Ich bedanke mich, Frau Abgeordnete Blechinger. - Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 2 angekommen.
Ich komme deshalb sofort zur Abstimmung und rufe die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf. Sie liegt Ihnen in
der Drucksache 3/4333 vor. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und das Gesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes ist in 2. Lesung verabschiedet.
Ich begrüße Sie zur Nachmittagssitzung. Ich muss einmal nachsehen, wer uns heute beehrt. Wir haben es jetzt 13 Uhr. Also ist das Gerberstadt-Gymnasium aus Doberlug-Kirchhain zu Besuch. Herzlich willkommen zur Teilnahme an der Nachmittagssitzung!
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung, der aus zweimal fünf Minuten besteht, die, wenn sie zusammen genommen werden, ausgeschöpft werden können, ein Rest von weniger als fünf Minuten jedoch verfällt. So haben wir uns im Präsidium geeinigt, damit wir den Ungereimtheiten der Forderung oder Nichtforderung von ein, zwei oder drei Minuten aus dem Weg gehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich versuche unter zehn Minuten zu bleiben. - Der Ihnen zur Beratung vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Sparkassengesetzes dient vorrangig dazu, den Forderungen der EU nachzukommen und Anpassungen vorzunehmen. Aber daneben wollen wir auch einer alten Forderung nachkommen, nämlich die Möglichkeit der Gewinnausschüttung der Sparkassen an ihre kommunalen Träger zu erweitern.
Wir haben, wie Sie wissen, 14 Sparkassen im Land Brandenburg. Wie auch die kommunalen Sparkassen in den übrigen Bundesländern sind sie als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert. Das heißt, mit dieser Rechtsform war bislang das Haftungssystem wie folgt verbunden: einmal die Gewährträ
gerhaftung, das heißt, die Haftung des Trägers - sprich: der Kommune - für deren Verbindlichkeiten, und zweitens die Anstaltslast, die Verpflichtung des Trägers, die wirtschaftliche Basis der Anstalt zu sichern und diese funktionsfähig zu erhalten.
Frau Ministerin, darf ich einmal einen ganz kleinen Moment unterbrechen. - Herr Firneburg, eigentlich ist Ihr Platz jetzt neben mir.
Nach meiner aber. Es steht in der Geschäftsordnung, dass ich mir solche Wünsche leisten darf. - Danke schön.
Die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast haben bei der Europäischen Kommission zu Diskussionen geführt und wurden von dieser als unzulässige Beihilfe gewertet, weil dies nach deren Auffassung zu einer höheren Kreditwürdigkeit der öffentlich-rechtlichen Institute gegenüber ihren Mitbewerbern führe und die Refinanzierung unter günstigeren Bedingungen zuließe. Bund und Länder haben dieser Argumentation grundsätzlich nicht Folge geleistet, aber um eine jahrelange Diskussion darüber zu vermeiden und den Sparkassen keinen Imageschaden zuzufügen, haben sich alle Beteiligten mit der Kommission darauf verständigt, und zwar im Juli letzten Jahres, dass die Gewährträgerhaftung für die Landesbanken und die Sparkassen abgeschafft und die Anstaltslast durch eine öffentliche Trägerbeziehung nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen ersetzt wird.
Der vorliegende Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, dient dieser Umsetzung und die Änderungsgesetze sind bis zum Ende dieses Jahres zu verabschieden. Für das Wirksamwerden der materiell-rechtlichen Änderung hat die Kommission eine Übergangsfrist gewährt, wonach die europarechtlich veranlassten Änderungen erst Mitte 2005 in Kraft treten sollen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Sparkassen auch nach In-Kraft-Treten der veränderten Haftungsregelungen sich auf dem Markt wirtschaftlich erfolgreich betätigen werden. Aber der Entwurf sieht auch weiterhin - ich hatte es schon erwähnt eine seit längerem geplante Erweiterung der Ausschüttungsregelung vor. Ich darf dazu auf die Ankündigungen in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu Beginn der Legislaturperiode verweisen, die nunmehr umgesetzt werden sollen.
Die Landesregierung verfolgt in diesem Punkt das Ziel, den Handlungsspielraum der Sparkassen als Unternehmen zu erweitern und ihnen damit auch mehr Verantwortung für ihr wirtschaftliches Handeln zu übertragen. Auch soll die Bindung der Sparkassen an ihre kommunalen Träger gestärkt werden. Deshalb sollen die Verwaltungsräte der Sparkassen künftig die Möglichkeit erhalten, in weitergehendem Umfang als bisher über Gewinnausschüttungen zu befinden. Bisher sind Ausschüttungen faktisch ausgeschlossen. Künftig soll das unter erleichterten Bedingungen, aber eben auch in Abhängigkeit von Ertragskraft und Eigenkapitalausstattung möglich sein. Das darf natürlich auch nicht dazu führen, dass die Gewinnausschüttung
für die allgemeine Sicherung der Haushaltslage der Kommunen verwendet werden kann. Es wird daran geknüpft bleiben, dass es gemeinnützig sein muss.
Im Hinblick auf die verschärften Eigenkapitalanforderungen für die Sparkassen aufgrund der Abschaffung der Gewährträgerhaftung, der Ersetzung der Anstaltslast und der Neuregelung der Baseler Eigenkapitalrichtlinie muss aber in diesem Zusammenhang auch auf die zu großen Erwartungen, die manchmal damit verknüpft werden, mit Vorsicht reagiert werden. Die Sparkassen werden künftig das notwendige Eigenkapital anders als ihre privaten Wettbewerber ausschließlich aus ihren Erträgen zu finanzieren haben, um dem öffentlichen Auftrag auch weiterhin gerecht werden zu können. Deshalb müssen dann auch die Verantwortlichen vor Ort sehr genau abwägen, ob die Geschäftslage der Sparkassen die Gewinnausschüttung zulässt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einer Pressemeldung vom 26. April dieses Jahres der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland war zu lesen, dass Kommissar Monti die förmliche Zusage der deutschen Regierung, öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten keine staatlichen Beihilfen mehr zu gewähren, begrüßt. Nun gibt es ja verschiedene Auffassungen von staatlichen Beihilfen und auch von Wettbewerbsverzerrungen, aber Monti als EU-Kommissar ist maßgebend. Er kommentierte diese endgültige und offizielle Zusage der deutschen Regierung, den getroffenen Vereinbarungen über die Haftungsform Anstaltslast und Gewährträgerhaftung nachzukommen, mit den Worten:
“Der Weg ist nun frei, um das deutsche Haftungssystem für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit den Bestimmungen des EG-Vertrages über staatliche Beihilfen in Einklang zu bringen und somit eine seit langem bestehende Wettbewerbsverzerrung im Kern des deutschen und europäischen Finanzsystems zu beseitigen.”
Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass auf europäischer Ebene zwei Jahre intensiv verhandelt wurde, um das Problem staatlicher Beihilfen öfffentlich-rechtlicher Kreditinstitute in Deutschland zu lösen. Die EU-Kommission sieht darin vier Gründe von besonderer Bedeutung. Sie will gegen alle Formen staatlicher Beihilfen etwas tun, die nicht dem EU-Recht entsprechen. Sie will sehr wachsam bei staatlicher Intervention zugunsten des Bankensektors bleiben. Sie will ihre Aufgabe als Hüterin der Verträge sozusagen entschlossen gegen alle Mitgliedsstaaten, große und kleine, erfüllen. Es ist auch durchaus möglich, die Vereinbarkeit mit den beihilferechtlichen Vorschriften zu gewährleisten, ohne den öffentlich-rechtlichen Charakter der Unternehmen infrage zu stellen.
Diese Aufgaben sind ja durchaus anzuerkennen. Wir nehmen das zur Kenntnis und sind jetzt einfach in der Pflicht, die am 17. Juli 2001, so wie es die Ministerin bereits ausführte, erzielte Verständigung umzusetzen, das heißt, das Landesrecht dem europäischen Recht anzupassen. Mit den Details der Novellierung einschließlich der neuen Regelung der Gewinnausschüttung wird sich meine Fraktion in einer Beratung mit den Vertretern des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes beschäftigen. Ich schätze aber ein, dass die prinzipielle Forderung der PDS-Fraktion, die öffentlich-rechtlichen Sparkassen zu erhalten und die kommunale Trägerschaft unbedingt beizubehalten, hier im Parlament durchaus konsensfähig ist.
Wir brauchen unsere Sparkassen auch weiterhin als öffentlichrechtliche Institution mit dem klaren Auftrag, gerade in Brandenburg mit seinen überproportional kleinen Unternehmen diese Betriebe bei der Kapitalaufnahme zu unterstützen und damit Arbeitsplätze und Innovationen im Lande zu ermöglichen.
Wir brauchen natürlich auch die Sparkassen, um allen Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen, finanzwirtschaftliche Dienstleistungen anzubieten. Wir brauchen sie vor Ort, um Beratungsmöglichkeiten zu erbringen und sie sozusagen als kommunale Hausbank weiter zu sichern und auszubauen.
Ich denke, ich brauche kein Loblied auf die Sparkassen zu singen. Wir sind uns einig: Wir brauchen sie vor Ort in kommunaler Trägerschaft und sind in der Pflicht, das Gesetz zu novellieren. Wir sollten also in den Fraktionen beraten. Im Haushaltsausschuss steht uns diese Beratung noch bevor. Wir werden uns mit den Details beschäftigen.
Meine vielleicht einzige Frage ist, inwieweit ich die Ministerin richtig verstanden habe, dass die Gewinnausschüttung für die Kommunen sozusagen zur Verbesserung der Haushaltslage beitragen soll. Ich denke, wir sollten uns darüber verständigen, dass es hier um allgemein nützliche Dinge geht, die die Sparkassen unterstützen.
Es sollte in Zukunft noch mehr solcher Beispiele geben. Dieses Gesetz bringt sozusagen den Startschuss für diese Möglichkeiten. Wir werden das unterstützen und uns in die Diskussion einbringen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine verehrten Abgeordneten im Plenarsaal! 1. Lesung zur Novelle des Brandenburgischen Sparkassengesetzes - ich möchte Ihnen vorschlagen, anstelle eines tief schürfenden Beitrages über die Rolle der Bedeutung der Gewährträgerhaftung einige wenige, aber durchaus interessante Fakten zum Sparkassensystem und zum besten Benzin für den Wirtschaftsmotor Brandenburg, nämlich unseren Sparkassen, zu nennen.
Neben dem Strom aus der Dose, der Telekom und der Post sowie der alten D-Mark sind seit dem 17. Juni 2001 auch die Sparkassen Gegenstand europäischer Neuorientierung. Ganz nüchtern: Einigen Großbanken war und ist das System der Sparkasse lästig. Ziel einer Klage bei der EU: Abschaffen oder sogar privatisieren.