Protocol of the Session on August 28, 2003

Für die Landesregierung wird Frau Ministerin Wanka anworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung ist sich natürlich der Bedeutung des „Waschhauses“ als soziokulturelles Zentrum und seiner Bedeutung für die Region, aber natürlich auch für die Stadt Potsdam bewusst. Die Feiern zum 10. Jahrestag des „Waschhauses“ haben das auch noch einmal deutlich illustriert.

Für dieses Jahr ist eine Förderung für das „Waschhaus“ von 75 000 Euro vorgesehen. Diese Mittel können nicht ausgezahlt werden, weil die Voraussetzungen beim „Waschhaus“ nicht gegeben sind. Das „Waschhaus“ muss also die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir zuwenden können. Es gab Probleme mit den bisher gezahlten Mitteln.

Danke sehr. - Die Frage 1723 (Gemeinsame ostdeutsche Flug- hafenholding), wird die Abgeordnete Tack formulieren. Bitte sehr.

Der Leipziger Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee hat eine gemeinsame Flughafenholding der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vorgeschlagen. Er begründete seinen Vorschlag mit der Notwendigkeit einer engeren Kooperation in der Flughafenpolitik statt fortwährender Länderkonkurrenz und der Notwendigkeit des Einsparens von Investitionskosten.

Ich frage die Landesregierung: Welchen Standpunkt bezieht sie zu diesem Vorschlag und den damit verbundenen Effekten?

Herr Minister Junghanns, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Tack, der Leipziger Oberbürgermeister hat die von Ihnen genannte Flughafenholding mit dem Ziel der Schaffung eines Doppelflughafens Tegel/Leipzig in einem Pressegespräch vorgeschlagen. Hauptziel Sachsens - das ist auch wiederholt von meinem Kollegen Gillo mit auf den Weg gebracht worden - ist natürlich die bessere Auslastung der sächsischen Flughäfen und - wie man beim Weiterlesen der betreffenden Pressemitteilung feststellen kann - volkswirtschaftlich begründet der Verzicht auf Investitionen, das heißt der Verzicht auf den Ausbau Schönefelds. Solch ein Ansinnen ist in der wirtschaftlichen Situation legitim und verständlich, aber das ist nach unserer Auffassung nicht ausreichend fundamentiert und - das soll an dieser Stelle, wenn wir Interessen gegeneinander abwägen, auch klar gesagt werden - das widerspricht den Interessen des Landes Brandenburg und der übrigen Gesellschafter der Berlin Brandenburg Flughafen Holding. Diese Interessen widersprechen auch dem Willen, der in diesem Haus mit den einschlägigen Beschlusslagen zum Ausdruck gebracht worden ist.

Die Gesellschafter haben am 22. Mai 2003 übereinstimmend ihren Willen zum Ausbau des Flughafens bekundet. Wir wollen den Flughafen Schönefeld zum Singleflughafen Berlin Brandenburg International ausbauen. Gestützt wird dies auf die Verkehrsprognosen im Planfeststellungsantrag und den tatsächlichen Nachfrageüberhang im derzeitigen Flughafensystem. Durch den Ausbau des Flughafens werden und sollen diese Potenziale in unserer Region aufgenommen werden.

Eine solche Arbeitsteilung, wie sie zurzeit insbesondere vom Oberbürgermeister Leipzigs vorgeschlagen wird, würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt und zu den gegenwärtigen Bedingungen einen bewussten Verzicht auf den Zuwachs von Wirtschaftskraft und damit von Arbeitsplätzen in unserer Region bedeuten. Wir gehen nämlich davon aus - das bestätigt die Entwicklung -, dass sich die beiden Standorte Berlin und Leipzig sehr unterschiedlich fundamentieren und sich sehr unterschiedlich entwickeln. Die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen gehen auf. Leipzig verfügt über ein Potenzial von 4,5 Millionen Passagieren. Die tatsächliche Auslastung im letzten Jahr betrug jedoch nur 1,9 Millionen Passagiere. In BerlinTegel hingegen ist die Kapazitätsgrenze erreicht.

In dieser Situation soll die Holding eine Verteilungsfunktion aufnehmen. Diese Verteilungsfunktion kann nicht in unserem Interesse sein. Sie geht auch nicht auf, weil das Potenzial der vielen Nutzer aus der ganzen Welt, die sich in Berlin einchecken und im Korridor des deutschen Luftraumes Leistung realisieren, nicht auf Leipzig umlenkbar ist. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Ansatz prinzipiell ab. Er bedeutete ein Verschenken wirtschaftlicher Potenziale in der Region. Ehe durch eine Holdingkonstruktion eine Umverteilung von Potenzialen eintritt, stehen wir im internationalen Wettbewerb mit dem Potenzial in Deutschland hintenan.

Deshalb kommt es darauf an, an unserer Position festzuhalten, denn ausgewiesenermaßen sind Flughäfen im strategischen Geflecht von wirtschaftlichen Entwicklungen Kulminationspunkte. Wir brauchen den Flughafen, um das, was an Erwartungen an unsere Region gebunden ist, aufzunehmen. Ich betone das aufgrund eines klaren Interessenabgleichs. Ich betone das auch hinsichtlich der Perspektive, dass es bezüglich dessen, was gegenwärtig in der Luft stattfindet - Vernetzung der Airlines, Starlines usw. -, natürlich auch am Boden darauf ankommen muss, durch die strategische Ausrichtung der Flughäfen ein kluges Miteinander zu organisieren, und zwar mit der Prämisse des Ausbaus des Flughafens Berlin Brandenburg International in Schönefeld. Was sich dann an Potenzial, an Koordinierungen und Aufstellungen ergibt, wird die Zukunft zeigen. Eine Aufgeschlossenheit unter Berücksichtigung der Prämisse, die ich genannt habe, ist natürlich vorhanden. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte sehr.

Ich habe zwei Nachfragen. Sie haben gesagt, der Vorschlag des Leipziger Oberbürgermeisters sei gegenwärtig nicht ausreichend fundamentiert. Das Flughafenkonzept der Bundesregierung setzt aber sehr stark auf Kooperation zwischen den Flughäfen und den anderen Verkehrsträgern.

Deshalb stelle ich die Nachfrage: Welche Kooperationen - von Wolfgang Tiefensee angesprochen - mit welchen Partnern können Sie sich dennoch in der großen Region vorstellen?

Die zweite Frage: Wie berücksichtigt die Landesregierung als eine Gesellschafterin der Flughafenholding mögliche Kooperationen mit dem Verkehrsträger Bahn - hierbei will ich nur erinnern an die Inbetriebnahme der ICE-Verbindung Berlin - Leipzig im Jahre 2005 oder an die Inbetriebnahme des Lehrter Bahnhofs zur Fußballweltmeisterschaft 2006, wenn das gelingen sollte - und wie wirkt sich das auf die Prognosen für den künftigen Flughafen BBI aus?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Planungen der Bundesregierung gehen in der ersten Prämisse von den Planungen der Potenziale an den verschiedenen Standorten aus. Insofern sind diese der Arbeit zugrunde liegenden Annahmen, perspektivischen Betrachtungen, auch international gewertet - jährlicher Zuwachs 10 % -, die Prämissen für eine Kooperation. Deshalb kann man das nicht gegeneinander stellen. Ich meine, mit meiner Antwort habe ich Ihnen bereits deutlich gemacht, dass es zuerst um die Nutzung der Potenziale und dann darauf aufgesetzt um die Kooperation geht. Diese Prämisse verletzt Herr Tiefensee. Insofern müssen wir uns auf dieser Ebene miteinander verständigen. Das wird immer möglich sein.

Nicht zuletzt ist die Offerte, die der Oberbürgermeister von Leipzig macht, natürlich auch ein Stück weit von der Erkenntnis genährt, dass es sich eben so vollzieht, wie es sich vollzieht. Wenn die Potenziale für Leipzig tatsächlich nicht zu binden sind, obwohl Leipzig bereits fertig ist und Berlin sich im

derzeitigen Zustand befindet, dann kann doch nur noch der Regulierungsmechanismus gesucht und gefunden werden, um das zu lenken. Das funktioniert aber nicht. Ich glaube daran nicht. Die Einschätzung der Landesregierung geht von den Beschlussgrundlagen aus.

Zur Abstimmung mit der Bahn: Wir bewerten die Kooperationsansätze mit der Bahn natürlich sehr hoch. Das ist eine ganz klare Sache. Wir sind gegenwärtig dabei, sie in den zeitlichen Abläufen und der finanziellen Sicherstellung im Einzelnen unter der Prämisse der Ausbauplanung für Schönefeld stimmig zu machen. - Danke schön.

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1724 (Grenzübergang bei Eisenhüttenstadt), gestellt vom Abgeordneten Detlef Karney. Bitte sehr.

Durch eine Pressemitteilung vom 15.07.2003 kündigte der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr an, dass er sich kurzfristig mit dem Marschall der Woiwodschaft Lebuser Land Edward Fedko und Vertretern der polnischen Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen treffen wird, um die Planungen für einen Grenzübergang bei Eisenhüttenstadt zu beschleunigen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse des Gesprächs können konstatiert werden?

Herr Minister Meyer, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Karney, ich habe natürlich mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass uns die Aufnahme der neuen grenzüberschreitenden Straße zwischen Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt in den Bundesverkehrswegeplanentwurf als vordringlicher Bedarf, als neues Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag gelungen ist.

(Zuruf der Abgeordneten Tack [PDS])

Sie wissen, dass ich mich seit langem dafür einsetze. Frau Tack, Ihren Zwischenruf kann ich nur so werten, dass Sie entgegen Ihrer Aussage ganz genau wissen, dass es in dieser Phase noch nie festgelegt worden ist, wo es genau ist, weil es einen Untersuchungsraum und weil es die Verfahren gibt. Aber gut.

Mein durch die Pressemitteilung vom 15.07.2003 angekündigtes kurzfristiges Gespräch mit dem Vizemarschall der Woiwodschaft Lebuser Land, Herrn Edward Fedko, fand am 16.07.2003 im Marschallamt in Grünberg statt. In diesem Gespräch wurde Einigkeit darüber erzielt, dass die Oder für die neue grenzüberschreitende Straße südöstlich von Vogelsang mit einer Brücke überquert werden soll.

Auf deutscher Seite hat die Antragskonferenz in Vorbereitung auf das Raumordnungsverfahren bereits am 21.08.2003 mit Beteiligung der polnischen Behörden stattgefunden. Auch hier wurde erneut sowohl von deutscher als auch von polnischer Seite bestätigt, dass beide Seiten an einer zügigen Realisierung der Maßnahme interessiert sind. Mit Vorliegen des Protokolls zur Antragskonferenz kann dann im Rahmen des dort festgelegten Untersuchungsraums und -umfangs die konkrete Linienplanung im Rahmen der deutsch-polnischen Arbeitsgruppe weiter verfolgt werden. - Danke schön.

Es gibt noch Klärungsbedarf beim Fragesteller.

Eine kurze Nachfrage: Herr Minister, für welchen Zeitraum rechnet die Landesregierung mit der Realisierung des Grenzübergangs?

Da ich nun ja für die Planfeststellungsverfahren zuständig bin - Sie wissen, dass es noch andere, zum Teil sogar größere Verfahren gibt -, bin ich immer sehr vorsichtig, vor dem Verfahren zu sagen, wie lange es dauern wird. Da hier ein besonderer naturschutzrechtlicher Auftrag besteht, kann sich durchaus sowohl das Raumordnungsverfahren als auch das Planfeststellungsverfahren auf einen anderen Zeitraum beziehen, als wir sonst bei solchen Maßnahmen annehmen. Sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen heute keinen Termin nenne, und glauben Sie mir, dass ich mich in der Zeit bemühen werde, diese Maßnahme umzusetzen.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr. - Die Frage 1725 (Finanzierung soziokultureller Einrichtungen durch das Land) wird der Abgeordnete Dr. Trunschke formulieren. Bitte sehr.

Aufgrund der Haushaltspolitik des Landes sind zahlreiche kulturelle, insbesondere soziokulturelle Einrichtungen des Landes in Finanznöte geraten. Ich nenne die Hauhaltssperre, die globale Minderausgabe oder auch die späte Ausreichung der Mittel. Ich erspare mir die Aufzählung der Einrichtungen und will nur darauf verweisen, dass gestern die Meldung über den Ticker ging, dass in der Uckermark gleich mehrere Kultureinrichtungen betroffen sind.

In der Hoffnung, dass die Ministerin das ähnlich korrigieren kann wie das bei der Frage bezüglich Eisenhüttenstadt geschehen ist, frage ich die Landesregierung: Was unternimmt sie, um den soziokulturellen Einrichtungen über diese Dürreperiode hinwegzuhelfen?

Frau Ministerin Wanka, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Trunschke, das Land beabsichtigt natürlich weiterhin, die großen soziokulturellen Einrichtungen zu fördern. Die Bedeutung dieser Zentren ist eigentlich noch gewachsen, wenn man an den Fortzug vieler junger Menschen aus dem Land denkt. Wir können in vielen Bereichen Kulturangebote auch extern einkaufen. Aber diese Angebote für Jugendliche müssen vor Ort vorhanden sein.

Aus diesem Grund ist auch die Förderung des Landes für diese Einrichtungen seit 1996 weitgehend konstant geblieben. Jetzt, im Jahre 2003 bei der globalen Minderausgabe in Höhe von 150 Millionen Euro, war es nicht möglich, die soziokulturellen Zentren völlig aus den erforderlichen Kürzungen herauszuhalten.

Alle Einrichtungen mit Ausnahme von dreien haben ihre Bescheide erhalten. Darunter sind auch die Jugendkulturfabrik und die Barnimer Alternative. Drei Einrichtungen haben ihre Bescheide nicht erhalten. Das ist das „Waschhaus“, zu dem ich eben Ausführungen gemacht habe. Das ist das Kunsthaus Strodehne, mit dem wir im Gespräch sind, um die förderrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um zuzuwenden. Das Geld steht bereit. Bezüglich des „Kulturlabors“ der Stadt Brandenburg steht einer Förderung entgegen, dass diese Einrichtung Insolvenz angemeldet hat. Dazu würde ich gern an dieser Stelle etwas sagen, weil das Thema auch in der Presse sehr breit diskutiert wurde:

Das „Kulturlabor“ musste Insolvenz anmelden, und zwar nicht deshalb, weil das Land die Mittel spät ausreichte oder seine Förderung reduzierte, sondern deshalb, weil es beträchtlich überschuldet ist. Das war schon seit einem geraumen Zeitraum erkennbar. Die Überschuldung resultiert vor allen Dingen aus Mietforderungen der Kommune. Das „Kulturlabor“ hat extrem hohe Mieten - die absolut höchsten Mieten - zu zahlen, die das Drei- bis Vierfache dessen betragen, was andere Einrichtungen zu zahlen haben.

Im Jahr 2002 erfolgte bereits eine Reduzierung der Zuwendungen des Landes für das „Kulturlabor“. Das ist wie folgt zu erklären: Das „Kulturlabor“ wurde bis zu diesem Zeitpunkt, also bis 2001, genauso gefördert wie die anderen großen soziokulturellen Zentren. Die Förderung betrug rund 100 000 Euro. Das „Kulturlabor“ hatte dann aber aufgrund der Art und Weise seiner Führung im Vergleich zu den anderen großen soziokulturellen Zentren nur knapp ein Viertel Nutzer und Besucher. Wir sprechen ja mit der Landesarbeitsgemeinschaft der soziokulturellen Zentren und von dort gab es den Wunsch - den berechtigten Wunsch, meine ich -, nicht einfach Besitzstände zu pflegen, sondern dort auch den Aspekt der Leistung zu beachten. Es wurde einvernehmlich besprochen, dass das „Kulturlabor“ im Jahr 2002 eine geringere Förderung erhält und die anderen soziokulturellen Zentren die Gelder, die dadurch frei werden, bekommen.

Diese Vorgehensweise der schrittweisen Absenkung aufgrund der geringeren Besucherzahlen und Leistungen ist mit der Stadt Brandenburg ausführlich besprochen worden. Das ist also keine Entscheidung, die irgendwie ad hoc vom Land gefällt worden ist. Jetzt gibt es Gespräche darüber, in welcher Art und

Weise der Betrieb des „Kulturlabors“ fortgeführt werden kann. Wir sind, meine ich, zurzeit auf einem guten Weg.

Insgesamt darf ich sagen, dass wir, wie eingangs erwähnt, die Förderung der soziokulturellen Einrichtungen nicht reduzieren, sie also beibehalten wollen und dass ich persönlich aufgrund ihrer Bedeutung im Rahmen meines Einzelplanes gern längerfristig, sicherlich schrittweise, eine Erhöhung erreichen möchte. Aber man muss auf der anderen Seite auch verlangen, dass die Einrichtungen, was die Verwendung der Gelder angeht, genauso zu behandeln sind wie alle anderen. Mit dem Hinweis auf die „Bedeutung der Soziokultur“ kann ich hier also keine Abstriche hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Verwendung der Steuergelder machen. Man muss auch verlangen, dass die Einrichtungen tragfähige Konzepte haben, also nicht, wie bisher beim „Kulturlabor“, großdimensionierte Projekte vorsehen, die nicht finanzierbar sind, für die kein entsprechendes Konzept vorhanden ist und bei denen es nur auf Maximierung der Forderungen an das Land hinausläuft. Ich meine, wenn beide Seiten, sowohl wir als auch die Einrichtungen, das so sehen, ist eigentlich für die nächsten Jahre eine vernünftige Entwicklung absehbar.

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1726 (Novellierung des Akteneinsichtsgesetzes), gestellt von der Abgeordneten KaiserNicht. Bitte schön.

Der Landtag hat im Zusammenhang mit der Behandlung des Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht am 18. April 2002 in einem Beschluss die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes vorzulegen. So sollte zum Beispiel eine Fristenregelung für die Bearbeitung von Akteneinsichtsanträgen eingeführt werden. Der Gesetzentwurf sollte bis zum 31. August 2002 vorliegen. Jetzt teilt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht für 2002 mit, dass sie diesen eindeutigen Auftrag nicht erfüllen, sondern im Gegenteil das Akteneinsichtsrecht in seiner Substanz aushöhlen will.

Ich frage die Landesregierung, mit welchem Recht sie sich den eindeutigen Vorgaben des Landtages verweigert.

Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, Ihre mündliche Anfrage ist, wie Sie selbst gesagt haben, gleich lautend mit der Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in seinem Tätigkeitsbericht 2002.