicht nur nicht erreicht, sondern ins Gegenteil verkehrt wird.

Ich darf Ihnen versichern, dass die Landesregierung stets bestrebt ist, die Aufträge des Landtages frist- und sachgerecht zu bearbeiten. Sie werden mir bestätigen, dass uns das meist gelingt. Ich hoffe, dass Sie in diesem Einzelfall anhand meiner Ausführungen die Schwierigkeit der Sachlage ein wenig erkannt haben und wir gemeinsam diese Regelung so gestalten können, dass wir das Ziel des Landtages erreichen. - Danke schön.

Es gibt eine Nachfrage.

Herr Minister, ich bin etwas irritiert: Am 6. September 2005 hat der Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards dem Innenminister empfohlen, die Sperrzeitverordnung aufzuheben, womit klar war, dass das Landesimmissions

schutzgesetz geändert werden muss. Also - so lautet meine erste Frage - sind es ja nicht nur sechs Wochen von der Umsetzung des Landtagsbeschlusses bis heute gewesen, sondern Sie hatten mehr Zeit.

Die zweite Frage: Welche Chancen sehen Sie, dass zu Beginn der Saison die Öffnungszeiten in der Außengastronomie verlängert werden? Sie haben Einzelfälle beschrieben, es gibt jedoch keine generelle Lösung.

Zur Ihrer ersten Frage: Als ob es so einfach wäre, das Landesimmissionsschutzgesetz zu ändern! Das Landesimmissionsschutzgesetz folgt der Ruhezeitenverordnung, was wiederum heißt: Das Landesimmissionsschutzgesetz ist unterrangiges Recht gegenüber dem höherrangigen Recht jedes Anwohners auf acht Stunden Nachtschlaf. Genau hier liegt das Problem, wenn Sie das aushebeln. Wir müssen uns mit dem Landtag unterhalten, wie und wann wir das bewerkstelligen können. Entscheidend wird sein, dass wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Damit beantworte ich beide Fragen: Der Landtag muss diese Änderung beschließen. Jedoch ist es gerade in solch sensiblen Bereichen wichtig, sich sehr genau mit den Dingen vertraut zu machen. Es reicht nicht, zu sagen: Wir schreiben statt 23 Uhr 24 Uhr hinein und gehen dann in den Landtag. - Bekanntlich leben wir in einer relativ klage- und streitfreudigen Gesellschaft. Wenn höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt, kann man ableiten, wie solche Klagen im Normalfall ausgehen. Deswegen geht auch hier Qualität vor Geschwindigkeit. Gesetzesänderungen sind kein Termingeschäft.

Herr Karney hat auch eine Nachfrage.

Wie ist der konkrete Arbeitsstand im Haus angesichts des Saisonbeginns der Außengastronomie im April/Mai? Hierbei denke ich auch an unseren Vatertag. Wie ist der jetzige Stand der Umsetzung der Gesetzesänderung auch im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft?

Die Bundesregierung hat bekanntlich beschlossen, dass Gemeinden anlässlich der Fußballweltmeisterschaft Ausnahmegenehmigungen beantragen können. Diese werden relativ großzügig beschieden. Daher hat die Fußballweltmeisterschaft mit der Frage, mit der wir uns hier beschäftigen, nichts zu tun, weil diesbezügliche Ausnahmen schon geregelt sind. Da ging es um das Olympiastadion, die Waldbühne usw.

Betreffs der anderen Sache plädiere ich schon dafür, dass wir uns bemühen, zu erreichen, was wir erreichen wollen, um nicht nach einem halben Jahr mit einem Urteil in der Hand dastehen und sagen zu müssen: Jetzt müssen alle schon um 22.30 Uhr schließen und dürfen nicht bis 23 Uhr geöffnet haben.

Man hätte sich vorher noch einmal genauer darüber unterhalten sollen. Jetzt müssen wir alle gemeinsam das Problem lösen; ich nehme mich dabei nicht aus.

Frau Richstein erhält das Wort.

Herr Minister, Sie haben leider Ihr Ziel, die Fragesteller zufrieden zu stellen, nicht ganz erreicht. Sie haben erwähnt, dass sich die Landesregierung zukünftig bemühen wird, die Beschlüsse des Landtages fristgerecht umzusetzen. Es wäre schön, wenn Sie dies etwas genauer formulieren könnten, da die Schwierigkeiten, die Sie jetzt benennen, von der Landesregierung bei der Debatte am 10. November 2005 nicht erwähnt wurden. Der Wirtschaftsminister hatte es sogar begrüßt, dass eine solche gesetzliche Änderung erfolgen sollte, aber Hinweise darauf, dass es etwas länger dauern könnte, gab er nicht.

Zum anderen wäre es denkbar, dass die Landesregierung einen Weg geht, wie er derzeit in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft geplant ist, wobei wir hoffen, dass auch Brandenburg davon profitieren wird. In NordrheinWestfalen sollen im Wege eines Erlasses die Kommunen aufgefordert werden, Ausnahmeregelungen für die Verlängerung der Öffnungszeiten bis 24 Uhr sehr großzügig zu treffen.

Hier geht es wohl mehr um die Sperrzeitenverordnung. Damit haben wir in Brandenburg kein Problem. Es wird wohl auch so geregelt werden, dass wir keine Probleme mit den Gaststätten bekommen.

Zur Beteiligung der Häuser: Sie sehen mich jetzt hier stehen. Ich stehe gern hier, das gebe ich ehrlich zu. Allerdings war es in der Tat so, dass das federführende Ressort für dieses Anliegen des Landtages das Wirtschaftsministerium war. Wir haben unsere Bedenken gegenüber Abgeordneten und auch Mitarbeitern kundgetan. Dies hat leider nicht dazu geführt, sich das genauer zu überlegen. Aber wir müssen und wollen das Problem lösen.

Vielen Dank und viel Erfolg dabei.

Wir kommen zur Frage 548 (Trennungsgeldaffäre), gestellt vom Abgeordneten Claus.

Mir geht es weniger um den ehemaligen Staatssekretär, sondern mehr um die Beamten. In der Hauptverhandlung gegen den ExStaatssekretär im Ministerium der Justiz Gustav-Adolf Stange wurde bewiesen, dass dessen versuchter Betrug nur gelingen konnte, weil die für die Zahlung des Trennungsgeldes zuständigen Beamten, obwohl sie Kenntnis von der betrügerischen Absicht hatten, die Zahlungen anwiesen. Die seinerzeit gegen diese Beamten eingeleiteten Ermittlungen wurden jedoch eingestellt.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen will sie einleiten, um die Ermittlung gegen die genannten Beamten wieder aufzunehmen?

Frau Ministerin Blechinger, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Claus, ich habe bei der Beantwortung der Frage von Herrn Sarrach schon klargestellt, dass die Frage von der unrichtigen Prämisse ausgeht, das Urteil des Amtsgerichts Potsdam weiche von der rechtlichen Bewertung der Taten ab, die die Generalstaatsanwaltschaft Herrn Staatssekretär a. D. Stange bei Abschluss der Ermittlungen zur Last gelegt hat. Das ist, wie Sie wissen, nicht der Fall. Es gibt deshalb derzeit keine Veranlassung, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. - Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Claus.

Meine Nachfrage lautet: Wie will die Landesregierung ihren Verantwortungsbereich in Zukunft effektiver gegen derartigen Missbrauch und demzufolge Verschwendung von Steuergeldern schützen?

Herr Abgeordneter, ich hatte auch bei der Beantwortung der Frage von Herrn Sarrach schon darauf hingewiesen, dass wir bereits vor längerer Zeit - das war der Ausgangspunkt für die Überprüfung der Trennungsgeldvorgänge, das möchte ich ins Gedächtnis zurückrufen - entsprechende Veränderungen vorgenommen und Maßnahmen eingeleitet haben, damit solche Fälle nicht mehr vorkommen können. Deshalb gibt es derzeit keinen Handlungsbedarf.

Vielen Dank. - Ich rufe die Frage 549 (Rechtskundeunterricht an Schulen), gestellt vom Abgeordneten Senftleben, auf.

In einem Interview der „Lausitzer Rundschau“ wurde die Möglichkeit von Rechtskundeunterricht an Schulen thematisiert. Die Landesregierung hat eine Verstärkung dieses Unterrichts angeregt.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie soll eine landesweite Verstärkung des Rechtskundeunterrichts in Brandenburg aussehen?

Herr Minister Rupprecht, bitte.