Bernau, wo auch die Messwagen des LUA zu sehen waren, zu bedenklich hohen Messwerten bei der Ozonbelastung. Die Auswirkungen auf bestimmte Personengruppen wie Kinder, ältere und kranke Menschen sind inzwischen ebenso bekannt wie die Tatsache, dass der infolge extremer Witterung auftretende Konzentrationsanstieg zum Beispiel durch den Kraftfahrzeugverkehr verstärkt wird. Die PDS-Fraktion hatte bereits vor drei Jahren Maßnahmen zur Bekämpfung von Sommersmog gefordert, die die Landesregierung zum damaligen Zeitpunkt jedoch für nicht erforderlich hielt.
Ich frage die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den in diesem Jahr verstärkt aufgetretenen erhöhten Ozonwerten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist zutreffend, dass in diesem Jahr, bedingt durch den außergewöhnlich warmen Sommer, die Ozonwerte an fast allen Messstationen des Landes Brandenburg den Wert der Informationsschwelle für die Bevölkerung von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten haben. Der bisherige Maximalwert trat am 13. August um 11.30 Uhr in Wittenberge auf. Dort wurde ein Wert von 230 Mikrogramm pro Kubikmeter ermittelt. An diesem Tag, an dem fast alle Messstellen eine Überschreitung des Schwellenwertes verzeichneten, handelte es sich nicht um eine lokale Brandenburger Situation. Vielmehr war das verursacht durch einen Langstreckentransport vorbelasteter Luftschichten aus dem westlichen Bundesgebiet bzw. aus Westeuropa. Die betreffenden Überschreitungen traten in den Nachbarländern westlich von Brandenburg bereits in den Tagen zuvor auf. Verbunden mit einer Winddrehung auf West überzog die Ozonwolke auch unser Gebiet.
Diese festgestellten Tatsachen beweisen erneut, dass das Ozonproblem lokal und regional im Lande Brandenburg nicht lösbar ist, auch nicht im Verbund mit Berlin. Nur durch großräumige, europaweite Maßnahmen ist das Ozonproblem in den Griff zu bekommen. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Aus diesem Grund wurde das so genannte Ozongesetz von 1995 nach seinem Auslaufen im Jahr 1999 nicht verlängert. Für Maßnahmen bei hohen Ozonwerten gibt es daher im Lande Brandenburg derzeit keine gesetzlichen Handlungsgrundlagen.
Europaweit wird jedoch intensiv an der Lösung dieser Problematik gearbeitet. Im Jahre 2002 wurden die EU-Ozonrichtlinie und im Jahre 2001 die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen, die NEC-Richtlinie, verabschiedet.
Die diesbezüglichen Aktivitäten des Bundes zeigen sich in den fortgeschrittenen Projekten zur Umsetzung dieser beiden EURichtlinien in deutsches Recht mit der Vorlage in der 33. Bundesimmissionsschutzverordnung, der Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen, welche bereits in einer Bundesratsdrucksache zur Bestätigung vorliegt. Diese Verordnung wird auch durch das Land Brandenburg inhaltlich befürwortet. Wir bereiten uns auf die Umsetzung vor.
Zur Reduzierung der Ozonvorläufersubstanzen liegt die ebenfalls unmittelbar vor dem Abschluss stehende Novelle der Großfeuerungsanlagenverordnung vor. Mit dieser Novelle werden die Vorgaben der bereits genannten EU-NEC-Richtlinie umgesetzt. - Vielen Dank.
Wir sollten in diesem Zusammenhang durchaus auch über Klimaschutz reden. Dort heißt es bekanntlich: Global denken, lokal handeln. Dazu habe ich zwei Fragen.
Erstens: Wie stehen Sie, Herr Minister, heute zu dem von der PDS-Fraktion geforderten Klimaschutzprogramm für das Land Brandenburg?
Zweitens: Klimaschutz hat natürlich auch etwas mit Energiemix zu tun. Wie erklärt sich Ihr Gesinnungswandel, Herr Minister, in Sachen Windenergie, weg vom Pro und hin zum Kontra?
Gleichwohl möchte ich darauf hinweisen, dass sich meine Haltung zur Frage der Windräder überhaupt nicht geändert hat. Durch die Aktivitäten des Landes Brandenburg, die Windräder auf Windeignungsgebiete zu konzentrieren, schöpfen wir unsere rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung der Verspargelung der Landschaft, zur Reduzierung der Zahl von Windrädern, aus. Die bestehenden Windeignungsgebiete im Lande Brandenburg machen 1,5 % der Landesfläche aus. Ich halte Windräder nach wie vor für die schlechteste Möglichkeit im Rahmen des Einsatzes regenerativer Energien.
Die Chancen, für Brandenburg zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen und flächendeckend Energie bereitzustellen, und zwar, im Gegensatz zur Windenergie, kontinuierlich, liegen im Bereich der Biomasse und der Photovoltaik. Damit könnten wir viel mehr Arbeitsplätze und regionale Kreisläufe schaffen.
- Sie können hier nicht den Don Quichotte spielen, Frau Dr. Enkelmann. Sie wissen ganz genau, dass die ökonomische Basis durch das EEG gegeben ist. Windräder hätten in Brandenburg seit 30 Jahren gebaut werden können. Dies ist aber erst von dem Zeitpunkt an geschehen, zu dem die einseitige Privilegierung durch das EEG eingetreten ist. Das hat also nichts mit Umweltschutz, sondern mit der ökonomischen Basis zu tun. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass für die anderen Bereiche - das tue ich hoffentlich mit Ihnen gemeinsam - die Grundlagen im EEG verbessert werden, damit wir mehr Ar
beitsplätze im Lande schaffen können. Die Landwirte als Energiewirte habe ich hier schon mehrfach erwähnt.
- Herr Kuhnert, die Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen sind bereits intensiv untersucht worden. Mit Biomasse und Photovoltaik schüfen wir dreimal so viel Arbeitsplätze im Lande Brandenburg. Insofern ist das kein vernünftiges Argument.
Damit komme ich zu Ihrer ersten Frage, Frau Dr. Enkelmann. Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass es gerade im Blick auf Ozon bzw. auf die Klimabelastung ein Fehler wäre, immer nur eine Maßnahme in den Vordergrund zu stellen; vielmehr muss das umfassend geregelt werden.
Wir unterstützen diesen Prozess, soweit es geht, aber wir wissen, dass wir hierbei insbesondere durch Bundes- und EURecht gebunden sind.
(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Schieben Sie die Verantwor- tung nicht ab! Hier im Land muss etwas getan werden!)
- Wir tun sehr viel - und das seit 1990! Wer sich das Land Brandenburg vor der Wende angesehen hat und es jetzt ansieht, wird feststellen, dass sich unser Wasser, unsere Luft und unser Boden deutlich verbessert haben. Wir werden diesen Weg weitergehen.
Wir sind bei der Frage 1698 (Schutzgebietsausweisungen im Elberaum), gestellt vom Abgeordneten Neumann. Bitte sehr.
Das Amt Bad Wilsnack hat wirklich große Sorge, dass der Niedergang der Region durch die Landesregierung organisiert wird.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie bewertet sie die Kritik und die Sorge des Amtes Bad Wilsnack und der Gemeinden im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Elbe soll in ihrem Verlauf von der tschechischen Grenze bis zur Mündung in die Nordsee vollständig als FFH-Gebiet gemeldet werden. Dabei stehen die biologische Durchgängigkeit und der Schutz bestimmter Fischarten, zum Beispiel Rapfen, Bitterling, Bachneunauge und Lachs, im Vordergrund.
Mir sind die Besorgnisse der Stadt Wittenberge und des Amtes Bad Wilsnack/Weisen über die beabsichtigte Meldung bekannt. Mein Haus hat den Bürgermeister und den Amtsdirektor mit Schreiben vom 12. August dieses Jahres darüber informiert, dass der geplante Bau der Bundesautobahn A 14 durch die Nachmeldung der Elbe als FFH-Gebiet nicht verhindert wird.
Eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ist bei einem Projekt von dieser Größenordung erforderlich, denn es ist geltendes EU-Recht, ob wir dieses Gebiet melden oder nicht - das wissen Sie, Herr Neumann -, und führt bei einer frühzeitigen Berücksichtigung zu keiner Verzögerung des Vorhabens. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass bei einer Trassenführung, die den Anforderungen des Hochwasserschutzes entspricht, sich die ohnehin erforderlichen Kompensationsmaßnahmen durch eine FFH-Meldung wesentlich erhöhen.
Im Rahmen der Abstimmung wurde das geplante FFH-Gebiet Elbe übrigens um 800 Hektar verkleinert. Das geplante Naturschutzgebiet „Wittenberge-Rühstädter Elbniederung“, das sich größtenteils aus Flächen seit 1990 bestehender Naturschutzgebiete zusammensetzt, dient der erforderlichen Sicherung des Vogelschutzgebietes Untere Elbe und der FFH-Gebiete Elbdeichvorland und Elbdeichhinterland.
Die Schiffbarkeit der Elbe wird weder durch das geplante Naturschutzgebiet noch durch das vorgesehene FFH-Gebiet beeinträchtigt und die Flächen des Wittenberger Hafens und des Wittenberger Industriegebietes sind nicht Bestandteil der Schutzgebietskulisse. Vor diesem Hintergrund sehe ich für das Amt Bad Wilsnack/Weisen und die Gemeinden keinen Grund zur Sorge, dass die von uns allen gewünschte wirtschaftliche Entwicklung der Region aufgrund der FFH-Meldung oder der Ausweisung von Naturschutzgebieten beeinträchtigt werden kann.
Herr Minister Birthler, ich habe zwei Nachfragen. Frage 1: Teilen Sie die Auffassung der Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten, Frau Richstein, zu den rechtlichen Wirkungen von FFH-Gebieten, die uns vorliegt?
Frage 2: Teilen Sie die Auffassung der hessischen Landesregierung, dass es gerade bei Infrastrukturvorhaben in potenziellen FFH-Gebieten sinnvoll ist, diese als FFH-Gebiete auszuweisen, weil es gerade dann einfacher ist, diese Infrastrukturprojekte tatsächlich auf den Weg zu bringen?
Zur ersten Frage ein klares Ja. Es gibt eine klare Vorgabe der EU, die von der Europaministerin auch so geteilt wird. Die Folgen lassen sich auch bei der verstärkten Nachmeldung der Länder absehen, die bisher glaubten, sich drücken zu können.
Die zweite Frage beantworte ich mit einem genau so klaren Ja. Ich habe sowohl hier als auch in den Fraktionen schon mehrfach vorgetragen, dass es schwieriger für Infrastrukturmaßnah
men ist, wenn wir die Gebiete nicht melden, weil wir dann keine Abwägungsmöglichkeiten haben. Haben wir die Gebiete gemeldet, können wir unter den gegebenen Umständen zur Abwägung kommen.
Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1699 (Windpark kontra Großtrappen), gestellt von der Abgeordneten Fechner. Bitte sehr.
Sachsen-Anhalts Umweltministerin hat von der brandenburgischen Landesregierung den Baustopp für einen Windpark im Kreis Potsdam-Mittelmark gefordert. Durch den nahe der Landesgrenze geplanten Windpark seien die vom Aussterben bedrohten Großtrappen gefährdet.
Das brandenburgische Umweltministerium hatte bereits vor dem Bau in einer Stellungnahme aus Naturschutzerwägungen den Bau der Windräder abgelehnt. Dies sei jedoch bei der vom Landkreis Potsdam-Mittelmark erteilten Baugenehmigung im Jahr 2001 übergangen worden. So war es der Presse zu entnehmen.
Ich frage die Landesregierung: War die Erteilung der Baugenehmigung nach ihren Erkenntnissen rechtswidrig und, wenn nein, warum nicht?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landkreis Potsdam-Mittelmark, die untere Bauaufsichtsbehörde, hat nach dem 3. August 2001 insgesamt 17 Baugenehmigungen zur Errichtung eines Windparks mit 20 Windkraftanlagen erteilt.
Der Naturschutzbund Deutschlands, Landesverband Brandenburg, hat beim Verwaltungsgericht Potsdam beantragt, den Landkreis zu verpflichten, die Bauarbeiten zur Errichtung der Windkraftanlagen im Windpark Zitz-Warchau einzustellen. Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 8. August 2003 als unzulässig abgelehnt. Der Naturschutzbund hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg erhoben, über die noch nicht entschieden worden ist.
Das Verwaltungsgericht hat in der Begründung seiner Entscheidung gleichwohl ausgeführt, dass die hier streitgegenständlichen Baugenehmigungen zur Errichtung der Windkraftanlagen formell rechtswidrig sind. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27. Juli 2001 am 3. August 2001 waren nämlich die begonnenen Genehmigungsverfahren für Anlagen, die bislang der Zulassungspflicht aufgrund Baurechts und nunmehr nach In-Kraft-Treten des Artikelgesetzes der Zulassungen nach Immissionsschutzrecht unterliegen, durch die zuständigen Immissionsschutzbehörden zu Ende zu führen - § 67 Abs. 4 BundesImmissionsschutzgesetz.