Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann. Das Präsidium empfiehlt Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfes, Drucksache 3/5099, an den Ausschuss für Inneres. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie der Überweisungsempfehlung einstimmig zugestimmt.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Entwurf einer neuen Bauordnung liegt vor. Damit sind Erwartungen verbunden. Lassen Sie mich die wichtigsten Ziele zusammenfassen: bürger- und wirtschaftsfreundliche Verfahren,
eine Baugenehmigung mit Konzentrationswirkung, kurze und einfache Verfahren, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz, Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips und - natürlich - die Senkung von Normen und Standards.
Da sich für das Bauen wesentliche materielle Vorschriften insbesondere aus dem Baugesetzbuch des Bundes und aus fachgesetzlichen Bestimmungen außerhalb der Brandenburgischen Bauordnung ergeben, sehe ich einen Schwerpunkt dieser Gesetzesnovelle in der Straffung und Beschleunigung der Verfahren.
Im Gebiet eines Bebauungsplanes wird das Bauanzeigeverfahren wie bisher beibehalten und das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren auf einen Monat verkürzt. Die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bietet dem einzelnen Bauherrn Rechtssicherheit und dient dem Verbraucherschutz. Die wesentliche und durchgreifende Änderung findet aber im normalen Baugenehmigungsverfahren statt.
Ich habe der Landesregierung vorgeschlagen, das Baugenehmigungsverfahren so zu optimieren, dass der Bauherr für sein Vorhaben nur noch eine einzige Genehmigung, die Baugenehmigung, braucht. Die Baugenehmigung schließt also künftig alle weiteren für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen ein und hat umfassende Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass der Bauherr für sein Vorhaben nicht mehrere Genehmigungsverfahren bei verschiedenen Behörden beantragen und deren Entscheidung abwarten muss. Künftig ist nur noch ein Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde erforderlich, die das Verfahren bündelt und steuert und im Einvernehmen mit den Fachbehörden die Baugenehmigung erteilt.
Ich wiederhole: Dies ist eine Baugenehmigung, die alle Entscheidungen der Fachbehörden einschließt, also umfassende Rechtssicherheit bietet.
Lassen Sie mich zu den wichtigsten Punkten kommen, mit denen ich das Baugenehmigungsverfahren optimieren möchte.
Die erste Stellschraube besteht darin, dass der Bauantrag künftig unmittelbar bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht wird. Bereits zwei Wochen später erhält der Bauherr von der zuständigen Behörde die Empfangsbestätigung. Zugleich wird ihm mitgeteilt, ob und welche Bauvorlagen ergänzt, geändert oder nachgereicht werden müssen.
Die zweite Stellschraube besteht in der einheitlichen Beteiligungsfrist von nur einem Monat für alle Fachbehörden. Dies gilt auch, wenn in anderen Fachgesetzen noch längere Fristen stehen. Da ich weiß, dass die Erarbeitung von Stellungnahmen zu komplexen fachlichen Fragen zum Beispiel des Naturschutzes oder des Denkmalschutzes mit erheblichem Zeitaufwand verbunden ist, freue ich mich besonders, dass alle Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung dieser Verkürzung der Frist zur Stellungnahme auf einen Monat zugestimmt haben. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich.
Die dritte Stellschraube ist der wichtigste, aber auch der konsequenteste Schritt in Richtung bürger- und wirtschaftsfreundlicher Sachentscheidungen. Künftig ist für ein Bauvorhaben nur noch die Baugenehmigung erforderlich. Diese schließt alle
übrigen für das Vorhaben erforderlichen fachgesetzlichen Genehmigungen ein. Die Baugenehmigung hat also eine Konzentrationswirkung. Sie ist eine umfassende Anlagengenehmigung und berechtigt zum Bauen.
Mit der Genehmigung aus einer Hand mit umfassender Konzentrationswirkung beschreitet das Land den progressiven Weg eines bürger- und wirtschaftsfreundlichen optimierten Baugenehmigungsverfahrens. Ich freue mich, dass die gesamte Landesregierung dem Vorschlag gefolgt ist und meine Kolleginnen und Kollegen ihre fachlichen Vorbehalte im Interesse der Bündelung des Verfahrens bei den Landkreisen zurückgestellt haben. Ich setze darauf, dass Landkreise und Städte, die in diesem Falle die unteren Bauaufsichtsbehörden sind, die in dieser grundsätzlichen Reform liegenden Chancen für eine Optimierung der behördeninternen Verwaltungsabläufe erkennen und nutzen. Auch hier muss der Schwerpunkt auf bürger- und wirtschaftsfreundlichen Entscheidungen liegen.
Wir trennen die rechtliche von der bautechnischen Prüfung. Die geprüften bautechnischen Nachweise müssen künftig erst bei Baubeginn vorliegen.
Ein weiterer Schwerpunkt für die Landesregierung ist die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips. Für die Gemeinden bedeutet dies die Stärkung der Satzungskompetenz, verbunden mit mehr Eigenverantwortung beim Vollzug der örtlichen Bauvorschriften. Die Eigenverantwortung der Bauherren bei der Bauüberwachung wird gestärkt. Das schlägt sich in zahlreichen Regelungen nieder, deren Details sicherlich Gegenstand der Diskussion in den Ausschüssen sein werden. Ich möchte an dieser Stelle nur zwei Bausteine erwähnen.
Alle Fragen im Zusammenhang mit notwendigen Stellplätzen werden künftig auf kommunaler Ebene geregelt, weil die Gemeinde die örtlichen Verhältnisse besser berücksichtigen kann, als dies mit einer generellen staatlichen Regelung möglich ist.
Die Bauüberwachung erfolgt künftig in Eigenverantwortung des Bauherrn, der sich dafür des Entwurfsverfassers oder eines Bauleiters bedient. Auf eine Rohbauabnahme durch die Bauaufsichtsbehörde wird künftig verzichtet. Prüfingenieure oder Sachverständige überprüfen die Bauausführung, sobald sie die bautechnischen Nachweise geprüft haben.
Der Entwurf enthält selbstverständlich eine Fülle von Erleichterungen, die sich mit dem Schlagwort „Senkung von Normen und Standards“ erfassen lassen. Auf Einzelheiten hierzu kann ich wegen der gebotenen Kürze des Vortrags nicht eingehen. Ich bin mir sicher, dass wir uns in den Ausschüssen damit befassen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist jetzt die Zeit der Wünsche. Das Thema „Haushalt“ haben wir schon behandelt. Meine diesbezüglichen Erwartungen sind begrenzt.
Vom Bundesverkehrswegeplan erwarte ich, dass die nach wie vor großen Differenzen in der Qualität der verkehrlichen Infrastruktur zwischen den alten und den neuen Bundesländern weiter abgebaut werden können.
Weiterhin wünsche ich mir eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen. Ich setze darauf, dass die neue brandenburgische Bauordnung in der Konzeption weitgehend unverändert Mitte des Jahres in Kraft treten kann. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Minister Meyer, und gebe das Wort an die Fraktion der PDS. Herr Abgeordneter Warnick, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor kurzem las ich in der „Märkischen Allgemeinen“ einen Leserbrief, den der Vorsitzende eines kommunalen Bauausschusses, der ganz in der Nähe tätig ist, geschrieben hatte. Unter der Überschrift „Zweifel an dem angekündigten großen Wurf“ machte ein Praktiker vor Ort, der mit den Tücken der Bauordnung vertraut ist, seinem Ärger Luft. Völlig richtig bemerkte er:
„Schon für die Novelle 1997 wurden Verfahrenserleichterungen und verminderter Verwaltungsaufwand in Aussicht gestellt. Wenn der gleiche Vorgang nun schon wieder angekündigt wird, kann es wohl damit damals nicht weit her gewesen sein.“
So weit würde ich nicht gehen. Ein Mini-Reförmchen ist es schon, was in jahrelanger Arbeit und in Erfüllung des Koalitionsvertrages von 1999 ausgetüftelt wurde, der „große Wurf“ ist es aber mit Sicherheit nicht.
Wer zum Beispiel tatsächlich glaubt, dass die geplante Beschleunigung der Bauvorhaben etwas zur herbeigesehnten positiven Konjunkturentwicklung beitragen kann, muss wohl ein wenig an seinem Blick für Realitäten arbeiten; denn es ist schon heute absehbar, dass die auf Bauherren und Architekten übertragene größere Verantwortung zu ständiger „Nacharbeit“ bei den kommunalen Ämtern führen wird. Jeder von uns, der in kommunaler Verantwortung steht und mit den vielfältigen Bausünden in Kommunen mit hoher Bautätigkeit vertraut ist, weiß eines aus Erfahrung: Ein wesentlich erhöhter nachträglicher Kontrollaufwand und mannigfache Rechtsstreitigkeiten in den Folgejahren sind ein zu hoher Preis für die geplanten Vereinfachungen.
Besonders kritisch betrachten wir die Tatsache, dass keine gemeinsam mit Berlin erarbeitete oder zumindest eine an die Regelungen in Berlin angepasste Bauordnung erarbeitet worden ist. Auf der einen Seite spukt in den Köpfen zahlreicher Parlamentarier dieses Hauses nach wie vor die Idee eines neuerlichen Fusionsversuchs. In der Realität beweist das tägliche Agieren der Handlungsebenen in beiden Ländern das Gegenteil.
ben, Touristik, Kooperation bei Kultur- und Sportstätten und die Angleichung der Bauvorschriften Stück für Stück zusammenzuwachsen, ticken die Uhren in Berlin und Brandenburg immer unterschiedlicher. Wenn Sie so weitermachen, meine Damen und Herren von der Koalition, können Sie Ihre schönen Fusionsträume auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.
Im Hauptausschuss des Landtages schmort seit langem ein Antrag, der das Ziel hat, alle Gesetze und Verordnungen, die neu beschlossen werden, auf Kompatibilität mit den Berliner Vorschriften zu prüfen. Berlin hat dieses Vorhaben wenigstens im Koalitionsvertrag festgelegt.
Positiv ist zu werten, dass die vielen betroffenen Interessenverbände bereits im Vorfeld in die Diskussion eingebunden worden sind. In den letzten Abstimmungen zwischen den Ministerien konnte tatsächlich erreicht werden, dass einige schon seit Jahren erhobene Forderungen im Entwurf auftauchen.
So ist die Verantwortung der Kommunen gestärkt worden, wenn es um das bekannte Problem mit Werbeanlagen geht. Die Kommunen sollen mehr Kompetenzen erhalten; sie können die Verhältnisse vor Ort im Einzelfall besser berücksichtigen. Ähnliches gilt für den Bedarf an Stellplätzen.
Warum viele weitere Anregungen der betroffenen Verbände keine Berücksichtigung gefunden haben, möchten wir in einer öffentlichen Anhörung im zuständigen Fachausschuss im Detail geklärt wissen. So ist zum Beispiel die langjährige Forderung der Behindertenverbände, barrierefreies Bauen obligatorisch vorzusehen, wieder nicht berücksichtigt worden. Viele weitere Forderungen, die schon 1997 in Änderungsanträge der PDS mündeten, bleiben aktuell. So können wir schon heute mehrere Änderungsanträge für das im neuen Jahr laufende Gesetzgebungsverfahren ankündigen.
In der Kürze der Zeit kann ich leider nur noch auf wenige Details eingehen. Aber die intensive Diskussion über die einzelnen Vorschläge wird uns in den nächsten Monaten ohnehin begleiten.