Herr Minister, jetzt stellen die beiden Fragesteller Ihre Fragen. - Zunächst Frau Abgeordnete Geywitz. Bitte schön.
Ich habe zwei Nachfragen. Zum Ersten: Wird das Ministerium weiter Teilzeitverbeamtungen vornehmen? Zum Zweiten: Falls die Teilzeitverbeamtung nicht anerkannt wird, muss dann nur das Land nachversichern oder müssen sich auch die Kolleginnen und Kollegen selbst für die vergangenen Jahre nachversichern?
Zur ersten Frage: Ich habe einen sofortigen Stopp verfügt; demnach wird es bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes keine weiteren Teilzeitverbeamtungen geben. Für das Jahr 2006 waren zwischen 100 und 150 Teilzeitverbeamtungen vorgesehen; dies stellt ein relativ geringes Risiko dar. Wir gehen davon aus, dass das Urteil in unserem Sinne ausfällt und wir diese 100 bis 150 Teilzeitverbeamtungen im Jahr 2006 vornehmen können.
Zur Beruhigung aller Kolleginnen und Kollegen kann ich sagen, dass sich die nachträgliche Versicherung - das, was das Land zu leisten hat - sowohl auf den Arbeitgeber- als auch auf den Arbeitnehmeranteil bezieht. Demnach muss keine Kollegin und kein Kollege befürchten, nun für Jahre Sozialleistungen nachzahlen zu müssen. Das muss das Land übernehmen. Dadurch erscheint die Summe auch so astronomisch hoch.
Ich teile das Prinzip Hoffnung. Dennoch frage ich: Inwieweit wurde für den Fall, dass diese Hoffnung nicht erfüllt wird, Haushaltsvorsorge getroffen?
Sie haben das Schulressourcenkonzept angesprochen. Ich habe das Problem bereits erläutert. Das Haushaltsrisiko würde ich, falls der Fall eintritt, dass 100 - 150 Lehrer nicht - wie im Schulressourcenkonzept vorgesehen - teilzeitverbeamtet werden, sondern als Angestellte eingestellt werden müssten, auf etwa 1 Million Euro beziffern. Diese Summe müsste zusätzlich in meinen Haushalt eingestellt werden, weil das Schulressourcenkonzept sonst nicht funktionieren würde. Dieses Risiko sehe ich. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass das nicht notwendig sein wird.
Herr Minister, Beamtenverhältnisse können nur begründet werden, wenn es die gesetzliche Grundlage im Bundesbeamtenrechtsrahmengesetz gibt. Da Ihre rechtliche Darstellung von den dargestellten praktischen Erwägungen abweicht, muss ich Sie fragen: Was wollte die Landesregierung tatsächlich bei der Verbeamtung? Für die Auslegung ist das eine wichtige Frage. Wollte sie im ersten Schritt eine Vollzeitverbeamtung, weil sie
durch Gesetz vorgesehen ist, und hat man sich dann, nach einer juristischen Sekunde, auf eine Teilzeitverbeamtung verständigt? Oder wollte man eine Teilzeitverbeamtung?
Ich bin kein Jurist; das habe ich einführend erwähnt. Die Vollzeitverbeamtung im Land Brandenburg hat stattgefunden. Dies war mit deutlich höheren Kosten verbunden als die Teilzeitverbeamtung. Es war also eine an die Nachwendesituation angepasste Maßnahme. Es gab einen Beschluss, diese Teilzeitbeamtenverhältnisse zu schaffen.
Wenn es zukünftig um Sinn und Unsinn von Lehrerverbeamtung geht, bitte ich zu beachten, auf welche Situation wir uns zubewegen: auf einen akuten Lehrermangel in absehbarer Zeit. Es wird einen harten Kampf auf dem deutschen Lehrermarkt geben, vielleicht nicht um jede Seele, aber zumindest um Lehrer, die „Mangelfächer“ unterrichten und überall in Deutschland gebraucht werden. Denen muss man gewisse Anreize bieten. Deshalb würde ich mich freuen, wenn wir - weil wir bereits Probleme in dieser Hinsicht haben - die Teilzeitverbeamtungen im Jahr 2006 vornehmen könnten. Teilzeitverbeamtet wird nur, wer unter 45 Jahre alt ist und eine Fachkombination unterrichtet, die einen dauerhaften Einsatz gewährleistet. Es kann also nicht jeder sagen, er möchte teilzeitverbeamtet werden, und wird es dann auch. Wir benötigen ein Instrumentarium, um interessante Lehrkräfte, die wir brauchen und die uns nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, zu rekrutieren.
Herzlichen Dank, Herr Minister, für die ausführliche Beantwortung der Fragen. - Bevor die Abgeordnete Kaiser Gelegenheit hat, die Frage 504 (Zeitpunkt für die Ost-West-Anglei- chung des Arbeitslosengeldes II) zu formulieren, begrüße ich die 10. Klasse der Oberschule aus Elstal. Herzlich willkommen!
Mit der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene wurde endlich auch die Anhebung des Arbeitslosengeldes II für Ostdeutsche auf die Höhe des Regelsatzes West zugesagt. Derzeit ist allerdings umstritten, ab welchem Zeitpunkt diese Angleichung in Kraft treten soll. In der Diskussion ist ein Zeitpunkt zwischen dem 1. Januar 2006 und der Mitte des Jahres 2006. Andere - wie die Linkspartei.PDS - fordern eine rückwirkende Angleichung zum 1. Januar 2005, das heißt mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes.
Auch die Brandenburger Koalition von SPD und CDU hatte die Angleichung schon in ihrer Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2004 gefordert. Über den Zeitpunkt der Angleichung werden der Bundestag, aber auch die Landesregierung - im Bundesrat - entscheiden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sie wissen, die Landesregierung hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass es so schnell wie möglich zu einer Angleichung des Arbeitslosengeldes II in Ost und West kommt. Unser Parlament war sehr froh darüber, dass das Bundeskabinett bereits im Oktober einen Beschluss gefasst hat, der in diese Richtung ging, die Koalitionsverhandlungen in diesem Sinne weitergeführt wurden und die Angleichung nun durch Koalitionsbeschluss festgenagelt ist. Demnach war es lohnenswert, sich für die Anhebung des ALG II auf 345 Euro eingesetzt zu haben; die Diskussion ist durchaus auch in andere Richtungen gelenkt worden: Angleichung des ALG-II-West auf Ostniveau bzw. Treffen in der goldenen Mitte.
Insofern ist das eine gute Lösung für die Menschen im Osten der Republik. Für die Forderung nach einer rückwirkenden Angleichung kann sich die Landesregierung kaum stark machen; wir sind froh, dass die Bescheide nun endlich erteilt sind. Dies würde bedeuten, dass man sowohl jeden positiven als auch jeden negativen Bescheid noch einmal in die Hand nehmen und unter Beachtung der dann vorliegenden Größenordnungen eine erneute Überprüfung vornehmen müsste. Das kann man nicht ernsthaft wollen; deshalb lehnen wir eine Rückwirkung ab. Was wir aber fördern wollen, ist, dass es so schnell wie möglich erfolgt. Ich gehe davon aus, dass es Mitte des nächsten Jahres so weit sein wird.
Frau Ministerin, aus aktuellem Anlass folgende Nachfrage: Es gab ständig widersprüchliche Aussagen zur Höhe des Bundesanteils an den Kosten für die Unterkunft von Hartz-IV-Empfängern. Am Montagnachmittag hat uns der Pressedienst des Deutschen Bundestages mitgeteilt, dass man beabsichtigt, den Bundesanteil rückwirkend zum 01.01.2005 zu streichen. Da eine ständige Bewegung in dieser Problematik ist, frage ich Sie erstens: Wie sicher ist, dass der Bundesanteil in Höhe von 29,1 % an die Kommunen weitergereicht wird?
Zweitens: Wie wird die Landesregierung reagieren, wenn gewiss ist, dass die anhand einer Datenerhebung der kommunalen Spitzenverbände festgestellten tatsächlichen Kosten bei 34 % liegen?
Wie Sie der Presse entnehmen konnten, fanden 2005 zwei Termine - an denen auch ich teilgenommen habe - statt, auf denen sich die Kommunalvertreter und die Vertreter des Landes mit der Bundesseite auf einen höheren Wert als 29,1 % einigen wollten. Die kommunalen Spitzenverbände forderten nachdrücklich 34,4 %. Wir wissen auch, dass es einen Streit sowohl auf Bundes- als auch auf kommunaler Seite darüber gibt, auf welche Weise diese Daten zustande gekommen sind. Bisher ist es zu keiner Einigung über die Datengrundlage gekommen. Ich bin ganz ehrlich: Ich fürchte, wir werden in absehbarer Zeit keine Einigung erzielen. Das sicherste Mittel sind die Ist-Zahlen von 2005, die allerdings noch nicht vorliegen.
Ich bin froh, dass sich die kommunalen Spitzenverbände durchsetzen konnten und es im Koalitionsausschuss am 8. Dezember zu der Einigung gekommen ist, ohne Revision für das Jahr 2005 und 2006 den Wert 29,5 % festzuzurren, mit der Maßgabe, dass für die darauf folgenden Jahre eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, sodass wir nicht quartalsweise oder jedes Jahr im Herbst beieinander sitzen und über die Verteilung neu streiten müssen.
Nach Angaben der kommunalen Spitzenverbände sind die berechneten Entlastungen auf der kommunalen Seite nicht eingetreten. Auf der anderen Seite wissen wir, dass die Bundesseite weit mehr als geplant - nämlich 3,5 Milliarden Euro - in das System gegeben hat. Wir wissen, dass alle öffentlichen Haushalte darüber klagen, nicht ausreichend ausfinanziert zu sein.
Wir haben vorhin über die Regionalisierungsmittel gesprochen. Alle wollen gleichermaßen bedient werden. Gleichzeitig sind die Maastrichtkriterien zu erfüllen. Es bestehen also Zielkonflikte. Deshalb müssen wir gemeinsam eine Einigung anstreben. Das ist, glaube ich, mit den 29,1 % geschehen.
Ich habe eine Nachfrage zur Angleichung des Arbeitslosengeldes Ost an West. Welche Probleme könnten aus Ihrer Sicht eine Anpassung des Arbeitslosengeldes II zum 01.01.06 verhindern?
Ich sagte bereits: Das Bundesgesetzgebungsverfahren läuft. Das hieße, es wäre nur rückwirkend wirksam. Das hieße, die Antragsbearbeitung bis zum Wirksamkeitstermin aufzuhalten oder alle Anträge noch einmal in die Hand nehmen zu müssen. Das halte ich aus Gründen des Bürokratieabbaus sowie der Handhabbarkeit in den ARGEn und Optionskommunen für nicht durchführbar.
Um den Status als Kurort zu wahren, ergeben sich finanzielle Anforderungen an die Kurortkommunen Brandenburgs zum Ausbau und Erhalt ihrer kommunalen Infrastruktur.
Ich frage die Landesregierung: Wie werden diese Anforderungen im Rahmen der zentralörtlichen Gliederung und der kommunalen Finanzausstattung angemessen berücksichtigt?
Herr Karney, wenn eine Stadt Kurort geworden ist, setzt man voraus, dass die Infrastruktur, die notwendig war, um das Prädikat zu erhalten, vorhanden ist.
Zum Unterhalt enthält das Kommunalabgabengesetz in § 11 Abs. 1 eine Regelung, nach der Kurorte Kurtaxe erheben können. In Abs. 6 steht: Wenn die Übernachtungszahl das Siebenfache der Einwohnerzahl überschreitet, kann die Stadt eine Abgabe von den Unternehmen fordern, die davon - logischerweise - profitieren.
Eine darüber hinaus gehende Förderung ist im Rahmen der Förderprogramme, die das Land bietet, zum Beispiel über die GA Infrastruktur, möglich. Eine Regelung über den kommunalen Finanzausgleich ist nicht vorgesehen. Eine Änderung der derzeitigen Strukturen ist nicht beabsichtigt, weil ich die bisher bestehenden Regelungen im Kommunalabgabengesetz für ausreichend halte.
Presseberichten war zu entnehmen, dass das Land Niedersachsen mit dem Modellversuch „Begleitetes Fahren“, bei dem schon 17-Jährige den Führerschein erwerben und am Steuer sitzen dürfen, sofern ein Elternteil mit im Fahrzeug sitzt, sehr gute Erfahrungen gemacht hat.
Auch Brandenburg wird sich an diesem Modellversuch beteiligen. Ich frage daher die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Modellversuchs?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Stark, das menschliche Leid, das durch schwere Unfälle entsteht, ist unermesslich. Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel. Die hohen Unfallzahlen betreffen gerade junge Fahrzeugführer, die ein höheres Unfallrisiko aufweisen. Fast jeder vierte auf unseren Straßen Getötete ist ein junger Mensch zwischen 18 und 25 Jahren. Gerade deswegen ist das Modellvorhaben „Begleitetes Fahren mit 17“ ein geeignetes Instrument, das Unfallrisiko zu reduzieren.
Erfahrungen in anderen Ländern zeigen deutlich, dass sich das Unfallrisiko um 20 bis 40 % reduziert. In Niedersachsen ist dies in einer ersten Zwischenbilanz ebenfalls bestätigt worden. Dort sind 40 % weniger Unfälle zu verzeichnen.