Die Aussprache wird fortgesetzt mit dem Beitrag der CDUFraktion. Herr Abgeordneter Dombrowski, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion hat beantragt. die Flächen, die ehemals für die Linienführung des Transrapid vorgesehen waren, nunmehr zumindest zu Teilen unter FFH-Schutz zu stellen_ Frau Kollegin Enkelmann, mit der Einleitung, die Sie hier zu Ihrem Antrag gebracht haben, haben Sie mir eigentlich die Lust daran verdorben, inhaltlich auf Ihren Antrag einzugehen, weil daraus deutlich wurde, dass es Ihnen offensichtlich nur darum geht, aus Ihrer Freude über den Tod des Transrapid diesem nunmehr noch ein paar Schippen märkischen Sand ins Grab hinterher zu werfen,
indem Sie vorausschauend, fürsorglich und vorsorglich, wie Sie es verstehen, eine eventuelle Wiederkehr des Transrapid auf diesem Wege verhindern wollen.
Dennoch, meine Damen und Herren, wenn wir Ihrem Antrag folgen würden - was würde dies wohl bedeuten? Es weiß mittlerweile jeder Brandenburger Bürger und jede Bürgerin, dass das Land Brandenburg wie andere Bundesländer auch in Verzug ist mit der abschließenden Meldung der FFH-Gebietskulisse nach Berlin bzw. nach Brüssel.
Es ist mittlerweile fast jedem Mitbürger bekannt, welche schwerwiegenden Konsequenzen wir, andere Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland insgesamt zu erwarten hätten, wenn sich die abschließende Meldung weiterhin verzögern würde. Deshalb haben die Regierungsfraktionen, aber auch die Landesregierung sehr zügig im alten Jahr be gonnen - wenn auch spät, aber nicht zu spät -. die Din ge nunmehr aufzuarbeiten und zur endgültigen Meldung zu bringen.
Wir haben in einem abgestimmten Verfahren im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung - die Damen und Herren von der PDS waren daran beteiligt - der Landesregierung eine bestimmte Aufgabenlösung an die Hand gegeben. Wir haben in der vorigen Woche eine Anhörung durchgeführt, die zur Beschlussfassung in zwei Ausschüssen führte. Wir haben die Abarbeitung der verschiedenen Gebiete, die vorgeschlagen wurden. auch als Abgeordnete sehr qualifiziert.
Wir sind fest entschlossen, die abschließende Meldung durch die Landesregierung im Laufe des nächsten Monats vornehmen zu lassen, weil wir, meine Damen und Herren von der PDS - dabei sehe ich den Herrn Dobberstein an -, noch andere Aufgaben im Ausschuss, in dem ich Mitglied bin, zu lösen haben. Wir können es nicht zulassen, dass wir uns über Gebühr, wenn auch mit wichtigen Themen, aber dann so, wie Sie es gern möchten, ohne Ende damit beschäftigen - mit allen Konsequenzen, die denkbar sind.
Ich habe keine Angst vor den Sanktionen der EU, sondem meine auch, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Landeigentümer. die Nutzer. die Kommunen, die Betriebe vor Ort einen Anspruch darauf haben, endlich zu wissen, wie sich die Unterschutzstellungskulisse im Land Brandenburg mittelfristig, langfristig und abschließend darstellt und regelt.
An dieser Stelle möchte ich auch erwähnen, dass von den 2,95 Millionen Hektar Landesfläche 1,2 Millionen Hektar unter Natur- und Landschaftsschutz gestellt sind. Darauf können wir stolz sein. Das ist kein Grund zur Sorge. Wir haben das Glück. in einem Land zu leben mit vielen Arten, mit vielen Naturschönheiten, die es zu bewahren gilt. Aber dennoch müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass nicht jeder Mitbürger hochbeglückt ist, wenn er von einer neuen Unterschutzstellung hört. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier zu einem fachlich qualifizierten und politisch verantwortbaren Ergebnis für das Land Brandenburg kommen.
Im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS, sind wir fest entschlossen und daran interessiert, die Perspektiven des Landes Brandenburg nicht dadurch zu behindern und zu verschlechtern, dass wir notwendige Entscheidungen nicht treffen, sondern - das haben wir bereits an anderer Stelle gezeigt - wir werden diese Entscheidungen fachlich qualifiziert und politisch verantwortbar treffen. Das heißt in diesem Fall, dass wir fest entschlossen sind, im nächsten Monat die notwendige Meldung nach Brüssel vorzunehmen. - Danke.
Wir sind nun bei der Landesregierung. - Zuvor begrüße ich noch die Achtklässler aus Treuenbrietzen. die als Gäste zu uns gekommen sind, um sich auf die Jugendweihe vorzubereiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS hat den Antra g gestellt, dass die Landesregierung beauftragt werden soll, die Gebiete im Brandenburger Abschnitt der geplanten, aber nicht mehr zu realisierenden Transrapidtrasse Berlin - Hamburg in einer dritten Tranche dem Bundesumweltministerium zu melden. Es ist so, wie viele Redner gesagt haben: Der Grad der Traurigkeit über den Transrapid selig ist sehr unterschiedlich in diesem Raum.
Wir haben uns bei der Auswahl immer von der FFH-Richtlinie leiten lassen und nach streneen naturschutzrechtlichen Kriterien dieser Richtlinie die zur Meldung vorgesehenen Gebiete ausgewählt, wobei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes keine wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Interessen bei der Gebietsauswahl eine Rolle spielen dürfen. Dies betrifft natürlich auch den Raum der ehemaligen Trassenführung des Transrapid. Es ist durchaus möglich - das werden wahrscheinlich einige Bundesländer machen müssen -, eine dritte Tranche zu melden.
Wir gehen davon aus, dass der Termin 21.03.2000 und dann die Umsetzung bis zum Jahre 2004 als Ergebnis für Brandenburg akzeptiert wird.
Wir sehen in der Meldung einer dritten Tranche eine Erhöhung der Rechtsunsicherheit, weil damit natürlich auch der Verdacht aufkommen könnte, dass bei der Auswahl der Gebiete die FFHRichtlinie nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Im Ergebnis der umfangreichen Prüfung der FFH-Suchräume und der Auswertung aller wissenschaftlichen Informationen sowie durch den fachlichen Umgang wurde mit Beschluss der Landesregierung im Juli 1998 ein FFH-Gebiet im Raum der Transrapidtrasse gemeldet. Im Rahmen der zweiten Tranche sind sechs weitere FFH-Gebiete zur Meldung vorgesehen. Zusammen mit den bereits gemeldeten drei Vogelschutzgebieten erfüllen die insgesamt zehn Gebiete im Raum der geplanten Transrapidtrasse die Anforderungen der FFH-Richtlinie, um im kohärenten europäischen ökologischen Netz „Natura 2000" die in Brandenburg vorkommenden Lebensraumtypen sowie -arten der FFH-Richtlinie zu sichern.
Ich kenne natürlich auch die Schattenlisten. Sie wissen spätestens seit der Anhörung, dass die Naturschutzverbände 80 Gebiete zusätzlich gemeldet und 75 zur Erweiterung vorgeschlagen haben. Wir sind der Meinung, dass wir einen guten Kompromiss gefunden haben. Wenn die zweite Tranche gemeldet wird, werden es etwa 9% der Landesfläche sein. Wir glauben, dass wir damit alle Lebensraumtypen und -arten
Biotope, Pflanzen. Fauna - aus naturschutzfachlicher Sicht für unser Land gemeldet haben. Wie dann die Diskussion in der EU ausgeht, werden wir gemeinsam sehen. - Vielen Dank.
Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Die PDSFraktion beantragt die Überweisung des Antrages mit der Drucksache 3/634 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung, der federführend sein soll, an den Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik sowie an den Ausschuss für Wirtschaft. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag auch in der Sache abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12.
Erweiterung der „Härtefall-Regelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt" in Brandenburg durch Ausführungsbestimmungen
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen. Sie sollen durch unseren heutigen.Antrag veranlasst werden, endlich im eigenen landespolitischen Verantwortun gsbereich Haltung und Handlungswillen zu zeigen, nachdem Sie sich bereits in zwei Landtagsdebatten in diesem Hause grundsätzlich für die von der Innenministerkonferenz beschlossene Bleiberechtsregelung ausgesprochen haben. also für - wie Herr Klein am 15. Dezember 1999 für SPD und CDU ausführte - eng umfasste Ausnahmeregelungen aus humanitären Gründen und deren Zugang korrigieren Sie mich bitte, Herr Klein, falls ich Sie missverstanden haben sollte -, der aber auch nicht durch seitens der begünstigten Flüchtlin ge kaum erbringbare Integrationsvoraussetzungen völlig unmöglich gemacht werden soll.
Ich harte sogar Verständnis dafür, dass Frau Richstein und Herr Dr. Kallenbach kürzlich aus Sorge um den Bestand dieses gefundenen Kompromisses, einigen CDU- und CSU-Innenministern geradezu abgetrotzten Kompromisses. jede erneute bundespolitische Diskussion um eine weitere, großzügigere Bleiberechtsregelung und eine neue, humanere Flüchtlingspolitik ablehnten. Dies sage ich, meine Damen und Herren von
SPD und CDU, obwohl ich bisher für meine Fraktion stets deutlich gemacht habe, dass wir in der Bewertung dieses Beschlusses der Innenministerkonferenz sehr unterschiedliche Positionen vertreten.
Als PDS-Fraktion können wir uns eben nicht damit zufrieden geben, dass der Beschluss vom 19. November 1999 weder für traumatisierte, vergewaltigte und misshandelte Flüchtlinge noch für unbegleitete Minderjährige Verbesserungen vorsieht. Wir haben - das wissen Sie - viele Kritikpunkte an dieser Regelung benannt. Der wichtigste Kritikpunkt, nämlich, dass keine Übergangsregelungen für die Integrationsvoraussetzungen enthalten sind, veranlasst uns heute, schließlich erneut diesen Antrag zu stellen. Wir wollen damit Modifizierungen in den brandenburgischen Ausführungsbestimmungen - derzeit ist dies der Runderlass 171/99 des Ministeriums des Innern - erreichen.
Damit wird kein politischer Kompromiss auf der Ebene der Innenministerkonferenz gefährdet. Das war ja die Sorge der letzten Debatte. Trotzdem könnte aber vielen Menschen ohne Rückkehrperspektive in Brandenburg geholfen werden. Nehmen Sie nur die gestrige Pressemitteilung des Brandenburgischen Flüchtlingsrates in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung"! Darin wird kritisiert - und ich unterstütze diese Kritik -, dass die Bleiberechtsregelung wegen der Durchführungsbestimmungen der Landesregierung ohne Wirkung bleiben wird. Höchstens 30 Menschen - heißt es darin - könnten vom neuen Bleiberecht profitieren. Bei einer großzügigeren Re gelung könnten dies mehr als 1 000 Menschen sein, so der Flüchtlingsrat.
Herr Minister Schönbohm, in der 7. Sitzung des Landtages bat ich Sie. gerade mit Blick auf den erwähnten Runderlass, die Bleiberechtsregelung in Brandenbur g mit allen gegebenen Handlungsspielräumen und nicht restriktiv und buchstabengetreu auszuführen. Und. Herr Minister Schönbohm, ich bat Sie in der Debatte auch auszuloten, ob durch Erlass eine gesonderte Regelung getroffen werden kann, wonach Personen, welche die Stichlaesvoraussetzungen erfüllen, aber we gen faktischen Arbeitsverbots derzeit noch von Sozialhilfeleistungen abhängig sind, mit einer vorläufigen, das heißt zeitlich befristeten Aufenthaltsbefugnis die für die Arbeitsaufnahme erforderliche Arbeitserlaubnis vom Arbeitsamt erhalten können.
Herr Schönbohm, ich muss leider feststellen, dass Sie in dieser Hinsicht keinen Handlun gsbedarf sahen und sehen. Im Gegenteil. In der Beantwortung meiner Mündlichen Anfra ge 100 vom 27. Januar 2000 betonen Sie in einem anderen Zusammenhang, dass der Runderlass maximal die Vorgaben des Innenministerkonferenzbeschlusses umsetze. Genau das ist das Problem! Vergleicht man aber die einzelnen Ländererlasse miteinander, so ist festzustellen, dass es je nach Bundesland sehr wohl in den kritischen Punkten wie „Arbeit am 19.11.1999", „Wohnung", „volljährige Kinder", „Pass", „Straffälligkeit" und „ergänzende Hilfen" Unterschiede in der Umsetzung der Bleiberechtsregelung gibt, wobei - zum Beispiel im CSU-regierten Bayern und in den Ländern Brandenburg und Bremen mit SPD/CDU-Koalitionen - versucht wird, den begünstigten Personenkreis zu beschränken. Andere Bundesländer, beispielsweise Niedersachsen, Sachsen. Rheinland-Pfalz, Berlin und Sachsen-Anhalt, haben im Sinne der Flüchtlinge und damit im Sinne einer humanitären Lösung auf dem Erlassweg gehandelt und Übergangsbestimmungen geregelt.
So hat Herr Dr. Holger Hoffmann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Bremen, in einem Aufsatz im ASYLMAGAZIN der Ausgabe 1-2/2000 ausgeführt:
„Der politische Beschluss vom 19.11.1999 wurde in der Folgezeit von den Landesregierungen durch Ausfiihrungserlasse umgesetzt. Dabei beschränken sich einzelne Erlasse darauf, nur Anwendungshinweise zu den Formulierungen des Beschlusses zu geben. Andere Innenministerien (z. B. Niedersachsen) haben eigenständige Erlasse ausgearbeitet. denen die Formulierungen des Beschlusses vom 19.11.1999 zugrunde liegen. Die jeweiligen Ausführungsbestimmungen der Bundesländer sind sehr unterschiedlich."
„Eingeweihte wussten es von vornherein - nun spüren es allmählich auch die Betroffenen: Die von der Innenministerkonferenz (IMK) beschlossene Bleiberechtsregelun g, für Flüchtlings-'Altfälle nützt nur wenigen und ist deutlich strenger als ein ähnlicher Beschluss von 1996. Allerdings legt manches Bundesland die Neuregelung etwas liberaler aus als andere."
Nach meinem jetzigen Kenntnisstand - und dieser ist maßgeblich durch die Informationspolitik des Innenministeriums bestimmt - kann in Brandenburg nicht von einer liberalen Auslegung gesprochen werden. Somit fordere ich Sie, Herr Minister Schönbohm, auf: Hören Sie auf mit einer bayerischen Flüchtlingsabschreckungspolitik im Land Brandenburg!
Wenn Sie dies nicht von sich aus tun. muss unserer Auffassung nach der Landtag mit aller gebotenen Zurückhaltung im Bereich der Regelungskompetenz der Landesregierung, aber deswegen nicht weniger deutlich und weniger bestimmt im politischen Anspruch an die Umsetzung der Bleiberechtsregelung, handeln. Denn wenn Sie. meine Damen und Herren, die Diskussion um diese humanitäre Bleiberechtsregelung so ehrlich führen, wie Sie dies in Ihren Beiträgen vorgeben, müssen Sie eingestehen, dass die Bleiberechtsregelung praktisch leer zu laufen droht. Potenziell begünstigte Flüchtlinge haben kaum Erwerbschancen, denn sie dürfen nur arbeiten, wenn kein Deutscher oder kein dauerhaft hier lebender Ausländer bereitsteht. Diese Überprüfung kostet selbstverständlich Zeit. Sollte eine Arbeitserlaubnis überhaupt erteilt werden, gilt sie nur ta ge-, wochenoder monatsweise und muss stets verlängert werden, was wieder Wochen dauern kann.