Protocol of the Session on November 13, 2002

Meine Damen und Herren! Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform die Verwaltung der Naturschutzaufgaben in vielen Regionen den Forstbehörden übertragen werden kann. Zur Verwaltungsoptimierung gehört aber auch eine intensive Aufgabenkritik. Es müssen Aufgaben definiert werden, die wegfallen oder von anderen genauso gut wahrgenommen werden können.

Meine Damen und Herren! Die Fusion Brandenburgs mit Berlin ist die einzig richtige Konsequenz aus der zunehmenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verflechtung beider Länder. Bevor wir uns aber zusammenschließen, müssen die finanzielle Lage beider Länder geklärt und die Haushaltsprobleme in Ansätzen gelöst werden. Dazu gehört auch die Zusage des Bundes, dass das Stadtstaatenprivileg von Brandenburg langfristig erhalten bleibt. Entscheidend aber ist nach Auffassung meiner Fraktion, dass es uns gemeinsam gelingt, unseren Menschen die Vorteile eines gemeinsamen Landes zu vermitteln. Die Fusion wird nicht zustande kommen, wenn wir nicht die Herzen der Brandenburgerinnen und Brandenburger dafür gewinnen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Brandenburg und seine Menschen haben gute Chancen, die Zukunft zu gestalten. Wir müssen die Herausforderung der Globalisierung der Wissens- und Informationsgesellschaft annehmen und gemeinsam für die Menschen Bedingungen schaffen, damit sie diese Herausforderung meistern können. Wir, die Koalition aus SPD und CDU, haben daher noch viel gemeinsam zu tun. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache zur Regierungserklärung. Damit ist Tagesordnungspunkt 1 beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

1. Lesung des Fünften Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark (5. GemGebRefGBbg)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/5020

in Verbindung damit:

1. Lesung des Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Spree-Neiße sowie zur Auflösung der Gemeinden Diepensee und Haidemühl und zur Änderung des Gesetzes zur Auflösung der Gemeinde Horno und zur Eingliederung ihres Gemeindegebietes in die Gemeinde Jänschwalde sowie zur Änderung der Amtsordnung

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/5021

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 29. Oktober hat das Kabinett mit dem Fünften und dem Sechsten Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform das zweite und damit letzte Neugliederungspaket auf den Weg gebracht.

Im Fünften Gesetz werden die gesetzlichen Neugliederungen für die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz und Uckermark und im Sechsten Gesetz, einem Artikelgesetz, unter anderem die gesetzliche Neugliederung für die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, OberspreewaldLausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße behandelt.

Das Fünfte Gesetz enthält Neugliederungsregelungen zu 32 Verwaltungseinheiten und das Sechste Gesetz zu 30 Verwaltungseinheiten.

Im Ergebnis der Auswertung der Anhörung der betroffenen Gemeinden und der Bevölkerung enthalten die Neugliederungsvorschläge Änderungen gegenüber dem Anhörungsentwurf. Im Ergebnis der Anhörungen wurde beispielsweise vorgeschlagen, die Gemeinde Gartz in die amtsangehörige Gemeinde Temnitztal einzugliedern, während ursprünglich die Einbeziehung der Gemeinde in den Zusammenschluss der Gemeinden des Amtes Fehrbellin zu einer amtsfreien Gemeinde vorgeschlagen wurde.

In mehreren anderen Fällen musste der Neugliederungsvorschlag bereits deshalb geändert werden, weil zwischenzeitlich weitere Gemeindezusammenschlüsse genehmigt worden waren und sich dadurch die Zahl der von einer gesetzlichen Neugliederung betroffenen Gemeinden reduzierte.

Im Ergebnis der Anhörung kam es zu einer wesentlichen Änderung im Bereich des Amtes Unteres Dahmeland und der Stadt Königs Wusterhausen. Ursprünglich war vorgeschlagen worden, eine amtsfreie Gemeinde aus allen Gemeinden des Amtes Unteres Dahmeland zu bilden. Im Ergebnis der Anhörung wurde - auch unter Berücksichtigung der engen Verflechtungsbeziehungen - die Eingliederung dieser Gemeinden des Amtes Unteres Dahmeland in die Stadt Königs Wusterhausen vorgeschlagen. An diesem Beispiel sehen Sie, dass auf der Grundlage der in der Anhörung eingebrachten Vorschläge Änderungen vorgenommen wurden.

Der Umfang des Fünften und des Sechsten Neugliederungsgesetzes von jeweils mehr als 500 Seiten zeigt deutlich, dass die Neugliederungsbegründungen zum Teil erheblich überarbeitet worden sind und besonderes Augenmerk auf die Abwägung der im Rahmen der Bürger- und Gemeindeanhörungen beigebrachten umfangreichen Stellungnahmen gerichtet worden ist.

Das Ministerium des Innern hat mit der Vorlage der Regierungsentwürfe des Fünften und Sechsten Gesetzes in einem Akt größtmöglicher Kraftanstrengung innerhalb kürzester Zeit seine Verwaltungsarbeit zur Umsetzung dieser großen Reform abgeschlossen. Ich möchte von dieser Stelle aus allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich auch am Wochenende dafür eingesetzt haben, danken.

(Beifall bei CDU und SPD)

Die Anhörung vor dem Innenausschuss am 23. Oktober 2002 zu den wesentlichen Grundsatzfragen der allgemeinen Neugliederungsbegründung stimmt mich zuversichtlich. Dies gilt insbesondere für die gewählte Abgrenzung zwischen engerem Verflechtungs- und äußerem Entwicklungsraum, für die Bewertung der Bindungswirkung von Bürgerentscheiden, für die in den Neugliederungsgesetzentwürfen enthaltene Heilungsvorschrift und das Leitbild.

Keiner der als Sachverständige angehörten ordentlichen Hochschulprofessoren hat die von meinen Mitarbeitern und mir gewählte Systematik der Neugliederung und das zugrunde liegende Leitbild grundsätzlich infrage gestellt.

Am 6. und 7. November wurden durch den Innenausschuss die ersten mündlichen Anhörungen der betroffenen Gemeinden durchgeführt. Ich habe mir berichten lassen, dass viele Gemeinden ihr Recht wahrgenommen haben, dem Innenausschuss ihre Vorbehalte, Sorgen und zum Teil auch Ängste bezüglich der beabsichtigten Neugliederung vorzutragen. Auf der Grundlage Ihrer nun getroffenen Entscheidung erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, in einer weiteren Anhörung vor dem Innenausschuss vorzutragen. Ich kann die Entscheidung für eine nochmalige Anhörung nur begrüßen, wird doch dadurch sichergestellt, dass der abwägungsrelevante Sachverhalt dem Innenausschuss vollständig bekannt wird und somit vom Gesetzgeber bewertet und berücksichtigt werden kann. Mein Haus wird dem Innenausschuss die vollständigen Unterlagen der Bürgeranhörungen, die schriftlichen Stellungnahmen der Gemeinden, Landkreise, Ämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Verfügung stellen, damit er sich ein konkretes Bild von den Einwänden und Hinweisen machen und diese im Gesetzgebungsverfahren entsprechend bewerten kann.

Ich verbinde mit dem vom Parlament gewählten Verfahren die Hoffnung, dass das Gesetzgebungsverfahren Anfang nächsten Jahres abgeschlossen sein wird; denn nicht nur die Gemeinden und die Bürger vor Ort als Betroffene, sondern auch die Mitarbeiter meiner Verwaltung sowie der Landtag werden ein Interesse daran haben, dass wieder Ruhe in die kommunalen Strukturen einkehrt und wir uns auf die im nächsten Jahr stattfindenden Kommunalwahlen vorbereiten können. Dabei darf natürlich nicht der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit” missachtet werden. Was wir getan haben, haben wir gründlich getan; was wir erarbeiten, wird ebenso gründlich, aber auch zügig erledigt.

Ich bedanke mich beim Innenausschuss für die bereits bewiesene Bereitschaft, alle Kraft in das Anhörungsverfahren zu investieren. Ich bitte Sie, die genannten Gesetzentwürfe an den Innenausschuss zu überweisen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort geht an die PDS-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Sarrach.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesen beiden weiteren Gesetzentwürfen wollen die Koalitionsfraktionen die Gemeindegebietsreform im Land Brandenburg zügig zu Ende führen. Hierfür halten Sie einen knappen Zeitplan vor, angesichts dessen die Gemeinden unserer Meinung nach kaum Gelegenheit haben, ihre Positionen zu formulieren und wirksam zu vertreten.

Die ersten Anhörungstage haben gezeigt, dass für ehrenamtliche Bürgermeister und die Vertretung zweieinhalb Wochen Vor

bereitungszeit zu knapp bemessen waren, um den Anforderungen an tagesaktuelle Beschlussfassungen und konkrete, intensive Auseinandersetzungen mit den nun vorliegenden - wie wir gerade gehört haben: erheblich überarbeiteten - Gesetzentwürfen in jedem Fall zu entsprechen. Insofern halte ich den Bezug auf die Kreisgebietsreform-Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts im Kyritz-Pritzwalk- bzw. Eisenhüttenstadt-GubenSpremberg-Urteil aus dem Jahre 1994 hier nicht für einschlägig.

Bezüglich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Anhörung von Landkreisen einerseits und von Gemeinden ohne direkte eigene hauptamtliche Verwaltung andererseits müssen Unterschiede gemacht werden. Schließlich macht es keinen Sinn, die mündliche Anhörung der betroffenen Gemeinden im Ausschuss vorzusehen, um sie im Zweifel auf die verfassungsrechtlich sowieso minimalistisch vorausgesetzte schriftliche Anhörung zu verweisen.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Offensichtlich ist es das Prinzip dieser Reform, den kleinen Gemeinden und dem gemeindlichen Kooperationsmodell Amt keine echte Chance zu geben.

Nach den ersten Anhörungen des Innenausschusses zum Ersten bis Vierten Gesetzentwurf habe ich mir folgende Meinung gebildet: Die Koalitionsfraktionen und insbesondere der Vorsitzende des Innenausschusses konzentrieren ihren ganzen Ehrgeiz darauf, die nicht leicht zu überschauenden und zu bewertenden Vorlagen der Landesregierung in kürzester Zeit abzuarbeiten, also gegebenenfalls durchzuwinken. Möglich ist deshalb nur ein formales, aber nicht ein inhaltlich fundiertes Vorgehen bei der Bearbeitung dieser verfassungsrechtlich schwierigen Materie. Der Zeitdruck ist unverantwortbar und zeugt von wenig souveränem Umgang mit der zwangsweisen Neugliederung von Hunderten Gemeinden.

(Klein [SPD]: Wir reden über den beschlossenen Zeitplan!)

- Darauf komme ich noch zu sprechen, Herr Klein.

Die Sorge der Koalition besteht unter diesem Zeitdruck ausschließlich darin, ja keinen formalen Fehler zu begehen, der eine Handhabe für zu erwartende kommunale Verfassungsbeschwerden bieten könnte.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Aber gern.

Wie würden Sie Ihren Vorwurf, dass wir - bzw. ich - unser ganzes Bestreben darauf richteten, die Sache in kürzester Zeit durchzubringen, damit in Übereinstimmung bringen, dass einzelnen Gemeinden weit mehr als eine Stunde Redezeit eingeräumt wurde?

Zum einen, Kollege Schulze, ist es ja so, dass wir in diesem Ausschuss festgestellt haben, dass die Gemeinden, die schon im Anhörungsverfahren der Bevölkerung durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten waren, in der Lage gewesen sind, im Ausschuss Stellungnahmen abzugeben, welche aber größtenteils nur die Fortschreibung oder Bestätigung der bisherigen Stellungnah

men, aber noch keine abgestimmten Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf waren.

Zum anderen haben wir ein Leitbild neu in den Gesetzentwurf aufgenommen. Die Abwägungsergebnisse sind eingeflossen - das hat der Minister gerade gesagt. Diese Sachverhalte konnten zu einem großen Teil nicht berücksichtigt werden.

Die aufgrund der Beschlussfassungen der Gemeindevertretungen erteilten tagesaktuellen Vollmachten konnten häufig mangels einberufener Sitzungen nicht vorgelegt werden. Diesbezüglich haben wir stets noch schriftlich Nachfrist gesetzt.

(Zuruf des Abgeordneten Schulze [SPD])

- Ich komme noch darauf, Herr Schulze, worum es uns hierbei geht.

Anliegen der PDS-Fraktion ist es vor allem - da wir dieses Gesetzgebungsverfahren nicht verhindern können -, in jedem Einzelfall zu fehlerfreien und vollständigen Abwägungsentscheidungen zu kommen;