Protocol of the Session on May 13, 2004

Das heißt, das Staatstheater und die Kunstsammlungen werden durch diese Stiftungsgründungen privilegiert. Wir nehmen einen Kulturbereich, geben ihm eine Sonderstellung und geben ihm Sicherheit. Über mindestens fünf Jahre läuft das Finanzierungsabkommen bis 2010 mit der Option und natürlich mit dem Ziel, es weiterzuführen. Das, meine Damen und Herren, geht natürlich immer zulasten der anderen Kultureinrichtungen, wenn sich neue Haushaltszwänge ergeben werden.

Diesen Schritt, dort ein Privileg zu schaffen, haben wir bewusst gewählt, weil das Staatstheater und die Kunstsammlung eine herausragende Rolle inne haben. Wenn man solche Änderungen vornimmt, wenn man also aus dem öffentlichen Dienst herausgeht in eine Stiftung, dann gibt es sehr viel Unruhe und Unsicherheit bei den Mitarbeitern. Im öffentlichen Dienst zu sein beinhaltet eine Menge Rechte und es ist immer schwierig, sich an neue Formen zu gewöhnen.

Deswegen haben wir die Mitarbeiter, die Personalvertretungen und die Leitungen der Einrichtungen von Beginn an in alle Überlegungen einbezogen. Wir haben im Mai letzten Jahres im Ministerium eine Arbeitsgruppe gegründet. Vertreten war die Chefin des Hauptpersonalrats, die den Kontakt zu den Personalräten hielt. Wir haben sowohl die Personalräte als auch die Leiter der Einrichtungen kontinuierlich einbezogen. Wir haben jetzt einen Vertrag, der sichert, dass es keinerlei Verschlechterungen der arbeitsvertraglichen Bedingungen der Beschäftig

ten des Theaters gibt. Das heißt, es ist aus meiner Sicht eine Stiftungsgründung, die der Bedeutung der beiden Institutionen sowohl regional als auch im Land Brandenburg Rechnung trägt - unter Wahrung der Interessen der Mitarbeiter. Ich würde Sie herzlich um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf bitten.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort geht an die PDS-Fraktion. Für sie spricht Abgeordneter Trunschke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Staatstheater Cottbus und die Kunstsammlungen in Cottbus in eine Stiftung überführen soll.

Der Begriff Stiftung hat bekanntlich einen ganz guten Klang und verleitet nicht unbedingt sofort zu Misstrauen oder gar Kritik. Aber wie so oft in der Politik kommt es darauf an, was man daraus macht. Wenn man sich dann die Details der Kulturstiftung ansieht, stellt man sehr schnell fest: Kulturstiftung möglicherweise, diese Stiftung bitte nicht! Mit ihr droht ein schleichender Abbau des Cottbuser Theaters als Staatstheater. Allein die Tatsache, dass die ganze Idee ein Resultat der Sparbemühungen aus der Staatskanzlei und nicht Resultat kulturpolitischer Überlegungen ist, lässt einen doch einen Moment innehalten und aufmerksam werden.

Die Begründung für diesen Gesetzentwurf kann ich noch einigermaßen nachvollziehen. Die Stiftung - das hat die Ministerin auch gesagt - bringt durchaus etwas Flexibilität mit sich, die sich innerhalb der bisherigen Konstruktion so nicht finden lässt, aber bei genauerem Hinsehen sieht man doch: Der Teufel steckt im Detail.

Ein Hauptproblem sind die zugewendeten Summen, die gedeckelt sind und sogar abgesenkt werden. Frau Ministerin, Sie behaupten immer, wenigstens die Ost-West-Angleichung werde durch das Land übernommen. Das steht in der Tat so in der Einführung zur Gesetzesinitiative. Das Problem ist: Es steht nur dort. Im Gesetzestext selbst findet sich nichts. Das Finanzierungsabkommen, wo das möglicherweise auch stehen könnte, haben Sie uns bisher nicht vorgelegt. Folglich haben wir nur eine löbliche Absichtserklärung, aber keine verbindliche Zusage. Daraufhin sollen wir eine Stiftung gründen?

Ein anderes wesentliches Problem ist der Haushaltsvorbehalt. Ich habe volles Verständnis dafür, dass der Intendant des Staatstheaters, Herr Schüler, das als erheblichen Unsicherheitsfaktor empfindet. Wenn der Haushaltsvorbehalt, wie von Ihnen gelegentlich geäußert, nur eine formale Sache wäre, könnte man darauf verzichten. Nicht hinnehmen will ich allerdings Ihren Vorwurf in der letzten Ausschusssitzung, Sie müssten einen Haushaltsvorbehalt aufnehmen, weil die Finanzhoheit beim Parlament läge. Wenn das wirklich ein Argument wäre, dürfte die Landesregierung überhaupt kein Haushaltsgesetz vorlegen. Ich erinnere Sie daran, dass auch aus Ihrem Haus bereits Gesetze ohne Haushaltsvorbehalt vorgelegt wurden, die ganz konkrete Zahlen enthielten, zum Beispiel das Musikschulgesetz.

Drittens wären da die angeblichen Privilegien. Frau Ministerin, Sie betonen immer wieder und haben es auch gerade gesagt, dass das Staatstheater und die Kulturstiftung mit der Stiftung privilegiert würden. Gegen eine Privilegierung hätte ich überhaupt nichts einzuwenden. Das wäre eines Staatstheaters und der Staatlichen Kunstsammlungen durchaus angemessen. Allerdings ist es schon merkwürdig, dass das den Betroffenen überhaupt nicht wie eine Privilegierung vorkommt. Das scheint Ihnen, wenn ich an das Denkmalschutzgesetz denke, öfter zu passieren.

Uns bleibt nichts weiter übrig, als in diesem Punkt auf eine Anhörung zu bestehen, und wenn dadurch am Ende der Legislaturperiode Zeitprobleme entstehen, ist das ganz gewiss nicht Schuld der Opposition. Vielleicht wäre es ganz gut, zu der Anhörung auch Prof. Hegemann einzuladen, der das Gutachten geschrieben hat. Wir könnten dann noch einige Fragen diskutieren, die in dem Gutachten vorgeschlagen wurden, im Gesetz aber nicht enthalten sind, wie die Ausgründungsmöglichkeit von Einrichtungen.

Im Übrigen kann ich die Privilegierung, die Sie immer wieder erwähnen, überhaupt nicht erkennen. Andere Staatstheater werden in ganz anderem Umfang durch den Staat finanziert: von 51 % bis zu über 90 % durch das Land. In anderen Kulturstiftungen - ich denke insbesondere an Stuttgart - sitzt per Gesetz die Kulturministerin persönlich, auch die Finanzministerin. Dort sind Landtagsabgeordnete und Stadtverordnete Mitglieder. Das alles ist in diesem Gesetz nicht geregelt. Wo liegt da die Privilegierung?

Ihre gesamte Privilegierung scheint darin zu bestehen, dass das Theater vor den jährlichen Haushaltskürzungen geschützt werden sollte. Aber wer kürzt denn eigentlich? - Im Kern ist es doch Ihre Regierung. Das heißt, die gesamte Argumentation läuft doch darauf hinaus, Frau Ministerin, dass Sie das Staatstheater vor der Landesregierung schützen müssen und dass Sie das nur können, indem Sie eine Stiftung gründen. Aber wenn Ihre Kollegen solche Kulturbanausen sind, müsste man dann nicht mehr über die Regierung reden als über eine Kulturstiftung?

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Wie sieht die so genannte finanzielle Privilegierung tatsächlich aus? 230 000 Euro weniger Zuschuss, dazu erhebliche Mehrkosten: für Versicherungen 170 000 Euro, für Steuerberatung 200 000 Euro, für Lohn- und Gehaltsabrechnung 40 000 Euro, für die Unfallkasse 50 000 Euro, für die kaufmännische Buchführung 6 000 Euro und dann noch ein paar Kleinigkeiten, summa summarum 700 000 Euro Mehrbelastung. Dem steht möglicherweise eine Entlastung von 200 000 Euro dadurch gegenüber, dass, wie Sie erwähnt haben, die Gelder aus dem Solidartarifvertrag nicht mehr an das Finanzministerium abgeführt werden müssen. Bleibt per saldo eine halbe Million Euro weniger für Kunst und Kultur. Dumm für eine Einrichtung, die so „privilegiert“ wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie, ungeachtet der Wahlkampfzeiten die Kraft aufzubringen, dieses Gesetz im Interesse der Kultur im Süden Brandenburgs, im Interesse der Stadt Cottbus, im Interesse der Kunst überhaupt zu verändern. Wenn Sie das nicht können, dann bitte ich Sie: Verschieben Sie dieses Gesetz in die nächste Wahlperiode! Es ist überhaupt sehr

merkwürdig, ein derart wichtiges zentrales Gesetz am Ende der Legislaturperiode auf diese Weise durchzupeitschen. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Konzack.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für mich ist es eine Freude, dass das Gesetz zur Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus noch in dieser Legislaturperiode zustande zu kommen scheint. Das wäre ein Abschluss der langwierigen Diskussion über das Staatstheater und meine Kolleginnen und Kollegen wären froh, wenn ich als Cottbusserin nicht immer dieses Staatstheater erwähnen würde.

(Beifall bei der SPD)

Das Land Brandenburg drückt damit das besondere Landesinteresse an den Einrichtungen Staatstheater und Kunstsammlungen Cottbus aus und bekennt sich zum Mehrspartentheater, worunter ich Musik und Schauspiel verstehe. Zum Musiktheater gehören natürlich Orchester und Chor, obwohl sie im Gesetz nicht ausdrücklich genannt werden. Es wäre schön, wenn Sie, Frau Ministerin, uns im Ausschuss bestätigen könnten, dass es wirklich so ist.

Das Staatstheater soll wegen seiner Leuchtturmfunktion und seiner überregionalen Ausstrahlung als leistungsfähiges Mehrspartentheater erhalten bleiben, ebenfalls die Kunstsammlungen, die eine repräsentative Sammlung ostdeutscher Kunst im Bestand haben.

Einige von Ihnen, meine Damen und Herren - meine Fraktion insgesamt -, waren schon selbst in dem wunderschönen Cottbusser Theater und konnten sich von der hohen Qualität der Inszenierungen überzeugen.

(Beifall des Abgeordneten Kuhnert [SPD])

Dass das ein Standortfaktor für die Region um und für Cottbus ist, steht außer Frage. Ein Faktor für die Ansiedlung von Vattenfall zum Beispiel war der Bestand des Staatstheaters in der Stadt Cottbus.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Frage zu?

Meine Damen und Herren, sosehr ich die Absicht begrüße, mit der Stiftungsgründung das Staatstheater und die Brandenburgischen Kunstsammlungen zu sichern,

(Unruhe im Saal - Glocke des Präsidenten)

sosehr bezweifle ich, dass dies mit dem vorliegenden Entwurf wirklich gelingt. Ich bemängele an erster Stelle, dass dem

Landtag nicht das Finanzierungsabkommen zwischen dem Land und der Stadt vorliegt, auf dem die Stiftung basiert. Ich weiß aber, dass darin zur Finanzierung „nach Maßgabe ihrer Haushaltspläne“ steht. In der Anlage 2 zum Gesetzentwurf steht unter „Rechtsfolgenabschätzung“:

„Für die Finanzplanung soll der Zuschussbetrag für fünf Jahre konstant bleiben.“

Wie kann es da abgesichert sein, dass der Zuschussbetrag fünf Jahre konstant bleibt? Gerade das ist aber das Kriterium, das die Kultureinrichtungen auf sichere und planbare Füße stellt. Ich gebe Herrn Trunschke nicht sehr gern Recht, aber in diesem Fall muss ich es tun. Die Kürzungen um 240 000 Euro im Vorhinein lassen sich wohl kaum durch die eine weggefallene Stelle in der Kunstsammlung erzielen, wie es in einem Interview mit der Ministerin in der „Lausitzer Rundschau“ noch zu lesen war. Zusätzlich gibt es Mehraufwendungen - Herr Trunschke hat sie aufgeführt, ich will es nicht wiederholen -, es ist keine Finanzierung für Tariferhöhungen, abgesehen von der Ost-West-Angleichung, vorgesehen und dies alles soll durch Eigenerwirtschaftung erbracht werden.

Eine Frage noch: Was wird mit dem Personal, wenn die Stiftung aufgelöst werden muss, ein Fall, der hoffentlich nicht eintritt?

(Zuruf des Abgeordneten Senftleben [CDU])

Es gibt also noch Klärungs-, Diskussions- und Änderungsbedarf, auch bezüglich der Besetzung des Stiftungsrates. Aber das alles können wir als Abgeordnete noch in Anträge fassen und dann um Mehrheiten in diesem hohen Haus werben.

Positiv erwähnen möchte ich die Theaterpauschale im Finanzausgleichsgesetz, durch die die Stadt Cottbus 50 % ihres Anteils an der Stiftung sichern kann.

Meine Damen und Herren! Ich würde es nicht als Privileg bezeichnen, wie es hier immer zu lesen und zu hören ist, sondern es sollte dem Land zur Ehre gereichen, wenn durch die Stiftungsgründung das Staatstheater und die Kunstsammlungen als Leuchttürme in der Brandenburger Kulturlandschaft erhalten bleiben.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch die Bemerkung: Die lange geforderte Konzeption für Theater und Orchester im Land ist dringend erforderlich. Ich glaube, mehr als fünfmal habe ich das angemahnt. Wir haben sogar einmal einen Antrag gemeinsam mit dem Koalitionspartner eingebracht. Es ist bis heute nicht erfolgt, aber es ist dringend notwendig. Mir tut es wirklich Leid, dass der Wahlkampf sich hierbei offensichtlich als Hemmschuh erweist.

Wir wollen dieses Gesetz heute in den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur überweisen. Wir werden dort einige Änderungen einbringen. Ich hoffe, dass Sie als meine Kolleginnen und Kollegen dann einigen Änderungsvorschlägen folgen werden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort geht an die DVU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Nonninger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die DVU-Fraktion misst der staatlichen Kulturpolitik große Bedeutung zu. Unser Grundverständnis der Kulturpolitik heißt Sicherung der Rahmenbedingungen für die künstlerische Selbstentfaltung sowie Förderung und Pflege der kulturellen Vielfalt in unserem Land. Ziel sollte es sein, dass sich viele Menschen kulturell betätigen bzw. an der Kultur teilhaben.

Unsere DVU-Fraktion steht für eine Sicherung der Freiheit des kulturellen Lebens ohne inhaltliche Vorgaben des Staates mit dem Willen zum offenen, kritischen und zugleich verantwortungsvollen Dialog zwischen Kultur und Politik. Wir fordern eine angemessene finanzielle Förderung seitens des Landes, auch in Zeiten schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen. Eine gleichgewichtige Förderung aller Sparten des kulturellen Lebens ohne ideologische Voreingenommenheit sehen wir als unabdingbar an. Die öffentliche Kulturförderung muss sich unter den Bedingungen öffentlicher Haushalte konsequent und begründet im Wettbewerb mit anderen Politikfeldern behaupten.

Dies wird uns nur gelingen, wenn die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von Kultur und Kulturförderung auch zukünftig gesellschaftlich und politisch akzeptiert und durchgesetzt wird.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung über die Einrichtung einer Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus wird von der DVU-Fraktion in der vorliegenden Form abgelehnt. Gegen die gewählte Rechtsform einer Stiftung ist generell nichts zu sagen, denn es kommt auf die Ausgestaltung des Gesetzes an. Es wurde versäumt, rechtzeitig mit den betroffenen Häusern zu einer einvernehmlichen und akzeptablen Lösung zu kommen. Gegen eine Zusammenführung der beiden Häuser Staatstheater und Kunstsammlungen ist nichts einzuwenden.

Hauptkritikpunkt der DVU-Fraktion ist die fehlende Planungssicherheit für die Stiftung. Für das Staatstheater ist eine Planungssicherheit von fünf Jahren absolut erforderlich. Dies wurde uns auch im Gespräch mit dem Intendanten, Herrn Schiller, ausdrücklich bestätigt.

Durch Artikel 2 Abs. 2 des Finanzierungsabkommens - ich zitiere - „Der Wirtschaftsplan der Stiftung ist entsprechend anzupassen.“ wird eine langfristige Planung unmöglich. Hier ist eine Korrektur unabdingbar. Die DVU-Fraktion fordert ohne Wenn und Aber finanzielle Sicherheit für die Kulturstiftung Cottbus.

Dass es auch anders als im vorliegenden Entwurf geht, beweisen übrigens Theaterverträge aus anderen Bundesländern. So hat sich zum Beispiel das Land Thüringen verpflichtet, für das Nationaltheater Weimar bis 2008 einen fixen Betrag zu zahlen. Die zu erwartenden Synergieeffekte der Zusammenlegung sind