Wenn ich mich recht entsinne, war es in ganz vielen Fällen so, dass dies mit Rückbürgschaften über das Land gesichert worden ist. Das ist genau der Punkt, über den wir hier reden.
Insofern müssen wir doch überlegen: Inwieweit ist das Land bereit, zusätzliche Bürgschaften zu übernehmen oder Fördermittel bereitzustellen? Aber es ist nicht Aufgabe der ILB, dies zu tun. Die Aufgabe der ILB wäre, das dann wieder zu verwalten, die gesamte Antragsbearbeitung zu übernehmen, also alles das, was sie bereits heute tut.
Insofern müssen wir, wenn wir darüber diskutieren, auch über die Frage diskutieren: Was sind wir als Land Brandenburg bereit zusätzlich zu tun? Das ist aber eine andere Fragestellung und nicht die, die Sie hier gebracht haben.
Sie fragen: Wohin soll sich die ILB entwickeln? Genau das ist der Punkt, der an der Stelle für uns eben nicht interessant ist; denn Sie haben hier beispielsweise Fragen aufgeworfen wie: Kann die ILB Kredite kostengünstiger machen, als sie bisher sind? - Da sage ich Ihnen: Das kann sie nicht.
Kann die Kreditvergabe durch die ILB unbürokratischer gestaltet werden ? - Da sage ich Ihnen: Das kann sie auch nicht.
- Aber nicht, was die Hausbanken angeht, weil das, was die tun müssen, in den Bankgesetzen festgelegt ist.
- Doch, Sie beziehen das auf die Zusammenarbeit mit den Hausbanken. Das kann die ILB ebenfalls nicht.
Was die Frage bezüglich der ILB-eigenen Fördermittelbescheide angeht, so ist sie auch an übergeordnetes Recht, nämlich Landesrecht, Bundesrecht, EU-Recht gebunden. Insofern muss man wiederum dort ändern, nicht aber bei der ILB. Die ILB könnte es dann anders umsetzen, wenn zuvor die Rahmen anders gesetzt werden würden.
Ähnlich ist es mit der Frage nach den Bürgschaftsrahmen. Es ist nicht Aufgabe der ILB, Bürgschaftsrahmen zu vergrößern, sondern wir müssen es letztendlich im Landeshaushalt tun.
Es ist nicht Aufgabe der ILB, Teilrisiken zu übernehmen; denn auch da ist die Frage wieder: Wer übernimmt die Rücksicherung?
Insofern: Ihre Fragestellung zielt einfach in die falsche Richtung. Wir müssen bei den Haushaltsberatungen überlegen: Welche Quellen können wir über das bisherige Angebot hinaus im Bereich der Fördermittel, der Bürgschaften erschließen? Dann werden wir uns natürlich der ILB bedienen, um das verwalten zu lassen, weil das Land dies nicht selbst tun kann. Aber es geht an der Stelle eben nicht um eine grundsätzliche Veränderung der ILB.
Insofern können wir eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen, dass die Diskussion so, wie Sie sie beantragt haben, falsch geführt werden würde. Wir werden eine Diskussion führen, aber an anderer Stelle, mit anderer Zielrichtung, nämlich mit der
Zielrichtung: Möglichkeiten des Landes Brandenburg zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Mittelstand aufzeigen. Insofern können wir Ihren Antrag an der Stelle nur ablehnen und auf die Haushaltsberatungen verweisen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Müller. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der DVU, an den Abgeordneten Schuldt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Investitionspolitik ohne Investitionen - so und nicht anders muss man, Herr Wirtschaftsminister Fürniß, Ihre derzeitige Wirtschaftspolitik bezeichnen. Dabei verkennen wir nicht, dass Sie, Herr Minister, trotz Ihrer beruflichen Herkunft aus der Großindustrie zumindest seit einigen Monaten und nicht zuletzt als Reaktion auf das parlamentarische Bohren unserer DVU-Fraktion sowie einer Mehrheit der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses gern Mittelstandsförderung betreiben würden - wenn Sie nur könnten.
Wir erkennen auch an, dass in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 90,5 % aller GA-Mittel - gegenüber 83,7 % im Jahre 2000 und 48,6 % im Jahre 2001 - bewilligt wurden.
Dass die ZukunftsAgentur Brandenburg im Jahre 2001 fast 5 000 mittelständische Firmen mehr oder weniger erfolgreich beriet, wird von uns auch nicht in Abrede gestellt. Doch angesichts der Wirtschaftslage sehe ich für die Zukunft schwarz. Sie wissen genau, Herr Minister Fürniß, dass die Leuchttürme der Brandenburger Förderpolitik wie Lausitzring, CargoLifter etc. längst sangund klanglos wie Kartenhäuser zusammengebrochen sind.
Von einer Mittelstandsförderpolitik, die diesen Namen verdient, kann derzeit auch nicht mehr die Rede sein. So nahm im gesamten Brandenburger Handwerk die Zahl der Beschäftigten von September 1998 bis Juli dieses Jahres um mehr als 30 000 ab. Der europaweite Marktführer auf dem Gebiet der Kreditversicherung, die französisch-deutsche Firma Euler & Hermes, rechnet im Jahr 2002 deutschlandweit mit rund 44 000 Firmeninsolvenzen, so ihr Chefökonom Philippe Chalmin kürzlich in der „Financial Times“. Davon sollen allein auf den Raum Brandenburg und Berlin nahezu 10 000 Insolvenzen entfallen. Trotz aller vollmundigen Versprechungen, beispielsweise durch Sie, Herr Ministerpräsident Platzeck, und den Vorstandsvorsitzenden der ILB, Herrn Klaus-Dieter Licht, zum zehnjährigen Bestehen der ILB kann angesichts des am 2. Oktober erfolgten Widerrufs sämtlicher noch anhängiger Förderbescheide durch das Finanzministerium von einer Investitionspolitik in diesem Land ohnehin keine Rede mehr sein.
Während also einerseits die Wirtschaft in Deutschland und Brandenburg angesichts des Ölpreisanstiegs, eines drohenden Irakkriegs und eines Börsencrashs durch die geplante Steuererhöhung in die Rezession galoppiert, wird seitens der Landesregierung, insbesondere durch die Entscheidung des Finanzministeriums, die noch nicht beschiedenen Förderbescheide nicht mehr auszureichen, alle Hoffnung zunichte gemacht. Es
wird seitens der von der Landesregierung beherrschten ILB nicht nur nichts getan, um die Wirtschaft in Brandenburg anzukurbeln, sondern die kleinen und mittelständischen Unternehmen des Landes werden finanziell - unter Inkaufnahme weiter steigender Massenarbeitslosigkeit - endgültig abgewürgt.
Andererseits ist auch nicht zu verkennen, dass die ILB im Auftrag der Landesregierung allein 241 Millionen DM an Fördergeldern in den inzwischen insolventen Lausitzring gesteckt hat und das in Liquidation befindliche Fass ohne Boden - ich meine damit die LEG - seit 1992 maßgeblich finanzierte, wodurch dem Land dreistellige Millionensummen verloren gingen und weiterhin verloren gehen. Stattdessen sollte dieses Geld als Fördermittel oder als Kredite für Existenzgründer und kleine und mittelständische Unternehmen ausgegeben werden.
Aus all diesen Gründen begrüßt die DVU-Fraktion den vorliegenden Antrag und wird diesem auch vollinhaltlich zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schuldt. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der CDU, Herrn Abgeordneten Dr. Ehler.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich Ihrer Analogie folgen würde, Großindustriebeschäftigung = Großprojekte, dann frage ich mich, zu welcher Analogie ich kommen sollte, wenn ich im Landtagshandbuch lese, dass Sie als Leichtmatrose beschäftigt waren.
Noch einmal zum Antrag der PDS-Fraktion. Er beinhaltet im Grunde zwei Punkte. Das eine ist die Berichterstattung und das Zweite ist, wenn man es nüchtern betrachtet, die Frage, inwieweit die ILB - das kam auch in dem Debattenbeitrag von Herrn Christoffers zum Ausdruck - in der Lage wäre, in einer wirklich kritischen Lage, was die Refinanzierungsfähigkeit des Mittelstandes in Brandenburg betrifft, die Funktion einer Geschäftsbank zu übernehmen. Da hilft im Grunde genommen eine differenziertere Betrachtung.
Ich glaube, wir müssen uns mit der Frage der Berichterstattung nicht sehr beschäftigen. Es gab eine Reihe von Anfragen. Es ist relativ klar und auch gut verfolgbar, welche Tätigkeit die ILB übernimmt, welche Mitarbeiter für welche Aufgaben zur Verfügung stehen. Ich glaube, die Problematik - da hilft die Betrachtung des rein Faktischen - liegt eher in der Vereinbarung, die mit der Europäischen Gemeinschaft getroffen worden ist, und hier in der so genannten Verständigung II. Sie liegt darin, dass diese Verständigung II uns ganz enge Rahmenbedingungen dafür setzt, was eine Landesinvestitionsbank in diesem Bereich tun kann. Das müssen wir nüchtern konstatieren. Da hilft es nicht, das Wünschenswerte mit dem Machbaren zu verwechseln. Insofern legen uns die Rahmenbedingungen der Europäischen Gemeinschaft im Grunde genommen eine wettbewerbsneutrale Ausrichtung der ILB nahe. Das ist auch die einzige Möglichkeit, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung in diesem
Ich glaube, der Antrag ist interessant; denn er geht in eine Richtung, die wichtig ist. Wir müssen uns nämlich fragen, was wir als Gesetzgeber - auch als Exekutive - tun können, um bei der Erarbeitung von Richtlinien darauf hinzuwirken, dass die Fördermaßnahmen des Landes möglichst geringe Administrationskosten bzw. überhaupt Administration vonseiten der Geschäftsbanken, aber vor allen Dingen für die Betriebe, bedeuten. Das heißt, die „Produkte“, die das Land zur Verfügung stellt, müssen für Hausbanken, insbesondere für die Sparkassen und Volksbanken, attraktiver werden. Die Banken müssen einen stärkeren Anreiz bekommen, wieder als Hausbanken für unsere Unternehmen zu fungieren.
Nur, die Kernproblematik, die Sie angesprochen haben, nämlich die Frage, inwieweit die ILB in der Lage ist, die für uns schwierige Situation zu lösen, nämlich das schrittweise Zurückziehen einer ganzen Reihe von Banken aus der Refinanzierung des Mittelstandes zu ersetzen, wird durch Ihren Antrag im Grunde genommen nicht getroffen. Denn das zu tun sind wir mit der ILB nicht in der Lage. Wir sollten auch vorsichtig sein, solche Versprechungen zu machen. Insofern wollen wir gern im Wirtschaftsausschuss über dieses Thema diskutieren. Aber ich denke, der Antrag mit der Ausrichtung auf die ILB wird uns vor dem Hintergrund der europäischen Richtlinien nicht weiterhelfen. Deshalb lehnen wir - bei allem Verständnis und bei aller Diskussionsbereitschaft - den Antrag ab.
Ein gutes Beispiel ist die GOW-Richtlinie. Nicht nur, dass die Anträge sehr schnell bearbeitet werden und somit die Investitionen zeitnah getätigt werden können, bei diesem Programm prüft beispielsweise die Hausbank. Die ILB prüft dann nur noch das Ergebnis und die DtA hat ihre Entscheidungskompetenz für dieses Programm in weiten Bereichen an die ILB abgetreten. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie man solche Abläufe so raffen kann, dass es von Vorteil für unsere Unternehmen ist, dass es zu schnellen Entscheidungen kommt. Wir wissen, dass es bei anderen Programmen, gerade im Wirtschaftsbereich, bei denen es fünf bis sechs Prüfungsstufen, die durchlaufen werden müssen, und unterschiedliche Zuständigkeiten gibt, ganz anders ist. Das alles sind natürlich Dinge, die Investitionen behindern.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Dr. Ehler. - Ich gebe das Wort an die Landesregierung. Frau Finanzministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit 1992 beschäftigt sich die ILB - neben den anderen Aufgaben, die sie bereits ebenso erfolgreich erfüllt - sehr konzentriert mit der Wirtschaftsförderung in diesem Land. Die Mittelstandsförderung ist zum Beispiel mit KONSI, LISI und all diesen Instrumenten, die wir einvernehmlich geschaffen haben, dem Bestand unserer Wirtschaftsförderung zugehörig. Wir können insgesamt auch eine gute Bilanz ziehen.
es wirklich Diskussionsbedarf -, ist die Frage: Was passiert, wenn wir die ILB nicht mehr EU-konform als Förderbank etablieren? Das würde meiner Meinung nach heftige Konsequenzen mit sich bringen, die auch nicht in Ihrem Sinne sein können und - davon gehe ich aus - es auch nicht sind. Wenn wir die Erweiterung der Geschäftstätigkeit der ILB im Wettbewerb mit anderen Banken fortführen, dann wissen Sie, dass das zu Wettbewerbsverzerrungen führt, die nicht erlaubt sind.
Es würde der Wegfall der Anstaltslast eintreten und es würde neben dem Wegfall der Gewährträgerhaftung auch die Steuerbefreiung nicht mehr vollzogen werden können. Ein wichtiger Punkt ist, dass die Erfüllung der Förderbankkriterien gesichert sein muss. Dies kann nicht, wie es im Antrag steht, Frau Osten, zum Beispiel mit besseren Zinskonditionen für Kreditnehmer gehen. Es ist ein ganz wichtiger und explizit genannter Punkt, dass es nicht sein darf, dass wir andere Konditionen bieten als die Geschäftsbanken. Das ist ein Punkt, der nicht akzeptabel und auch nicht durchsetzbar ist.
Wenn im November die Gesellschafter und der Verwaltungsrat der ILB zusammensitzen, werden sie über die weitere Ausrichtung der Bank sprechen müssen. Darüber werden wir auch im Kabinett sprechen müssen, wenn wir die EU-Anpassung vornehmen. Wichtig ist, dass wir alles ausschöpfen, was die Bank als Förderbank des Landes ausmacht. Ich gebe Ihnen Recht, dass wir hinsichtlich der anderen Instrumente wie dem einer Bürgschaftsbank, die zwar erfolgreich arbeiten, in ihrer Verzahnung aber noch zu optimieren sind, weiter vorankommen müssen. Das ist sicherlich unumstritten; hier bin ich an Ihrer Seite. Aber wir dürfen die Bank als Förderbank des Landes institutionell nicht gefährden.
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Ziegler. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt und kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der PDS beantragt, die Drucksache 3/4921 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend - und an den Ausschuss für Wirtschaft zu überweisen. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe jetzt den Antrag 3/4921 zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.