„des Ministeriums des Innern, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Arbeitsgemeinschaft der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte bestehen.“
Was ist daran eigentlich neu? Können Sie mir das einmal erklären? Ein Gesetzentwurf kommt in den Innenausschuss. Das Innenministerium wird ihn erarbeiten. Die Spitzenverbände sind ohnehin dabei. Gesetzlich sind wir verpflichtet, die Spitzenverbände hinzuzuziehen. Das Neue wäre die Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. Ich weiß nicht einmal, ob es de facto solch ein Gremium mit entsprechenden Aufgaben gibt.
Aber was ich weiß, ist, dass die Oberbürgermeister im Städteund Gemeindebund vertreten sind und somit über den Spitzenverband beteiligt würden.
Herr Kollege Schippel, jetzt verstehe ich endlich Ihr Abstimmungsverhalten. Sie haben also wirklich nicht verstanden, dass es darum geht...
Haben Sie unseren Antrag richtig verstanden, dass wir das Ziel verfolgt haben, dass die Spitzenverbände nicht nur im Rahmen der Geschäftsordnung beteiligt werden, sondern zu Beginn eines Reformprozesses selbst an der Formulierung eines Gesetzentwurfes mitwirken sollen?
weil das in der Praxis ohnehin üblich ist. Arbeitsentwürfe des Innenministeriums, die die Spitzenverbände berühren, werden
ihnen schon frühzeitig zugeleitet. Die Frage der Anhörung usw., das alles ist geregelt. Was Sie hier aufbauen, ist eine Schimäre.
„Zur Erarbeitung von Vorschlägen für das Finanzausgleichsgesetz sollte eine Gemeindefinanzkommission gebildet werden, an der auch die kommunalen Spitzenverbände zu beteiligen sind.“
Lesen Sie unsere Landesverfassung! Sie werden darin finden, dass die kommunalen Spitzenverbände ohnehin beteiligt sind. Sie wollen hier Wellen an Stellen machen, die es überhaupt nicht notwendig haben.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! „Brandenburgs Gemeinden stehen mit dem Rücken an der Wand.“ Mit diesem Bild warnte Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städteund Gemeindebundes Brandenburg, kürzlich vor Ihren Fraktionen, meine Damen und Herren von SPD und CDU, vor weiteren Kürzungen im Kommunalbereich. Jugendzentren müssen schließen, Schwimmbäder werden privatisiert, Stadtbüchereien können kaum noch Bücher anschaffen und die Löcher in den Straßen werden immer größer.
Die Ursachen sind die von den Genossinnen und Genossen in Berlin, meine Damen und Herren von der SPD, durchgeboxte so genannte Steuerreform, die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage sowie die unerwartet hohen Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen. Einnahmeausfälle bei der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer kommen hinzu. Das Investitionsvolumen ist in den letzten Jahren nach Berechnung des Deutschen Städtetages um 33 % zurückgegangen, in den meisten Kommunen Brandenburgs sogar um mehr als 50 %. Besonders beunruhigt zeigt sich derzeit der brandenburgische Städte- und Gemeindebund aufgrund der Ankündigung von Ihnen, Frau Finanzministerin, alle Bereiche auf den Prüfstand zu stellen, und insbesondere aufgrund Ihres Vorhabens, das in der Verfassung verankerte Prinzip der dezentralen Konzentration zulasten des äußeren Entwicklungsraumes fallen zu lassen.
Die Kommunen leiden bereits heute unter den drastisch sinkenden Steuereinnahmen stärker als das Land. Laut Städte- und Gemeindebund liegen die Verluste im dreistelligen Millionenbereich. Parallel dazu explodieren jedoch die kommunalen Ausgaben. So ist im Jahr 2001 die Zahl der Sozialhilfeempfänger um sage und schreibe 13 % gestiegen. Weit mehr als 200 brandenburgische Gemeinden können derzeit ihren Haushalt nicht aus eigener Kraft ausgleichen. In Potsdam wird inzwischen sogar zeitweise die Straßenbeleuchtung abgeschaltet. Andererseits werden jedoch immer mehr und kostenintensivere Normen und Standards durch das Land produziert und den Kommunen immer neue Aufgaben aufgebürdet.
Als Vertreter der DVU-Fraktion erkläre ich Ihnen, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, klipp und klar: So kann es nicht weitergehen. Aus diesem Grunde stimmte die DVU-Fraktion im März 2001 der Überweisung des hier in Rede stehenden PDS-Antrages an den Innenausschuss zu.
Im Zuge der Ausschussberatungen ergab sich allerdings, dass bereits das verfassungsmäßig vorgeschriebene Gesetzgebungsverfahren eine hinreichende Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände am geplanten Finanzausgleichsgesetz vorsieht, wodurch die Beteiligung der Kommunen sichergestellt und die Bildung eines zusätzlichen Gremiums, welches nur Geld kostet, überflüssig ist. Selbst Ihre Vertreter im Innenausschuss, meine Damen und Herren von der PDS-Faktion, warfen in der Ausschussberatung die Frage auf, ob vor dem Hintergrund der realen Abläufe, insbesondere des Terminplans für die Einführung des Finanzausgleichsgesetzes zum 01.01.2004, dem Antrag derzeit überhaupt noch entsprochen werden könne. Und genau dies muss verneint werden. Aus diesem Grunde schließt sich die DVU-Fraktion der Beschlussempfehlung des Innenausschusses an. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass sich die Kommunen in Brandenburg und in Deutschland in einer finanziell äußerst dramatischen Situation befinden, ist korrekt. Ich möchte das am Beispiel einer Gemeinde in der Nähe von Potsdam, Stahnsdorf, verdeutlichen. Verzeichnete die 12 000-EinwohnerStadt Stahnsdorf im Jahr 2000 noch Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 2,3 Millionen Euro, so rechnet Bürgermeister Enser in diesem Jahr mit lediglich 550 000 Euro. Das sind dramatische Einbrüche, die auch über das hinausgehen, was wir infolge des geringen wirtschaftlichen Wachstums und infolge der Steuerreform im Land an Einbrüchen zu erwarten haben.
Damit ist bewiesen: Die Kommunen in Brandenburg und in Deutschland befinden sich in einer dramatischen Situation. In der Frage, wer dafür die Verantwortung trägt und was zu tun ist, gehen allerdings unsere Auffassung und die Auffassung der PDS deutlich auseinander. Die Koalition hat in den Gemeindefinanzierungsgesetzen der letzten Jahre und des kommenden Jahres die Verbundquote im Land stabil gehalten. Wir haben Änderungen durchgeführt, die sich sehen lassen können, zum Beispiel was die Umschichtungen innerhalb des GFG betrifft. Wir sind dem wissenschaftlichen Sachverstand gefolgt und wir haben die eine oder andere Begehrlichkeit, die natürlich auch auf diesem kommunalen Geld, auf den Schlüsselzuweisungen, gelegen hat, abgewehrt.
Ich kann dem Kollegen Schippel nur zustimmen, Ihr Antrag beinhaltet nichts Neues. Sie beteiligen keine neuen Personen, Sie ziehen keinen neuen Sachverstand heran. All das, was Ihr Antrag beinhaltet, was die Einrichtung einer neuen bürokratischen Kommission nach sich ziehen würde, können wir im Landtag und im Innenausschuss selbst abarbeiten. So werden
Die CDU-Fraktion schließt sich dem Votum des Innenausschusses an und lehnt den Antrag ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss den Antrag noch einmal lesen, um zu verstehen, worum es eigentlich geht. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Kommission zur Vorbereitung eines kommunalen Finanzausgleichsgesetzes zu bilden. Diese soll aus Vertretern des Ausschusses für Inneres, des Ministeriums des Innern, der kommunalen Spitzenverbände und der Arbeitsgemeinschaft der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte bestehen. - Die Arbeitsgemeinschaft gibt es nicht; wir haben sie einmal gehabt. All das, was Sie fordern, ist normale Regierungsarbeit und Zusammenarbeit mit dem Parlament. Wollen Sie eigentlich jedes Mal, wenn eine Sache etwas schwieriger wird, eine Kommission bilden, getreu dem Motto: Weißt du nicht mehr weiter schon, dann bilde eine Kommission? Wollen Sie auf diese Art und Weise, wie Sie immer sagen, weniger Bürokratie erreichen und den Staatshaushalt zurückführen?
Die Situation ist viel zu kompliziert, um Spielereien mit Kommissionen zu machen. Wir haben eine klare Verantwortung. Die Landesregierung hat eine Verantwortung, das Parlament hat eine Verantwortung.
Sie haben vielleicht Erfahrungen mit anderen Dingen, aber wir haben Verantwortung zu übernehmen. Diese Verantwortung wollen wir auch übernehmen und unsere Auffassung dazu Ihnen gegenüber vertreten. Das ist im Innenausschuss erörtert worden. Die Argumente sind gegeneinander abgewogen worden. Die von Ihnen vorgebrachten Argumente haben nicht erkennen lassen, dass eine Kommission mehr könnte als diejenigen, die für die Wahrnehmung dieser Aufgabe gewählt und den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg gegenüber verantwortlich sind. An dieser Verantwortung wollen wir doch einmal festhalten.
Nun wollte ich noch etwas sagen. Sie haben offensichtlich im Innenausschuss nicht zugehört, deshalb wiederhole ich es noch einmal. Es ist im Innenausschuss ganz eindeutig dargelegt worden, dass die kommunalen Spitzenverbände, die Landräte und Oberbürgermeister ebenso wie die Fraktionen frühzeitig eingebunden wurden. Sie konnten also ihre Vorschläge zur Entwicklung des Finanzausgleichsgesetzes unterbreiten.
es nicht mehr Geld geben. Es geht um die Frage, wie das Geld verteilt wird. Es ist zu Recht auf die zurückgehenden Steuereinnahmen hingewiesen worden. Dazu hat ja nun die Bundesregierung eine Bund-Länder-Kommission gebildet; denn für diesen Bereich sind die Bundesregierung mit verschiedenen Ressorts sowie die Bundesländer zuständig. Da ist es sinnvoll, eine Kommission einzurichten, um festzustellen, wie man im Rahmen des Länderfinanzausgleichs die Kommunen besser stellen kann. Von daher gesehen empfehle ich Ihnen, diesem Antrag der PDS nicht zuzustimmen.
Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/4840 zustimmt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt.
Stand und Perspektiven der Einführung des Unterrichtsfaches „Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde (LER)“
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Frau Abgeordnete Große, Sie haben das Wort.