Die letzten Wochen waren geprägt durch eine intensive Zusammenarbeit von MASGF, Ministerium für Wirtschaft, Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) sowie Bildungswerke BBB und RAG. Wir haben viel mit dem Arbeitsamt zusammengearbeitet. Aber auch mit anderen Trägern, zum Beispiel mit der IHK, wurde ganz gut kooperiert.
Wir wollen noch einmal ganz deutlich hervorheben, dass Communicant nach wie vor in der Pflicht ist, einen Beitrag für die Ausbildung der jungen Menschen zu leisten. Wir sind bisher so weit, dass wir aus einem Ausbildungsfonds, der von Communicant gespeist wird, 3 000 Euro für das zweite Lehrjahr und 4 000 Euro für das erste Lehrjahr zur Verfügung stellen können, wenn die betroffenen Jugendlichen in eine betriebliche Ausbildung kommen.
Ganz konkret noch einmal zu den Zahlen: 129 Azubis hatten bei Communicant einen Ausbildungsvertrag. Drei von ihnen haben vorfristig die Ausbildung beendet, nicht etwa wegen der Pleite, sondern weil sie offensichtlich ganz gute Noten hatten. 13 Jugendliche werden im Mai durch Communicant ins dritte Lehrjahr geführt und können ihre Ausbildung zu Ende bringen. 40 haben - Gott sei Dank! - neue betriebliche Ausbildungsverträge abschließen können, davon sechs im ersten Lehrjahr und 34 im zweiten Lehrjahr. Für 73 Lehrlinge wird es zunächst eine Auffanglösung geben. Das bedeutet, dass sie ihre Ausbildung bei Bildungsträgern zu Ende führen werden. 30 von diesen 73 wiederum führen derzeit noch Bewerbungsgespräche. Wenn ich „derzeit“ sage, dann meine ich damit Freitagnachmittag. Ich gehe also davon aus, dass doch noch einige dieser Jugendlichen in einer betrieblichen Ausbildung unterkommen werden. Das ist nach wie vor das Ziel. Das habe ich auch den Jugendlichen vor Ort gesagt: Sucht euch betriebliche Ausbildungsplätze, etwas Besseres wird es nicht geben, schon wegen der besseren Vermittelbarkeit nach dieser Ausbildung.
Wir haben auch extra deswegen mit den Bildungsträgern vereinbart, dass keine Kündigungsfristen zwischen ihnen und den Jugendlichen existieren. Wer also im Laufe der nächsten Wochen und Monate eine Ausbildungsstelle erhält, kann sofort beim Bildungsträger aufhören und in die betriebliche Ausbildung wechseln. - Danke.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Welche notwendigen finanziellen Mittel werden aus dem Haushalt des Landes Brandenburg bereitgestellt, um zumindest für die jetzt anstehenden 73 Azubis die außerbetrieblichen Ausbildungsplätze abzusichern?
Wir reden derzeit über 1,8 Millionen Euro. Das ist Geld aus dem ESF. Wir werden die nationale Kofinanzierung hälftig aus dem Ministerium für Wirtschaft und dem MASGF sichern.
Herr Minister, haben Sie sich darüber informiert, welche Verluste an Lehrlingsentgelt die 73 Lehrlinge, die jetzt in die überbetriebliche Ausbildung kommen, letztlich in Kauf nehmen müssen?
Das Delta kann ich Ihnen nicht nennen, aber es ist weniger als in der betrieblichen Ausbildung. Das habe ich ihnen auch gesagt.
Herzlichen Dank. - Wir sind bei Frage 1972 (Rolle des Landes im Rahmen der Abwicklung von Communicant), gestellt von Frau Osten. Bitte, Frau Abgeordnete.
Am 16. Februar 2004 hat die Gesellschafterversammlung der Firma Communicant stattgefunden. Bereits im Vorfeld standen solche Fragen wie die Lehrlingsausbildung, die Abfindung einzelner Personen und die Art und Weise der Abwicklung des Unternehmens im öffentlichen Interesse. Da wenigstens 100 Millionen Euro öffentliches Geld - so schätze ich es zumindest ein -, das heißt Steuermittel, in das Projekt geflossen sind, muss an die Landesregierung die Frage gestellt werden, wer die Interessen des Landes innerhalb der Gesellschafterversammlung wie wahrgenommen hat.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Interessen des Landes innerhalb der Aktionärshauptversammlung der Firma Communicant werden zum einen durch die ILB Beteiligungsgesellschaft aufgrund des abgeschlossenen Treuhandvertrages, zum anderen durch den Gesellschafter IHP wahrgenommen. In der Gesellschafterversammlung handelt die ILB Beteiligungsgesellschaft nach Weisung der Landesregierung. Hierzu stehen ILB Beteiligungsgesellschaft und Landesregierung ständig in engem Kontakt. Ferner erfolgt vor diesen Versammlungen eine Abstimmung mit dem Gesellschafter IHP. Allerdings verfügen ILB Beteiligungsgesellschaft und IHP gemeinsam in der Hauptversammlung lediglich über einen Minderheitenanteil in Höhe von rund 21 % der Stimmen, sodass die beiden Gesellschafter darauf angewiesen sind, zur Durchsetzung ihrer Interessen Mehrheiten zu suchen. - Danke.
Herr Minister, ist Ihnen - erstens - bekannt, dass auf dieser Versammlung rückwirkend Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Sitzungen beschlossen wurden?
Zweitens: Hat die Frage der Lehrlingsausbildung eine Rolle gespielt? Ist sie auf die Tagesordnung gesetzt worden? War das Land daran interessiert?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Osten, das Thema „Aufsichtsratsvergütungen“ war Gegenstand der Aktionärsversammlung.
Zweitens: Aufgrund einschlägiger Rechtssituationen in einer Aktiengesellschaft gab es die Erwartung, der Vorstand werde das Thema Auszubildende im Rahmen des ersten Tagesordnungspunktes behandeln. Das ist nicht in der Form geschehen. Die zusätzliche Aufnahme des Tagesordnungspunktes ist aufgrund von Verhaltensweisen der beteiligten Aktionäre nicht zustande gekommen. Es wurde die Verabredung getroffen, das Thema abzukoppeln, was in der Folge auch realisiert worden ist.
Die Abwicklungsverhandlung läuft nach einschlägigen ISARegelungen im Sinne einer stillen Abwicklung des Unternehmens, das heißt einer stillen Liquidation. Die Interessenlagen zur Realisierung dieses Weges sind zum Teil noch unterschiedlich. Ich kann dem Ergebnis nicht vorgreifen.
Herr Minister Junghanns, Sie haben sich auf der letzten Gesellschafterversammlung nicht mit allen anspruchsvollen Zielen durchgesetzt. Gibt es einen neuen Termin, zu dem Sie das erneut versuchen wollen?
Herr Abgeordneter Hammer, der neue Termin wird gegenwärtig verhandelt. An der Positionierung des Landes hat sich nichts geändert.
Herr Minister Baaske hat die Zahlen genannt: 1,8 Millionen Euro für die berufliche Erstausbildung aus Landesmitteln, aber nur 300 000 Euro aus dem Fonds von Communicant. Wie bewerten Sie diese Schieflage, Herr Minister?
Es wird erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, die Schieflage zu bewerten, da die Auseinandersetzungen mit der Unternehmung zur Finanzierung noch nicht abgeschlossen sind. Alles, was wir - auch gegenüber der Gesellschaft - erreichen können, ist eine Entlastung auch des öffentlichen Anteils.
Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass bei Liquidation eines solchen Unternehmens die nationale Rechtslage die fristgemäße Kündigung zum Gegenstand hat und alles, was darüber hinausgeht, eine freiwillige Leistung des Unternehmens ist.
Unter Berücksichtigung dessen war es gemeinsame Auffassung des Arbeitsministers und von mir, dass es in dieser Situation vorrangiges Anliegen sein muss - auch wegen des Charakters dieses Investments -, den jungen Menschen unter Nutzung aller gegebenen Möglichkeiten eine Perspektive zu bieten. Wir haben eine Abstufung vorgenommen: zuvorderst eine betriebliche Ausbildung; darüber hinaus, wenn das nicht möglich ist, eine überbetriebliche Ausbildung.
Ich kann Ihrer Bewertung, in diesem Vorgehen, welches sich in Teilen vielleicht strittig, schlussendlich aber kooperativ entwickelt, lasse sich eine Schieflage im Umgang mit den Auszubildenden erkennen, deshalb nicht folgen. Im Gegenteil - mein Vorredner hat es gesagt -, wir haben Wort gehalten, den jungen Menschen eine Zukunft zu geben.
Danke sehr. - Frau Abgeordnete Hesselbarth hat Gelegenheit, die Frage 1973 (Auswirkung von Einnahmeausfällen im Zu- sammenhang mit der Durchführung des Autobahnmautgeset- zes vom 28.06.2003 auf Verkehrsprojekte im Land Branden- burg) zu formulieren. Bitte.
Das Scheitern der Einführung eines elektronischen Mauterfassungssystems mit dem Konsortium Toll Collect führt nach Aussagen der Bundesregierung gegenüber der Presse voraussichtlich zu Einnahmeausfällen von mehr als 7 Milliarden Euro. Allein bis Ende 2004 werden dem Bundeshaushalt deswegen voraussichtlich 2,2 Milliarden Euro fehlen. Diese ursprünglich beabsichtigten Mauteinnahmen waren unter anderem zur Verwirklichung von Verkehrsprojekten in den neuen Bundesländern bestimmt. Die Bundesregierung ist zwar zurzeit um Schadensbegrenzung bemüht; dennoch frage ich die Landesregierung:
Welche konkreten Verkehrsprojekte im Land Brandenburg werden sich aufgrund der in meiner Vorbemerkung genannten Haushaltssituation des Bundes voraussichtlich verzögern oder werden gar nicht realisiert?
Verkehrsminister der Länder haben in den letzten Monaten immer wieder darauf hingewiesen, dass der Ausfall der Mauteinnahmen nicht zu einem Rückgang der notwendigen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen der Länder führen darf. Auf der letzten Verkehrministerkonferenz am 25. Februar 2004 haben wir den Bund gebeten, dafür zu sorgen, dass für die Länder Planungsund Auftragssicherheit in Bezug auf diese verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen hergestellt wird.
Nachdem am Wochenende zwischen Bund und Mautkonsortium eine Einigung über terminliche, finanzielle und rechtliche Fragen der Inbetriebnahme des satellitengestützten Mautsystems erzielt wurde, gibt es hinsichtlich des Mautvertrages und dessen Realisierung Planungssicherheit. Parallel dazu hat es zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Verkehr eine Verständigung dahin gehend gegeben, Möglichkeiten für die vollständige Kompensation der Mautausfallsumme in Höhe von 2,1 Milliarden Euro zu suchen, damit die entsprechenden Mittel in voller Höhe dem Verkehrsetat zur Verfügung stehen können. Ich gehe also davon aus, dass jetzt 1,1 Milliarden Euro im Bundeshaushalt entsperrt werden und weitere Kompensationsmaßnahmen dazu führen, dass auch für Brandenburger Verkehrsprojekte die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen.
Trotzdem habe ich Nachfragen. Erstens: Inwieweit ergeben sich Auswirkungen auf den Ausbau der A 10 und der A 24 zwischen Schwanebeck und Neuruppin?
Zweitens: Gibt es Probleme mit der Umsetzung der Planung des Ausbaus und der Realisierung von Ortsdurchfahrten und Ortsumgehungen im Land Brandenburg?
Ich glaube, dass ich diese Frage beantwortet habe. Was die A 10 und die A 24 anbelangt, so ist ein privates Betreibermodell im Gespräch. Die Frage der Wirtschaftlichkeit ist hier noch nicht abschließend geklärt. Es gibt also weitere Gespräche und Berechnungen. Ob sich durch entsprechende Mauteinnahmen ein solches privates Betreibermodell wirtschaftlich rechnet, bleibt abzuwarten.
Was Ortsumgehungen anbelangt, so kann ich hier mitteilen, dass am 15. März der erste Spatenstich für die Ortsumgehung Belzig gemeinsam mit Bundesminister Stolpe durchgeführt werden wird. Die für uns wichtigen Ortsumgehungen Belzig, Passow und Rathenow sollen also planmäßig in Angriff genommen werden, wobei damit zum Teil schon begonnen worden ist. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass es dann, wenn die Kompensationen und die entsprechenden Entsperrungen so erfolgen werden, wie das jetzt diskutiert wird, nicht dazu kommen wird, dass Projekte nicht realisiert werden.
Danke sehr. - Wir sind damit bei der Frage 1974 (Steuerliche Förderung von Dieselpartikelfiltern), die vom Abgeordneten Ziel formuliert wird. Bitte schön.
Ich kann mich kurz fassen. - Dieselfahrzeuge werden immer beliebter. Der Ausstoß von Rußpartikeln durch die Dieselfahrzeuge ist ein zunehmendes Problem. In Verbindung mit der steigenden Fahrleistung sowohl im privaten Verkehr als auch im Wirtschaftsverkehr kommt es zu erhöhten Rußemissionen. Die EU fordert von den Bundesländern ab 2005 die Einhaltung konkreter Grenzwerte. Das Landesumweltamt Brandenburg sieht hier Handlungsbedarf.
Ich frage die Landesregierung: Bietet die steuerliche Förderung von Dieselpartikelfiltern eine Chance, den Ausstoß von Rußpartikeln zu reduzieren bzw. auf diesem Wege die Einhaltung der EU-Grenzwerte im Lande Brandenburg zu erreichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die EU-Luftreinhalterichtlinien setzen Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe, darunter auch für Partikel mit weniger als 10 Mikrometer Durchmesser, das so genannte PM 10. Der Tagesmittelwert von 50 Mikrometer pro Kubikmeter darf ab 2005 nur 35-mal pro Jahr überschritten werden. Als problematisch stellt sich dieser Grenzwert in verkehrlich stark belasteten Innenstädten dar.