Protocol of the Session on May 13, 2004

An dieser Stelle gebührt ein Wort des Dankes denen, die beim Aufbau des Justizministeriums des Landes Brandenburg auch ein Justizprüfungsamt errichtet und in den letzten Jahren geleitet haben. Das Amt hat sich in seiner elfjährigen Tätigkeit einen guten Ruf erworben. Das verdient Anerkennung und ich bin mir sicher, dass der freundliche und gute Stil unseres Jus

tizprüfungsamtes auch im neuen, gemeinsamen Amt fortgesetzt werden kann.

Meine Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass die gemeinsame juristische Ausbildung, Prüfung und Fortbildung in beiden Ländern das richtige Fundament für eine gemeinsame Zukunft in diesem Bereich der Justiz legt. Darum bitte ich um Ihre zustimmende parlamentarische Begleitung. - Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort geht an die PDS-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Sarrach.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Erarbeitung eines einheitlichen Juristenausbildungsgesetzes mit dem Land Berlin wurde auch von der PDS unterstützt und mitgetragen. In Konsequenz hieraus ist auch die ohnehin enge Zusammenarbeit der Prüfungsämter fortzuentwickeln und kann sinnvollerweise in ein Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg münden.

Insofern steht meine Fraktion diesem Staatsvertrag grundsätzlich offen gegenüber und stimmt natürlich auch der Überweisung zu. Gleichzeitig ist aber an den Rechtsausschuss die Kritik der fehlenden Beteiligung des Deutschen Richterbundes und des Gemeinsamen Gesamtrichterrates herangetragen worden, die ich sehr ernst nehme. Im Rechtsausschuss kamen wir heute Morgen auf Initiative von Kollegen Muschalla und mir überein, vor dem Ausschuss den beiden Interessenvertretungen aber noch die Möglichkeit des Gesprächs zu geben. Dass dies notwendig ist, ergibt sich auch schon daraus, dass in der Sache gewichtige Kritik an den angeblichen Einsparpotenzialen, aber auch an den angeblich nicht genügenden Einflussmöglichkeiten Brandenburgs geübt wurde.

Wir müssen zum Abschluss und im Ergebnis dieser Beratung im Rechtsausschuss zu der Bewertung kommen, ob der Staatsvertrag für Brandenburg tatsächlich akzeptabel ist oder nicht. Dieser Diskussion stellt sich meine Fraktion. Dabei sparen wir aber auch nicht die Frage der Justizakademie Kolpin als einen möglichen Standort des Justizprüfungsamtes aus. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort erhält die SPD-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Muschalla.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemeinsame Prüfungen für Brandenburg und Berlin, gemeinsam und zum gleichen Zeitpunkt alle beiden Staatsexamen - wer sollte eigentlich dagegen sein? Niemand. Es ist im Prinzip ein Schritt zur Fusion der beiden Länder. Wir gleichen die juristische Ausbildung an. Mit dem Gesetz werden jetzt die letzten Unebenheiten

ausgemerzt. Dann haben wir eine identische Ausbildung. Wir haben dann gleiche Prüfungen und werden später mit der Fusion der Gerichte einen weiteren Schritt gehen.

Die Einsparungen, die hier vorliegen, sind vage, nicht zu beziffern und werden insgesamt gegenüber den zu erwartenden Kosten nicht groß sein. Aber darum geht es ja auch nicht. Es werden einige Arbeitskräfte eingespart, aber es kann, zum Beispiel wegen Trennungsgeldern, Betriebsbeteiligungskosten usw., auch wieder mehr kosten. Brandenburg gibt einen kleinen Teil seiner Hoheitsrechte ab. Das ist politisch gewollt, weil wir mit Berlin in diesem Verbund, in dieser Region die gleiche juristische Ausbildung und Prüfung haben wollen. Das ist das, was man positiv sehen muss.

Etwas betrübt war ich, als ich mitbekam, dass der Deutsche Richterbund und der gemeinsame Richterrat nicht beteiligt worden sind. Herr Sarrach hat es schon gesagt. Auf meinen Wunsch hin werden wir das nachholen. Wir werden mit ihnen das Gespräch suchen. Sie haben drei Bedenken. Ich meine, diese drei Probleme können wir ausräumen, sodass dann auch die Richter und Staatsanwälte hinter uns stehen. Bei ihnen geht es vor allem um die Aus- und Fortbildung, die auch geändert wird; denn die Grundsätze werden dann von einem gemeinsamen Prüfungsamt herausgegeben. Das bedeutet, die Aus- und Fortbildung für Staatsanwälte und Richter ist das Sorgenkind dieser beiden Gremien. Hier werden wir wohl zu einer positiven, einvernehmlichen Lösung kommen. Ich bin jedenfalls optimistisch. - In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort erhält die DVU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Schuldt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, der wie die geplante Zusammenlegung von Obergerichten sozusagen einen Vorgriff auf die von der Politik beabsichtigte, aber vom Volk noch nicht abgesegnete Fusion der Länder Brandenburg und Berlin darstellt.

Wir haben mit dieser Vorgehensweise so unsere Probleme. Nicht, dass wir als DVU-Fraktion gegen den Zusammenschluss von Berlin und Brandenburg wären. Nein, wir sind im Grundsatz dafür. Die Gründe dafür ergeben sich schon aus der gemeinsamen preußischen Tradition. Nur, wir sind der Meinung, zunächst müssen beide Seiten ihre hausgemachten Filz- und Finanzprobleme in den Griff bekommen. Aber das ist noch nicht einmal das eigentliche Problem.

Unser Hauptproblem ist, dass die Bürger dieser Fusion bisher nicht zugestimmt haben und diese Zustimmung zumindest auf brandenburgischer Seite mehr als ungewiss ist. Daran schließt sich dann die - so meine ich - durchaus berechtigte Frage an: Was wird aus den zusammengelegten Obergerichten und aus dem gemeinsamen Justizprüfungsamt, wenn die Fusion wieder scheitert? Die Erfahrungen zeigen, dass daraus durchaus Probleme entstehen können. Denn die Länder Brandenburg und

Berlin würden ja auf Dauer weiterhin getrennt und sicherlich auch mit unterschiedlichen Mehrheiten regiert.

Was daraus entstehen kann, zeigt sich zum Beispiel am vormals für Niedersachsen und Schleswig-Holstein existenten gemeinsamen Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Dieses wurde 1988 aufgrund von politischen, ich würde sagen, Animositäten wieder aufgelöst, nachdem sich in Niedersachsen und Schleswig-Holstein Regierungen unterschiedlicher politischer Richtung gebildet hatten. Vergleichbares gilt es aus Sicht unserer DVU-Fraktion für Brandenburg in jedem Fall zu vermeiden. Darüber wird noch zu reden sein. Deswegen können wir nur einer Verweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Rechtsausschuss zustimmen.

Im Übrigen sei noch Folgendes angemerkt: Unsere Kritik an der in Brandenburg durchgeführten Reform der Juristenausbildung stünde einer Zustimmung unserer Fraktion zu dem Gesetzentwurf nicht im Wege. Hier geht es nämlich nur um Organisationsfragen, nicht aber um die materiellen Inhalte der Juristenausbildung. Zwar hat sich der Kollege Homeyer seinerzeit hierhin gestellt und unseren Entwurf zu einem Juristenausbildungsgesetz mit der Begründung abgelehnt, der Gesetzentwurf der Landesregierung sei bereits mit Berlin abgestimmt, doch ist dazu zu sagen: Unsere Kritikpunkte an der Reform der Juristenausbildung, wie sie die Landesregierung vorsieht, treffen ebenso für Berlin zu. Die Probleme der Juristenausbildung sind in Berlin dieselben wie bei uns in Brandenburg. Hier wie dort haben wir die Situation junger Juristen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Auslösend für die gegenwärtige Situation sind hier wie dort Einstellungsstopps im Juristen- und Verwaltungsdienst.

Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass sich diese Probleme nicht durch eine Verlagerung allein auf die Anwaltsschiene lösen lassen. Auch dieses Gleis ist durch die Anwaltschwemme bereits besetzt. Die Zulassungszahlen der letzten Jahre sprechen hier wie dort Bände. Dementsprechend können auch die nötigen Korrekturen der Reform im Falle eines Zusammenschlusses von Berlin und Brandenburg einheitlich vorgenommen werden. Dem steht der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung aber ersichtlich nicht im Wege. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält die CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Werner.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die grundsätzlichen Dinge sind gesagt. Wir haben die Vorschriften über Juristenausbildung und Juristenprüfungen mit Berlin harmonisiert. Darüber erwächst nun die Erwartung bzw. die Verpflichtung, auch ein Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt zu errichten. Ich möchte nur noch einmal daran erinnern, dass dies auch ein Auftrag aus dem Haushaltssicherungsgesetz ist.

Lassen Sie mich noch auf folgenden Punkt eingehen: Warum ist die Errichtung zum 01.01.2005 notwendig? Die Prüfungen nach neuem Recht erfordern eine einheitliche Verwaltungspra

xis. Es müssen aber von 2005 an aufgrund der neuen Rechtslage zwei unterschiedliche Prüfungsordnungen angewendet werden. Ohne die Zusammenlegung würden hier eine erhebliche Mehrbelastung und ein erhöhter Personalbedarf auf das Justizprüfungsamt Brandenburg zukommen. Auch von daher macht die Zusammenlegung großen Sinn.

Der Brief von Herrn Kahl, dem Vorsitzenden des Richterbundes, wurde hier bereits zitiert. Die mir angeborene Höflichkeit gebietet mir als Vorsitzendem des Ausschusses, den Kollegen nicht vorzugreifen. Der Vorschlag, Herrn Kahl einzuladen, hätte genauso gut von mir kommen können, wäre auch von mir gekommen. Insofern möchte ich mich den Kollegen Sarrach und Muschalla an dieser Stelle anschließen.

Gleichwohl habe ich einige Zweifel bezüglich des Inhalts dieses Briefes. Aber wir können das gern im Rechtsausschuss gemeinsam mit Herrn Kahl klären. Die Ministerin hat ihm geantwortet. Es war aus rein formalen Gründen nicht erforderlich, den Richterbund zu beteiligen, weil es um keine materiellrechtliche Vorschrift geht, sondern um eine organisatorische. Wir können das gern im Rechtsausschuss noch einmal besprechen. Aber ich habe das Schreiben der Ministerin schon sehr genau zur Kenntnis genommen. Gleichwohl werden wir uns noch einmal mit den Dingen beschäftigen, die Herr Kahl vorgetragen hat.

Ich meine, dass die Kosten mittelfristig sicherlich eine Rolle spielen und wir hier zu Effizienz- und Synergieeffekten kommen werden. Die Personalfrage ist, meine ich, in der Verwaltungsvereinbarung vernünftig geregelt. Was die Frage des Standorts Kolpin betrifft, sind wir eh im Gespräch. Ich meine, dass man dies im Staatsvertrag nicht expressis verbis regeln kann und muss, sondern dass wir miteinander verabreden können, wie wir mit dem Standort Kolpin auch vor dem Hintergrund dieses Staatsvertrages umgehen. Ich denke, da lassen sich Lösungen finden.

Eine letzte Anmerkung: Hier schleicht sich auch immer wieder die Diskussion um die Länderfusion ein. Das mag in der gestrigen Debatte zum Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Obergerichte vielleicht noch eine etwas vordergründige Rolle gespielt haben. Bei diesem organisatorischen Vorgang würde ich das gar nicht einmal so sehr im Vordergrund sehen. Denn mir ist anhand der Beispiele, die die Ministerin hier angeführt hat, auch nicht bekannt, dass zum Beispiel Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen ein gemeinsames Bundesland bilden wollen, gleichwohl sie ein Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt einrichten wollen.

Kollege Schuldt, wir waren ja vor 14 Tagen in Kiel, haben uns dort vom Rechtsausschuss unterrichten lassen und auch nach dem gemeinsamen Justizprüfungsamt zwischen SchleswigHolstein und Hamburg gefragt. Das gibt es schon seit 40 Jahren mit Sitz in Hamburg. Bis jetzt wurden dort auch noch keine Anstalten zur Fusionierung gemacht.

Ich möchte darum bitten, dies aus der politischen Diskussion um die Fusion etwas herauszunehmen, weil die gemeinsame Juristenausbildung, die gemeinsame Juristenprüfung zwischen Berlin und Brandenburg, eine organisatorische Frage ist und weniger eine Frage, ein politisches Präjudiz für die Länderfusion zu schaffen.

In dem Sinne wünsche ich dem Staatsvertrag eine gute Beratung und in vier Wochen seine Verabschiedung. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung der Drucksache 3/7387 an den Hauptausschuss, der federführend sein soll, und mitberatend an den Rechtsausschuss. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

1. Lesung des Gesetzes über die Errichtung einer Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus (KultStG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7446

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Errichtung einer Kulturstiftung Cottbus vorgeschlagen. Das Staatstheater und die Kunstsammlungen Cottbus sollen in Trägerschaft dieser Kulturstiftung etabliert werden.

Mit dem Gesetzentwurf werden zwei Ziele verfolgt. Erstens: Wir haben auch an dieser Stelle die Diskussion über die Reduzierung des Landesengagements auf seine Kernaufgaben. Das heißt, das Land soll originär nur die Aufgaben erfüllen, die von der Natur der Sache beim Land liegen oder die es kraft Gesetzes erfüllen kann und muss. Das bedeutet, Aufgaben wie ein Staatstheater oder Kunstsammlungen, die im Interesse des Landes liegen, werden auch vom Land finanziert, müssen aber nicht direkt als Landeseinrichtung geführt werden.

Der zweite entscheidende Punkt ist: Es geht um eine Modernisierung und Neustrukturierung der Kulturlandschaft. Das heißt, wenn wir eine andere, neue Form für das Staatstheater und die Kunstsammlungen finden, dann ist das eine Form, von der man sagen kann, sie ermöglicht es, dass beide Institutionen auch künftig in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Wir haben die Rechtsform der Stiftung öffentlichen Rechts gewählt. Wir haben uns gutachterlich beraten lassen. Alle Gutachter waren davon überzeugt und haben eigentlich nur Vorteile in einer solchen Gründung gesehen.

Ein Theater, um es zu illustrieren, ist jetzt an die Landeshaushaltsordnung, an viele andere Dinge gebunden. Man hat künstlerisches Personal, man hat Arbeiter, man hat technisches Per

sonal, man ist sehr wenig handlungsfähig. Das heißt, das starre Gesetz des Landes bietet nicht die nötigen Freiheitsgrade für ein Theater. Durch diese Stiftungsgründung bekommen das Theater und die Kunstsammlungen ein hohes Maß an Verlässlichkeit. Es zeigt sich in der Bundesrepublik - denn es ist ja kein Weg, den nur wir beschreiten -, dass es in allen Fällen zu bestmessbaren Verbesserungen in der Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Einrichtungen gekommen ist. Dass hier diese zwei Einrichtungen zusammengeführt werden, hat einmal einen regional bedingten Grund und zum anderen den, dass die Kunstsammlungen einfach zu klein wären, um sie allein auszugliedern.

Was bedeutet das in allererster Linie für das Staatstheater Cottbus? Kurz zur Rekapitulation: In dieser Legislaturperiode ist es der großen Koalition gelungen, die Theaterpauschale von 11 Millionen auf 13 Millionen zu erhöhen. Von diesen 13 Millionen ist über 1 Million in die Stadt Cottbus, in das Staatstheater geflossen. Das war ganz wichtig, um die Existenz des Staatstheaters zu sichern. Mit dem neuen FAG haben wir dort die Weiterführung dieser Intentionen.

Zur Gründung der Kulturstiftung gehört ein Finanzierungsabkommen, in dem sich das Land und die Stadt festlegen, was sie an Geld für diese Stiftung geben. Hier haben wir ein höchstmögliches Maß an finanzieller Ausstattung, gemessen an den Randbedingungen, dargelegt. Beide Einrichtungen bekommen 18,3 Millionen Euro jährlich, um Theater und Kunstsammlungen in Cottbus zu betreiben. Das Land spart an dieser Stelle 50 000 Euro. Diese sind aber schon kompensiert durch die Personaleinsparungen, die wir bei der Stiftung durch die Tatsache haben, dass der Titel für Investitionen nicht mehr beim Staatstheater liegen muss, weil es vom Land getragen wird. Das Staatstheater kann zum Beispiel das, was nach dem Sozialtarifvertrag in diesem Jahr an Geldern abzuführen ist, im nächsten Jahr behalten. Das macht sich nicht an der offiziellen Summe fest.

Das heißt, das Staatstheater und die Kunstsammlungen werden durch diese Stiftungsgründungen privilegiert. Wir nehmen einen Kulturbereich, geben ihm eine Sonderstellung und geben ihm Sicherheit. Über mindestens fünf Jahre läuft das Finanzierungsabkommen bis 2010 mit der Option und natürlich mit dem Ziel, es weiterzuführen. Das, meine Damen und Herren, geht natürlich immer zulasten der anderen Kultureinrichtungen, wenn sich neue Haushaltszwänge ergeben werden.