Nicht mehr und nicht weniger wurde formal und schematisch durch die Landesregierung im Gesetz verändert - immerhin gegenüber den im Zuge des kommunalen Entlastungsgesetzes kürzlich vorgesehenen Verschlechterungen für den Wasserbereich in Brandenburg ein Fortschritt. Ich denke dabei an die Ermächtigung zur Kostenumlage bei Gebühren der Gewässerunterhaltung oder an den gescheiterten Versuch, eine Andienungspflicht für häusliche Abwässer einzuführen.
Dieser Gesetzentwurf ist eine Formalie. Der wohl gemeinte Geist der EU-Richtlinie wohnt ihm nicht inne. Über das konkrete Wie der Umsetzung erfährt man in diesem Gesetzentwurf wenig. Der Weg zum Ziel bleibt offen.
Lassen Sie mich zur Veranschaulichung einige der erhobenen Gründe für die Verabschiedung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Erinnerung rufen: Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Die von den Mitgliedsstaaten erstellten Maßnahmenprogramme sollen sich an den regionalen und lokalen Bedingungen orientieren. Die Wasserversorgung ist eine Leistung der Daseinsvorsorge. Der Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässern müssen stärker in die Energiepolitik, die Verkehrspolitik, die Landwirtschaftspolitik, die Fischereipolitik, die Regionalpolitik und die Fremdenverkehrspolitik integriert werden. Der Grundsatz der Deckung der Kosten der Wassernutzung einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten sollte insbesondere entsprechend dem Verursacherprinzip berücksichtigt werden.
Von all diesen Eckpunkten finden wir nichts im Entwurf; man will ja nur angleichen. Zu mehr fehlt nun auch die Zeit, um sich deutlich und mit aller Konsequenz von der verfehlten Wasserpolitik der vergangenen Jahre zu verabschieden. Insofern bleiben Sie sich treu gegenüber der ablehnenden Haltung zu unseren Anträgen zum Thema Wasser- und Klimaschutz.
Die Zielrichtung der Gewässerunterhaltung wird sich ändern müssen. Die prognostizierten klimatischen Veränderungen zwingen uns dazu. Es gilt, Wasser in der Landschaft zu halten, statt wegzuführen. Dabei ist ein zeitlich eng an den Witterungsverlauf angepasstes Regnungssystem erforderlich.
Die in den vergangenen Jahren praktizierte Vernachlässigung der Wehre, Schöpfwerke und technischen Anlagen wirkt sich umso negativer aus. Dürre und Hochwasser sind in ihrer Entstehung letztendlich zwei Seiten einer Medaille. In beiden Fällen fließt Wasser vielerorts zu schnell und ungebremst durch unsere Landschaft, heißt es im Ergebnis einer Studie, die im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung erarbeitet wurde. Allein an der Berücksichtigung dieser Erkenntnis mangelt es im Wassergesetz.
Unbeantwortet bleiben auch solche Fragen wie die notwendige Abkehr von den im ländlichen Raum deplatzierten zentralen Abwasserprojekten, die Einleitung in die Vorflut und die damit verbundene Belastung der Fließgewässer und Meere, die Bedeutung dezentraler und Kleinkläranlagen und die Propagierung der Wasserentnahme, -reinigung und -wiederverwendung vor Ort. Die Aufhebung der Pflicht zur Erstellung von Abwas
serbeseitigungsplänen muss in Anbetracht der völlig unbefriedigenden Umsetzung für die oberste Wasserbehörde wie ein Segen wirken. Ich hoffe, dass damit nicht auch die Pflicht zur Durchführung von Variantenvergleichen entfällt.
Lösungen für die Probleme der inhaltlichen und betriebswirtschaftlichen Struktur der Gewässerunterhaltung werden umgangen, das Verursacherprinzip nicht zur Kenntnis genommen. Ich bin mir sicher, dass wir uns mit dem Wassergesetz in nicht allzu ferner Zukunft erneut beschäftigen werden. Zu viele Fragen sind offen geblieben und werden im Hinblick auf das Ende der Legislatur auch nicht mehr umfassend zu beantworten sein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wurde eben gebeten, etwas leiser zu reden. Ich hoffe nicht, dass der eine oder andere Kollege auf meiner rechten Seite sich in seinem Mittagsschlaf gestört fühlt. Ich will aber trotzdem versuchen, nicht ganz so laut zu sprechen.
Brandenburg, das Land der Seen und Flüsse - einerseits ein gewässerreiches Land, andererseits aber auch ein Land, welches über Wasserarmut klagt. Brandenburg hat seit 1990 erhebliche Fortschritte hinsichtlich der Verbesserung der Qualität der Gewässer gemacht. Wenn man heute wieder in der Elbe oder der Havel baden kann, dann zeigt das doch die Fortschritte, die in den letzten 14 Jahren erreicht worden sind.
Aber dies ist nicht ausreichend. Es ist ausgesprochen angenehm, festzustellen, dass sich die EU über die Wasserrahmenrichtlinie auch eine Angleichung ganz Europas zum Ziel gesetzt hat; denn diese Richtlinie schafft den europäischen Ordnungsrahmen für die Aufgaben im Bereich der Wasserwirtschaft.
Ich bedauere es ein wenig, dass mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung nur der Teil der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf den Weg gebracht worden ist; denn hier im Parlament sind wir uns eigentlich darin einig, dass wir gern wesentlich mehr diskutiert hätten. So will ich der Kollegin Wehlan in der Hinsicht Recht geben, dass uns das Thema Wassergesetz zweifelsohne im Jahr 2005 mit all den anderen Facetten erneut beschäftigen wird. Aber die Aufgaben, die uns mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gestellt sind, müssen wir in diesem Jahr erfüllen.
Auffassung. Mit diesem Gesetz geht es einstweilen wirklich nur um die Umsetzung und nicht darum, einzelne Bewirtschaftungsziele im Detail festzusetzen. Es geht nicht darum, im Einzelnen Qualitätsziele festzusetzen; denn durch dieses Gesetz ist der formale Rahmen vorgegeben.
Es ist auch nicht der Punkt, über Abwasserentsorgung im ländlichen Raum zu diskutieren. Einige in diesem Saal scheinen immer noch nicht mitbekommen zu haben, dass es im Land Brandenburg in den letzten Jahren eine deutliche Umsteuerung im Bereich der Abwasserentsorgung gegeben hat. Ich will an dieser Stelle insbesondere den Kollegen Gemmel aus unserer Fraktion hervorheben, der sich diesbezüglich große Verdienste erworben hat. Der Vorwurf, dass immer noch falsche Projekte gefördert würden, trifft nun wahrlich nicht mehr zu, Frau Wehlan.
Erhebliche Aufgaben und vor allem finanzielle Lasten haben wir aber auch selbst zu tragen; denn wenn wir betrachten, dass sich nur knapp 1 000 von ca. 11 000 Kilometern Fließgewässer bereits in einem ökologisch guten Zustand befinden, dann wird klar, was dort nicht nur fachlich-inhaltlich, sondern auch finanziell auf uns zukommt. Das Gleiche gilt für die weit über 100 eutrophierten Seeeinzugsbereiche.
Wer sich die Zahlen im Gesetzentwurf ansieht und erstens vom Best-Case- und zweitens vom Worst-Case-Szenario ausgeht, wird feststellen, dass es hier Hunderte von Millionen Euro einzusetzen gilt. Das Thema Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird nicht nur ein bürokratischer Akt sein, der Diskussionen über die konkrete Vorgehensweise in den Regionen auslösen wird; vielmehr wird es uns auch bei den Haushaltsplanberatungen in den nächsten Jahren hautnah berühren. Aber es ist eine lohnende Aufgabe; denn es geht um die Sicherung der Zukunft der Gewässersysteme in Brandenburg. Es geht um die Sicherung und die Verbesserung der Attraktivität der Brandenburger Gewässer. Gerade der touristische Bereich wird einer derjenigen sein, die ganz wesentlich von der Verbesserung im Sinne von Attraktivitätssteigerung profitieren werden.
Deshalb wünsche ich uns eine spannende, intensive Diskussion im Ausschuss. Lassen Sie uns dort überlegen, Frau Wehlan, ob es Nachsteuerungsbedarf am Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Brandenburg gibt. Die andere Diskussion zum Wassergesetz sollten wir dann allerdings im Jahr 2005 führen. - Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wer wirklich Durst hat, weiß, wie kostbar Wasser ist. Dieses alte Sprichwort führt uns bildlich vor Augen, wie wichtig es für uns sein muss, effektiven Gewässerschutz zu betreiben. Die Europäische Union verabschiedete hierzu die Richtlinie 2060/EG, besser bekannt unter dem Namen EU-Wasserrahmenrichtlinie. Diese Richtlinie trat am 22. Dezember 2000 in Kraft. Mit ihr wurde und wird nach vielen sektoralen Gewässerschutzrichtlinien der Jahre zuvor zum ersten Mal ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Die Gewässer sol
len in Zukunft flussgebietsbezogen bewirtschaftet werden, das heißt von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen.
Wie Sie alle wissen, sind für die Qualität des Gewässers erstmals die Gewässerökologie und vor allem die Gewässerbiologie und nicht mehr nur die chemische und die physikalische Beschaffenheit ausschlaggebend, die aber weiterhin eine Rolle spielen. Um die Gewässerqualität zu erfassen, zu bewerten und Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Verbesserung zu ergreifen, sieht diese Richtlinie die Erstellung national und international koordinierter Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne vor. Sie müssen nun in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Hierzu wurde die bereits vollzogene Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes notwendig; nun muss eine Änderung des Landeswassergesetzes erfolgen.
Unsere Landesregierung hat heute den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes vorgelegt. Er soll im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie sicherstellen, dass für die Gewässer nicht nur nutzungsbezogene, sondern vor allem ökologisch begründete Qualitätsziele nach einheitlichen Vorgaben erreicht werden. Der Stein der Weisen ist es aber nicht; denn der Landesgesetzgeber hat seine konkrete Aufgabenstellung gemäß den EU-Vorschriften nicht wahrgenommen, sondern lediglich eine formelle Umsetzung geplant. Die Konflikte im Umgang mit dem Wasser werden somit in die kommende Legislaturperiode verschoben. Auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Bewirtschaftungspläne, wie sie die EU-Richtlinie vorsieht, ist im Entwurf des Gesetzes nur halbherzig vorgesehen. Unsere Fraktion kann die Kritik verschiedener Umweltverbände nur zu gut verstehen. Das ist die Ausgangslage. Angesichts der jetzigen Haushaltsmisere steht die Finanzierung allerdings auf einem anderen Blatt.
Sie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, müssen nun als Gesetzesvollzieher versuchen, die ökologischen Ziele der europäischen Gesetzgebung mit dem wirtschaftlichen Interesse der hierdurch Betroffenen in Einklang zu bringen. Betroffene gibt es insbesondere in der Landwirtschaft. Hierbei ist zu bedenken, dass sich die Landwirte unseres Landes zunehmend einem internationalen Wettbewerb zu stellen haben und auch unsere Landwirtschaft im Sinne der Agenda 21 ihren Beitrag zur Ernährungssicherung der Weltbevölkerung zu gewährleisten hat. Unsere Fraktion weist ausdrücklich darauf hin, dass die Sicherung landwirtschaftlicher Existenzen nicht eingeschränkt werden darf, auch wenn die EU-Wasserrahmenrichtlinie eindeutig bestimmt, dass im Zweifel ökologische vor wirtschaftlichen Zielen erreicht werden müssen.
Das Umweltziel, das durch das Landeswassergesetz erreicht werden soll und muss, besteht in einem guten Zustand aller Gewässer innerhalb von 15 Jahren nach In-Kraft-Treten der EURichtlinie. Unter gutem Zustand aller Gewässer werden hierbei der gute ökologische und chemische Zustand der Wasseroberflächen sowie das gute ökologische Potenzial und der gute chemische Zustand für erheblich veränderte oder künstliche Oberflächenwasserkörper wie Schifffahrtsstraßen, Seitenkanäle und Stadtdurchgänge verstanden. Besonders wichtig sind der gute qualitative und chemische Zustand des Grundwassers und die Umkehr des zunehmenden Aufwärtstrends bei Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser. - Das ist die ehrgeizige Aufgabe.
Die Zeit bis 2015 ist sehr knapp bemessen, meine Damen und Herren. Herr Minister Birthler, respektieren Sie die Umwelt
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Sparen Sie das Geld der Steuerzahler! - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Wassergesetzes ist notwendig geworden, um - wenn auch verspätet - Forderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Landesregelungen umzusetzen, aber auch, um einige Regelungen den gemachten Erfahrungen und Erfordernissen anzupassen.
Die Intention des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, vorrangig und zügig Gleichklang mit EU-Vorgaben herzustellen. Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie stellt die Aufgabe, bis 2009 Bewirtschaftungspläne für die Brandenburger Gewässer, die Seen und die Flüsse, zu erstellen. Vorausgehen muss eine Dokumentation der Gewässer und ihrer Beschaffenheit.
Dieser Prozess, der zur Erstellung von Bewirtschaftungsplänen erforderlich ist, die anschließend natürlich umgesetzt werden müssen, kostet Geld. Der Minister hat bereits erklärt, dass die Bewirtschaftungspläne bis 2015 umgesetzt werden müssen. Um ein paar Zahlen zu nennen - Herr Kollege Dellmann hat es kurz angeschnitten -: Die Mindestkosten für die Umsetzung liegen allein für die Fließgewässer bei 667 Millionen Euro. Die für Brandenburg kalkulierten Höchstkosten sind 1,785 Milliarden Euro; dies bezieht sich nur auf die Fließgewässer. Von daher reden wir hier über größere Beträge, die bis 2015 anfallen werden.
Meine Damen und Herren, die Summen, die wir im Moment noch auf dem Papier bewegen, sind gewaltig. Deshalb ist es auch von allergrößter Bedeutung, das Konnexitätsprinzip strikt zu beachten, sich auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und sich nicht am maximal Machbaren zu orientieren. Diese Diskussion kennen wir aus anderen Bereichen, aber hier wird es auch teuer. Außerdem müssen wir bedenken, dass die Kommunen hierbei zum Teil mit im Boot sind.
Für die weiteren Beratungen ist für uns Richtschnur, dass wir unsere kostbaren Wasser- und Trinkwasservorräte schützen, erhalten und sparsam einsetzen wollen. Ohne Wasser gibt es kein Leben und mit weniger Wasser wird es erst einmal beschwerlicher.
Die Nutzung des Wassers ist in Brandenburg aber auch ein Wirtschaftsfaktor. Wir wissen, dass zum Beispiel die Firma Spreequell ihren Sitz von Berlin nach Brandenburg verlegt hat, weil das Wassernutzungsentgelt hier in Brandenburg
deutlich niedriger ist. Wir wissen, dass Unternehmen mit wasserintensiven Produktionsmethoden vor Ansiedlungsentscheidungen auch das Wassernutzungsentgelt als betriebswirtschaftlichen Faktor hinterfragen. Wir wissen, dass wir insbesondere in ehemals DDR-typischen Industriegebieten mit zentralen Ver- und Entsorgern auf dem Gelände Schwierigkeiten haben, die derzeit geltenden Minderungs- und Erlassmöglichkeiten für das Wassernutzungsentgelt in bestimmten Fällen anzuwenden. Deshalb werden wir als CDUFraktion im weiteren Verfahren auch dafür werben, ökologisch und betriebswirtschaftlich sinnvolle Klarstellungen für die rechtssichere Anwendung zur Entlastung unserer Unternehmen im Wettbewerb zu ermöglichen.
Vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der materiellen Folgen für den Landeshaushalt und für die Kommunen ist für die CDU-Fraktion die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips unverzichtbar. Wir sind der Meinung, dass die Gewässerbewirtschaftung durch die Wasser- und Bodenverbände vor diesem Hintergrund wirtschaftlich noch effektiver und wirkungsvoller gestaltet werden sollte.
Ich halte es für unumgänglich, den Wasser- und Bodenverbänden mehr Verantwortung im Verwaltungsverfahren bei der Umlegung der Beiträge zu übertragen. Ich halte es vor dem Hintergrund der enormen Kosten, die alle Beteiligten bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie haben werden, für erforderlich, dafür zu sorgen und sicherzustellen, dass die Grundeigentümer ein verstärktes und wirkungsvolles Mitsprache- und Mitwirkungsrecht in den Wasser- und Bodenverbänden erhalten.
Ich möchte abschließend ausdrücklich mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass es die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium nicht geschafft hat, den von der EU gesetzten Termin, der am 22. Dezember vergangenen Jahres abgelaufen ist, einzuhalten. Wir stehen nunmehr wieder einmal unter Zeitdruck, um Schaden vom Land abzuwenden, zu beraten und zu entscheiden, wenn auch nur über eine so genannte kleine Novelle. Dies wäre meines Erachtens nicht nötig gewesen. Das heißt, um es klar zu sagen: Wenn der Landtag in dieser Wahlperiode das Wassergesetz novelliert, dann wird der nächste Landtag mit dem Novellieren gleich weitermachen, und wir haben das Wassergesetz erst vor einigen Monaten im Rahmen des kommunalen Entlastungsgesetzes schon einmal novelliert. Jetzt novellieren wir wieder und im Oktober, November, Dezember werden wir mit der nächsten Novellierung des Wassergesetzes beginnen. Wir sind ständig am Novellieren.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie auf jeden Fall bitten, der Überweisung des Gesetzentwurfs zuzustimmen, damit wir daraus dann das Beste für die Wasserwirtschaft im Land Brandenburg machen können. - Danke schön.