Protocol of the Session on December 18, 2002

Noch ein Wort zum Thema „Abwasser“. Was die Genehmigungsfreiheit von Kleinkläranlagen betrifft, so ist ein „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ zu beklagen. Während der Entwurf vom Juli dieses Jahres noch vorsah, die Kleinkläranlagen mit einem Abwasseranfall von bis zu acht Kubikmetern baugenehmigungsfrei zu stellen, ist diese Vereinfachung aus dem vorliegenden Entwurf wieder verschwunden. Es ist schon erstaunlich, dass solche modernen und effizienten bauartenzugelassenen Anlagen errichtet, wasserrechtlich genehmigungsfrei gestellt werden, jedoch dann einer Baugenehmigung bedürfen.

Grotesk mutet auch die Begründung dafür an.

„Kleinkläranlagen sind nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung bauaufsichtlich genehmigungspflichtig.“

Könnte das nicht den Schluss nahe legen, dass wir der „ver

waltungsgerichtlichen Rechtsprechung“ mit einer konkreten Gesetzespassage auf die Sprünge helfen sollten? Wer ist hier eigentlich die Legislative?

Positiv ist hingegen die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts hinsichtlich des Vorhandenseins einer Sammelkanalisation zu bewerten. Hier wurde einer Forderung der PDS nach Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung und der Regelungen in § 15 der Gemeindeordnung endlich gefolgt.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ich komme zum Ende. - Die Umweltverbände haben uns jedoch signalisiert, dass sie enttäuscht sind. Da in mehreren Passagen des Entwurfs der Bauordnung weitere Fragen des Umweltschutzes eine Rolle spielen, beantragen wir die zusätzliche Überweisung der Novelle an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Warnick, und gebe das Wort an die Fraktion der SPD. Bitte, Herr Abgeordneter Ziel.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man bauwillige Bürger erschrecken will, dann muss man ihnen zwei Begriffe nennen: Baugesetzbuch und Bauordnung. Es fragt sich allerdings, ob das auch in Zukunft so sein muss. Das Baugesetzbuch ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln.

Der Bauminister des Landes Brandenburg hat sich erfolgreich für Vereinfachungen eingesetzt. Vorschläge hierzu haben bereits dazu geführt, dass auf Bundesebene eine Musterbauordnung erstellt wurde, die für die Bauordnung Brandenburgs natürlich ebenfalls eine Rolle spielt. Wir werden sie aber nicht eins zu eins übernehmen, denn selbstverständlich wollen wir den für das Land Brandenburg charakteristischen Gegebenheiten Rechnung tragen, indem wir sie aufnehmen.

Neben den Vereinfachungen der Verfahren gibt es bestimmte wichtige Leitsätze für die Regelungen und die Abläufe. Dazu zählt vor allem die Beschleunigung der Verfahren, natürlich bei Sicherung der erforderlichen Qualität.

Folgendes ist mir ganz besonders wichtig; Herr Warnick, ich verstehe Sie in diesem Punkt wirklich nicht. Schon einmal, als Sie von vorgetäuschten Reformen sprachen, habe ich Sie nicht verstanden. Das kann man in diesem Zusammenhang nun wirklich nicht sagen.

Im Hinblick auf das barrierefreie Bauen haben wir uns zwar heftig auseinander gesetzt, sind aber zu gemeinsamen, tragfähigen Schlüssen gekommen. Ich bin bereit, im Ausschuss darüber noch einmal zu reden. Es trifft aber nicht den Kern der

Sache, wenn Sie hier den Eindruck erwecken, als seien die behinderten Menschen zu kurz gekommen.

Meine Damen und Herren, Weihnachten rückt immer näher, und so will ich Ihnen gern zum Schluss die Empfehlung geben, Herr Kollege Klein, nicht die Bauordnung, signiert vom Bauminister, sondern etwas ganz anderes zu verschenken. Es gibt ein hochinteressantes Buch einer Dichterin, die sehr tief in dieses Fachgebiet eingedrungen ist und wundervolle Texte dazu geschrieben hat, nämlich „Lebensbilder deutscher Städte“ von Ricarda Huch. Sie werden es nicht so ohne weiteres im Buchhandel bekommen, aber antiquarisch bekommen Sie es. Das ist ein preiswertes, ein gutes Geschenk für diejenigen, deren Weihnachtsvorbereitungen noch nicht so weit gediehen sind. Ich wünsche frohe Weihnachten. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Es waren gewisse Zusammenhänge mit der Bauordnung zu erkennen. Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Ziel. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der DVU, an die Abgeordnete Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die 1998 vom Landtag beschlossene Änderung der Bauordnung hat dem Bürger in puncto Verfahrensvereinfachung, Bürgerfreundlichkeit und Abbau von Baubeschränkungen nichts gebracht. Die Anforderungen an die Genehmigungspflicht, insbesondere die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die materielle Legalität, sind zu hoch.

Dass die Bauordnungen anderer Länder, zum Beispiel die des Freistaates Bayern, als Vorbild dienen können, haben wir bereits anlässlich eines Änderungsantrages während der Septembersitzung letzten Jahres deutlich gemacht. Damals forderte die DVU-Fraktion die Landesregierung auf, dem Landtag die Novelle bereits bis zum 31. Dezember letzten Jahres vorzulegen. Es ist sehr bedauerlich, Herr Minister, dass dies jetzt fast ein weiteres Jahr gedauert hat.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält zudem einige widersprüchliche Definitionen und Begriffe, die im Gegensatz zur Praxis des privaten Baurechts stehen. So wäre zum Beispiel für den Bauvorlageberechtigten statt des Begriffes „Entwurfsverfasser“ der Terminus „Planer“ oder „Objektplaner“ korrekter, weil zum Beispiel auch in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure im Hinblick auf den Bauvorlageberechtigten der besondere Akzent bei der Planung gesetzt wird.

Ebenso schief klingt, dass die Bauüberwachung den so genannten Bauaufsichtsbehörden zugeordnet ist, obwohl der Begriff im privaten Baurecht auf der Ebene der Überwachung der Planausführung nach dem Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie nach § 15 der HOAI als Leistungsphase 8 die Bauüberwachung im Auftrage des Bauherren, also losgelöst von der Planung, vorgesehen ist. Klarer wäre daher, in § 83 der Brandenburgischen Bauordnung den Begriff „Staatliche Bauaufsicht“ zu gebrauchen. Aber all das sind letztlich redaktionelle Unschärfen, die im Hinblick auf die Inhalte und Zielsetzungen nicht erheblich ins Gewicht fallen.

Unbeantwortet ist bisher, ob und inwieweit die Einmonatsfrist für die Beteiligung der Emissions-, Straßen-, Naturschutz- und anderer Behörden sowie gegebenenfalls weiterer 35 zu beteiligender Stellen realistisch ist. Es kommt nicht klar zum Ausdruck, was passiert, wenn diese Behörden nach Fristablauf rechtliche Einwände gegen gravierende Mängel erheben. In jedem Fall muss dann gewährleistet sein, dass die Vorhabenträger hundertprozentige Rechtssicherheit haben, damit Verwaltungsakte nicht wegen Rechtswidrigkeit zurückgenommen werden können. Nichts erfahren wir vonseiten des MSWV auch darüber, welche sonstigen fachgesetzlichen Genehmigungen in der Zwischenzeit im Hinblick auf mögliche fristverkürzende Verfahrensvereinfachungen evaluiert und geändert werden sollen.

Diskussionswürdig ist auch, ob die Stärkung der Satzungskompetenz der Gemeinden hinsichtlich der Stellplatzregelung, der Werbeanlagen, der Kinderspielplätze und Gemeinschaftsanlagen tatsächlich zu einer Beschleunigung bzw. Verfahrensvereinfachung im Hinblick auf eine tatsächliche Senkung von Normen und Standards führt. Können nicht gemeindespezifische Regelungen zusätzliche Hürden schaffen?

Ebenso diskussionswürdig im Sinne der Verfahrensbeschleunigung ist auch, warum zukünftig auf Teilbaugenehmigungen verzichtet werden soll. Diese haben in der Vergangenheit ja gerade zu einer Beschleunigung des Fortgangs von Bauvorhaben geführt.

Nichtsdestotrotz halten wir als DVU-Fraktion die Zeit für überfällig, zugunsten von Bauherren und Bauunternehmern dringend erforderliche Verfahrensvereinfachungen durchzusetzen. Es muss schnell etwas passieren und dazu kann nur eine Ausstattung der Baugenehmigung mit umfassender Konzentrationswirkung und eine Verkürzung des Genehmigungsverfahrens insgesamt dienen.

Wir sehen in dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Mittel, unsere Ordnungs- und Infrastrukturpoltik wenigstens ein Stück weit - wenn auch schleppend und unvollständig - auf den Weg zu bringen. Deswegen werden wir Ihnen heute unsere Zustimmung zur Ausschussüberweisung nicht versagen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hesselbarth. - Ich gebe das Wort an Herrn Abgeordneten Schrey für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun ist es endlich so weit: Ein Entwurf zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung liegt vor; für die einen nicht weitgehend genug, für die anderen zu weitgehend. Aber das ist nun einmal bei der Novellierung von Gesetzen so: Man wird niemals allen gerecht werden können. Ich bedanke mich trotzdem bei allen, die diese Bauordnung erstellt und an ihr mitgearbeitet haben. Meiner Auffassung nach dient dieser Entwurf dazu, in Zukunft zielführend zu arbeiten. Die Koalitionsfraktionen hatten dieses Vorhaben bereits in den Koalitionsvertrag aufgenommen.

In den vergangenen Jahren wurden von Bauherren und Unternehmen immer häufiger Probleme an uns herangetragen, die aufgrund von Regelungen in der geltenden Fassung entstanden, sei es, dass die Erteilung von Baugenehmigungen zu lange dauerte und somit Investitionen verzögert und verhindert wurden, oder Schwierigkeiten bei der Aufstellung von Werbeanlagen auftraten, die es Unternehmen erschwerten, auf sich aufmerksam zu machen. Die Erkenntnis, dass wir uns diese Schwierigkeiten nicht leisten können und wir Gesetze brauchen, die notwendige Investitionen nicht unnötig behindern, haben die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung motiviert, dieses Reformvorhaben voranzutreiben.

Meine Damen und Herren! Die geltende Fassung der Bauordnung ist seit 1998 in Kraft. Die erkannten Schwierigkeiten und Probleme wurden über einen längeren Zeitraum beobachtet und ausgewertet. Der uns nun vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt die Probleme der Praxis mit den geltenden Regelungen. Der Gesetzentwurf geht aber weiter. Für die Erarbeitung der Änderungsvorschläge wurden auch bewährte Regelungen anderer Bundesländer herangezogen. Es wurde verglichen, was andere Länder nicht regeln und trotzdem funktioniert, sowie, was in den Bauordnungen der anderen Bundesländer weniger streng geregelt ist und trotzdem funktioniert.

Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf zielt auf den Abbau von Normen und Standards ab. Gleichzeitig soll die Bearbeitung von Bauanträgen beschleunigt werden.

Sicherlich hatten sich die Koalitionsfraktionen einen früheren Zeitpunkt für die Vorlage des Gesetzentwurfes gewünscht. Die Einbeziehung des Parlaments und des Ausschusses schon während der Erarbeitung des Gesetzentwurfes und noch vor der Abstimmung zwischen den Ressorts und die Einbeziehung der Verbände wird uns jedoch erlauben, das parlamentarische Verfahren zügig voranzutreiben.

Die CDU-Fraktion hat großes Interesse daran, dass schnellstmöglich eine bauherren- und mittelstandsfreundliche Bauordnung in Kraft tritt. Sie hat bereits wichtige Vorgaben zur Positionierung zum Entwurf gemacht oder eingeleitet. Wir haben in den vergangenen Monaten die Regelungen des Referentenentwurfes mit den Bauordnungen aller anderen Bundesländer verglichen und haben betrachtet, wie mittelstandsfreundlich das, was die Landesregierung plant, ist. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Teilweise können wir darauf verweisen, dass die neuen brandenburgischen Regelungen bzw. das, auf was an Regelungen verzichtet wurde, musterhaft für Bauordnungen anderer Länder sein kann.

Wir gehören zu den Ländern, die sich mit ihren Regelungen am Mindeststandard orientieren. Teilweise sehen wir aber noch den einen oder anderen Deregulierungsbedarf. Ich möchte als Beispiele die Regelungen hinsichtlich der Werbeanlagen, die Gültigkeit von Baugenehmigungen oder das Erfordernis für den Sicherheitseinbehalt für befristete Baugenehmigungen nennen.

Ich möchte nicht den Beratungen der Ausschüsse vorgreifen. Die CDU-Fraktion hat den Entwurf der Bauordnung sehr vielen Experten, Bauunternehmen, Architekten, aber auch Experten, die in das Baugenehmigungsverfahren einbezogen sind, übergeben. Die Stellungnahmen dieser wollen wir abwarten, bevor wir unsere Änderungsvorstellungen abschließend formulieren, präsentieren und mit dem Koalitionspartner diskutieren.

Mit dem vorgelegten Entwurf haben wir eine Grundlage für die Arbeit des Parlaments. Wir haben nun die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass den Zielen, mit denen der Gesetzentwurf durch die Landesregierung erarbeitet wurde, dem Abbau von Normen und Standards und der Beschleunigung von Investitionen im parlamentarischen Verfahren Rechnung getragen wird. Änderungsvorschläge meiner Fraktion werden sich daran orientieren.

Abschließend möchte ich bitten, der Überweisung des Gesetzentwurfes an die Ausschüsse zuzustimmen. Gleichzeitig möchte ich die Hoffnung äußern, dass wir noch im Frühjahr 2003 eine neue Bauordnung für Brandenburg verabschieden können. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Schrey. - Wir sind am Ende der Rednerliste zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen und ich rufe zur Abstimmung die Empfehlung des Präsidiums auf, den Gesetzentwurf, Drucksache 3/5160, an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - federführend - und an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zu überweisen. Des Weiteren liegt der Antrag der PDS vor, den Gesetzentwurf zusätzlich an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung zu überweisen. Wer diesen Überweisungsempfehlungen folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8 und unterbreche die Sitzung des Landtages bis 13 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.14 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.02 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich beginne den Nachmittagsteil der heutigen Landtagssitzung und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

1. Lesung des Gesetzes zur Nichtanpassung von Amtsgehalt und Familienzuschlag der Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der Landesregierung Brandenburg in den Jahren 2003 bis 2005

Gesetzentwurf der Fraktion der PDS

Drucksache 3/5155

in Verbindung damit:

1. Lesung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages Brandenburg