ausschusses, den Antrag der Volksinitiative, die sich gegen die Gemeindegebietsreform wendet, abzulehnen.
Ich möchte, bevor ich auf einzelne Punkte eingehe, noch einige Bemerkungen im Hinblick auf die PDS machen. Sie von der PDS sagen, dass unser Gesetzentwurf zur Kommunalreform populistisch sei. Wenn er populistisch wäre, würden wir eine breite Mehrheit haben und Sie wären mit Sicherheit an der Spitze der Zustimmenden. Da er aber nicht populistisch ist, sondern dem Gemeinwohl dient und zum Teil auch einzelörtlichen Interessen zuwiderläuft, haben wir Schwierigkeiten. Damit müssen wir uns auseinander setzen.
Ich selber bin seit Februar 2000 durch das Land gereist, habe an einer Vielzahl von Veranstaltungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten teilgenommen und mit den jeweils Beteiligten diskutiert. Ich habe in drei Großveranstaltungen mit etwa 900 ehrenamtlichen Bürgermeistern diskutiert und erläutert, was wir vorhaben. Danach haben wir die Leitlinien erörtert. Und nun sagen Sie, das sei übers Knie gebrochen. Nennen Sie mir ein Verfahren im Land Brandenburg, das in einer so umfangreichen Diskussion mit den Bürgern zu einem Ergebnis gekommen ist!
Trotzdem gibt es Widerstände; das muss ich akzeptieren. Aber es kann doch nicht sein, dass ich wegen dieser Widerstände sage: Wir lassen das, wovon wir überzeugt sind und was sich in anderen Bundesländern bewährt hat.
Nun zum zweiten Punkt: Jetzt instrumentieren Sie das, was wir tun, auf der Grundlage der Volksinitiative und sagen, wir seien gegen die Demokratie. Da kann ich nur sagen: Ich an Ihrer Stelle wäre ganz vorsichtig mit dieser Argumentation, weil sie von einem Demokratieverständnis ausgeht, das sich von der repräsentativen Demokratie entfernt. Diese Diskussion will ich gern führen, dann aber mit allen Konsequenzen. Deshalb möchte ich vorweg sagen: Für die Landesregierung sind Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide wichtig. Sie spielen in unserer Verfassung eine große Rolle - darüber sind wir uns doch einig -, und das aus gutem Grund. Unser Volk hat bewiesen, dass es sich zur rechten Zeit für Demokratie einsetzt. Das war am 17. Juni 1953 so und auch zur Wende.
Unsere Landesverfassung gewährt allen Einwohnern das Recht, dem Landtag im Rahmen seiner Zuständigkeit bestimmte Gegenstände der politischen Willensbildung zu unterbreiten. Hiervon ist in Brandenburg seit Bestehen unseres Landes reger Gebrauch gemacht worden. Die Respektierung der nach der Verfassung möglichen Volksinitiative ist eine Selbstverständlichkeit. Der Respekt vor der Volksgesetzgebung kann jedoch nicht daran gemessen werden, ob der Landtag dem jeweiligen Anliegen der Initiatoren immer uneingeschränkt Rechnung trägt oder nicht. Wenn das Ihr Verständnis ist, dann stellen Sie die Grundlagen der repräsentativen Demokratie infrage. Dann sagen Sie, was Sie wollen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, einmal Folgendes zu bedenken: Sie wissen, dass für Volksinitiativen 20 000 Unterschriften von Einwohnern erforderlich sind. In diesem Fall sind 31 718 Unterschriften erbracht worden. Es sind 31 718 Menschen, die unterschrieben und gesagt ha
ben: Wir sind damit nicht einverstanden. Aber das muss ich doch in Relation setzen zu dem gesamten Gesetzgebungsverfahren und zur Gesamtzahl der Menschen, die davon betroffen sind.
Volksinitiativen repräsentieren nach dem Willen der Verfassung noch nicht den Willen des gesamten Volkes. Sie sind Teil und Stufe eines Verfahrens, das auf die Ermittlung des Willens zielt. Der Souverän wird erst in der Verfahrensstufe des Volksentscheides zu den Urnen gerufen. Erst dann findet die entscheidende Abstimmung statt. Erst wenn die Initiatoren einer Volksinitiative diese Abstimmung im Volksentscheid gewonnen haben, haben sie das Recht, sich auf den Souverän, unser Volk, zu berufen. Deshalb war der Landtag, der doch von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gewählt ist, berechtigt, trotz dieses Verfahrens die Gesetzentwürfe zur landesweiten Gebietsreform zu verabschieden. Der Landtag hat von seinem Recht und von seiner Pflicht zur Entscheidung Gebrauch gemacht. Das ist das, wofür der Landtag gewählt worden ist. Das war das, worüber wir als Abgeordnete hier im Landtag die Entscheidung zu treffen hatten.
Dieses Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Es wird jetzt von einigen Gemeinden dem Verfassungsgericht zur Überprüfung zugeleitet. Das ist ein ganz normales rechtsstaatliches Verfahren. Ich möchte daran erinnern, dass es in vielen Bereichen, wo solche grundlegenden Veränderungen vorgenommen wurden, immer wieder eine Vielzahl von Verfahren vor dem Verfassungsgericht gegeben hat.
Ich möchte auch daran erinnern, dass die Initiatoren der Volksinitiative die Möglichkeit hatten, ihr Anliegen schon früher zur Abstimmung zu stellen. Es stellt sich natürlich die Frage, weshalb sich die Initiatoren nicht vorher an die Arbeit gemacht, sondern ihre Initiative erst sehr spät vorgelegt haben. Es war klar, dass der Landtag den angekündigten Zeitplan der Gemeindegebietsreform zur Kommunalwahl einhalten würde. Der Landtag hat daher eine Entscheidung in der Sache getroffen. Ich bin der Auffassung, dass sich im Land vieles ändern wird, aber diese Idee der Kommunalreform wird sich durchsetzen. Sie wird auch eine Mehrheit finden. Das ist für viele ein schmerzhafter Prozess, der aber zu einem Ergebnis der Gemeinsamkeit führt.
Gehen Sie einmal nach Königs Wusterhausen und reden Sie mit Ihrem Parteigenossen, dem dortigen Bürgermeister, fragen ihn, wie er das sieht. Er wird eine ganz andere Antwort als die, die Sie hier gegeben haben, geben.
Ich danke Herrn Minister Schönbohm. - Wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und kommen zur Abstimmung. Ich rufe die Drucksache 3/5966, die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der PDS. Frau Abgeordnete Osten, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Steuersystem der Bundesrepublik hat sich in den 16 Jahren der Regierung Kohl und auch in den ersten vier Jahren der Regierung Schröder immer mehr vom Prinzip der gerechten Verteilung der Steuerlast wegentwickelt. Beweis dafür ist die zunehmende Polarisierung des Reichtums auf der einen Seite und der Armut auf der anderen Seite.
Meine Damen und Herren von der SPD, die Steuerreform beschert Großunternehmen und Spitzenverdienern Steuergeschenke, die dann bei Kindern und Familien, in den Bereichen Arbeit und Umwelt sowie in den öffentlichen Haushalten eingespart werden müssen. Durch die Unternehmenssteuerreform gehen den öffentlichen Haushalten allein von 2001 bis 2004 mindestens 31 Milliarden Euro verloren. Besonders drastisch sind die Einbrüche bei der Körperschaftsteuer. Dies schlägt auch auf unseren Landeshaushalt durch.
Immense Steuerausfälle ergeben sich auch aus der Absenkung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer. Dadurch verlor das Gemeinwesen seit dem Jahr 2000 fast 5 Milliarden Euro. Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Spitzensteuersatz bis 2005 weiter sinken. Dieses größte Steuersenkungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik hat dazu geführt, dass große Konzerne und Besserverdienende kaum noch an der Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben beteiligt werden. Der Gestaltungsspielraum des Bundes, der Länder und der Kommunen verengt sich immer drastischer. Es ist ein Skandal, wenn die Deutsche Bank von 1997 bis 2002 einen Gewinn von 14,2 Milliarden Euro erzielt hat, aber nicht nur keinen Euro an Steuern bezahlt, sondern sogar eine Steuererstattung von 2,8 Milliarden Euro erhalten hat.
Die rot-grüne Steuerreform ist wirtschaftspolitisch unausgewogen und sozial ungerecht. Obgleich auch der gehobene Mittelstand von ihr profitiert, waren vor allem die großen Konzerne, insbesondere Banken und Versicherungen, die Nutznießer. Kleine und mittelständische Unternehmen gingen fast leer aus bzw. wurden durch die Verschärfung der Abschreibungsregelungen und die Ökosteuer stärker belastet.
Nicht anders bei der Einkommensteuer. Wenn man im Jahr 25 000 Euro versteuert, zahlt man 1 160 Euro weniger Einkommensteuer. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 75 000 Euro sind es schon 4 500 Euro weniger. Bei 150 000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen beträgt die Entlastung sogar 12 750 Euro. Die Steuergeschenke haben zwar die private Nachfrage erhöht; doch fehlen den öffentlichen Haushalten nun die Mittel für notwendige Investitionen. In Brandenburg sinkt die Investitionsquote seit 1999 kontinuierlich. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
Ich möchte nicht ungerecht sein: In der Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen werden unter dem Abschnitt „Finanzen und Steuern“ einige Schritte in die richtige Richtung angedeutet, zum Beispiel der Abbau fragwürdiger Steuersubventionen, die Schließung von Steuerschlupflöchern, die Erweiterung der Steuerpflicht von Privatpersonen bei Gewinnen aus Wertpapierveräußerungen, die Verminderung der steuerlichen Begünstigung des produzierenden Gewerbes bei der Ökosteuer, um nur einige Beispiele zu nennen. Hoffentlich bleiben solche guten Vorsätze nicht reine Absichtserklärungen wie das Bekenntnis der Regierung, sich für die Wiedererhebung der Vermögensteuer einzusetzen. Die PDS hat diese Forderung seit Aussetzung der Vermögensteuer im Jahre 1996 in ihrem Forderungskatalog und wurde zuerst mit der Falschinterpretation des Verfassungsgerichtsurteils und später mit dem Totschlagargument der Wirtschaftsfeindlichkeit attackiert. Inzwischen setzen sich die Gewerkschaften und anerkannte Organisationen dafür ein.
- Dazu komme ich noch. - Die Vermögensteuer hatte im Jahre 1996, dem letzten Jahr ihrer Erhebung, den Ländern Einnahmen von rund 9 Milliarden DM gebracht. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor nicht die Erhebung der Vermögensteuer als verfassungswidrig kritisiert, sondern die ungleiche Behandlung von Kapital- und Grundvermögen bei der Bemessung der Steuerschuld. Der damalige Finanzminister Waigel nahm dies natürlich als willkommenen Vorwand, die Steuererhebung auszusetzen.
Wir meinen, dass es an der Zeit ist, diesen Beschluss zu korrigieren. In unserem Antrag haben wir drei Prinzipien hervorgehoben, die wir für die wichtigsten, aber auch für die konsensfähigsten halten; denn ein lupenreiner PDS-Antrag wäre wahrscheinlich doch anders ausgefallen.
Erstens: Wir wollen, dass eine individuelle Veranlagung zur wieder erhobenen Vermögensteuer erfolgt. Es muss Bemessungsgrenzen geben. Nicht der Zeitwert, sondern der Verkehrswert ist die Bemessungsgrenze.
Zweitens: Wir wollen, dass durch die Festsetzung angemessener Freibeträge kleine und mittelständische Unternehmen nicht gefährdet werden.
Drittens: Wir wollen, dass das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch progressiv gestaltete Steuersätze verwirklicht wird.
Kritiker halten uns manchmal entgegen, eine solche Steuer bringe den reichen Ländern im Westen hohe Erträge, den Ländern im Osten dagegen kaum Einnahmen. Auch über den Län
derfinanzausgleich würden die östlichen Länder nur Teile davon erhalten. Das ist richtig. Deswegen sollten wir überlegen, diese Steuer nicht als Landessteuer, sondern als Bundessteuer einzuführen, vielleicht sogar mit einer Zweckbindung, zum Beispiel für die Bildung. Diese Idee stammt übrigens von den Genossen der SPD, die besonders durch die Grünen, ihren Koalitionspartner auf Bundesebene, frischen Wind in die Diskussion bekommen haben.
Auch wenn die Anhörung ein anderes Ergebnis hatte - es waren ja nicht nur all jene gekommen, die Gegner einer Wiedererhebung der Vermögensteuer sind -, meinen wir, dass es richtig wäre, soziale Gerechtigkeit auch über die Steuern verwirklichen zu helfen. Wir wissen, dass die Vermögensteuer nur ein Element ist. Es besteht nicht die Gefahr, dass nach Wiedererhebung der Vermögensteuer der Sozialismus vor der Tür steht. Sie können also zustimmen. - Danke.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Osten. - Das Wort geht an die Fraktion der SPD. Herr Abgeordneter Bischoff, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem klaren Bekenntnis beginnen: Die finanziellen Lasten der Haushaltskonsolidierung in Deutschland sind auf alle Schultern zu verteilen. Dabei ist den Leistungsfähigen ein gerechter Anteil abzuverlangen. Insofern war es für mich richtig, über die Neuerhebung der Vermögensteuer nachzudenken, auch wenn dies nach Meinung von Experten einen Vorlauf von zwei bis drei Jahren erfordern würde.
In Deutschland leben 365 000 Euro-Millionäre. Einige forderten erst kürzlich in einem Brief öffentlichkeitswirksam die Erhebung einer Vermögensteuer. Die Notwendigkeit für eine diesbezügliche Diskussion ist in einer Zeit extrem knapper Kassen der öffentlichen Hand nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen. Unser Konzept ist die generelle Senkung von Steuern und Abgaben. Es umfasst drei Stufen und ist auf Bundesebene beschlossene Sache.
Die Besteuerung von großen Vermögen allerdings - wir reden von Vermögen von mehr als 600 000 Euro - ist legitim und im Lichte der Steuergerechtigkeit gegenüber allen Bürgern grundsätzlich richtig. Seit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der ersatzlosen Abschaffung durch die alte Bundesregierung wird in Deutschland echtes Vermögen deutlich geringer besteuert als in nahezu allen Industrienationen weltweit: niedriger als in den USA und niedriger als in Frankreich. In England zum Beispiel ist die Steuer auf echtes Vermögen dreimal so hoch wie in Deutschland.
Ich unterstelle, dass selbst die PDS für Brandenburg nicht mit einem erheblichen Aufkommen rechnet. Noch sind die EuroMillionäre hier etwas dünner gesät. Der Aufwand für die Erhebung der Vermögensteuer im Land Brandenburg dürfte das Ergebnis deutlich übertreffen.
Gemessen an sämtlichen Steuerarten ist der Aufwand für die Erhebung der Vermögensteuer mit 33 % ungewöhnlich hoch.
Bei der Lohnsteuer sind es 6 %, bei der Körperschaftsteuer nur 4 %. Der Aufwand für die Erhebung von Vermögenswerten ist enorm.
Schließlich müssten Landesbedienstete die Vermögensgegenstände gutachterlich bewerten. Dazu gehören die wunderschönen weißen Ohrringe, die Frau Blechinger heute trägt, ebenso wie die goldenen Manschettenknöpfe von Herrn Klein und die tollen Verdienstorden von Herrn Vietze aus früheren Zeiten. Selbst in diesem Fall würde unsere gebeutelte Landeskasse von dieser aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion gerechten Steuer profitieren, allerdings - das muss man ehrlicherweise hinzufügen - nur über den Länderfinanzausgleich. Ich vermute, dass dies auch mein geschätzter Kollege von Arnim von der CDUFraktion nicht bestreitet. Dort allerdings wird eine Vermögensteuer vom Grundsatz her abgelehnt.
Eine brandenburgische Bundesratsinitiative zur Wiedererhebung der Vermögensteuer ist daher aus der Sicht der SPDLandtagsfraktion denkbar, aber angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat unrealistisch. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Ich danke dem Abgeordneten Bischoff und gebe das Wort an die Fraktion der DVU. Frau Abgeordnete Hesselbarth, bitte.