Protocol of the Session on November 6, 2003

Entwicklungsverzögerungen der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Lernbereichen zielgerichtet hinzuweisen. Die Eltern sollen ihre Kinder ja in deren erfolgreicher Lernarbeit unterstützen und diesen Prozess fördern. Deshalb müssen sie wissen, wo es Defizite gibt. Hierbei erwarten sie natürlich eine kompetente Beratung durch die Lehrkräfte; denn das sind die dafür ausgebildeten Fachkräfte.

Die im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 durch die unterrichtenden Lehrkräfte gesammelten Erfahrungen mit dem jeweiligen Kind stehen neben den Ergebnissen der Unterrichtsarbeit des Kindes im Mittelpunkt des Gesprächs. Gerade bei der erfolgreichen Beendigung des ersten Abschnitts der Grundschule wollen Eltern wissen, welche Besonderheiten sich im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 gezeigt haben und wie, sofern aufgrund der Beschlüsse gemäß § 57 des Brandenburgischen Schulgesetzes eine Bewertung durch Ziffernnoten erfolgt, die dann erstmalig vergebenen einzelnen Noten zu werten sind. Ich meine, dadurch werden die Eltern im stärkeren Maße befähigt, die Leistung ihres Kindes real einzuschätzen, und sie können in ihrer täglichen Erziehungsarbeit besser mit den Noten umgehen.

Wir haben gestern in der Koalition verabredet, dass wir diese Frage noch einmal gemeinsam prüfen und gegebenenfalls weitere Entscheidungen treffen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass das von diesem Landtag novellierte Gesetz den Schulen in Brandenburg erstmals die Möglichkeit gibt, nach Beschluss der jeweiligen Elternkonferenz in der Jahrgangsstufe 2 auch Notenzeugnisse zu geben. Diese Möglichkeit ist im vergangenen Schuljahr und auch in den Schuljahren davor von 86 % der Eltern bzw. der Klassen gewählt worden. PISA-Gewinnerländer praktizieren eine Bewertung in der Form von Noten allerdings erst ab Jahrgangsstufe 7 bzw. 8 und die pädagogische Wissenschaft ist einhellig der Meinung, dass Notenbewertungen in den ersten Jahrgangsstufen die Kinder in ihrer Leistungsentwicklung und Schulfreude nicht in der entsprechenden und guten Form fördern. Ich will nicht anstelle der Eltern entscheiden, was gut für ihre Kinder ist, aber eines steht fest: Mit diesem Mittel erreichen wir eben nicht die Ergebnisse der Spitzenreiter bei Leistungsvergleichen. Finnische Ergebnisse erreichen wir ganz gewiss nicht mit den Mitteln der Pädagogik des vergangenen Jahrhunderts.

Erst die Schüler, die eine gute Erfahrung mit den modernen Formen der Leistungsbewertung gemacht haben, werden dann, wenn sie selbst Lehrer sind, diese auch ganz selbstverständlich anwenden können bzw. werden als Lehrer die Eltern ihrer Schüler davon überzeugen können, dass dies der bessere Weg ist. Das ist der Hintergrund dessen, dass ich ganz oft schmunzelnd und langmütig darauf hinweise, dass Reformen im Bildungsbereich 10, 15 und manchmal noch mehr Jahre brauchen, ehe sie wirklich greifen.

Herr Minister, es gibt noch Klärungsbedarf. Wir beginnen mit Herrn Dombrowski.

Zunächst einmal vielen Dank, Herr Minister, für Ihre einfühl

same Deutung der Bildungspolitik in Brandenburg und in Finnland. Ich habe noch eine Frage. Können Sie vielleicht nachvollziehen, dass sich Kinder, Eltern und Lehrer, die sich nach gemeinsamer Beratung dafür entschieden haben, dass in der 2. Klasse Noten gegeben werden sollen, was in der Elterversammlung dann auch bestätigt worden ist, dann wundern, wenn es für die Kinder kein Halbjahreszeugnis gibt, und sie stattdessen den Hinweis des Ministers zu Kenntnis zu nehmen haben, dass die Wissenschaft etwas anderes sagt? Wozu, Herr Minister, haben wir das Schulgesetz dann so geändert, dass die Eltern hier ein Wahlrecht haben?

Damit - das ist schon jetzt so gegeben - in der 2. Jahrgangsstufe, anders als bisher, Noten gegeben werden können. Meine Vorgänger haben dies anders entschieden. Damals gab es erst mit der Jahrgangsstufe 3 Notenzeugnisse. Wir haben gesagt: Obwohl wir, zumindest, was die Mehrheit in diesem hohen Hause betrifft, aus pädagogischen Gründen anderer Meinung sind, wollen wir nicht über den Kopf der Eltern hinweg entscheiden.

(Dombrowski [CDU]: Das tun Sie doch!)

- Ich will nicht über die Lehrkompetenz der Einzelnen richten. Ich habe eben so, dass auch Sie es nachvollziehen konnten, erklärt, dass mit der Änderung des Gesetzes und der Grundschulverordnung erstmals die Möglichkeit gegeben ist - diese Möglichkeit ist in Brandenburg von 86 % der Klassen bzw. der Eltern genutzt worden -, am Ende der Jahrgangsstufe 2 Notenzeugnisse zu erteilen. Insofern ist hier aus Ihrer Sicht eine Verbesserung eingetreten. Ich habe eine andere Sicht. Gleichwohl habe ich die genannte Möglichkeit mit der Gesetzesänderung bzw. mit der Änderung der entsprechenden Verordnung eingeräumt. Nun haben wir gemeinsam zu prüfen - das habe ich Frau Blechinger gestern zugesagt -, ob wir durch eine weitere Veränderung der Grundschulverordnung denjenigen, die das wollen, die Möglichkeit einräumen, auch schon zum Halbjahr Notenzeugnisse zu geben. Ich sage noch einmal ausdrücklich: Ich bin nicht der Meinung, das damit eine bessere Pädagogik auf den Weg gebracht wird und bessere Ergebnisse erreicht werden. Meine pädagogische Grundhaltung ist aber weiterhin die, dass ich den Eltern nicht sagen will und vorgeben werde, was für ihre Kinder gut ist, aber die Eltern und auch Sie immer wieder entsprechend deutlich beraten werde.

Bitte, Frau Große.

Herr Minister, welche Möglichkeiten sehen Sie denn, Schüler, Eltern und Lehrer auf dem richtigen pädagogischen Weg mitzunehmen, Leistungserfolg nicht von einer Ziffernote abhängig zu machen, sondern, ähnlich wie die PISA-Siegerländer Finnland und Schweden, erst erheblich später mit der Ziffernbenotung zu beginnen?

Es gibt leider nur einen, und zwar relativ schwierigen Weg, nämlich den, die Lehrkräfte durch eine bessere Fortbildung in

die Lage zu versetzen, die Eltern zu überzeugen. Ich bin ganz sicher, dass 100 % der Eltern in Brandenburg das Beste für ihr Kind wollen.

Ich teile Ihre Meinung, dass es vielleicht nicht das Beste, aber zumindest das Bessere ist, Kinder nicht einfach mit einer Note, also mit einer Währung, die sie gar nicht richtig verstehen können, abzuspeisen. Vielmehr sollten die Kinder in den ersten Jahren durch intensive Beratung auch ihrer Eltern und durch eine schriftliche Information zur Lernentwicklung in die Lage versetzt werden, ihre Stärken - zuallererst immer wieder ihre Stärken -, aber auch ihre Defizite, ihre Schwächen zu erkennen. Dafür müssen die Lehrer aber besser gerüstet werden.

Ich gebe zu, dass es für Eltern und Lehrer einfacher ist, mit der Währung Note zu operieren. Für die Kinder jedoch ist es nicht besser. Wir müssen uns immer wieder fragen, was wir wollen: die einfache Variante für die Eltern und Lehrer oder die für die Kinder bessere Variante. Ich rate allen Lehrern und allen Eltern, die für ihre Kinder bessere Variante auszuwählen.

(Beifall bei der PDS)

Frau Hartfelder hat ihre Wortmeldung zurückgezogen. Wahrscheinlich ist sie wie ich der Meinung - ich kann mich dieser Bemerkung nicht enthalten -: Entscheidend ist, was hinten rauskommt.

(Beifall bei der CDU - Minister Reiche: Was oben rein- kommt, Herr Präsident. - Vereinzelt Beifall bei der CDU)

- Nein, Herr Minister, da scheiden sich unsere Geister.

Wir sind bei der Frage 1826 (Tests für Grundschüler), gestellt von Frau Große. Bitte.

Die Bildungsminister der sieben SPD-geführten Bundesländer haben am 18./19. Oktober vertraglich vereinbart, künftig gemeinsam jeweils zu Beginn der 4. Grundschulklasse die Kenntnisse aller Schüler in Deutsch und Mathematik testen zu lassen. Das Projekt soll eine Reaktion auf das schlechte Abschneiden deutscher Schüler beim weltweiten PISA-Schultest sein.

Ich frage die Landesregierung, welche Fortschritte sie sich von diesem Projekt hinsichtlich der Verbesserung der Qualität des Unterrichts und der Leistungen der Grundschüler verspricht.

Herr Minister Reiche, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Frau Abgeordnete Große, Schule ist ein Ort, an dem es darauf ankommt, was oben reinkommt. Denn nur was oben reinkommt, kann auch hinten rauskommen.

Ihre Frage bezieht sich auf eine vergleichende Bewertung dessen, was in der Jahrgangsstufe 4 hinten rauskommt, also um

das Projekt VERA - Vergleichsarbeiten - in der Klassenstufe 4 in Deutsch und Mathematik, das zunächst nach unserem Modell der Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 5 für die Schulen in Rheinland-Pfalz entwickelt wurde und dem sich nunmehr die Bildungsministerinnen und Bildungsminister von insgesamt sieben Ländern angeschlossen haben. Mit weiteren Ländern - nämlich Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg - werden zurzeit Gespräche mit dem Ziel geführt, sich ebenfalls am Projekt VERA zu beteiligen.

Für das Land Brandenburg ist eine Teilnahme der Schulen erstmals für den Herbst 2004, also für das nächste Schuljahr, vorgesehen. Wir erhoffen uns starke Impulse für die Qualitätsentwicklung des Unterrichts dadurch, dass in diesem Projekt eine dynamische Verbindung von zentralen Vorgaben und aktiver Beteiligung der Schulen vorgesehen ist.

Die Vergleichsarbeiten bestehen zur Hälfte aus zentral vorgegebenen Aufgaben. Die andere Hälfte wird von den Schulen aus einem vorgegebenen normierten Aufgabenpool im Internet ausgesucht. Innerhalb der Schulen erhalten alle Parallelklassen den identischen Aufgabensatz. Diese Vergleichsarbeiten werden in den Schulen selbst auf der Basis von Bewertungshinweisen ausgewertet. Durch eine jährlich wechselnde Zentralstichprobe können auf der Basis der zentral vorgegebenen Aufgaben landesweite Trends festgestellt werden. Ich denke, durch die Zusammenarbeit von zurzeit sieben Ländern wird dies auch länderübergreifend möglich sein.

Den Schulen werden durch VERA folgende Impulse gegeben: Durch den Vergleich der Ergebnisse von Klassen und Schulen mit den Normwerten wird erstens eine Standortbestimmung ermöglicht. Dabei soll als Gebot der Fairness auch die Beschaffenheit des schulischen Einzugsgebiets berücksichtigt werden.

Zweitens werden anhand des schulischen und innerschulischen Vergleichs zwischen Parallelklassen relative Stärken und Schwächen aufgedeckt und die Gründe für die Ergebnismuster, auch für Fehler, analysiert werden können.

Drittens: Die aktive Beteiligung der Schulen an der Aufgabenauswahl wird ein Anstoß für fachdidaktische Kooperation bezüglich Standards, Unterrichtsgestaltung und Beurteilungspraxis sein. Schulen sollen außerdem für den Aufgabenpool selbst neue Aufgaben entwickeln, die dann normiert werden, um bei künftigen Vergleichsarbeiten eingesetzt werden zu können.

Da die Vergleichsarbeit zu Beginn der Jahrgangsstufe 4 geschrieben werden soll, können Teile zu einem späteren Zeitpunkt im gleichen Schuljahr wiederholt werden. Das wird ausdrücklich empfohlen, um den Erfolg innerschulischer Fördermaßnahmen auch empirisch überprüfen zu können. Es geht um die Frage, was gelernt worden ist und wie es gewirkt hat.

Ich bin sicher, dass sich diese Impulse in der Qualitätsentwicklung des Unterrichts in den Schulen positiv niederschlagen werden, denn durch die landesweite Stichprobe liefert VERA den Schulen auch auf der Schulsystemebene ein Instrument zur Überprüfung der eingetretenen Verbesserungen.

Die Brandenburger Schulleiter haben sich überwiegend für eine Teilnahme des Landes ausgesprochen. Nur ganz wenige haben sich dafür eingesetzt, dass wir im Land allein an den Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 5 festhalten. Ich werde in

den nächsten Wochen mit den Schulleitern zu prüfen haben, ob wir dann mit unseren Vergleichsarbeiten, die ja nur zwischen einzelnen Schulen einer Region stattfinden, in der Jahrgangsstufe 5 weitermachen oder nicht. Es gäbe gute Gründe dafür, sie weiterzuführen. Aber das wird genau zu prüfen und abzuwägen sein.

Frau Große, bitte.

Herr Minister, teilen Sie meine Befürchtungen bzw. können Sie diese entkräften, dass mit VERA eine frühzeitige Bildungsgangentscheidung in der Jahrgangsstufe 4 möglicherweise die sechsjährige Grundschule gefährden könnte?

Das sehe ich nicht so, denn Berlin und Brandenburg haben als einzige Länder die sechsjährige Grundschule. Berlin nimmt wie Brandenburg daran teil. Wir werden daraus keine Schlüsse für eine verbindliche oder wie immer geartete Grundschulempfehlung ableiten, sondern werden für die Jahrgangsstufen 5 und 6, also für die Fachleistungsdifferenzierung, genau sehen: Wo sind Stärken? Wo sind Schwächen? Wie können wir die Stärken fördern und die Schwächen abbauen?

Frau Hartfelder, bitte.

Herr Minister, ist es richtig, dass mit diesem Vergleichstest auch eine Außensicht der Schule erzeugt wird, die Lehrern, Eltern und im Endeffekt auch Kindern zur Qualitätserhöhung verhelfen soll?

In diesem Zusammenhang meine zweite Frage: Ist es, wenn es um die Noten in der Klasse 2 geht, nicht gerade auch deshalb verständlich, dass die Eltern daran interessiert sind, eine Außensicht der pädagogischen Arbeit in der Klasse zu erhalten und nicht allein die Einschätzung des Lehrers im Elterngespräch zu bekommen, dass also derselbe Effekt von den Eltern gewünscht wird wie bei den Leistungsvergleichen in den 4. Klassen?

Wir haben damit eine Außensicht erreicht, und zwar über das Land hinaus, weil sich ja sieben Länder beteiligen und insofern auch die Leistungsstände der Länder genau wie die Ergebnisse der diagnostischen Tests, die wir in der Jahrgangsstufe 2 mit Bayern und Berlin durchführen, bekannt sind. In Bezug auf das, was Sie für die Notengebung in der Jahrgangsstufe 2 daraus schließen, sollte man sich allerdings vor schnellen Schlüssen hüten. Natürlich ist, wenn Noten gegeben werden, mit dieser vergleichbaren Währung ein besseres Vergleichen der Leistungen der einzelnen Schüler möglich. Aber die pädagogische Forschung sagt - sonst rekurrieren Eltern ja zu Recht immer auf die pädagogische Forschung -, dass dies gerade in der 1. und 2. Jahrgangsstufe für die Lernprozesse noch nicht för

derlich ist. Deshalb werden wir die Diskussion darüber auch im Ausschuss weiterführen müssen. Die Vertreter der Eltern im Landesschulbeirat - das ist das Gremium, welches mich, wie es das Schulgesetz vorsieht, in diesen Fragen beraten soll - haben eindeutig dafür votiert, dass wir die Grundschulverordnung in der jetzt verabschiedeten Fassung gelten lassen. Wir werden diese Diskussion aber - das habe ich ihnen gestern zugesagt - auch mit den Eltern- und Lehrervertretern noch einmal aufnehmen.

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1827, die auf Wunsch des Fragestellers mit der Frage 1830 (Wirtschaftlichkeit von Kul- tureinrichtungen) getauscht worden ist, sodass jetzt Frau Konzack Gelegenheit hat, die Frage 1830 zu formulieren, die dann auch den Abschluss der Fragestunde darstellt. Bitte sehr.

Mit den Brandenburgischen Kunstsammlungen und dem Staatstheater sind in Cottbus zwei Kultureinrichtungen von landesweit großer Bedeutung angesiedelt. Die Kunstsammlungen sind das Museum für die zeitgenössische Kunst in Brandenburg und auch das Staatstheater zieht mit seinem hochwertigen Sprech- und Musiktheater ein breites Publikum an. Wie viele andere auch haben diese beiden Kultureinrichtungen finanzielle Probleme. Eine Lösungsvariante, die seit längerem diskutiert wird, ist die Betriebsformumwandlung.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Betriebsformen bzw. Organisationsstrukturen hält sie für geeignet, damit die genannten Einrichtungen bei gleich bleibender kultureller und künstlerischer Qualität betriebswirtschaftlich kostengünstiger betrieben werden können?

Mir ist signalisiert worden, dass der Wirtschaftsminister diese Frage beantworten soll. Aber wenn sich daran etwas geändert hat, dann erhalten natürlich Sie, Frau Ministerin Wanka, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Konzack, dieses Parlament hat im Frühjahr dieses Jahres das Haushaltssicherungsgesetz beschlossen und in diesem Gesetz ist vorgesehen, dass eine ganze Reihe von Einrichtungen aus der Landesverwaltung ausgegliedert werden sollen. Zu den auszugliedernden Einrichtungen gehören das Staatstheater Cottbus und die Brandenburgischen Kunstsammlungen Cottbus. Die Ausgliederung kann in unterschiedlicher Art und Weise erfolgen, indem etwa Körperschaften des öffentlichen Rechts gegründet werden, zum Beispiel Stiftungen oder privatrechtliche Gesellschaften. Auflage dieses Gesetzes ist, dass, wenn man in neue Organisationsformen gehen will, grundsätzlich der Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbracht wird.

Wir sind im Ministerium dabei, für die beiden Einrichtungen, also Staatstheater und Kunstsammlungen, neue Organisationsformen zu prüfen, die beides vereinen, mehr Wirtschaftlichkeit und Erhalt der hohen künstlerischen und kulturellen Qualität. Für diese Überprüfung ist in meinem Haus eine Arbeitsgruppe