Protocol of the Session on May 13, 2004

(Beifall bei der DVU)

Wir sind bei der CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Petke.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Bestätigungsgesetz setzt einen Beschlusspunkt unter die Gemeindegebietsreform. Ich kann dem Kollegen Schippel nur zustimmen: Hier geht es um Rechtssicherheit, die man...

(Zuruf: Bochow!)

- Kollegen Bochow, Entschuldigung!

(Zuruf von der SPD: Die beiden sehen gleich aus!)

- Sie sehen nicht gleich aus; der Fehler lag bei mir. - Ich kann dem Kollegen Bochow also nur zustimmen in der Frage, dass durch die Verabschiedung des Gesetzes Rechtssicherheit geschaffen wird. Es ist ein guter Anlass, an dieser Stelle einmal die Gemeindegebietsreform Revue passieren zu lassen, und auch ein guter Anlass, um sich vor allem mit den Kritikern auseinander zu setzen, die hier heute wieder in einer sehr schwer verständlichen Sprache ihrer Linie treu geblieben sind, die Gemeindegebietsreform in Abrede zu stellen.

Wir hatten gestern Abend in diesem Hause eine Debatte zur demographischen Entwicklung. Die Demographie hat ja den Vorteil, dass man mit großer Genauigkeit voraussagen kann, wie sich die Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten entwickeln wird. Stellen wir uns einmal vor, vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hätten wir die Gemeindegebietsreform nicht durchgeführt, hätten wir alles so gelassen, wie es war!

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja, bitte.

Kollege Petke, Sie wollen tatsächlich nicht verstanden haben, dass sich aufgelöste Gemeinden, die sich eigentlich gegen ein solches Gesetz mit kommunaler Verfassungsbeschwerde zur Wehr setzen können, gegen dieses Gesetz nicht zur Wehr setzen können, und Sie Ihnen damit die Rechtsschutzmöglichkeiten abschneiden?

Verehrter Kollege Sarrach, man ist als Mensch nicht gern allein. Ich möchte trotzdem etwas aus den Anhörungen im Ausschuss für Inneres wiedergeben. Dort hat ein Anzuhörender auf eine Ihrer Fragen gesagt: Ich habe Ihre Frage nicht verstanden. Das ging mir häufiger so. Auch heute, bei Ihren Ausführungen zum vorliegenden Gesetzentwurf, geht es mir so, dass ich trotz mancher Bemühung nicht dahinter komme, worum es Ihnen eigentlich geht.

(Zurufe von der PDS)

Nun könnte ich den kurzen Schluss ziehen: Ist halt Wahlkampf. - Sarrach kann, wie die PDS, nicht damit umgehen, dass die Koalition, dass Schönbohm die Gemeindegebietsreform erfolgreich umgesetzt hat, dass diese Reform sogar vor dem Landesverfassungsgericht Bestand hat, dass all das, was Sie hier gesagt haben, was passieren wird, nicht eingetreten ist, dass nicht einmal die Leute vor Ort mitgespielt haben, wie Sie es sich gewünscht hätten, sondern sie sogar in vielen Gemeinden, wo die Gemeindegebietsreform gesetzlich umgesetzt wurde, eine höhere Wahlbeteiligung an den Tag gelegt haben, als das ansonsten im Land der Fall gewesen ist und vor allen Dingen was uns ganz besonders wichtig ist -, dass es überall, wo man sich freiwillig verändert hat bzw. wo wir Gesetze gemacht haben, vor Ort funktioniert, dass das Leben in den Gemeinden erhalten geblieben ist, dass die Feuerwehr und die Kirche im Dorf geblieben sind, wie es Herr Schönbohm angekündigt hat. Offensichtlich geht es Ihnen nicht um die Fakten, sondern darum, hier ein Rückzugsgefecht zu führen, damit Sie Ihr Gesicht in der Frage der Kritik an dieser Reform nicht ganz verlieren.

(Zuruf des Abgeordneten Sarrach [PDS])

- Darf er noch eine Frage stellen?

Nein.

Lassen Sie mich auf das Verfassungsgerichtsurteil eingehen. Viele Klagen sind abgewiesen worden. Es hat uns natürlich zufrieden gemacht, dass sich unsere Arbeit gelohnt hat. Gerade

im Innenausschuss haben wir viel Zeit darauf verwandt, die rechtlichen Grundlagen für unser Vorgehen zu prüfen. Das war vor dem Hintergrund der großen Aufgabe, die dort vor uns gelegen hat, auch notwendig.

Auf der anderen Seite hat das Verfassungsgericht jetzt für die Frage der Anhörung einen sehr hohen Standard angesetzt. Ich glaube, nichts liegt uns näher, als zu sagen: Wir setzen diese Urteile des Verfassungsgerichts um. Wir schauen all die Fälle durch, wo wir möglicherweise eine ähnliche Entscheidung des Verfassungsgerichts zu erwarten haben, und wir heilen dort. Nichts anderes tun wir. Ich glaube, das müsste sogar auf Ihrer Linie liegen, für die Bürger Rechtssicherheit zu schaffen.

Mich hat das Urteil an einigen Stellen ein wenig überrascht; denn es ist ja gerade das moniert worden, wo das Ministerium aus der Anhörung heraus eine andere Entscheidung getroffen hat bzw. wo wir im Innenausschuss nach der Anhörung durch den Ausschuss eine andere Entscheidung getroffen haben, als ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehen war.

Da beziehe ich mich auch auf Ihre Kritik, Herr Sarrach. Damals haben Sie im Innenausschuss gesagt, wir würden nur das umsetzen, was uns Schönbohm vorgibt. Wir haben im Innenausschuss an zahlreichen Stellen Veränderungen vorgenommen, und von daher zieht Ihre Kritik an keiner Stelle. Sie ist auch in sich widersprüchlich.

Zusammenfassend kann man sagen: Mit diesem Gesetzentwurf und mit den Beratungen, die hier noch einmal im Innenausschuss vor uns liegen - es wird ja eine Reihe von Anhörungen geben -, setzen wir tatsächlich den Schlusspunkt unter die Gemeindegebietsreform. Wir folgen damit den Empfehlungen, den Urteilen des Landesverfassungsgerichts. Mich hat schon sehr gestört und es ist mir bitter aufgestoßen, dass gerade Sie, Herr Kollege Sarrach, hier sagen, wir würden vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Landesverfassungsgericht üben. Nein, es ist umgekehrt! Wir nehmen das Landesverfassungsgericht ernst in den Urteilen, die es spricht, aber nicht nur in den Einzelfällen, sondern auch in den Auswirkungen, die diese Urteile möglicherweise auf andere Fälle haben.

Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Innenausschuss. Wir haben vor, das Gesetz im Juni zu verabschieden. - Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung der Drucksache 3/7445 an den Ausschuss für Inneres. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich junge Gäste aus dem südlichen Teil Brandenburgs herzlich begrüßen. Sie kommen aus dem Herzen des Spreewalds, nämlich aus der Gesamtschule Lübbenau. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

1. Lesung des Gesetzes über das Schuldbuch des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landesschuld- buchgesetz - BbgLSBG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7447

Es wurde vereinbart, auf eine Debatte zu verzichten.

Wir sind damit bei der Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung dieser Drucksache an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit einstimmig so beschlossen.

Ich kann auch diesen Tagesordnungspunkt schließen und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

1. Lesung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 02.04.2004 über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg und zur Anpassung von Rechtsvorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7387

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Richstein, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg vor. Bereits im vergangenen Jahr konnte mit der Verabschiedung der inhaltsgleichen Juristenausbildungsvorschriften der erste Schritt zu einem juristischen Ausbildungs- und Prüfungsverbund beider Länder getan werden, und ich freue mich, dass heute, nicht einmal ein Jahr später, der zweite Schritt getan wird. Der Auftrag des Landtages aus dem Haushaltssicherungsgesetz, das juristische Prüfungswesen beider Länder zusammenzuführen, ist damit erfüllt.

Wir können stolz sein, dass unsere Arbeit auf diesem Gebiet auch bundesweit Anerkennung, Respekt und - vor allen Dingen - Nachahmer findet. Die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein sind noch dabei, einen neuen Staatsvertrag über ihr gemeinsames Prüfungsamt - allerdings, das muss man einschränkend sagen, nur für die Zweite Juristische Staatsprüfung - zu verhandeln. Hier hat das Land SchleswigHolstein bereits um Unterstützung gebeten. Die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beabsichtigen ebenfalls, ein gemeinsames Justizprüfungsamt zu errichten.

Wir - Berlin und Brandenburg - sind hier aber noch einen Schritt weiter gegangen: Nicht nur das juristische Prüfungswe

sen wird künftig in einer einzigen Behörde mit Zuständigkeit für beide Länder verwaltet, sondern auch alle anderen Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung in der Justiz beider Länder, ausgenommen der Strafvollzug, sollen dem gemeinsamen Amt übertragen werden. Das ist ein weiterer Schritt in eine gemeinsame Zukunft der Justiz beider Länder.

Die Zusammenfassung aller Angelegenheiten der Ausbildung, der Fortbildung und der Prüfung in der Justiz in einem Amt ermöglicht die Sammlung und Nutzung von Wissen und Erfahrung und garantiert ein einheitliches Vorgehen.

Meine Damen und Herren! Mir ist meine Zustimmung zu der Standortentscheidung, den Sitz des gemeinsamen Amtes nach Berlin zu geben, nicht leicht gefallen. Ich hätte den Sitz sehr gern in Potsdam belassen, aber leider haben die ökonomischen Zwänge dies nicht zugelassen. Es hätte hier ein Neubau errichtet werden müssen; in Berlin sind die Räume bereits vorhanden.

Aber ich denke, dass wir eine ausgewogene Finanzierung der Kosten des gemeinsamen Amtes erreicht haben. Das Verhältnis der Prüfungszahlen ist ein geeigneter Maßstab für einen Finanzierungsschlüssel. Verbunden mit einer Personalreduzierung, die hier von Berlin zu erbringen ist, wird sich mittelfristig für Brandenburg auch eine Kostenreduzierung ergeben.

Der Staatsvertrag - das kann man sagen - berücksichtigt die Belange Brandenburgs, der Mitarbeiter des Justizprüfungsamtes, der Studierenden sowie der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Brandenburg in ausgewogener Art und Weise. So obliegt zum Beispiel das fachliche Weisungsrecht der für die Justiz zuständigen Ressortministerin des Landes Brandenburg, wenn das gemeinsame Amt Aufgaben des Landes Brandenburg wahrnimmt. Sichergestellt ist auch das Mitentscheidungsrecht in personellen und in haushaltsrechtlichen Fragen. Und schließlich bleibt das gemeinsame Amt zugleich Teil des Justizministeriums des Landes Brandenburg, wenn es ministerielle Grundsatzangelegenheiten des Landes wahrzunehmen hat.

Besonders wichtig war es mir aber, in den Verhandlungen zu erreichen, dass alle Mitarbeiter des Justizprüfungsamtes das Recht haben, in das gemeinsame Amt zu wechseln. Niemand verliert hier seinen Arbeitsplatz. Brandenburg hat zudem das Recht, anstelle derjenigen Mitarbeiter, die nicht wechseln wollen, andere Mitarbeiter zu benennen. Damit wird sichergestellt, dass Brandenburg in der neuen Behörde seinem Gewicht entsprechend personell vertreten ist.

Studierende und Rechtsreferendare werden - wie das in einem Flächenland anders gar nicht gestaltet werden kann - die schriftlichen Prüfungen dezentral ablegen. Die mündlichen Examina werden aber ab 2005 zentral in Berlin stattfinden, wobei darauf geachtet werden wird, den Prüfungsbeginn jeweils so zu legen, dass alle Prüflinge rechtzeitig in Berlin sein können.

An dieser Stelle gebührt ein Wort des Dankes denen, die beim Aufbau des Justizministeriums des Landes Brandenburg auch ein Justizprüfungsamt errichtet und in den letzten Jahren geleitet haben. Das Amt hat sich in seiner elfjährigen Tätigkeit einen guten Ruf erworben. Das verdient Anerkennung und ich bin mir sicher, dass der freundliche und gute Stil unseres Jus