Neben dem Strom aus der Dose, der Telekom und der Post sowie der alten D-Mark sind seit dem 17. Juni 2001 auch die Sparkassen Gegenstand europäischer Neuorientierung. Ganz nüchtern: Einigen Großbanken war und ist das System der Sparkasse lästig. Ziel einer Klage bei der EU: Abschaffen oder sogar privatisieren.
In der Tat ist die Sparkassenfinanzgruppe mit 562 Sparkassen, Bausparkassen usw. die größte Finanzgruppe in Deutschland, sogar in Europa. Geschäftsvolumen rund 3 Billionen Euro, Marktanteil 40 % - marktführend in allen wichtigen Segmenten, ob bei Kundenanlagen, Privatkunden, Firmenkrediten, Wohnungsbau oder öffentlicher Hand. Sparkassen - das wurde schon erwähnt - sind in der Fläche in hohem Maße präsent.
Kaum überraschend titelte deshalb am 14. Februar letzten Jahres die “Financial Times Deutschland”: “Die schönsten Sparkassen sind bald zu haben.” Der Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer, frohlockte: Deutsche Sparkassen, das interessiert auch mich. - Möglicherweise wären dann die jungen, tüchtigen Unternehmensberater - Sie wissen schon: die mit den schicken Lederköfferchen - zum Beispiel in die Sparkasse der Lausitz gekommen und hätten fein sauber aufgeschrieben, ob es nicht mit drei, neun oder zwölf Geschäftsstellen weniger auch funktionieren könnte. Und was geschieht dann? In der Zentrale in Frankfurt am Main hätte man schon gewusst, was zu tun ist. Aber ob man dort auch weiß, wo Vetschau liegt?
Horrorszenario oder Übertreibung? - Keineswegs, das britische Finanzministerium - die Briten sind heute schon ein paar Mal in der Debatte genannt worden - hat den Finanzmarkt in Großbritannien untersuchen lassen. In wirtschaftsschwachen Regionen sind dort 9 %, insgesamt 3,4 Millionen Briten, unbanked ohne Bankverbindung. Ohne bargeldlosen Verkehr ist man heutzutage - das ist meine sichere Überzeugung - ausgegrenzt. Wahrscheinlich erhält man keine Wohnung und vermutlich ist man auch arbeitslos. Die Sparkassen sind aber zur Kontoführung für jedermann verpflichtet.
Übrigens: Die Gewährträgerhaftung ist in der nahezu 200-jährigen Geschichte erst ein einziges Mal zum Tragen gekommen. Das war im Ruhrgebiet. Man könnte vermuten, es war in Köln, das stimmt aber nicht, es war in Duisburg, und zwar 1830. Damals mussten unmittelbar Zahlungen an die Sparkassenkunden von der Stadt Duisburg geleistet werden.
Bemerkenswert ist: In einer Vielzahl von Städten und Gemeinden, ganz besonders in Brandenburg, sind Sparkassen der größte Gewerbesteuerzahler. Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg sind Sparkassen, die immer in einem Geschäftsgebiet verankert sind, die dort nicht nur eine Filiale, sondern auch Entscheidungskompetenz vorhalten, für die Bürger und Unternehmen unverzichtbar. Aber auch von ihnen wird in Zukunft sowohl die Frage der Kosten als auch der Ertragsseite neu zu beantworten sein. Entscheidungen müssen am Markt schnell getroffen und auch umgesetzt werden können. Stärkere Kooperationen von Sparkassen, auch Fusionen sind in Sicht. Unser Brandenburgisches Sparkassengesetz - ich sage das einmal ganz genau - muss daher nach meiner festen Überzeugung mittelfristig mit Sorgfalt, aber auch mit Augenmaß in Teilen von Bürokratie entschlackt werden. Die jetzige Novelle ist aus Sicht der SPD-Fraktion ein Sparkassensicherungsgesetz.
Auch wird ein weiterer Punkt unserer Koalitionsvereinbarung umgesetzt - die Gewinnausschüttung nach fairen Regeln. Die Ministerin hat schon darauf hingewiesen.
Eine betagte Dame fragte mich einmal, was dieser Wettermann in der Werbung, auf dieser Bank kauernd, eigentlich mit dem denkwürdigen Satz meint: Mehr Bank braucht kein Mensch!? Nun, Onlinebanking ist sicherlich auch für ein karges Abgeordnetengehalt denkbar. Aber TAN, PIN - Geheimnummer -, Software - wobei die ältere Dame dies deutsch aussprach- oder Geldkarte, Provider, DFÜ-Verbindung - erklären Sie das einmal einer 73-jährigen gestandenen Frau. Ich denke, da gibt es nur eins: Mein Haus, mein Boot, mein Pferd - oder ganz einfach: Wenn’s ums Geld geht: Sparkasse! - Vielen Dank.
Das scheint eine Reklamesendung zu sein. Wer weiß, wo Sushui liegt? - Wir sind jetzt bei der DVU. Für sie spricht Frau Hesselbarth.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Haushaltslöcher stopfen um jeden Preis! So und nur so könnte man die Intention des hier vorliegenden Gesetzentwurfes, zumindest seines Artikels 1, bezeichnen.
Worum geht es? Seit Entstehung der Sparkassen im 19. Jahrhundert sind diese Kreditinstitute rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Als Anstaltsträger sind die Gemeinden, Landkreise und kommunalen Zweckverbände durch das Brandenburgische Sparkassengesetz dazu verpflichtet, mit der Steuerkraft ihrer Bürger für alle Verbindlichkeiten der Sparkassen zu haften. Darüber hinaus haben sie die Realisierung des Anstaltszwecks sicherzustellen. Wir sprechen hier also von Gewährträgerhaftung und Anstaltslast.
Der öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkassen zur Annahme von Spareinlagen von jedermann, zur Förderung des Sparsinns der Bevölkerung und zur Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs. Sie agieren besonders für die öffentliche Hand und die kleinen und mittelständischen Betriebe, welche bereits heute bei den Privatbanken kaum Chancen haben.
Durch zahlreiche Erweiterungen der gesetzlich zulässigen Geschäftsarten agieren die Sparkassen inzwischen als ganz normale Universalbanken. So war es zumindest bis zum Dezember 1999, als die Europäische Bankenvereinigung bei der EU-Kommission eine Wettbewerbsbeschwerde gegen Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei den Deutschen Sparkassen einlegte. Wie nicht anders zu erwarten, wurden daraufhin durch den EUWettbewerbskommissar Monti diese beiden Instrumente des deutschen Sparkassenwesens als unzulässige Beihilfen eingestuft.
Bundesregierung, den Ländern und der Europäischen Kommission des Inhalts, dass die Gewährträgerhaftung völlig und die Anstaltslast faktisch völlig abgeschafft werden; denn es besteht in Zukunft keine unbeschränkte Haftung der kommunalen Träger für die Verbindlichkeiten der Sparkassen mehr. Darüber hinaus sind Absichtserklärungen oder Garantien zur Bestandserhaltung der Sparkassen unzulässig. Und die Sparkassen sind den gleichen Regeln für den Insolvenzfall unterworfen wie ihre privaten Konkurrenten.
Dies, meine Damen und Herren, ist das eine, was durch diesen vorliegenden Gesetzentwurf in Landesrecht umgesetzt werden soll. Das andere besteht darin, dass man durch Änderung des § 27 Abs. 3 des Brandenburgischen Sparkassengesetzes recht großzügige Gewinnausschüttungsregelungen zugunsten der kommunalen Träger zulassen will. Konnte bisher eine Ausschüttung vom Bilanzgewinn nur erfolgen, wenn die Sicherheitsrücklage mindestens 5 % der Gesamtbilanzsumme erreichte, also faktisch überhaupt nicht, so soll nunmehr eine Ausschüttung bereits möglich sein, wenn die Rücklagen, Sonderposten mit Rücklagenanteil und stillen Beteiligungen 6 % der so genannten gewichteten Risikoaktiva, also einen Bruchteil der Bilanzsumme, übersteigen.
Was ist die Folge, meine Damen und Herren? Man nimmt den öffentlich-rechtlichen Sparkassen auf EU-Druck das finanzielle “Dach” seitens der Träger weg und blutet die Sparkassen andererseits durch Gewinnausschüttungen an die Träger, also die Kommunen, zulasten der Rücklagen aus, um damit kommunale Haushaltsdefizite auszugleichen. Andererseits will man, wenn man der Begründung dieses Gesetzentwurfs glauben darf, die regionale Verankerung und kommunale Einbindung der Sparkassen sowie deren öffentlich-rechtliche Rechtsform erhalten.
Dies, meine Damen und Herren - und das sage ich als Vertreterin der DVU-Fraktion klipp und klar -, widerspricht sich diametral. Entweder man behält die restriktive Gewinnausschüttungsmöglichkeit des bisherigen § 27 Abs. 3 bei, wenn man schon die EU-Regelung über Gewährträgerhaftung und Anstaltslast umsetzen muss, oder man überführt die Sparkassen in privatrechtliche Rechtsformen, zum Beispiel die einer eingetragenen Genossenschaft, bei gleichzeitigem Wegfall der geographischen Beschränkung ihrer Geschäftstätigkeiten. Der Gesetzentwurf, so wie er hier vorliegt, dagegen wird, wenn er angenommen werden sollte, zu einem Sparkassensterben ungeahnten Ausmaßes führen.
Aus all diesen Gründen lehnt unsere Fraktion diesen Gesetzentwurf ab. Einer Ausschussüberweisung werden wir uns hingegen nicht verschließen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte eben geglaubt, ich könnte eventuell auch in einen Wettbewerb eintreten, und zwar in den Wettbewerb um die kürzeste Rede. Aber
Frau Hesselbarth, Sie haben gerade dargelegt, wie Sie den Gesetzentwurf interpretieren. Ich glaube, so schwarz müssen wir nicht sehen. Denn erstens ist ein Etatausgleich auf kommunaler Ebene nicht erlaubt. Und zweitens müssen Sie bitte zur Kenntnis nehmen: Es handelt sich ausschließlich um Möglichkeiten, die Gewinnausschüttung zu gemeinnützigen Zwecken zu verteilen. Ich glaube, hier sind wir auf der sicheren Seite.
Ich gebe aber gern zu, dass es sich hier um Eckwerte handelt, die wir zunächst einmal daraufhin prüfen sollten, ob sie sich nachher tatsächlich in der Praxis bewähren.
Aber ich glaube, das ist uneingeschränkt Ansicht des ganzen Hauses, hier brauchen wir keine Sorge zu haben.
Die Vorredner haben bereits gesagt, was zu diesem Gesetz zu sagen ist. Darüber müssen wir in den Ausschüssen beraten. Ich möchte nur auf die Äußerungen des Präsidenten des Weltsparkasseninstituts, Herrn Dr. Berndt, der gerade vor wenigen Tagen gewählt worden ist, hinweisen. Er sagte:
“Wo sich große, global agierende Bankenkonzerne aus Rentabilitätsgründen aus der Fläche und manchen Kreditgeschäften, wie beispielsweise dem mittelständischen Firmenkundengeschäft, zurückziehen, müssen dezentrale Lösungen, müssen regional zugeschnittene Antworten gefunden werden.”
Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs, Drucksache 3/4149, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer diesem Überweisungsansinnen folgen möchte, möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung beschlossen.
Gesetz zur Umsetzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle
Die Aussprache wird mit einem, wie mir der Innenminister gerade sagte, homogenen Beitrag der Landesregierung eröffnet. Bitte sehr, Herr Minister Schönbohm, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ereignisse am 11. September 2001 haben auch in Deutschland zu Veränderungen der Sicherheitslage geführt. Mit dem InKraft-Treten des Terrorismusbekämpfungsgesetzes des Bundes am 9. Januar dieses Jahres nach Zustimmung durch den Bundesrat hat die Bundesregierung auf diese Lage reagiert. Das Gesetz erfordert eine Übertragung gewisser Sachverhalte in das Landesrecht. Dieser Aufgabe entspricht der Gesetzentwurf.
Durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz wurden zahlreiche Rechtsvorschriften, darunter auch das Bundesverfassungsschutzgesetz, geändert. Die Gesetzesänderung dient wesentlich dazu, die Informationszugänge für das Bundesamt für Verfassungsschutz zu verbessern. Mit diesem Gesetz erhält das Bundesamt eine neue Aufgabe sowie neue Befugnisse. Bei der neuen Aufgabe handelt es sich um die Beobachtung von Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind.
Die neuen Befugnisse ermöglichen es dem Bundesamt, im Einzelfall Anfragen an Kreditinstitute, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Telekommunikationsdienstleister zu richten. Befugnisse dieser Art sind zur Terrorismusbekämpfung unbedingt notwendig. Die neu geschaffene Möglichkeit, etwa bei Kreditinstituten um Auskunft zu ersuchen, dient dazu, Finanzierungsquellen zu erkennen. Dies ist auch Voraussetzung dafür, den auf europäischer Ebene erfolgten Vorgaben zu entsprechen, wonach durch den Europäischen Rat Gelder benannter terroristischer Organisationen oder Einzelpersonen eingefroren werden können.
Anfragen bei Luftverkehrsunternehmen dienen dazu, Reisetätigkeiten und so möglicherweise auch Strukturen terroristischer Organisationen aufdecken zu können.
Dem Aufklären von Strukturen dienen auch die Ersuchen, die an Telekommunikations- und Postdienstleistungsunternehmen gerichtet werden können. Bei diesen Anfragen geht es nicht um die Ermittlung von Inhalten, sondern ausschließlich um das Nachverfolgen von Kontakten, das Aufdecken von Netzwerken.
Diese Anfragen bei privaten Unternehmen sind an sehr hohe Voraussetzungen geknüpft. Soweit die Grundrechte aus Artikel 10 des Grundgesetzes durch Anfragen bei Telekommunikations- und Postdienstleistungsunternehmen betroffen werden, müssen die Voraussetzungen des Artikel-10-Gesetzes vorliegen. Voraussetzung von Ersuchen bei Kreditinstituten und Luftverkehrsunternehmen ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für schwer wiegende Gefahren für durch das Gesetz bezeichnete Rechtsgüter. Bei den einschlägigen Rechtsgütern handelt es sich um die Sicherheit der Bundesrepublik vor Spionage, den Schutz vor Gefährdung auswärtiger Belange der Bundesrepublik durch gewaltgeneigte Handlungen sowie den Schutz vor Tätlichkeiten, die dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderlaufen. Das Verfahren bei den einschlägigen Ersuchen ist orientiert an den Regelungen des Artikel-10-Gesetzes. So müssen diese durch den Minister angeordnet und durch die G-10-Kommission bestätigt werden.
Alle Regelungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes, die das Bundesverfassungsschutzgesetz betreffen, sind auf fünf Jahre befristet, um die Wirksamkeit dieser Regelungen in diesem Zeitraum zu überprüfen. Das Bundesgesetz enthält keine Regelungen, die den Verfassungsschutzbehörden der Länder dem Bundesamt vergleichbare Befugnisse zuerkennen. Es verweist vielmehr auf den Landesgesetzgeber, der zunächst dem Bund vergleichbare Kontrollmechanismen schaffen müsse. Dementsprechende Vorschriften enthält der Gesetzentwurf in Artikel 1.
Es handelt sich also um ein Umsetzungsgesetz für das Land Brandenburg, das zwingend erforderlich ist, um in Brandenburg den Sicherheitsstandard auf Bundesniveau zu bringen. Die Befugnisse sind für die brandenburgische Verfassungsschutzbehörde zwingend erforderlich. Anderenfalls würde Brandenburg vom Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden abgeschnitten. Auch bestünde die Gefahr, dass unser Land zum Ruheraum für Extremisten werden könnte.