Protocol of the Session on March 3, 2004

Sondervermögens. Die PDS sieht darin die große Chance, das zum großen Teil noch vorhandene Vermögen unkompliziert an die rechtmäßigen Eigentümer zurückzuübertragen. Ich hoffe, Sie haben inzwischen Kassensturz gemacht, Frau Ministerin Ziegler, und sind sich über den Bestand des Sondervermögens im Klaren. Die im Zuge einer Rückabwicklung entstehenden Kosten sind kalkulierbar. Hier ist der Bund mit in der Verantwortung.

Seien Sie sich bei Ihrer Entscheidung auch darüber im Klaren, dass die gegenwärtige Situation zu Rechtsunsicherheit führt und diese bei der jetzigen Entscheidung der Bundesregierung zugunsten von Rechtsmitteln unter Umständen auch Jahre andauern wird. Bedenken Sie die entsprechenden Auswirkungen auf die Verfahren zur Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz bzw. in umfassenden Flurneuordnungsverfahren. Der Verkaufsund Pachtmarkt würde zulasten landwirtschaftlicher Unternehmen und Einzellandwirten gestört, die ein elementares Interesse an geordneten Eigentums- und Bewirtschaftungsverhältnissen haben.

Ich hoffe nicht, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass Sie sich hier und heute erneut aus der Verantwortung stehlen und der Verführung erliegen, dem Fiskus knapp 10 000 ha Land zuzuspielen. Riskieren Sie nicht erneut eine Niederlage vor einem internationalen Gericht. Enttäuschen Sie nicht ein zweites Mal die Hoffnungen Tausender Bürgerinnen und Bürger hier in Brandenburg auf Gerechtigkeit.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Herr Dr. Wiebke, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bodenreformurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wie überhaupt die Bodenreform insgesamt haben drei Dimensionen: eine rechtliche, eine politische und eine zutiefst menschliche. Die Beschwerdeführer, so das Gericht in Straßburg, haben aufgrund des so genannten Modrow-Gesetzes vollwertiges Eigentum an ihren Bodenreformgrundstücken erlangt. Das hat übrigens auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 6. Oktober 2000 eingeräumt. Dennoch hatte es die Regelung zum Bodenreformrecht nach dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz als gesetzeskonform angesehen. Das sahen die Straßburger Richter anders. Sie erklärten die so genannte schwarze Enteignung nach der „roten“, auf die wir noch zu sprechen kommen, als rechtswidrig.

Wegen der komplizierten Rechtsmaterie, dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts und des Einspruchs der Bundesregierung ist bei der rechtlichen Bewertung - für mich zumindest - Zurückhaltung geboten. Im Übrigen ist auch, Frau Wehlan, eine neue Rechtslage dadurch entstanden, dass der Bund Rechtsmittel eingelegt hat. Dadurch ist der Antrag der PDS in weiten Teilen gegenstandslos geworden. Auch der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen enthält im Punkt 3 eine Forderung, die die Landesregierung mit der Zusage, dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Boden einziehen wird, bereits erfüllt hat.

Bei der politischen Bewertung ist ein Rückblick in die DDRVergangenheit notwendig. Nach der Kollektivierung und Verstaatlichung der Landwirtschaft verlor das Grundeigentum, insbesondere solches an land- und forstwirtschaftlichem Grundvermögen, immer mehr an Bedeutung. Ein Drittel der 3,3 Millionen ha enteigneter Flächen gingen von vornherein als so genanntes Volkseigentum in staatliche Hand. Weitere Flächen wurden nach Betriebsaufgaben, durch Betriebswechselordnungen und blanke Willkür dem Volkseigentum zugeordnet. Kollektive Bewirtschaftung, sinkende Bodenanteile bei der Jahresendauszahlung und die Abwertung zum Arbeitseigentum ließen die Bindung zum Grundbesitz sinken. Hinzu kam der miserable Umgang mit den Grundbüchern, der ein Übriges tat.

Diese Praxis lief auf die völlige Verstaatlichung des land- und forstwirtschaftlichen Bodenreformvermögens hinaus. Damit waren schon zu DDR-Zeiten Tausende vor der Wende enteignet worden.

Die Modrow-Regierung hatte mit dem Gesetz vom 6. März 1990 und der Wirksamkeit vom 15. März versucht, diese Unrechtspraxis der DDR zu heilen, und hat die Besitzwechselordnungen von 1975 und 1988 außer Kraft gesetzt. Sie hat damit Bodenreformland zu vollwertigem Eigentum gemacht. Die letzte Volkskammer und die de-Maizière-Regierung haben den verstaatlichten Bodenfonds im Einigungsvertrag als bestandskräftig erhalten. Damit wurde für dieses Eigentum im Interesse der ostdeutschen Landwirtschaft das Prinzip „Entschädigung vor Rückgabe“ durchgesetzt. Beide Entscheidungen lagen im Interesse unserer Landbevölkerung und sollten daher respektiert werden.

Die Rückgabe der eingezogenen Flächen und die Verwertungserlöse dürften aus Sicht des Landes fiskalisch gesehen problemlos sein, da über die Aufteilung ein noch zu erlassendes Gesetz entscheiden wird. Insofern stimme ich mit Frau Wehlan überein. Bei den streitbefangenen 100 000 ha von 70 000 Betroffenen handelt es sich allerdings nur um einen Bruchteil der 2,2 Millionen ha verteilter Bodenreformflächen. So weit hat das Modrow-Gesetz schon seine Wirkung gezeigt. Betroffene, die am 15. März 2000 noch direkt oder indirekt in der Landwirtschaft tätig und Mitglied der LPG waren, konnten ihr Land behalten bzw. konnten es erben.

Weiteres Ungemach steht ins Haus. Vor der dritten Kammer des Europäischen Gerichtshofs klagen die Alteigentümer höhere Entschädigungen ein. Diese Forderungen werden an den Staat gestellt. Aber wer ist der Staat? - Das sind wir alle. Das wird alle Steuerzahler treffen. Das würde auch jene 8 Millionen Vertriebene treffen, die ihr Land, ihr Haus, ihren Hof, ihr Hab und Gut und ihre Heimat im Osten Deutschlands verloren haben. Soweit sie in der DDR lebten, haben sie ganze 4 000 Mark als Entschädigung bekommen. Sie alle werden weder auf angemessene Entschädigung noch auf Restitution hoffen können.

Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen: Nach dem verlorenen, von Deutschland, von Hitler angefangenen Krieg, nach der Vertreibung von Millionen Menschen, nach 40 Jahren Unrechtspraxis in der DDR wird es kein Gesetz, keine Klage geben, wodurch unmenschliches Leid von Millionen Eigentümern oder Opfern gerecht wird entschädigt werden können. Das, meine Damen und Herren, sollten wir als Lehre für immer mit uns tragen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Dr. Wiebke. - Ich gebe das Wort der Fraktion der DVU, Herrn Abgeordneten Claus.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! „Ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention“ - diese Aussage kommt diesmal nicht aus unserer Fraktion, sondern so lautet das einstimmige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die entschädigungslose Enteignung von Bodeneigentümern zugunsten des Landesfiskus. Der Bundesregierung verbleibt noch Zeit bis Ende April, um das Bodenreformurteil anzuerkennen. Wie uns allen bekannt ist, hat sie aus diesem Grunde die ostdeutschen Bundesländer in der Frage der entschädigungslosen Enteignung von Besitz von Bodenreformland zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Seit vergangenem Freitag ist es nun endlich heraus: Die Bundesregierung und die mitteldeutschen Länder wollen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten enteigneter DDR-Bauern nicht hinnehmen. Allein im Land Brandenburg geht es nach Aussagen der „Berliner Zeitung“ um ca. 28 000 Fälle, in denen Klage eingereicht wurde. Kläger sind meist die Erben ehemaliger Kleinbauern. Diese Menschen, meist Landarbeiter oder Vertriebene aus den ehemaligen Ostgebieten, hatten im Zuge der Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone ein Stück Land erhalten. Im Zuge der Zwangskollektivierung in den 50er Jahren gingen diese Kleinbauernhöfe in den neu entstehenden landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften auf. Im Grundbuchamt wurde dann meist „Bodenreform“ eingestempelt. Diesen Vermerk konnte man nach der Wende auch noch nachlesen. Aber im Grundbuch wurden weiter die Kleinbauern als Besitzer geführt.

Durch das so genannte Modrow-Gesetz wurde Anfang 1990 noch einmal ausdrücklich festgelegt, dass es sich bei denjenigen Flächen um vollwertiges Eigentum handelt, das folglich auch vererbt werden kann. Im Jahr 1992 verfügte die damals noch CDU-geführte Bundesregierung unter Helmut Kohl, dass ein großer Teil der Erben ihr Bodenreformland an die jeweiligen Bundesländer abgeben muss. Das war die so genannte schwarze Enteignung. Bei der LPG-Privatisierung haben sich die mitteldeutschen Bundesländer auf diese Art und Weise gigantische Vorteile verschafft.

Im Zusammenhang mit dem Bodenreformurteil des Europäischen Gerichtshofs kann man nur hoffen, dass es den Erben wirklich um die Landwirtschaft und nicht nur um das Geld geht. Wie bereits im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung am 18. Februar 2004 kurz angerissen, gibt es noch erheblichen Klärungsbedarf, sei es in Bezug auf Rückführung vor Entschädigung, Einlegung von Rechtsmitteln seitens der Bundesregierung gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte usw.

Einer Überweisung des PDS-Antrages in den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung, um noch offene Fragen und Details zu klären, werden wir natürlich zustimmen. Ich nehme an, dass Minister Birthler uns auch weiterhin im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Bericht erstatten wird, wenn es Neuerungen hin

sichtlich dieses Themas gibt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Claus. - Ich gebe das Wort der Fraktion der CDU, Herrn Abgeordneten Helm.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Redebeiträgen ist ein weiter Bogen von Sachlichkeit bis Polemik gespannt worden. Das zeigt auch, dass es sich um kein einfaches Thema handelt. Aber eines will ich klar und deutlich sagen: Das Thema ist nicht geeignet, dass man in einer Art Rächer der Enterbten fungiert, sich politisch profiliert. Die Sache ist zu ernst und die Befindlichkeit zu groß, um sie zum Spielball der Politik zu machen.

(Frau Osten [PDS]: Die Politik entscheidet ja und das ist das Problem!)

Mit dem Antrag der PDS - darauf wurde von Herrn Wiebke schon hingewiesen - können wir so nicht leben und werden ihm auch nicht zustimmen, weil er in der Sache zeitlich zum Teil bereits überholt ist und auch inhaltlich strittig bzw. falsch ist.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Jetzt nicht.

Danke.

Ich möchte in dem Zusammenhang auch klar und deutlich sagen, dass die CDU-Fraktion das Urteil als einen Meilenstein zur Aktivierung des Eigentumsschutzes betrachtet und hofft, dass dieses Urteil Rechtskraft erlangt. Da haben wir überhaupt keine Vorbehalte. Aber man muss sich auch ernsthaft mit der Frage auseinander setzen, worum es eigentlich geht.

(Dr. Hackel [CDU]: Das ist wohl wahr!)

Der Europäische Gerichtshof hat die Neubauernfälle - genauer: die Neubauernerbenfälle - entschieden. Das sind folgende Fälle: Im Zuge der Bodenreform wurde das enteignete Land zum Teil an die so genannten Neubauern zur landwirtschaftlichen Nutzung verteilt. Diese blieben auch nach dem Verlust ihrer Selbstständigkeit im Zuge der Eingliederung in die LPGs Eigentümer. Allerdings war das Eigentum mit weitreichenden Beschränkungen belastet, unter anderem damit, es nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung in den Bodenfonds zurückzuführen.

Unter der Modrow-Regierung wurden diese Beschränkungen im März 1990 aufgehoben. Nach dem Zweiten Vermögens

rechtsänderungsgesetz von 1992, dem im Bundestag die CDU, die FDP, die SPD und die Grünen zugestimmt haben, mussten die Grundstücke jedoch entschädigungslos an die Länder zurückgegeben werden, wenn die Betreffenden vor dem 15. März 1990 nicht selbst in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren. Beide Gesetze sind im juristischen Bereich stark umstritten.

Frau Wehlan, wenn Sie ausführen, dass das eine große rechtspolitische Fehlleistung der BRD gewesen sei, dann müssen wir auch klar und deutlich fragen, wie Sie dann die rechtspolitische Fehlleistung zu DDR-Zeiten bewerten; denn in den meisten Fällen wurde das in dieser Zeit an den Fiskus zurückgeführt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern waren es 80 000 von 130 000 Einzelfällen.

(Zuruf des Abgeordneten Görke [PDS])

Von den 50 000 verbleibenden wurden 43 000 in ihr Eigentum eingesetzt und lediglich 7 000 Fälle sind noch strittig.

(Zuruf der Abgeordneten Tack [PDS])

Aber das wird hier ganz bewusst verschwiegen.

(Frau Osten [PDS]: Warum versuchen Sie, Unrecht mit Unrecht zu erklären? Es geht um Recht!)

Gegen diesen entschädigungslosen Eigentumsentzug haben Betroffene zunächst erfolglos die deutschen Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts und nun erfolgreich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen. Dieser Gerichtshof hat einen Verstoß gegen das im ersten Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistete Eigentumsrecht angenommen. Er hat dabei ausschließlich darauf abgestellt, dass mit dem Modrow-Gesetz vom März 1990, also dem Gesetz über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform, die früheren Eigentumsbeschränkungen nach DDR-Recht entfallen waren. Dieser Rechtszustand sei mit der Wiedervereinigung bundesdeutsches Recht geworden und habe auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation der deutschen Wiedervereinigung nicht entschädigungslos entzogen werden dürfen.

Klar mit Ja ist auch die Frage beantwortet, ob es Rechtsmittel gegen dieses Urteil gibt. Es kann nämlich innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Urteils ein Antrag auf Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer gestellt werden. Dieser Antrag hat Erfolg, wenn die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft. Ob das hier der Fall ist, kann man nur schwer vorhersagen.

Daraus ergibt sich eine weitere Frage, nämlich die, ob es sinnvoll ist, Rechtsmittel einzulegen. Angesichts der Einstimmigkeit der Ausgangsentscheidung erscheint eine Bestätigung wahrscheinlich. Andererseits ist die Richterbank anders besetzt und es kann im Rechtsmittelverfahren auch noch ergänzend vorgetragen werden. Man hat sich aus politischen Gründen zur Einlegung des Rechtsmittels entschlossen, um nichts unversucht zu lassen, die anderenfalls drohenden Belastungen durch die Entschädigungszahlungen bzw. die Rückgabe der Grundstücke abzuwehren.

Sollte das Urteil Rechtswirksamkeit erreichen, muss die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Entschädigung regelt. Hier ist sie in der Pflicht, was sie auch bereits anerkannt hat. Zur Höhe der Entschädigung: Diese Zahlen sind im Land Brandenburg geläufig, sie sind in den Berichten bei der BBG auch einzusehen. Insgesamt liegen im Sondervermögen 20 Millionen Euro, die verfügbar sind, sodass die Rückführung des Eigentums durchaus kein Problem darstellt. Wie das zu erfolgen hat, wird ein besonderes Gesetz zu regeln haben. Aber der größte Teil der Grundstücksflächen ist vorhanden, sodass die Rückgabe erfolgen kann. Von den 31 000 ha sind nur 290 ha privatisiert, sodass das auch von daher problemlos abgewickelt werden kann.

Warten wir ab, wie die weitere Rechtsprechung in der Sache sein wird. Wir hoffen, dass das Urteil Bestandskraft erhält. Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Helm und gebe das Wort an die Landesregierung. Frau Ministerin Richstein, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Wiebke hat bereits gesagt, dass es bei der Angelegenheit, mit der wir uns befassen, drei Dimensionen gibt: eine rechtliche, eine politische und eine zutiefst menschliche. Wir können uns in diesem Gremium mit der politischen Dimension befassen, dürfen dabei die menschliche und vor allem die rechtliche Dimension aber nicht ganz unberücksichtigt lassen.

Die Landesregierung hat sich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22. Januar 2004 mehrfach befasst. Es ist nicht so, dass die Landesregierung mit unterschiedlicher Stimme spricht. Es ist nicht so, dass wir den Kollegen Birthler allein gelassen haben, sondern wir haben uns im Kabinett geeinigt, dass es eine Angelegenheit der Bundesregierung ist. Wir haben uns auch im Einvernehmen mit dem Kollegen Birthler darauf verständigt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh ist, darüber zu reden, wie eine eventuelle Rückabwicklung vonstatten zu gehen hat, ob es eine Rückgabe vor Entschädigung oder ein anderer Weg sein soll.

Aber, meine Damen und Herren, wie Sie wissen, ist das Land Brandenburg selbst nicht Beteiligter in diesem Verfahren, sondern es ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten natürlich durch den Verfahrensbevollmächtigten der Bundesregierung. Hierfür federführend ist das Bundesministerium der Justiz. Gerade aus diesen Gründen hat sich die Landesregierung entschieden, die Verantwortung dort zu belassen, wo sie ist, bei der Bundesregierung. Das war auch der Grund dafür, dass der Landtag nicht einbezogen worden war. Der Landtag ist ja auch nicht originär beteiligt. Selbstverständlich obliegt es diesem Haus, sich jederzeit mit dem Thema zu befassen, was heute ja auch geschieht.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?