Es ist Sache desjenigen, der Entscheidungen vorbereitet und der sich überlegt, wie er an eine Aufgabe herangeht, zu entscheiden, wen er zu entsprechenden Dienstberatungen einlädt. Das müssen Sie endlich einmal zugestehen. Verfahren Sie in Ihrem eigenen Bereich nicht auch so? Ich kenne es gar nicht anders.
Ich komme zu der zuerst gestellten Nachfrage. Als ich die Kommunalreform auf den Weg brachte, habe ich mich für einen anderen Weg entschieden und die Abgeordneten sehr früh in den Meinungsbildungsprozess eingebunden. Das kann man machen. Aber das war ein anderer Sachverhalt; er war, verglichen mit dem, um den es hier geht, relativ einfach.
Ich will damit nur sagen, dass man Sachverhalte unterschiedlich betrachten kann. Das akzeptiere ich. Wenn Sie als Abgeordnete sagen, wir wissen nicht genug und wollen viel mehr wissen, dann kann ich das auch verstehen. Wenn die Regierung im Rahmen des Meinungsbildungsprozesses eine Diskussion führen möchte, ohne dass alle Überlegungen, die einmal angestellt werden, gleich „zerdiskutiert“ werden, dann ist das ein normaler Vorgang in der Politik. Es trägt im Übrigen zur Geschlossenheit bei, wenn wir einen Vorschlag unterbreiten können, den Sie dann bewerten können.
Ich komme zu der Frage nach der Einbeziehung von Bürgermeistern. Auch in meinem Wahlkreis gibt es einen Bürgermeister meiner Partei, der gesagt hat: Verdammte Sauerei! Warum darf ich nicht teilnehmen? Was machen die ohne Bürgermeister? - Das ist Ausdruck des Selbstverständnisses eines Bürgermeisters; das muss ich jedem Bürgermeister zubilligen. Ich muss aber auch sagen dürfen: Manche Dinge müssen wir erörtern, bevor wir auf die Einzelheiten zu sprechen kommen; denn wir wollen nicht gleich über alle Orte sprechen. Die Mitglieder des Landtages werden in einem nächsten Schritt einbezogen, wie ich es gesagt habe.
Glasnost war etwas anderes. Ich kann nur über etwas kommunizieren, wenn ich genau weiß, was ich will. Wir befinden uns im Augenblick in einer Entscheidungsphase, in der wir prüfen, ob es so herum oder anders herum geht. Würden wir das mitteilen, wäre das keine Kommunikation, sondern eine diffuse Information. Für mich ist Kommunikation zielgerichtet. Man sagt: Das und das wollen wir erreichen.
Es ist Ausdruck von Transparenz, wenn man erläutert, wie es zu Entscheidungen gekommen ist und welche die sie begründenden Faktoren sind. Wir sind aber noch nicht bei einer Entscheidung - Herr Domres, ich komme zu Ihnen -, sondern stellen nur Überlegungen an, wie wir diese außerordentlich komplexe Frage lösen können.
Wie die Kollegen im Landtag unterrichtet werden, kann ich Ihnen nicht sagen, weil ich im Detail nicht drinstecke. Ob das in schriftlicher Form erfolgt, kann ich Ihnen nicht sagen, Frau Tack. Das haben wir im Kabinett bisher nicht erörtert. Ich vermute, dass der Chef der Staatskanzlei Ihnen das nachreichen kann, wenn Sie es wünschen.
Meine Damen und Herren, nachdem wir in den vergangenen 13 Minuten das Land einen entscheidenden Schritt vorangebracht haben, rufe ich die Frage 352 (SGB II: Aufsicht über Ar- beitsgemeinschaften) auf, die Frau Dr. Schröder stellen wird.
Kommen wir endlich zu Inhalten! - Gemäß § 44 b Abs. 3 Satz 3 SGB II führt die zuständige oberste Landesbehörde im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Aufsicht über die Arbeitsgemeinschaften. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht. Sie räumt der zuständigen obersten Landesbehörde das Recht auf Prüfung und Unterrichtung ein.
Ich frage daher die Landesregierung, in welchen konkreten Angelegenheiten sie seit der Einführung des SGB II bei der Aufsicht über die Arbeitsgemeinschaften von ihrem Recht auf Prüfung und Unterrichtung mit welchen Ergebnissen Gebrauch gemacht hat.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete, mein Ministerium hat sich seit In-KraftTreten des SGB II anlassbezogen sowie in regelmäßigen Beratungen mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der Arbeitsgemeinschaften, die gemeinsam mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden, in einer Vielzahl der unterschiedlichsten Angelegenheiten bei den Arbeitsgemeinschaften des Landes Brandenburg unterrichtet. Dies betrifft beispielsweise den Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente, beispielsweise die Sicherstellung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Zusatzjobs, die Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen eingliederungsunterstützenden Leistungen, wie Kinderbetreuung, Suchtberatung usw., sowie die Anwendung des SGB II in rechtlichen Zweifelsfragen.
Wegen der Vielzahl der Einzelaspekte, über die sich das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie im Zusammenhang mit der Gewährleistung einer rechtmäßigen Leistungsgewährung unterrichtet hat, wird um Verständnis gebeten, dass von einer detaillierten Aufstellung der einzelnen Angelegenheiten abgesehen werden muss. Eine derartige Aufstellung wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden.
Es gibt eine ganze Reihe von Nachfragen. Als Erste hat die Fragestellerin, Frau Dr. Schröder, Gelegenheit.
Frau Ministerin, könnten Sie die Themen wenigstens groß umreißen, wenn Sie sie nicht konkret benennen wollen oder können? Wie sieht es - Sie haben gerade über Arbeitsgemeinschaften berichtet - mit der Rechts- und Fachaufsicht bei den Optionskommunen aus? Gibt es deutliche Unterschiede in der Quantität, in der Qualität der Angelegenheiten, die gemeldet werden, und dementsprechend auch in der Ausübung der Fachund Rechtsaufsicht?
Noch einmal zurück zu den ARGEn. Zur Sicherstellung von gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Zusatzjobs: Sie wissen, Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit sind die entscheidenden Kriterien. Darüber informiert man sich. Wir haben eine Hotline installiert, um Beschwerden von Unternehmen entgegenzunehmen - mit dem Ergebnis, dass sehr wenige Beschwerden eingehen.
Zur Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen eingliederungsunterstützenden Leistungen: Sie wissen, dass die Landkreise verpflichtet sind, Kinderbetreuung, Suchtberatung etc. vor Ort zu gewährleisten. Es erfolgen Kontrollen, wenn es Zweifel gibt bzw. Beschwerden laut werden, dass das eine oder andere in den Landkreisen nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorgehalten wird.
Zu rechtlichen Zweifelsfragen im SGB II: Diese haben wir mehrfach erörtert. Wir geben sie weiter an die MonitoringGruppe etc.
Das alles findet statt und die Auflistung der Einzelfragen würde Bücher füllen. Das wollten wir uns nicht antun. Wir alle kennen die Problemlagen zur Genüge.
Das Gleiche trifft auf die Optionskommunen zu. Sie haben Recht, dass wir dort noch einen Teil der Fachaufsicht auszuüben haben. Aber alle Probleme mit dem SGB II und die umliegenden Entscheidungssphären vor Ort gehören in die gleiche Gruppe von Problemen, vor allem dreht es sich um die Zusatzjobs und um Leistungsansprüche.
Ich muss immer wieder deutlich sagen: Im Kern sind wir immer nur Vermittler. Wir können zuhören. Wir können nur eingreifen, wenn uns etwas - offensichtlich Rechtswidriges - gemeldet wird. Dann greift auch die Rechtsaufsicht. Wir haben die Oberbürgermeister und Landräte mit der Bitte angeschrieben, darauf hinzuwirken, dass das Geld jetzt ausgegeben wird. Das ist keine Rechtsaufsicht im eigentlichen Sinn, aber wir wollen dafür sorgen - und sehen unsere Verantwortung darin -, dass das SGB II so gut wie möglich umgesetzt wird.
Eine erste Frage zu dem, was Sie gerade gesagt haben: Können Sie uns an einigen Beispielen deutlich machen, was Ihre rechtsaufsichtlichen Tätigkeiten vor Ort bewirkt haben, zum Beispiel bei der Beseitigung und beim Abbau der Widersprüche?
Die zweite Frage: Es gibt eine gemeinsame Vereinbarung zur Ausgestaltung von Beschäftigungsgelegenheiten. Inwieweit hat diese gemeinsame Vereinbarung bei den Vor-Ort-Beratungen eine Rolle gespielt, welche Ergebnisse sind erreicht worden und wie bewerten Sie die Frage, ob die Kontrollmöglichkeiten vor Ort ausreichend sind, um zu verhindern, dass sie in den ersten Arbeitsmarkt eingreifen?
Sie zwingen mich zu Wiederholungen. Die Rechtsaufsicht erstreckt sich nicht auf die Widerspruchsbearbeitung. Es obliegt den ARGEn vor Ort und den Optionskommunen, die Widersprüche zu bearbeiten. Wir wissen, dass ein Riesenberg von Widersprüchen abzuarbeiten ist. Dabei müssen die Fristen eingehalten werden und nur darauf erstreckt sich die Rechtsaufsicht. Es ist uns nicht bekannt, dass etwas den vorgeschriebenen Zeitraum sprengen könnte, jedoch wissen wir, dass sich die Bearbeiter vor Ort in einer personellen wie zeitlich angespannten Lage befinden.
Auch bezüglich der Zusatzjobs kann ich mich nur wiederholen. Wir haben im guten Zusammenwirken mit den Kammern, die nach Möglichkeiten gesucht haben, wie man kontrollieren kann, ob die Zusatzjobs ordnungsgemäß vergeben werden, eine Hotline eingerichtet. Diese ist, wie gesagt, kaum in Anspruch genommen worden - zum großen Teil von den Medien, die nachgefragt haben, weniger von Unternehmen, die sich beschwert haben.
Erstens: Ist Ihnen bekannt, dass Mehraufwandsentschädigungen nicht pünktlich ausgezahlt werden? Ich weiß von einer Arbeitsgemeinschaft, dass Betroffene noch auf das Geld aus dem Monat April warten. Daran anschließend die Frage: Was unternehmen Sie, um die Auszahlungen zeitnäher zu gestalten?
Zweitens: Die Arbeitsgemeinschaften haben Kommunen und Träger angewiesen, bei Zahlungsschwierigkeiten in Vorkasse zu gehen. Auf welcher rechtlichen Grundlage können die Kommunen und Träger in Vorkasse gehen?
Mir ist nicht bekannt, dass MAEs nicht ausgezahlt werden. Wenn Sie fragen, was wir tun, um diese zeitnah auszuzahlen, so muss ich Ihnen sagen, dass wir darauf keinen Einfluss haben. Diese Entscheidung wird vor Ort getroffen, Herr Domres. Wenn wir einmal beschlossen haben, dass ein Bundesgesetz von den Kommunen umgesetzt werden soll, dann ist es schwierig, dem Land immer wieder die Verantwortung zuzuschreiben und zu fragen: Was tut ihr?
Ich werde Ihre erste Frage mitnehmen. Das Beispiel der nicht ausgezahlten MAEs müssten Sie mir konkret nennen. Mir ist nicht bekannt, dass MAEs an Betroffene nicht ausgezahlt worden sind. Das wäre ein Skandal, das sage ich ganz ehrlich. Wenn die Zahlung nicht zeitnah erfolgt, muss man prüfen - das trifft auch auf die Zahlung in Vorkasse zu -, welche Gründe dafür vorliegen. Es liegt mit Sicherheit nicht daran, dass kein Geld da ist. Wir wissen, dass eher zu viel Geld da ist, das nicht umgesetzt werden kann.
- Die rechtlichen Grundlagen. Zunächst muss ich mich informieren, ob das, was Sie dargestellt haben, tatsächlich zutrifft. Dann werde ich Sie darüber in Kenntnis setzen.
Frau Ministerin, in einer Reihe von Arbeitsgemeinschaften sowie Landkreisen und kreisfreien Städten wird darüber debattiert, die Arbeitsgemeinschaften zu öffentlich-rechtlichen Anstalten weiterzuentwickeln, um die Kompetenzen zu klären, um die Frage der Personalhoheit zu klären, um letztlich effektiver agieren zu können. Welche Position nimmt Ihr Haus zu diesem Diskussionsprozess ein?
Die beiden Modelle befinden sich in der Anfangsphase und es kann noch nicht gesagt werden, welches Modell das erfolgreichere ist. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile. Sie wissen, dass es innerhalb der Arbeitsgemeinschaften sehr viel Ärger gegeben hat, weil die Zusammenarbeit durch Kompetenzrangeleien erschwert wurde; die Geschäftsführer haben keine Personalhoheit etc. Das ist mit Sicherheit der Nachteil der ARGEn. Es gibt aber auch gut funktionierende, auch das muss man deutlich sagen.
In den ARGEn treffen arbeitsmarktpolitische Kompetenzen mit der Kompetenz der Kommunen vor Ort, die sehr viel mehr Kenntnisse über die Sozialrechtsprechung mitbringen als die Mitarbeiter der Agenturen, zusammen; diese Kompetenzbündelung ist mit Sicherheit ein Vorteil gegenüber den Optionskommunen, denn sie bringen bislang keine Kompetenzen auf dem arbeitsmarktpolitischen Gebiet mit.