Dabei habe ich noch gar nicht erwähnt, dass zu dem faktischen Arbeitsverbot Folgendes weiter erschwerend hinzukommt:
Nach dem Asylverfahrenseesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz gibt es ein gesetzliches Wohnverbot. Das heißt, es gilt der Grundsatz der Regelunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.
Wegen der Zwan gsverteilung nach dem Asylverfahrensgesetz bzw. der örtlichen Beschränkung der Duldung nach dem Aus
ländergesetz gibt es ein gesetzliches Umzugsverbot. Das heißt, es gibt keine Erlaubnis, an einen Ort umzuziehen, wo es gegebenenfalls Arbeit gibt.
Auch aufgrund des zum 01.01.1994 gestrichenen gesetzlichen Kindergeldanspruchs gibt es diese Leistung nur noch bei einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung.
Weil nun aber fiir ein dauerhaftes Bleiberecht der Nachweis einer Beschäftigung Voraussetzung ist, muss eine Nachbesserung auch genau hier ansetzen. In der Anordnung nach § 32 des Ausländergesetzes des Niedersächsischen Innenministeriums vom 10. Dezember 1999 heißt es daher unter Ziffer 1 Buchstabe a:
am 19.11.1999 ein geringfügiges Beschäftigun gsverhältnis oder ein Teilzeitarbeitsverhältnis bestanden hat, das in ein Beschäftigungsverhältnis mit ausreichendem Einkommen umgewandelt wird.
ein legales sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bereits früher bestanden hat. Bemühungen um eine Beschäftigung nachgewiesen sind und am 19.11.1999 ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Zusage für ein Beschäftigungsverhältnis vorlag, mit dem der Lebensunterhalt gesichert gewesen wäre, und das Arbeitsverhältnis nur auf Grund des fehlenden Aufenthaltsrechts und der damit fehlenden Arbeitsgenehmigung nicht aufgenommen werden konnte,
- Saisonarbeitskräfte, die bereits vor dem 19.11.1999 regelmäßig legal beschäftigt waren, Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und damit auch außerhalb der Beschäftigungssaison Sozialhilfe nicht oder nur ergänzend in Anspruch genommen haben."
Herr Sandig, der sächsische Ausländerbeauftragte, teilte in einem Schreiben vom 19. Januar dieses Jahres den kommunalen Ausländerbeauftragten mit, dass das Sächsische Staatsministerium des Innern die Anwendung der so genannten Altfallregelung präzisiert habe. Danach könne nunmehr in Sachsen eine auf sechs Monate befristete Aufenthaltsbefugnis erteilt werden, um die Sicherung des Lebensunterhalts zu gewährleisten, wenn zum Stichtag 19.11.1999 der Lebensunterhalt nicht gesichert werden konnte, weil eine legale Erwerbstätigkeit wegen kurzfristiger Duldung nicht möglich war. Diese Regelungen korrespondieren mit ähnlichen Bestimmungen der Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin, Rheinland-Pfalz, SachsenAnhalt, denen allen gemein ist, dass eine befristete Aufenthaltsbefugnis erteilt werden kann. Den Text der nordrhein-westfälischen Ausfiihrungsbestimmung finden Sie in der Begründung unseres Antrages. Meine Damen und Herren, solche Ausfiihrungsbestimmungen stellen wir uns auch für Brandenburg vor.
geäußerten Argument, die von Flüchtlingsorganisationen, Kirchen und der PDS immer wieder begonnene Diskussion um ein großzügigeres Asylrecht nähre Fremdenfeindlichkeit, weil die Bevölkerung kein Verständnis dafür habe. Ich bitte Sie, hören Sie mit dieser Diskussion auf, die nicht nur politisch falsch und gefährlich, sondern auch unerträglich ist! Großzügigere humanitäre Regelungen unterstützen keine Ausländerfeindlichkeit, sondern fehlende Integrationsmaßnahmen und der fehlende Wille in der Politik, Flüchtlinge in diesem Land zu integrieren. führen zu Fremdenfeindlichkeit. Gerade vor dem Hintergrund der Ereignisse in Rathenow oder der Äußerungen des Generalstaatsanwalts Rautenberg zu heranwachsenden Straftätern möchte ich Sie bitten zu überdenken. welche Signale von diesem Landtag ausgesandt werden: Signale der Ausgrenzung, der Ungleichbehandlung, der konsequenten Abschiebung und der Kriminalisierung von Flüchtlingen.
Deswegen: Stimmen Sie zu, dass dieser Antrag in den Innenausschuss überwiesen wird. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach nur vier Wochen liegt uns heute erneut ein Antrag der PDS zur so genannten Altfallregelung für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland vor. Die relevanten Ar gumente der im Landtag vertretenen Parteien kamen hier im Januar zur Sprache. Das Anliegen der PDS, eine Initiative im Bundesrat oder in der Innenministerkonferenz zur Erweiterung der Regelung einzuleiten, wurde abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund haben wir schon genau hingeschaut: Enthält der aktuelle Antrag Neues oder dient er nur dazu, das gleiche Anliegen erneut vorzutragen? Anders als sein global gefasster Vorgänger bezieht sich der heutige Antrag konkret auf die Frage der Arbeitserlaubnis. Das relativiert sich aber dadurch, dass in der Überschrift von einer Härtefallregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt die Rede ist, im Antragstext dann auf die Altfallregelung für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt Bezug genommen und in der Begründung schließlich wieder von Flüchtlingen gesprochen wird.
Die PDS verweist auf die Ausführungsbestimmungen anderer Länder, wo eine sechsmonatige Aufenthaltsbefugnis gewährt wird, wenn am Stichtag 19.11.1999 eine Arbeitsplatzzusage vorlag, die Arbeitsaufnahme aber von der Ausländerbehörde untersagt wurde. Die entscheidende Frage ist doch folgende: Stellt das Kriterium Erwerbstätigkeit bei der Altfallregelung, wirklich, wie die PDS argumentiert, eine unüberwindliche Hürde für die Betroffenen dar? Die Rechtslage zur Erwerbstätigkeit von Asylbewerbern besteht in der heutigen Form seit 1997. Demnach besteht ein Arbeitsverbot nur für nach dem 15. Mai 1997 eingereiste Asylbewerber. Das legt eine Weisung der Bundesanstalt für Arbeit fest. Gesetzlich festgeschrieben ist
das Verbot der Erwerbstätigkeit während der Zeit in der Aufnahmeeinrichtung, das heißt, in der Regel in den ersten drei Monaten.
Die Menschen, um die es in der Altfallre gelung geht, sind hiervon nicht betroffen. Sie sind vor dem 1. Juli 1993 eingereist und damit von beiden Punkten des Arbeitsverbots nicht betroffen. Weiterhin gilt, dass es für ausländische Flüchtlinge kein pauschales Arbeitsverbot gibt.
Zusätzlich möchte ich auf folgende Punkte hinweisen, die ich bereits im Januar vorgetragen habe. Im Gegensatz zu den von Herrn Sarrach vorgetragenen Einlassungen hinsichtlich der Innenministerkonferenz meine ich sehr wohl, dass es sich hier um einen sehr schwierigen und nicht infrage zu stellenden Kompromiss handelt, Für die Menschen, die vor der Novellierung des Asylrechts eingereist und heute sozial und wirtschaftlich integriert sind. wurde zu Recht eine Ausnahmeregelung geschaffen. Als solche muss sie eben auch verstanden werden.
Ich meine, es ist deutlich geworden, warum die SPD-Fraktion diesen Antra g ablehnen wird. - Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS will offenbar nicht wahrhaben, dass das Staatsvolk nach der Definition des Grundgesetzes das deutsche Volk ist. Zur Erinnerung. meine Damen und Herren der PDS: Der Politikeramtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden
In diesem Amtseid ist also ausdrücklich vom Wohle des deutschen Volkes die Rede. Wahrscheinlich ist aber nur die Politik der Deutschen Volksunion nach diesem Politikeramtseid ausgerichtet.
Jeder Staat dieser Welt sorgt sich um das Wohl seiner eigenen Bürger. Fremde sind als Gäste in Deutschland herzlich willkommen, aber eine Masseneinbürgerun g lehnt die Deutsche Volksunion ab.
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kann das Staatsvolk leider nicht befragt werden, ob es eine Altfallregelung oder gar die Masseneinbürgerung von Millionen Ausländern im Rahmen der doppelten Staatsbürgerschaft wirklich will. Herr Prof. Dr. Bisky, der ja Unterzeichner des Antrages ist, würde bei einer solchen Volksabstimmung erleben,
dass alle Pläne für eine multikulturelle Gesellschaft bzw. einen Vielvölkerstaat durch ein überwältigendes Votum des Volkes vorn Tisch gefegt würden.
Die DVU fragt sich: Warum setzt sich die PDS eigentlich so nachdrücklich für Asylbewerber und Flüchtlinge ein? Wahrscheinlich scheint die PDS zu glauben. mit solchen Anträgen ein Stück Wiedergutmachung leisten zu müssen. Denn welch restriktive Ausländerpolitik ihre Vorgängerpartei, die SED, betrieb, werden die meisten der hier Anwesenden noch wissen. Die SED betrieb die nahezu totale Abschottung der DDR, während ihre Nachfolgerin immer neue Ausländerströme herbeisehnt.
Der PDS-Antrag könnte auf die Formel verkürzt werden: Wohnung und Arbeit für Asylbewerber! - Dass eine solche Forderung in Anbetracht der Tatsache, dass es Millionen deutsche Arbeitslose gibt. gestellt wird, kann die Fraktion der DVU nicht nachvollziehen. Die Fraktion der DVU ist der Auffassung, dass rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer abzuschieben sind - und das so schnell wie möglich.
Frau Abgeordnete der Deutschen Volksunion. kennen Sie die Landesverfassung. in der es in Artikel 7 Abs. 2 heißt: Jeder schuldet jedem die Anerkennung seiner Würde?
Ja, die ist mir bekannt. - Darf ich fortfahren? - Auch bei langjährigem Aufenthalt kann es kein dauerhaftes Bleiberecht geben.
Es ist immer wieder in bestimmten Zeitabständen zu prüfen, ob die Asylvoraussetzungen überhaupt noch vorliegen.
Darf ich bitte einmal ohne Unterbrechung fortfahren? Im Anschluss können Sie dann gern noch Ihre Fragen stellen. - Danke.