Das Verwaltungsgericht hat in der Begründung seiner Entscheidung gleichwohl ausgeführt, dass die hier streitgegenständlichen Baugenehmigungen zur Errichtung der Windkraftanlagen formell rechtswidrig sind. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27. Juli 2001 am 3. August 2001 waren nämlich die begonnenen Genehmigungsverfahren für Anlagen, die bislang der Zulassungspflicht aufgrund Baurechts und nunmehr nach In-Kraft-Treten des Artikelgesetzes der Zulassungen nach Immissionsschutzrecht unterliegen, durch die zuständigen Immissionsschutzbehörden zu Ende zu führen - § 67 Abs. 4 BundesImmissionsschutzgesetz.
Auch eine materielle Rechtswidrigkeit der ausgereichten Genehmigungen sieht die Kammer als durchaus möglich an.
Die Landesregierung teilt die Rechtsauffassung des Gerichts. Was bleibt ihr anderes übrig? Das MSWV hat als oberste Bauaufsichtsbehörde den Landkreis Potsdam-Mittelmark mit Schreiben vom 21. August 2003 aufgefordert zu prüfen und bis zum 1. September 2003 mitzuteilen, welche Konsequenzen er nach dem Feststellen des Verwaltungsgerichts zur formellen und materiellen Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung zieht. Danke schön.
Wir sind bei der Frage 1700 (Stellungnahme der Landesregie- rung zur „Verwandlung“ der Luckenwalder Firma Hesco GmbH in ein undurchsichtiges Eigentümer- und Firmenge- flecht), gestellt von der Abgeordneten Dr. Schröder. Ich möchte Sie bitten, den Vorspann im Sinne der Geschäftsordnung zu kürzen.
Es geht um die in die Schlagzeilen geratene Firma Hesco GmbH in Luckenwalde. Diese Firma galt lange Zeit als erfolgreicher Brandenburger Mittelstandsbetrieb mit Familientradition. Inzwischen ist Hesco in HC Kunststofferzeugnisse GmbH umbenannt worden. Die 60 Beschäftigten haben ihre Kündigung erhalten, ohne dass Kündigungsfristen beachtet, angemessene Abfindungen angeboten oder ein Sozialplan vorgelegt wurden.
Gewerkschafter des Betriebes erheben in diesem Zusammenhang schwere Vorwürfe: Die Produktion soll unter neuem Firmennamen mit halber Belegschaft bei 20 % weniger Lohn fortgesetzt werden. Parallel wurde eine dritte Firma unter dem Namen Hesco Kunststoffverarbeitung GmbH gegründet.
Obwohl schon im Juni den Mitarbeitern die Löhne nicht mehr ausgezahlt worden sind, wurde der Weg zum Insolvenzverwalter umgangen. Der Potsdamer Anwalt der Firma bezeichnete dies als „gezielte Sanierung“. Dieser Weg widerspricht aber den Auflagen, die Hesco 1999 mit der Bereitstellung von ILB-Fördermitteln in Höhe von 930 000 Euro erhalten hatte. Danach hatte die Firma bis März 2004 die Beschäftigung von 71 Arbeitskräften zugesagt. Diese Zusage wurde jetzt gebrochen.
Durch die Verwandlung der Firma Hesco in ein undurchsichtiges Eigentümer- und Firmengeflecht lässt sich zudem der Verdacht eines gezielten Subventionsbetruges nicht mehr ausschließen, da auf diesem Wege möglicherweise eine Rückzahlung inzwischen gegebenenfalls zu Unrecht erhaltener Fördergelder im sechsstelligen Bereich mangels Masse gezielt umgangen werden soll.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie bewertet sie die geschilderten Vorgänge insbesondere unter der Maßgabe eines
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, es ist richtig, dass das Unternehmen Hesco GmbH Fördermittel des Landes, nämlich des Ministeriums für Wirtschaft, über das Ihnen bekannte Wirtschaftsförderinstrument der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erhalten hat. Die Vorgänge, die Sie hier offenbar ausnahmslos aus der Presse zitieren, sind dem Ministerium für Wirtschaft sowie der ILB, unserem Geschäftsbesorger, nur durch die Presse bekannt. Die ILB hat - wie Sie auch der Presse entnehmen könnten - daraufhin unverzüglich das gebotene Verfahren eingeleitet, nämlich ein Anhörungsverfahren nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg.
In diesem Verfahren hat das Unternehmen Gelegenheit, zu den Fragen der ILB Stellung zu nehmen. Es hat insbesondere natürlich dazu Stellung zu nehmen, ob das Unternehmen die Auflage, nämlich Arbeitsplätze über einen bestimmten Zeitraum zu erhalten, erfüllt hat oder ob diese Arbeitsplätze nun teilweise abgebaut worden sind oder nicht und welche Gründe es dafür gab.
Das Unternehmen hat also in diesem Anhörungsverfahren die Möglichkeit, sich zu den für die ILB dann später entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ohne Kenntnis gesicherter Fakten eine abschließende Bewertung der Vorgänge seitens des Ministeriums für Wirtschaft derzeit noch nicht möglich ist.
Herr Staatssekretär, es ist ganz leicht, sich vor Ort ein Bild zu machen. Ich habe das gemacht und mit dem Betriebsrat gesprochen. Der Betriebsrat sagte mir, dass die Löhne nicht ausgezahlt werden. Von der Geschäftsführung sei gesagt worden, dass wir in einem so abgesicherten Staat lebten, dass der schon für die nunmehr arbeitslosen Beschäftigten sorgen werde. Welche Position beziehen Sie als Wirtschaftspolitiker zu solchen Aussagen und wie ist der Stand der ILB-Prüfung nun wirklich?
Frau Abgeordnete, Sie haben sich vom Betriebsrat und anderen aus deren Sicht informieren lassen. Wenn Sie mit der Unternehmerin oder mit dem Geschäftsführer gesprochen hätten, hätten Sie wahrscheinlich anders lautende Auskünfte erhalten.
Noch einmal: Was das Ministerium für Wirtschaft angeht, haben wir aufgrund dessen, was der Presse zu entnehmen war, sofort das Gebotene veranlasst, nämlich das Anhörungsverfahren. Ansonsten haben wir es mit der Situation eines Unternehmens zu tun, das seit längerem immer weniger Aufträge hatte und dadurch in eine sehr schwierige unternehmerische Situation gekommen ist, aus der es versucht herauszukommen. Dazu gibt es nun von der Presse diese oder jene Beobachtung, zu der wir, Frau Abgeordnete, in den nächsten Tagen oder Wochen sicherlich Aufklärung erhalten werden.
Wir sind am Ende der Fragestunde angelangt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist perfekt: Als Schlussfolgerung aus dem Abschneiden deutscher Schüler im Rahmen der PISA-Studie unterstützt die Bundesregierung die Länder bei der Einrichtung bzw. Ausweitung der schulischen Ganztagsangebote. 4 Milliarden Euro stehen bis zum Jahre 2007 für die notwendigen Investitionen zur Verfügung. Auf Brandenburger Schulträger entfallen in diesem Zeitraum 130 Millionen Euro für die Verbesserung der materiellen Bedingungen der bereits bestehenden Ganztagsangebote und für neue Angebote.
Für Brandenburg ist es aus meiner Sicht besonders vorteilhaft, dass auch für Grundschulen mit Hort eine Förderung möglich sein wird. Vorhandene Strukturen können so zu Ganztagsangeboten ausgebaut werden. Dass die Bundesregierung die Länder bei ihrer ureigensten Aufgabe, nämlich Bildung zu organisieren, mit so erheblichen Mitteln unterstützt, zeugt davon, dass Bildung für sie oberste Priorität besitzt.
Seit Anfang August liegen die Eckpunkte zur Umsetzung des Programms in Brandenburg vor. Bis 2008 soll ein Drittel der Schülerinnen und Schüler an 50 % der weiterführenden Schulen Zugang zu Ganztagsangeboten erhalten. Über die Kooperation Schule/Hort wird es zunehmend auch Ganztagsangebote für Grundschüler geben. Schon jetzt trifft das Programm mehrheitlich auf eine positive Resonanz in der öffentlichen Wahrnehmung und bei Schulen in Brandenburg. Schulleitungen und Lehrerkollegien begreifen offensichtlich dieses Programm als Chance für eine verbesserte Bildungs- und Erziehungsarbeit.
Ich gehe davon aus, dass auch Frau Hartfelder nun, nachdem sie die Eckpunkte der Ganztagsangebote für Brandenburg gelesen hat, ihre Meinung geändert haben wird. Sie wird ihre Ansicht sicherlich nachher darlegen. Ich meine nicht, wie sie noch
im Juni behauptet hat, dass Ganztagsangebote an der Realität vorbeigehen, sondern sie sind eine notwendige Ergänzung unseres Schulsystems. Wie ersichtlich, will die SPD die Ganztagsschule nicht verpflichtend für alle Schüler einführen. Sie wird auch gemerkt haben, dass verschiedene Varianten von Ganztagsangeboten ermöglicht werden, sodass Schulen gemeinsam mit Schülern, Eltern und dem Schulträger die entsprechende sinnvolle Form wählen können.
Ich wünsche mir allerdings - das gebe ich auch offen zu -, dass man sich an vielen Orten im Lande auf den Weg macht, bestehende Ganztagsangebote zu qualifizieren und neue zu schaffen.
Eines noch: Ganztagsschule zu organisieren bedeutet mehr, als an den „normalen“ Unterricht Freizeitangebote zu hängen. In Schulprogrammen bzw. pädagogischen Konzepten ist darzustellen, wie Bildungs- und Erziehungs- sowie Lernprozesse gestaltet werden sollen. Für besonders wichtig halte ich die Forderung, Kooperationen zwischen Schule und anderen Personen und Institutionen einzugehen und sie in den Bildungs- und Erziehungsprozess einzubeziehen. Die so verpflichtende Öffnung von Schule wird die Art der Gestaltung von Schule vor Ort zum Gegenstand der Diskussion und meiner Meinung nach auch realitätsnäher machen.
Natürlich ist Ganztagsschule an sich nicht das Allheilmittel für alle Defizite in einem Schulsystem. Das hat auch niemand von uns behauptet. Gute Schule entsteht aus einem Komplex von Faktoren, in deren Mittelpunkt immer guter Unterricht stehen muss. Guter Unterricht braucht kompetente Lehrer, das heißt gut ausgebildete Lehrer, für die Fortbildung eine Selbstverständlichkeit ist. Die entsprechenden Fortbildungsangebote müssen auch zur Verfügung gestellt werden. Schule braucht Verbindlichkeit und pädagogische und organisatorische Freiheit. Sie braucht also einerseits feste Standards und andererseits Selbstständigkeit, um ihrer Schülerschaft gerecht werden zu können.
Nicht zuletzt braucht Schule eine sich an den Standards orientierende Selbst- und Fremdkontrolle. Sie braucht Evaluation, um Stärken und Schwächen erkennen und entsprechende Schlussfolgerungen ziehen zu können.
Die Ergebnisse der PISA-Studie haben gezeigt, dass Brandenburger Schulen ihre Schüler nicht entsprechend gebildet haben. Sie haben aber auch belegt, dass die durch die SPD 1998 eingeleiteten Maßnahmen hin zu einer guten Schule in wesentlichen Punkten richtig sind.
Ich wollte es bei diesem Satz bewenden lassen, aber aufgrund der Äußerungen von Frau Blechinger, die heute in einem Interview in der Presse erschienen sind, wo sie von den falschen Anfängen der SPD-Politik in den 90er Jahren spricht und diese Politik als gescheitert erklärt, möchte ich doch die Gelegenheit nutzen, noch ein paar Dinge zu sagen.
Frau Blechinger, wir werden alle nicht jünger. Da sind manchmal auch die Gedächtnisleistungen betroffen.
chen von SPD-Politik zu Anfang der 90er Jahre. Sie waren Mitglied dieses Landtages. Sie wissen genau, dass es zu Beginn der 90er Jahre eine Koalition von SPD, BÜNDNIS/90 und F.D.P. gab. Sie können also nicht behaupten, dass es eine reine SPD-Politik war, die es zu Beginn der 90er Jahre - Frau Blechinger, ich sage: leider; denn ich denke, dann hätte sie anders ausgesehen - hier gab.
Wir haben von Anfang an dafür plädiert, das Schulsystem in Brandenburg nicht völlig umzustellen, sondern die vorhandene Schule inhaltlich zu reformieren. Das ist leider nicht gelungen. Also ist der Gedanke bezüglich einer längeren gemeinsamen Schulzeit seitens der SPD kein neuer Gedanke, der aus PISA entstanden ist.
Also ist es immer noch unsere Überzeugung, dass man Schule für alle organisieren muss. Wir hätten es auch getan, wenn wir damals gekonnt hätten.
Zum Zweiten: Wenn Sie davon sprechen, dass Sie bei Eintritt in die Koalition eine Wende in der Bildungspolitik herbeigeführt haben, und dabei solche Dinge wie Zentralabitur und Prüfungen anführen, dann möchte ich Sie daran erinnern - allerdings waren Sie in der 2. Wahlperiode nicht dabei, deshalb sage ich es noch einmal -, dass die Dinge, die Sie hier nennen, auf einen Landtagsbeschluss auf Initiative der SPD-Fraktion zurückgehen. Wir haben damals beschlossen - ich sage es noch einmal -: Prüfungen am Ende der 10. Klasse, Einführung des Zentralabiturs, Schreiben von Vergleichsarbeiten, verbindliche Rahmenlehrpläne, mehr Unterricht in der Grundschule, Qualifizierung der 5. und 6. Klassen, Einführung der ersten Fremdsprache in Klasse 3.
Die Möglichkeit, das Abitur nach zwölf Jahren abzulegen, ist ebenfalls Gegenstand dieses Beschlusses. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen,