Protocol of the Session on June 9, 2005

Die Zeit wird zeigen, ob diese Kompetenzdefizite schnell aufgeholt werden können, indem zum Beispiel die Fallmanager sehr stark in Richtung Vermittlungstätigkeit qualifiziert werden. Es mag sein, dass die Optionskommune dann wieder einen Schritt vorn ist. Wir müssen darüber nachdenken, wie die Defizite, die bei den ARGEn aufgrund der Rechtskonstruktion bestehen, abgebaut werden können.

Wir haben Mitte des Jahres in der Monitoringgruppe vereinbart, die negativen Folgen noch einmal aufzulisten und sie uns vor Augen zu führen. Die Vermittlung steht im Mittelpunkt und darf nicht an Kompetenzrangeleien innerhalb der ARGEn und der ungünstigen Rechtskonstruktion scheitern.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung der Fragen. - Meine Damen und Herren, die ersten zwei Stunden liegen hinter uns. In Anbetracht der Tatsache, dass in der heutigen Fragestunde nur vier Fragen beantwortet wurden, wage ich nicht daran zu denken, wo wir landen, wenn ich eine weitere Frage aufrufe. Ich danke ausdrücklich den Mitgliedern der Landesregierung, dass sie die Redezeit von fünf Minuten eingehalten bzw. unterboten haben; an ihnen lag es heute nicht. Zumindest einige der Themen waren es ja auch wert, dass wir so ausführlich darüber gesprochen haben.

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Mittagspause und wir sehen uns um 13 Uhr wieder.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.01 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.01 Uhr)

Meine Damen und Herren, wir setzen die Beratung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zur Zusammenführung von überörtlicher Prüfung und allgemeiner Kommunalaufsicht sowie zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes und anderer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/384

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres zur 2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 4/1367

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Dr. Scharfenberg von der PDS-Fraktion das Wort. Bitte, Herr Dr. Scharfenberg.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die 3. Lesung beantragt, um Ihnen noch einmal Zeit zu geben, unsere Änderungsanträge zu überdenken. In Anbetracht der dürftigen Anwesenheit gibt es vielleicht sogar Chancen, dass wir den Antrag auf diesem Wege durchbekommen.

Meine Damen und Herren, die Verlagerung der überörtlichen Prüfung in das Innenministerium ist ein falscher Schritt; da

helfen auch keine krampfhaften Argumentationsübungen der Koalitionäre. Herr Schönbohm hat mir gestern Verständnis entgegengebracht und gemeint, dass ich als innenpolitischer Sprecher das, was ich im Innenausschuss gehört habe, verdrängen müsse. Herr Innenminister, es gibt tatsächlich Situationen, in denen so etwas angebracht ist, aber ich denke, für diesen Fall trifft das nicht zu, denn die Anhörung hat ein eindeutiges Ergebnis gebracht. Unsere Änderungsanträge stützen sich auf die Aussagen der Sachverständigen. Ich denke, das wissen Sie auch. Ich habe aber Verständnis dafür, dass Sie, Herr Innenminister nicht an der Anhörung teilgenommen haben, denn ich gehe davon aus, dass Sie vielfältige Verpflichtungen haben und deswegen sicherlich auch keine Zeit hatten, das umfangreiche Protokoll zur Kenntnis zu nehmen. Ich meine, allein die Vorbereitung auf die Funktion eines Bundesverteidigungsministers kostet natürlich viel Kraft,

(Heiterkeit)

Herr Innenminister. Aber gut.

(Zuruf von Minister Schönbohm)

Ohne den couragierten Einsatz des Abgeordneten Bochow hätte es sicherlich keine Änderung des Regierungsentwurfs gegeben.

(Beifall bei der PDS)

Aber Ihr Vorhaben ist leider nur ein halbherziger Schritt. Wenn - wie Sie es vorschlagen und wie es sich abzeichnet - das kommunale Prüfungsamt in die Kommunalabteilung eingegliedert wird, hat das Innenministerium bzw. der Innenminister das ursprüngliche Ziel faktisch erreicht. Deshalb ist es erforderlich, sich von der Zielstellung der Zusammenführung von überörtlicher Prüfung und allgemeiner Kommunalaufsicht, wie sie im Gesetzestitel formuliert ist, zu distanzieren. Deshalb haben wir beantragt, den Gesetzestitel zu ändern. Das wäre die richtige Konsequenz aus dem Koalitionsantrag und folgt der Logik Ihrer eigenen Antragstellung; auch das wissen Sie. Das gilt auch für die anderen PDS-Anträge. Sie würden sich also keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn Sie dem zustimmten. Aber die Koalition konnte sich nicht darauf einigen. Um es deutlich zu sagen: Die CDU hat wie immer geblockt.

Herr Petke hat gestern wieder einmal seinen seltsamen Humor zum Ausdruck gebracht. Er hat meine Feststellung, dass die PDS-Anträge üblicherweise von der Koalition abgelehnt werden, in Zweifel gezogen. Gerade Herr Petke ist ein Hauptprotagonist dieser dogmatischen Verfahrensweise. Heute hätte er Gelegenheit gehabt, uns eines Besseren zu belehren. Aber er verbleibt in seinem Schwarz-Weiß-Schema.

Andererseits bin ich ihm für seine klare Aussage, dass der Gesetzentwurf als Stärkung der Kommunalaufsicht betrachtet wird, dankbar. Das hat er zweimal eindeutig gesagt. Ich denke, das spricht für sich, bin mir nur nicht sicher, inwieweit das ein Ausdruck von Ehrlichkeit oder eher von mangelndem Sachverstand zu diesem Thema war. Unter den sich abzeichnenden Voraussetzungen kann ich ankündigen, dass die PDS-Fraktion den Gesetzentwurf ablehnen wird. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Bochow.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf ist von meiner Fraktion gestern alles gesagt worden. Ich wiederhole mein Bedauern darüber, Herr Scharfenberg, dass wir nicht mehr Zeit hatten, darüber zu debattieren. Vielleicht sollten Sie sich - gerade wenn es um solch sachliche Auseinandersetzungen geht - überlegen, Ihr Anliegen früher einzubringen. Wir haben uns darüber gestern ausgetauscht.

Punkt 3 Ihres Antrags hatte sich übrigens erledigt. Ich habe heute im Ausschuss gesagt, dass die notwendige Sorgfalt vorherrschen muss. Darüber wurde Einigkeit erzielt. Ich hoffe, dass es in Zukunft so sein wird.

Ich würde mir des Weiteren wünschen, dass die Nickeligkeiten und der Kleinkrieg innerhalb des Ausschusses irgendwann ein Ende finden und wir komplett zur Sachlichkeit übergehen. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen. Unsere Fraktion wird dem Gesetzentwurf in 3. Lesung zustimmen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Die Fraktion der DVU verzichtet auf einen Redebeitrag. Die Fraktion der CDU hat ebenfalls Verzicht angezeigt. Ich frage die Landesregierung. - Bitte, Herr Minister Schönbohm.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch etwas sagen, nachdem ich festgestellt habe, Herr Kollege Scharfenberg, dass Sie doch in eine Art Notenverteilung verfallen. Ich weiß gar nicht, woher Sie das Recht nehmen, andere zu benoten und zu bewerten. Sie können anderer Meinung sein das ist Ihr gutes Recht -, aber die Notwendigkeit des Notenverteilens wage ich zu bezweifeln.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Scharfenberg [PDS])

- Verzweifeln kann man daran auch, das ist richtig. Ich schlage einfach vor: Geben Sie keine Noten, sondern nennen Sie Sachverhalte.

Ich möchte auf einige Sachverhalte hinweisen. Dass Sie unterstellen, meine fachkundigen tüchtigen Beamten würden mich nicht unterrichten, ist schlichtweg falsch. Sie haben ohnehin keine Vorstellung davon, wie man ein Haus führt. Meine Beamten, die an diesen Veranstaltungen teilnehmen, unterrichten mich sachgerecht. Sie können gut schreiben, ich kann richtig lesen. Davon können Sie ausgehen.

Nun will ich auf die vier Punkte eingehen, um die es ging.

Der erste Vorwurf lautete, die Zusammenlegung der überörtlichen Prüfung mit der allgemeinen Kommunalaufsicht verletze die kommunale Finanz- und Organisationsfreiheit.

Zweitens: Die Zusammenlegung beseitige die Unabhängigkeit der überörtlichen Prüfung.

Drittens: Die nach § 116 Abs. 3 GO eingeräumte sachliche Unabhängigkeit der Prüfer laufe ins Leere, wenn diese nicht auch organisatorisch abgesichert ist.

Viertens: Die Zuständigkeitsverlagerung berge die Gefahr, dass die Grenze der Kommunalaufsicht als reine Rechtsaufsicht nicht mehr eingehalten werde.

All diesen Bedenken ist durch die im Innenausschuss beschlossenen Änderungen Rechnung getragen worden. § 116 der Gemeindeordnung ist so geändert worden, dass die sachliche Unabhängigkeit der mit der Durchführung der überörtlichen Prüfung beauftragten Prüfer ausdrücklich sichergestellt wird. Das habe ich gestern vorgetragen. Entscheidend ist, dass die Prüfer an Weisungen Dritter nicht gebunden sind. Entsprechende Regelungen finden sich auch in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Saarland und Niedersachsen.

Darüber hinaus wird in meinem Haus neben den bestehenden Referaten eine eigenständige Organisationseinheit, das kommunale Prüfungsamt, eingerichtet. Die organisatorische Ausgestaltung der überörtlichen Prüfung ist Angelegenheit des zuständigen Behördenleiters. Genauso selbstverständlich ist auch, dass die Unabhängigkeit im Weisungsfall der Prüfer bei der Durchführung ihrer Prüfungsaufgaben sichergestellt sein muss und sichergestellt sein wird. Das ist der Kern der Sache. Darum geht es, das machen wir.

(Bochow [SPD]: Das habe ich doch gestern gesagt!)

- Das haben Sie gestern gesagt, ich wiederhole es, weil Herr Scharfenberg das noch nicht wirklich einsieht. Ich werde das nicht begründen, ich will ja keine Noten geben, sondern nur Sachverhalte darstellen.

In Organisations- und Wirtschaftlichkeitsfragen kann das Prüfungsamt nach dem klaren Wortlaut des § 116 GO nur auf Antrag der jeweiligen Kommune tätig werden. Also besteht auch hier keine Gefahr einer unzulässigen Beschneidung kommunaler Selbstverwaltung; Ihre Besorgnis ist unberechtigt.

Des Weiteren hat der Sachverständige, Prof. Finckelnburg, im Hinblick auf die Verordnungsermächtigung, die sich nicht durch hinreichende Klarheit der jetzigen gesetzlichen Regelung auszeichnet, verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Diese haben wir aufgenommen und erörtert. Diese Verordnungsermächtigung ist nunmehr aufgrund der Diskussion und der Anhörung den Erfordernissen des Grundgesetzes und der Landesverfassung entsprechend gefasst worden. Seit dieser Änderung wurden keine Bedenken mehr vorgetragen. Daher, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/1367 Änderung Landesrechnungshofgesetz - zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltun