Protocol of the Session on April 1, 2004

Zu der Frage, warum dieser Gesetzentwurf jetzt eingeführt wird: Herr Domres, Sie widersprechen sich ja selbst. Schauen Sie sich doch einmal das Drama in Berlin bezüglich Hartz IV an, wo es um das Optionsmodell geht. Die Opposition, die Koalition und die Bundesregierung haben sich kurz vor Heiligabend im Vermittlungsausschuss auf das Kooperations- und auf das Optionsmodell - beides Hartz IV - verständigt.

(Zurufe von der PDS)

Das Kooperationsmodell liegt jetzt vor. Wir bekommen vom Bund 190 Millionen Euro, Kollege Schippel, die etwas mit dem Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen zu tun haben.

Dann war noch die Frage, welche Regelung es beim Optionsmodell gibt. So wie es jetzt ausschaut, wird die Bundesregierung, die rot-grüne Mehrheit in Berlin, wortbrüchig. Es soll keine Grundgesetzänderung geben. Es soll der Weg der Organleihe gegangen werden und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, auf das Know-how der Kommunen bei der Betreuung der Sozialhilfeempfänger zurückgegriffen werden. Ich finde das bedauerlich; denn ich meine - der Sozialminister hat hier gestern Ähnliches ausgeführt -, dass wir es uns nicht leisten können, bei der Betreuung der betroffenen Menschen auf dieses Know-how zu verzichten, und dass die Bundesagentur mit der Betreuung dieses Personenkreises überfordert ist. Hoffentlich gibt es in diesem Bereich der Bundespolitik ja noch eine Änderung.

Gestatten Sie mir, jetzt noch wenige Punkte anzusprechen, die in der öffentlichen Diskussion ebenfalls eine Rolle gespielt haben. Wir finden in dem Gesetz die Theaterpauschale, für die 13 Millionen Euro vorgesehen sind. Es gab gerade öffentliche Verlautbarungen von SPD-Abgeordneten dahin gehend, dass dies möglicherweise strittig sei.

An die Potsdamer gewandt sage ich, dass sich in dem Gesetz auch die Hauptstadtpauschale findet, und zwar ausgestattet mit 2,5 Millionen Euro.

Alles, was wichtig ist, was sich auch bewährt hat, wird also vom GFG in das FAG übernommen.

Jetzt noch einige Gedanken vor der anschließenden Ausschussberatung, wobei das Ziel bekanntlich darin besteht, das Gesetz spätestens im Juni dieses Jahres zu verabschieden.

Zu § 8 ist zu sagen, dass wir eine neue Landesplanung benötigen. Wir müssen unsere Landesplanung dringend überarbeiten, dringend die Antwort auf die Frage einfließen lassen, wie sich die Gemeindereform, Schulschließungen und der Weggang von großen Teilen der Bevölkerung unter anderem insgesamt ausgewirkt haben; denn was ein Mittelzentrum, ein Kleinzentrum oder ein Grundzentrum ist, ist von großer Bedeutung für das Finanzausgleichsgesetz, weil über die entsprechende Einstufung über die Verteilung einer beachtlichen Menge Geldes entschieden wird.

Wir dürfen von den Kommunen aber auch etwas erwarten, nämlich dass sie in verstärktem Maße Anstrengungen zur Mitteleinsparung unternehmen, dass sie enger zusammenarbeiten, dass der eine oder andere egoistische Gedanke zurückgedrängt wird, dass sie in verstärktem Maße gemeinsam den Weg gehen.

Ich bin sehr froh, dass der Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden ist. Wir werden das Gesetz sicherlich verabschieden. Ich freue mich auf spannende Ausschussberatungen. Die Kommunen unseres Landes warten auf das Finanzausgleichsgesetz. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Schönen Dank, Herr Abgeordneter Petke. - Wir sind am Ende

der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und kommen zur Abstimmung.

Die Fraktionen der SPD und CDU haben beantragt, den Gesetzentwurf - Drucksache 3/7215 - an den Ausschuss für Inneres zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

1. Lesung des Gesetzes über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz - BbgKPHG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7216

Es wurde vereinbart, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen. Ich komme also sofort zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfs - Drucksache 3/7216 - an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

1. Lesung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Krankenhausgesetzes des Landes Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7217

Wie mir mitgeteilt wurde, haben die Fraktionen vereinbart, hierzu keine Aussprache zu führen. Ich komme also sofort zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfs - Drucksache 3/7217 - an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und unterbreche die Sitzung des Landtags für eine Mittagspause bis 13 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.04 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.01 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne den Nachmittagsteil der 94. Plenarsitzung und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

1. Lesung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7218

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Bitte, Herr Minister Birthler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat der Bund Mitte 2002 den Ländern den Rahmen für die landesrechtliche Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben. Wohl wissend, dass eigentlich eine umfangreiche Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes ansteht, liegt Ihnen heute ein Gesetzentwurf meines Hauses vor, der einzig und allein der Umsetzung dieser Richtlinie dient.

Der Bund hat die Grundlagen der Wasserrahmenrichtlinie bereits unmittelbar in das Wasserhaushaltsgesetz übernommen. Danach sind die Gewässer schon jetzt umfassend und ganzheitlich zu betrachten. Die Gewässer sind nach Flussgebieten zu bewirtschaften, also von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen, und das über Bundes- und Landesgrenzen hinweg. Die Flussgebiete sind bereits festgelegt. Brandenburg hat danach Anteil an den Flussgebietsgemeinschaften Elbe, Oder und Warnow/Peene.

Für ein Flussgebiet ist immer ein gemeinsamer Bewirtschaftungsplan zu erstellen. Die Bewirtschaftungsziele sind für alle Gewässer schon vorgegeben. Danach sind bei einem allgemeinen Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer der gute ökologische und chemische Zustand, für erheblich veränderte und künstliche Gewässer das gute ökologische Potenzial und der gute chemische Zustand und für Grundwasser der gute mengenmäßige und chemische Zustand sowie die Umkehrung steigender signifikanter Trends bei der Schadstoffkonzentration zu erreichen.

Da diese Grundlagen bereits unmittelbar gelten, verbleibt den Ländern nur ein geringer Teil, den sie zur vollständigen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie regeln müssen, den der Bund wegen seiner Rahmengesetzgebungskompetenz nicht regeln konnte. Das sind vor allem die Fristen, innerhalb derer die genannten Bewirtschaftungsziele zu erreichen sind. Dabei haben die Länder kaum einen Gestaltungsspielraum. Die Fristen sind durch die Wasserrahmenrichtlinie ganz konkret vorgegeben. Danach sind die Bewirtschaftungsziele bis zum 22. Dezember 2015 zu erreichen.

Das Landeswassergesetz muss für die Umsetzung insgesamt nur in einigen Punkten geändert werden. Es wird an die geänderten und unmittelbar geltenden bundesrechtlichen Regelungen über die Bewirtschaftungsziele angepasst. Im Übrigen wird die Wasserrahmenrichtlinie im Verhältnis 1 : 1 umgesetzt.

Ein Kürprogramm, das über die europäischen Vorgaben hinausgeht, gibt es nicht; dafür sind die Ziele der Richtlinie selbst schon viel zu ehrgeizig. Das entspricht im Übrigen auch dem Willen der anderen Bundesländer. Die Bundesländer haben Musterregelungen für das Landesrecht erarbeitet, die auch dem Ihnen vorliegenden Entwurf zur Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes zugrunde liegen.

Im gesamten Flussgebiet ist nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie eine Bestandsaufnahme durchzuführen und dazu zunächst die Gewässerqualität zu erfassen. Erstmals wird dabei neben der chemischen und physikalischen Beschaffenheit der Gewässer auch die Gewässerökologie betrachtet. Das erfordert kostenintensive Untersuchungen, die im Land schon seit einiger Zeit laufen. Nach der Bestandserfassung ist der Gewässerzustand zu bewerten. Für die Flussgebietseinheit ist ein gemeinsamer Bewirtschaftungsplan aufzustellen, der auch ein Maßnahmenprogramm für die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen enthält.

Bei all diesen Arbeiten sind die Abstimmung und der Austausch mit den anderen Bundesländern am Flussgebiet der Elbe sowie mit Tschechien, Polen und Österreich erforderlich. Für den deutschen Teil des Flussgebietes der Elbe haben dazu zunächst die beteiligten zehn Bundesländer und der Bund am 24. März dieses Jahres in Form einer Verwaltungsvereinbarung die Gründung der Flussgebietsgemeinschaft Elbe vereinbart.

Die Abstimmung mit den drei weiteren am Flussgebiet beteiligten Staaten erfolgt über den Bund. Über die Arbeiten an den Bewirtschaftungsplänen wird die Öffentlichkeit ständig informiert werden. Alle Interessenten haben Gelegenheit, sich in die Planung umfassend einzubringen. Ich erlaube mir den Hinweis, dass dazu eine im deutschen Recht einmalige, sehr weit reichende Einbeziehung der Öffentlichkeit vorgesehen ist. Deshalb empfehle ich Ihnen die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss.

(Beifall bei der SPD)

Ich bedanke mich. - Begrüßen Sie mit mir junge Gäste aus Forst, aus der Niederlausitz. Herzlich willkommen bei uns zur Nachmittagssitzung!

(Allgemeiner Beifall)

Das Wort erhält die PDS-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Wehlan.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung hat die Umsetzung der im Jahr 2000 in Kraft getretenen EU-Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht zum Ziel. Der Wirkungsbereich der Richtlinie ist für Brandenburg insbesondere im Bereich der Oberflächenwasser, des Grundwassers und zum Teil für Feuchtgebiete relevant. Die Verwaltung soll sich künftig nicht mehr nach administrativen Grenzen, sondern nach Flusseinzugsgebieten richten. Ziel ist die Herstellung eines guten Zustandes der Gewässer. Die wesentlichen Umweltziele sollen innerhalb von 15 Jahren erreicht werden. Zwei Verlängerungen

von jeweils sechs Jahren sind erlaubt. Die Umsetzung erfolgt nach zu erstellenden Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen.

Nicht mehr und nicht weniger wurde formal und schematisch durch die Landesregierung im Gesetz verändert - immerhin gegenüber den im Zuge des kommunalen Entlastungsgesetzes kürzlich vorgesehenen Verschlechterungen für den Wasserbereich in Brandenburg ein Fortschritt. Ich denke dabei an die Ermächtigung zur Kostenumlage bei Gebühren der Gewässerunterhaltung oder an den gescheiterten Versuch, eine Andienungspflicht für häusliche Abwässer einzuführen.