Protocol of the Session on November 14, 2002

Herr Minister, ich rede nicht über Akten und Papier. Ich möchte Ihnen eine persönliche Frage stellen. Gibt es Handlungen in diesem Bereich, die Sie persönlich unter „Kavaliersdelikt“ verbuchen?

Da ich nicht weiß, was ein Kavaliersdelikt ist und die Welt der Kavaliere mit dem Untergang Preußens schon lange untergegangen ist, kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt weiteren Klärungsbedarf. Herr Homeyer, bitte.

Herr Minister, Sie haben dem Parlament erläutert, dass der brandenburgische Verfassungsschutz nicht als Prozessbeobachter zugelassen wurde.

Meine Fragen lauten: Haben Ihr Haus, das Ministerium des Innern, und Ihr Verfassungsschutz angeboten, die ermittelnde Berliner Staatsanwaltschaft in der Beweisführung zu unterstützen? Haben Sie, Herr Minister, mit der zuständigen Justizsenatorin in Kontakt gestanden? Wenn ja, welches sind die Ergebnisse dieser Kontakte im Hinblick auf das nun schon seit mehreren Monaten laufende Verfahren um Toni S.?

Wir haben sowohl der Berliner Justizsenatorin wie auch dem Berliner Innensenator eine umfangreiche und umfassende Zusammenarbeit angeboten. Davon ist praktisch nicht Gebrauch gemacht worden. Der Verfassungsschutz ist nicht als Beobachter eingeladen worden, weil es hieß, es gehe in dem Prozess um Toni S. Wie wir gesehen haben, haben die Auswirkungen so weit geführt, dass der Richter in einer Prozesspause dem Landtag von Brandenburg eine Empfehlung gegeben hat, was er machen sollte. Das alles ist ungewöhnlich und so etwas habe ich bisher noch nicht erlebt, aber ich habe nicht die Absicht, mich dazu weiter zu äußern. Ich beschreibe es nur.

Frau Fechner, bitte.

Herr Minister, nachdem nun erwiesen ist, dass V-Leute an der Herstellung und am Vertrieb der CD aktiv beteiligt waren, frage ich: Inwieweit sind Gelder aus dem Verkauf dieser CD in den Landeshaushalt geflossen?

(Gelächter bei SPD und CDU)

Eine weitere Frage: Kann die Landesregierung definitiv ausschließen, dass weitere V-Leute während ihrer Tätigkeit in der Vergangenheit und auch in der Gegenwart Straftaten begangen haben bzw. begehen, und, wenn ja, warum?

Und wenn nein, warum nicht? - Frau Fechner, ich habe schon gesagt, dass der V-Mann an der Herstellung der CD nicht beteiligt war. Jetzt stellen Sie die Frage und sagen, er sei an der Herstellung der CD beteiligt gewesen. Ich habe den Eindruck, wir führten ein Gespräch unter Taubstummen. Darum will ich nur ganz kurz noch einmal Folgendes sagen: Er war nicht an der Herstellung beteiligt, er war am Vertrieb beteiligt und deswegen ist er verurteilt worden. Einnahmen daraus sind nicht in den Landeshaushalt geflossen. Wenn sich V-Leute im Rahmen ihrer Informationstätigkeit an Straftaten beteiligen, dann ist das im Einzelnen genau geregelt. Das wird dann bewertet. In diesem Fall ist über die Erlaubnis hinausgegangen worden. Deshalb hat es den Prozess gegeben. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben. Dies wird auch Thema der nächsten Innenministerkonferenz Anfang Dezember in Bremen sein.

Danke sehr. - Ich möchte eine kurze Zwischenbemerkung machen, weil der Abgeordnete Vietze zu mir kam und meinte, die Regeln der Fragestunde würden verletzt. Ich weise noch einmal darauf hin: Wenn es dem Präsidenten zur Aufgabe gemacht werden sollte, die Qualität der Antworten zu bewerten, dann müsste ihm auch das Recht zugestanden werden, die Qualität der Fragen zu bewerten.

(Beifall bei SPD und CDU)

Da dies politisch aber nicht gewollt ist, habe ich hier dafür zu sorgen, dass die politische Auseinandersetzung stattfinden kann. Dass dies vom Stil her nicht jedem gefällt, haben wir gestern schon gemerkt. Aber es wird für mich keine Aufgabe sein, Asymmetrien - in welcher Weise auch immer - zu fördern. Ich werde bei dieser Grundhaltung bleiben. Für den Fall, dass dies nicht die Zustimmung des Plenums findet, wäre Gelegenheit, im Präsidium darüber zu reden und sich damit auseinander zu setzen, eventuell mit dem Ziel der Änderung der Geschäftsordnung.

Wir sind bei der Frage 1337 (Wettbewerbsverzerrung beim Brandenburger Transportgewerbe im europäischen Vergleich), gestellt von Frau Hesselbarth. Bitte.

Am 19.09. dieses Jahres richtete ich im Namen meiner Fraktion einen offenen Brief an den Herrn Ministerpräsidenten sowie an das MSWV mit der Bitte um Stellungnahme zur wirtschaftlichen Situation des Transportgewerbes in der Region BerlinBrandenburg sowie zu den Auswirkungen der im Jahr 2003 in Kraft tretenden LKW-Mautvorschriften.

Ich frage die Landesregierung: Wird sie sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass zugunsten des deutschen Fuhr- und Spediteurgewerbes eine angemessene Kompensation der zusätzlichen LKW-Mautbelastung ab In-Kraft-Treten des Mautgesetzes auf der Abgabenebene, insbesondere im Bereich der Kfz- und Mineralölsteuer, erreicht wird?

Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Hesselbarth, für die Landesregierung wurde von mir bei den verschiedensten Gelegenheiten, beispielsweise bei der Beantwortung der von Ihnen gestellten Kleinen Anfrage 1904, immer wieder klargestellt, dass sich die Landesregierung in erster Linie für eine Harmonisierung der Abgabenleistung im europäischen Transportgewerbe einsetzt, um die speziell für das deutsche Transportgewerbe vorhandenen Wettbewerbsnachteile zu verringern.

Unter dieser Prämisse wird sich die Landesregierung auch für eine angemessene Kompensation der zusätzlichen Belastung durch die LKW-Maut einsetzen. Bevor in dieser Richtung jedoch eventuell weitere Aktivitäten der Landesregierung über den Bundesrat begonnen werden, muss abgewartet werden, welche Kompensationen die Bundesregierung dem Transportgewerbe zukommen lässt. Nach meinen Informationen wird hier im Rahmen der Erarbeitung einer Rechtsverordnung über die Mauthöhe an einer Lösung gearbeitet. Zunächst muss diese Verordnung auf dem Tisch liegen. Dann wird sich zeigen, ob und inwieweit die Landesregierung weiter gefordert ist. - Schönen Dank.

Es gibt noch Klärungsbedarf, Herr Minister. Frau Hesselbarth, bitte.

Herr Minister, aus welchen Gründen haben Sie meinen offenen Brief - Sie haben ihn ebenso wie der Ministerpräsident erhalten - nicht beantwortet? Sind Ihnen 4 000 Arbeitsplätze in der Region Berlin-Brandenburg so egal?

Frau Abgeordnete, mir ist kein Arbeitsplatz egal.

(Beifall des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Ich kämpfe in den verschiedensten Bereichen um die Verbesserung der wirtschaftlichen Ausgangsposition, um die Verbesserung der Ansiedlungslage. Deswegen kann mir so etwas nicht unterstellt werden und der Landesregierung schon gar nicht. Ich habe die entsprechende Zuarbeit zu der Kleinen Anfrage 1904, die sich damit inhaltlich beschäftigt, schon vor langer Zeit unterschrieben. Das heißt, sie muss Ihnen auch zugegangen sein. Ich unterstelle Ihnen nichts; aber schauen Sie einmal nach, vielleicht haben Sie die schriftliche Antwort längst. - Danke schön.

(Frau Hesselbarth [DVU]: Es geht um den offenen Brief, Herr Minister!)

Die Frage 1338 (Umsetzung des Bundes-Altenpflegegesetzes im Land Brandenburg) wird von Frau Konzack gestellt. Bitte schön.

Mit Urteil vom 24. Oktober 2002 hat das Bundesverfassungsgericht den Normenkontrollantrag der Bayerischen Staatsregierung, der sich gegen das Altenpflegegesetz des Bundes vom 17. November 2000 richtete, in wesentlichen Teilen zurückgewiesen. Die Regelungen zum Beruf der Altenpflegehelferin bzw. des Altenpflegehelfers hat das Gericht zwar kassiert, die wesentlichen Vorschriften zum Zugang, zur Ausbildung und zu den Inhalten der Ausbildung für die Altenpflege können nun aber endlich wirksam werden. Im Land Brandenburg sind vor der Aussetzung des Bundesgesetzes und, soweit möglich, auch danach noch Vorarbeiten zur Umsetzung auf Landesebene geleistet worden.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie soll das Altenpflegegesetz des Bundes vor diesem Hintergrund jetzt im Land Brandenburg umgesetzt werden?

Herr Minister Baaske, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag des Landes Bayern gegen das Altenpflegegesetz des Bundes in wesentlichen Teilen zurückgewiesen - genau heute vor drei Wochen war der Termin - und ein entsprechendes Urteil dazu verkündet. Einstimmig bestätigt wurde darin die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die im Gesetz getroffenen Regeln der Altenpflegeausbildung. Den Ländern hingegen wurde die Zuständigkeit für die Bestimmungen der Altenpflegehelferausbildung zuerkannt.

Ich bin sehr froh, dass das Tauziehen ein Ende hat, dass wir nun Klarheit haben und endlich Nägel mit Köpfen machen können; denn das Bundesgesetz ist inzwischen zwei Jahre alt und wurde im Mai vorigen Jahres auf Antrag Bayerns ausgesetzt. Zwar kassierte das Bundesverfassungsgericht jetzt die Regelungen zum Beruf der Altenpflegehelferin, doch die wesentlichen Vorschriften zur Altenpflegeausbildung können nun wirksam werden. Damit sind nach wesentlichen Vorarbeiten, die wir auch unabhängig vom Aussetzen von Mai 2001 bis heute geleistet haben, endlich die Türen aufgestoßen für eine bundeseinheitliche Altenpflegeausbildung ab dem kommenden Schuljahr, sprich ab 1. August 2003. Das wird die Pflegequalität deutlich verbessern; denn das Gesetz regelt nun einheitlich die Ziele, die Dauer, die Art und die Träger der Ausbildung in der Altenpflege. Es regelt aber auch die Form des Ausbildungsvertrages, die Durchführung der Ausbildung, die Ausbildungsvergütung und viele andere Einzelheiten des Ausbildungsverhältnisses.

Bundesweit wird damit ein einheitliches Ausbildungsniveau hergestellt und das Berufsbild somit wesentlich attraktiver. Die große Zahl bisher unterschiedlicher Landesregelungen barg etliche Defizite, die nun ausgeglichen werden können. Nun können auf Basis des neuen Rechts gut ausgebildete Fachkräfte im Altenpflegebereich eingesetzt werden. Der Pflegebereich wird immer wichtiger. Angesichts der steigenden Lebenserwartung und der wachsenden Zahl hohen Alters der Menschen brauchen wir dringend gut qualifiziertes Pflegepersonal. Auf der anderen Seite müssen wir sehen, dass in den nächsten sechs bis

sieben Jahren immer weniger Menschen auf den Arbeitsmarkt kommen werden. Das bereitet uns große Probleme, denen wir uns stellen müssen, und das wollen wir auch.

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung haben wir die notwendigen Schritte eingeleitet, sodass die Ausbildung im August nächsten Jahres planmäßig beginnen kann. Wir stimmen jetzt mit allen an der Umsetzung Beteiligten die notwendigen Schritte ab, also mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrt, den privaten Anbietern sozialer Dienste, den Pflegekassen sowie den Lehr- und Ausbildungsstätten. Noch in diesem Jahr wollen wir die Gespräche fortsetzen und bereiten die Entscheidungen vor. Wir hatten uns auch in den vergangenen anderthalb Jahren intensiv mit den Vorarbeiten zur Umsetzung auf Landesebene befasst, doch leider blockierte die Klage alle Entscheidungen.

Die alles entscheidende Frage ist jetzt - diese müssen sich auch die Träger der praktischen Ausbildung, nämlich die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen stellen, -: Wie geht es weiter mit der Bereitstellung von Praktikumsplätzen? In welchem Umfang werden sie Ausbildungsplätze bereitstellen? Das wollen wir sehen, das wollen wir abwarten und auch verhandeln. Wir wollen Ausbildungsverträge in solch einer Dimension abschließen, dass wir den Pflegenotstand tatsächlich verhindern können. Wir wollen auch wissen, wie die Einrichtungen die Ausbildung vergüten werden. Sie spielen die wichtigste Rolle in der Altenpflegeausbildung und müssen diese Rolle tatsächlich ausfüllen. Wir wollen das mit all unseren Möglichkeiten unterstützen und begleiten, zum Beispiel durch Informations- und Beratungsveranstaltungen vor Ort mit den Akteuren aus Theorie und Praxis.

Gegenwärtig wird im MASGF ein Informationsbrief erarbeitet, der den künftigen Altenpflege-Azubis eine Orientierungshilfe geben soll. Wir wollen diesen Brief zu Jahresbeginn den Schulen, den Trägern, den Arbeitsämtern - natürlich auch über Internet - verfügbar machen. Beratung und Information sind uns dabei sehr wichtig. Das muss auch bewirken, diesen Beruf attraktiver zu machen.

Die Verzögerung des Gesetzes und die damit verbundene ungeklärte Rechtslage verunsicherte im Vorjahr viele Ausbildungswillige mit der Folge, dass viele von ihnen in andere Berufe abgewandert sind. Das darf sich nicht wiederholen. Darum müssen die jungen Leute rechtzeitig auf die neue Situation mit ihren neuen Möglichkeiten vorbereitet werden. Wir wollen das in den nächsten Tagen auch ganz konkret mit den Arbeitsämtern absprechen.

Parallel dazu werden wir unsere Arbeiten zur Landesrechtssetzung nach eineinhalbjähriger Verzögerung fortsetzen. Darüber wollen wir uns auch - das tun wir schon intensiv - mit Berlin abstimmen. Das wird vor allem den Bereich, der landesrechtlich zu regeln ist, das heißt die Altenpflegehelferausbildung, betreffen. Ich habe schon vor zwei Wochen mit meiner Berliner Fachkollegin darüber gesprochen und wir sind uns einig geworden, dass die Fachebene dies in intensiver Zusammenarbeit tun wird.

Zusammenfassend kann ich nur sagen: Wir tun alles Notwendige - ich bin auch ganz optimistisch, dass es gelingt -, um zum 1. August nächsten Jahres so weit zu sein, dass wir wieder einen großen Ansturm auf die Schulen, auf die Einrichtungen zu ver

zeichnen haben und damit den Pflegenotstand in Brandenburg gut umschiffen können. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke auch. - Wir kommen zur Frage 1339 (Einsatzbereit- schaft der Feuerwehren in Brandenburg), gestellt vom Abgeordneten Neumann. Bitte schön.

Im Brand- und Katastrophenschutzbericht wird festgestellt, dass fast 50 % der Löschfahrzeuge der Brandenburger Feuerwehren älter als 22 Jahre sind und dass der Anteil der nicht einsatzfähigen Fahrzeuge in den letzten Jahren ständig zugenommen hat. Der Landesfeuerwehrverband hat deshalb gefordert, dass der Beschaffung von Löschfahrzeugen bei der finanziellen Förderung des Brandschutzes oberste Priorität eingeräumt wird.

Aus den oben genannten Unterlagen geht jedoch hervor, dass die Kommunen, die eigenverantwortlich diese Mittel einsetzen, in den letzten fünf Jahren fast zwei Drittel der von ihnen zum Brandschutz eingesetzten Investitionsmittel für Feuerwehrgerätehäuser und nur etwa ein Viertel für die Verbesserung der Feuerwehrfahrzeuge verwendet haben. Das Land Brandenburg unterstützt die Kommunen und trägt über das Gemeindefinanzierungsgesetz einen Anteil von jährlich knapp 40 % an den Investitionen auf dem Gebiet des Brandschutzes.

Ich frage die Landesregierung: Auf welche Weise stellt sie sicher, dass die Landesfördermittel für Investitionen auf dem Gebiet des Brandschutzes zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Brandenburger Feuerwehren eingesetzt werden?

Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Neumann, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Lande Brandenburg ist trotz der von Ihnen geschilderten Situation gewährleistet. Ich meine, gerade im Zuge des Elbehochwassers ist hierfür auch der Nachweis erbracht worden. Was mich besonders beeindruckt hat, war die Leistungsbereitschaft der Männer und Frauen der freiwilligen Feuerwehren.

Weitere Anstrengungen sind aber notwendig, um mit entsprechender Technik dem örtlichen Gefahrenaufkommen der Städte und Gemeinden entgegentreten zu können. Die Haushaltslage lässt es nicht zu, alle Bedürfnisse kurzfristig zu befriedigen. Es ist in der Tat so, dass wir Feuerwehrautos haben, die älter sind als ihre Fahrer. Die Prioritätenlisten der Träger des Brandschutzes haben sich in den letzten fünf Jahren geändert. Während in den Jahren 1997 bis 1999 etwa 18 bis 22 Millionen DM jährlich für die Fahrzeugbeschaffung aufgewandt wurden, erfolgten im Jahr 2000 Fahrzeugbeschaffungen in einem Umfang von rund 28 Millionen DM und im Jahr 2001 von rund 32 Millionen DM.

Es ist klar, dass wir an die politischen Verantwortungsträger