Ich habe eine Nachfrage. Trifft es zu, dass die Stelle des Leiters des Polizeiorchesters im Alleingang des Innenministeriums und trotz des bestehenden Einstellungsstopps mit dem ehemaligen Berliner Leiter besetzt wurde?
Ich bin sehr dankbar, Herr Kollege Bischoff, dass Sie mir die Möglichkeit geben, einmal richtig zu stellen, was in der Zeitung stand. Ich bin auch dankbar, dass Sie mir Alleingänge zutrauen. Aber ich bin, wie bekannt ist, ein sehr kooperativer Mensch.
Wir haben die Stelle ausgeschrieben. Auf diese Stelle hat sich der Orchesterleiter von Berlin beworben. Er hat bei einer Probe vorgespielt.
Ich verstehe zwar eine ganze Menge von Musik, vielleicht mehr als manch anderer, aber das zu beurteilen traue ich mir nicht zu.
An der Vorstellung des fachlichen Könnens des Leiters des Berliner Orchesters nahmen unter anderem Fachleute aus dem zuständigen Ministerium teil. Sie sagten, dass er der geeignetere Mann wäre. Da der Entscheidungsprozess darüber mit der bei uns ortsüblichen Geschwindigkeit ablief, nämlich gar nicht, zog er seine Bewerbung zurück und übernahm eine andere Aufgabe. Das ist der Sachverhalt. Frau Ziegler hat mir dazu geschrieben, dass sie dem im Augenblick nicht zustimmen könne. Den Inhalt dieses Briefes habe ich der Zeitung entnommen. Daher haben wir ein Thema.
Der Sachverhalt ist: Die Stelle wurde ausgeschrieben, der beste Mann ausgewählt, der aber den Dienst nicht angetreten hat,
weil der Entscheidungsprozess bei uns zu lange dauerte. Er hat woanders eine Stelle gefunden. Wir müssen also von vorn anfangen.
Herr Minister, teilen Sie meine Meinung, dass der Bestand des Polizeiorchesters in die Diskussion der Strukturveränderungen der Orchesterlandschaft im Land Brandenburg, die zwingend erforderlich ist und im Kulturressort durchgeführt wird, einbezogen werden muss?
Zum einen findet eine Überprüfung der Orchesterlandschaft statt. Zum anderen lautet die Frage, die wir in der Landesregierung und Sie als Parlamentarier beantworten müssen: Wollen wir ein Polizeiorchester, ja oder nein? Es geht nicht,
dass das gleiche Orchester heute Abend Sinfonieorchester und morgen Polizeiorchester ist. Deshalb geht es um die Frage, ob wir ein Polizeiorchester wollen oder nicht. Ich bin dafür, es zu behalten. Wenn die Mehrheit des Parlaments entscheidet, dass wir das nicht wollen, werden wir uns damit auseinander setzen. Wir werden prüfen, das habe ich mit Frau Wanka abgesprochen, inwieweit Musiker...
Wir haben abgesprochen: In dem Augenblick, in dem erkennbar ist, dass Musiker im Brandenburger Orchester freigesetzt werden, wird geprüft, ob sie ins Polizeiorchester übernommen werden können. Wir halten diese Stellen frei, bis eine Entscheidung möglich ist.
Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass die Auflösung eines Orchesters kurz- und mittelfristig ziemlich teuer werden kann, vielleicht sogar teurer als sein Erhalt?
- Ja, es müssen beispielsweise Abfindungen gezahlt werden. Ich bitte einmal, das alles mit zu berechnen und in die Überlegungen einzubeziehen.
Die zweite Frage: Wäre es denkbar, dass die Einnahmesituation durch Gastspiele in Berlin verbessert werden könnte?
Herr Abgeordneter, die Einnahmesituation kann verbessert werden. Darauf habe ich hingewiesen. Das wollen wir erreichen.
Es ist doch eine allgemeine Lebenserfahrung - deshalb bin ich überrascht, dass Sie die Frage so komisch finden -, dass Sparen zunächst einmal Geld kostet. In dem Moment, in dem wir ein Orchester auflösen, müssen wir natürlich etwas mehr ausgeben. Aber wir ersparen damit strukturell etwas. Das ist richtig.
Wir können damit langfristig insgesamt 43 oder 45 Stellen einsparen. Da muss man sich überlegen, ob man das will. Will man in Brandenburg ein Polizeiorchester haben oder nicht? - Dessen Angehörige sind übrigens keine Beamten, sondern Angestellte. - Sie müssen die Frage beantworten, wie wir uns darstellen wollen.
Ich kenne noch andere Sachverhalte, bei denen wir sparen können. Wollen wir darüber jetzt diskutieren? Das können wir gerne tun.
Tun wir das doch beim Haushalt; bei der Sparnummer bin ich sofort dabei. Die Frage lautet aber: Was wollen wir haben und was können wir uns leisten? Diese Diskussion können wir gerne führen.
Wir sind bei der Frage 1825 (Halbjahreszeugnisse in der Jahr- gangsstufe 2), gestellt vom Abgeordneten Dombrowski. Bitte sehr.
Nach der Ersten Verordnung zur Änderung der Grundschulverordnung vom 28. Juli 2003 ist es nicht möglich - auch wenn die Eltern es wollen und sich für die Erteilung von Zensuren entschieden haben -, in der Jahrgangsstufe 2 ein Halbjahreszeugnis mit Noten zur besseren Einschätzung der Kinder zu erhalten. An seine Stelle wird ein individuelles Gespräch der Klassenlehrkraft mit den Eltern gesetzt.
Ich frage die Landesregierung: Welche fachlichen oder anderen Gründe sieht sie in einer Änderung der Grundschulverordnung, die es rechtfertigen, entgegen dem Elternwillen, dem Willen der Kinder und dem der Lehrer keine Halbjahreszeugnisse mit Ziffernnoten zu gestatten?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Dombrowski, ein Hauptziel des schulischen Unterrichts in der Grundschule ist die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zur Leistung. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Lehrund Lernprozesse so gestaltet werden, dass insbesondere das Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler gestärkt wird. Leistungsbereitschaft und Leistungsfreude können jedoch nur dann gefördert werden, wenn auch die Orientierung an den individuellen Leistungsmöglichkeiten gefördert wird. Deshalb muss eine Leistungsbewertung, die gemäß Grundschulverordnung einen fördernden und ermutigenden Charakter haben soll, die mit der erbrachten Leistung verbundenen Anstrengungen und Lernfortschritte berücksichtigen. Diese individuelle Beschreibung erfolgt in der Jahrgangsstufe 1 als schriftliche Information zur Lernentwicklung. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 2, deren Leistungen aufgrund der Beschlüsse gemäß § 57 des Brandenburgischen Schulgesetzes durch Noten bewertet werden sollen, müssen darauf vorbereitet werden.
Das Brandenburgische Schulgesetz bezieht sich im Übrigen ausschließlich auf die Form der Bewertung, nicht aber auf den Zeitpunkt der Ausgabe eines Zeugnisses. Demzufolge entscheiden die Eltern nicht darüber, ob ein Halbjahreszeugnis gegeben wird oder nicht, sondern diese Entscheidung obliegt gemäß § 58 des Brandenburgischen Schulgesetzes dem für Schule zuständigen Mitglied der Landesregierung. Dabei kann durch Rechtsverordnung auch vorgesehen werden, dass ein Zeugnis nur am Ende eines Schuljahres gegeben wird. In der Grundschulverordnung vom 2. August 2003 wird dies so geregelt, dass die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 jeweils am Ende des Schuljahres ein Zeugnis erhalten und dass an dessen Stelle zum Halbjahr ein individuelles Elterngespräch tritt, welches zu protokollieren ist.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Grundschulverordnung bilden die Jahrgangsstufen 1 und 2 in der Grundschule als so genannte Eingangsphase eine pädagogische Einheit, in der den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und dem individuellen Lerntempo der Kinder eine ganz besondere Bedeutung zukommt. Aus diesem Grunde wird die Eingangsphase als besonders sensibler Abschnitt der Schullaufbahn der Kinder betrachtet.
Die Eltern müssen über den Leistungsstand der Kinder unterrichtet werden, wobei in der Eingangsphase besonders die Stärken und die Schwächen in der jeweiligen Unterrichtssituation von Bedeutung sind, um eine angemessene Gestaltung des weiteren Lernprozesses zu gewährleisten. Das lässt sich meiner Meinung nach besser in individuellen Lerngesprächen klären, indem auf der Grundlage einer Leistungsübersicht oder anderer Zusammenstellungen von Arbeiten der Kinder deren Entwicklungsprozesse im ersten Schulhalbjahr nachvollzogen werden können. Das Gespräch bietet gleichzeitig die Gelegenheit, auf
Entwicklungsverzögerungen der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Lernbereichen zielgerichtet hinzuweisen. Die Eltern sollen ihre Kinder ja in deren erfolgreicher Lernarbeit unterstützen und diesen Prozess fördern. Deshalb müssen sie wissen, wo es Defizite gibt. Hierbei erwarten sie natürlich eine kompetente Beratung durch die Lehrkräfte; denn das sind die dafür ausgebildeten Fachkräfte.