Schon der verfahrenstechnische Ansatz Ihres Antrages, meine Damen und Herren von der PDS, ist widersprüchlich. Wo soll denn der zusätzliche lange Bearbeitungsaufwand herkommen, wenn sich an den Vermögens- und Einkommensverhältnissen
eines Antragstellers nicht das Geringste geändert hat? Dass der inhaltliche Umfang sowie die regelmäßige und vollständige Wiederholung der Antragstellung auf Wohngeld wesentliche Ursache für lange Bearbeitungszeiten sein soll, ist daher eine reine Schutzbehauptung.
Außerdem, meine Damen und Herren, haben Sie anscheinend immer noch nicht das Verwaltungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland begriffen.
Bei uns wird immer noch von einem sachbearbeitenden Beamten über den Leistungsanspruch befunden und nicht vom Antragsteller selber. Wie soll dieser denn wissen - ich gehe natürlich davon aus, dass die meisten Wohngeldbezieher keine Sozialrechtler sind -, ob die „kleinen Details“ nicht tatbestandsrelevant sind?
Die jährliche Antragstellung entspricht somit voll dem Sinn und Zweck und der Systematik des Sozialrechts, das davon ausgeht, dass soziale Leistungen Hilfe in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen sind, und dabei, meine Damen und Herren, muss es auch bleiben.
Eine Gesellschaft, wie sie der PDS vorschwebt, nämlich eine breite Masse sozial Verarmter, die dauerhaft auf öffentliche Geschenke angewiesen ist, entspricht nicht dem Gesellschaftsmodell meiner Fraktion und auch nicht dem Grundgesetz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Anliegen, welches Sie, Herr Warnick, dargelegt haben, ist bekannt. Der Ausschuss für Soziales des Kreistages PotsdamMittelmark hat sich auch an unsere Fraktion gewandt. Wir wollen jedoch in anderer Weise als Sie auf das Anliegen bezüglich Verfahrensvereinfachung reagieren; denn die Probleme, die hinsichtlich des Wohngeldgesetzes bestehen, die Bürger mit erheblichem bürokratischem Aufwand belasten und die Antragszeiten unverhältnismäßig lang werden lassen, sind in vielen Gesetzen zu finden.
Denken Sie bitte an die Beantragung von BAföG sowie von Waisen- und Halbwaisenrente. Jährlich werden auch diesbezüglich sämtliche Bescheinigungen und Erklärungen neu eingefordert. Das Herausgreifen, so wie es Herr Ziel schon sagte, eines Gesetzes genügt nicht. Vielmehr würde die angestrebte Vereinfachung als Alibi für Entbürokratisierung herhalten und damit einen Gesamtansatz einer Verfahrensvereinfachung auch in den übrigen Gesetzen weiter in die Ferne rücken lassen.
Meine Damen und Herren! Wir brauchen eine Entbürokratisierungsoffensive. Wir brauchen einen Gesamtansatz. Wir dürfen
nicht versuchen, Einzelgesetze, die gerade öffentlich diskutiert werden, notdürftig zu entrümpeln, sondern wir brauchen Verfahren, nach denen wir alle Gesetze und Verordnungen auf den Prüfstand stellen. Die Gefahr, bei Einzelregelungen steckenzubleiben, ist sonst zu groß.
Nach groben Schätzungen muss jedes Unternehmen in Deutschland jährlich 350 Stunden für bürokratiebedingte Tätigkeiten aufwenden. Je kleiner ein Unternehmen ist, umso größer ist der Anteil der bürokratiebedingten Tätigkeiten an der Gesamttätigkeit des Unternehmens.
Dass dadurch gerade unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen in Brandenburg belastet werden und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt sind, muss ich nicht weiter erläutern. Das Herausgreifen eines einzelnen Leistungsgesetzes genügt hier nicht, um die erforderlichen Entlastungen für Mittelstand und Bürger zu erzielen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schrey, und gebe der Landesregierung das Wort. Herr Minister Meyer, bitte sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat - da gebe ich Herrn Warnick Recht - kein parteipolitisches Problem, sondern ein fachliches. Deswegen ist es nicht schädlich - da schaue ich in die andere Richtung -, wenn man das Problem versteht.
Es geht nicht um soziale Brosamen, sondern es handelt sich um Wohngeldrecht. Ich glaube, darüber sollte in diesem Raum Einigkeit herrschen.
Der Landesregierung ist bekannt, dass es in einzelnen Wohngeldstellen zu sehr langen Bearbeitungszeiten bei der Wohngeldbewilligung gekommen ist. Das Problem hat aus unserer Sicht mehrere Ursachen.
Erstens: Zum 01.01.2001 wurde das Wohngeldrecht in Ost- und Westdeutschland vereinheitlicht. Diese Wohngeldnovelle hat das Verfahren gesamtdeutsch verändert und leider teilweise aufwendiger gestaltet. Zum Beispiel ist das Einkommen zwecks Harmonisierung mit anderen Rechtsgebieten - nach dem Einkommensteuerrecht zu berechnen. Jeder weiß, dass Steuerrecht eine sperrige Rechtsmaterie ist.
Zweitens: Der für den Osten vorgesehene und gewünschte Härteausgleich zur Vermeidung von abrupten Wohngeldverschlechterungen in Ostdeutschland ab 2002 erfordert ein aufwendiges Berechnungsverfahren.
Drittens: Die Einführung von Mietenstufen in den neuen Ländern ab 2002 führte bei den Wohngeldempfängern zu teilweise großem Unmut und damit zu erhöhtem Beratungs- und Erläuterungsbedarf.
Viertens: Zusätzlich mussten die Wohngeldstellen in den Jahren 2001 und 2002 die Leistungen nach Heizkostenzuschussgesetz auszahlen. Dies waren insgesamt 105 000 Bewilligungen.
Das MSWV hat in den letzten drei Jahren regelmäßige Fortbildungen und Schulungsveranstaltungen zur Einführung des neuen Wohngeldrechts durchgeführt. Des Weiteren hat es mit Schreiben vom 13. August 2002 die Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Amtsdirektoren gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die langen Bearbeitungszeiten auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Vermehrte Anstrengungen wurden von dort zugesagt.
Ihr Antrag, Herr Warnick, der darauf zielt, durch eine Bundesratsinitiative lediglich eine Regelung des Wohngeldgesetzes zu ändern, überzeugt mich aber nicht. Als kurzfristiges Mittel zum Abbau der Bearbeitungsüberhänge ist der Antrag aus meiner Sicht nicht geeignet. Hier sind Anstrengungen vor Ort erforderlich.
Als struktureller Vorschlag zur Verbesserung des Wohngeldverfahrens ist der Vorschlag der PDS ein Mosaikstein. Es wäre genauer zu überprüfen und mit anderen Bundesländern zu diskutieren. Nach Auffassung der Landesregierung ist es sinnvoller, das Wohngeldrecht insgesamt einer Überprüfung zu unterziehen. Zum Beispiel bei der Behandlung von Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften und beim Wohngeld für Sozialhilfeempfänger sehen wir Verbesserungsbedarf.
Des Weiteren werden Gesetze, die auf den Vorschlägen der Hartz-Kommission beruhen, in ihren Auswirkungen auf das Wohngeld zu prüfen sein. Es ist deshalb geplant, die angesprochenen Fragen in den Gremien der Arbeitsgemeinschaft der Bauminister der Länder zu erörtern. - Schönen Dank.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt und kommen zur Abstimmung.
Die Fraktion der PDS beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 3/5722 an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag in der Drucksache 3/5722 der Fraktion der PDS seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Fraktion der PDS. Herr Abgeordneter Domres, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es heißt, das Eisen muss geschmiedet werden, solange es heiß ist. Deshalb meinen wir, dass jetzt ein hoher Druck für eine wirksame Reform der Gemeindefinanzierung auf Bundesebene, aber auch im Land aufgemacht werden muss. Wir haben den Eindruck, dass das Land Brandenburg offensichtlich keine drängende Rolle in der Gemeindefinanzreformkommission spielt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Handlungsspielraum dieser Kommission erweitert wird.
Deshalb wird die Landesregierung aufgefordert, die Bundesratsinitiative des Landes Sachsen-Anhalt zur Einführung einer Konnexitätsregelung im Grundgesetz zu unterstützen und ihr damit mehr Nachdruck zu verleihen. Deshalb der vorgelegte Antrag.
Der Gesetzentwurf Sachsen-Anhalts zielt darauf ab, den Bundesgesetzgeber zu verpflichten, immer dann, wenn den Ländern und Gemeinden durch Bundesgesetz oder Rechtsvorschriften der Europäischen Union neue Aufgaben mit finanzieller Mehrbelastung auferlegt oder Einnahmen entzogen werden, gleichzeitig die Mehrbelastung durch ein zustimmungsbedürftiges Bundesgesetz bis zur Neuregelung der Umsatzsteuerverteilung auszugleichen. Dabei sollen - anders als nach der gegenwärtigen Regelung - auch die angemessenen Verwaltungskosten berücksichtigt werden.
Nach Ansicht des Landes Sachsen-Anhalt - das sieht die PDSFraktion ebenso - sind die Kommunen vielfach nicht mehr in der Lage, die ihnen übertragenen Pflichtaufgaben mit den ihnen zur Verfügung stehenden Finanzmitteln zu erfüllen.
Die derzeitige Rechtslage reicht aber nicht aus, um dem Bund die finanziellen Folgen seiner gesetzgeberischen Tätigkeit oder der Rechtsetzung der Europäischen Union, auf die der Bund regelmäßig allein Einfluss nehmen kann, bewusst werden zu lassen. Deshalb hat das Land Sachsen-Anhalt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes - Artikel 106 Abs. 4 - im Bundesrat eingebracht.
Ich gehe davon aus, dass die Forderung nach Einführung einer Konnexitätsregelung im Grundgesetz in diesem Haus fraktionsübergreifend getragen wird. Ich möchte dies kurz begründen.
Erstens: Bei einer Beratung des Fachverbandes der Kämmerer vor einigen Wochen fand diese Forderung Unterstützung bei den Kollegen Petke und Bischoff. Warum also sollte es bei diesem Antrag im Parlament heute anders sein?
Zweitens: Es ist ja kein Geheimnis, dass die Neuordnung der Gemeindefinanzierung ein Problem des Landes, aber auch des