Protocol of the Session on December 31, 2000

prüfung mit 1 000 Tonnen Fischertrag pro Jahr als allgemeine UVP und ab zwei Tonnen Fischertrag pro Jahr für eine standortbezogene UVP sachlich gerechtfertigt und wirtschaftlich vertretbar ist.

Ein weiteres Beispiel: Für eine Erstaufforstung mit mehr als 50 Hektar fordert das Bundesgesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Unterhalb dieser Größe obliegt die Regelung den Ländern. Der Gesetzentwurf der Landesregierung fordert hier eine standortbezogene UVP bereits bei einer Erstaufforstungsfläche ab 20 Hektar. Die Rodung von mehr als 10 Hektar Wald erfordert nach Bundesrecht ebenfalls eine UVP, nach Landesrecht ist bereits ab 2 Hektar eine standortbezogene UVP vorgesehen.

Ohne vorweggreifen zu wollen, ist die Frage zu stellen, ob wir Sachverhalte wie die Rodung von Waldflächen, die bereits im Waldgesetz wie auch im Naturschutzgesetz des Landes umfänglich geregelt sind, nunmehr noch in einem weiteren, dritten Gesetz regeln wollen oder müssen. Insgesamt haben wir unabhängig von den fachlichen Aspekten in diesem speziellen Fall immer zu berücksichtigen, dass Landesregierung wie Landtag auf ihre Fahne geschrieben haben, eine Verwaltungsoptimierung und damit verbunden eine Verwaltungsvereinfachung zu organisieren.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb ist zu fragen, ob der jetzige Entwurf des Gesetzes durch die Landesregierung einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung oder einen Beitrag zur Erhöhung der Regelungsdichte darstellt. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang der Ansatz - er wurde heute nachgereicht -, dass auch Sachverständigenbeauftragungen bei der Durchführung dieser UVP möglich werden sollen. Das ist ein positiver Ansatz; denn es muss ja jemand die Arbeit erledigen. Wenn wir weitere UVP-Verfahren bekommen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass dies dann nicht zu einem Nadelöhr für gewollte Investitionen wird.

(Beifall bei der CDU)

Viel deutlicher hätte der Wunsch ausfallen können, die Sanierung der Stauanlagen als wichtiges Instrument zur Erhaltung und Verbesserung unseres Gewässerhaushaltes auch in diesem Gesetz zu regeln.

Meine Damen und Herren, durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung sind die zuständigen Fachausschüsse bereits vorinformiert worden und um eine sehr schnelle Behandlung des Gesetzentwurfes der Landesregierung gebeten worden. Meine Fraktion tritt in diesen wie in allen Fällen von Gesetzesvorhaben dafür ein, ein sachlich fundiertes und zügig geführtes Verfahren zu einem guten Ende zu bringen.

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung hat sich darauf verständigt, abweichend vom übrigen Verfahren bereits am 24. April eine Anhörung durchzuführen, so der Landtag heute diese Gesetzesvorlage an den Fachausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung federführend überweist. Die Anhörung wird dazu beitragen, die notwendigen Anwägungen sachgerecht vornehmen zu können.

Ich möchte, so der Landtag entsprechend entscheidet, die anderen Kolleginnen und Kollegen für die kurze Frist um Verständ

nis bitten. Das Verfahren ist selbstverständlich wichtig. Ich möchte alle Kollegen der anderen beteiligten Ausschüsse herzlich einladen, an der Anhörung teilzunehmen, damit wir den Diskussionsprozess zu einem guten Ende bringen können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke Herrn Abgeordneten Dombrowski und schließe die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir kommen zur Abstimmung.

Die Fraktionen der SPD und der CDU beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 3/4147 einschließlich der Korrekturblätter zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung sowie an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, an den Ausschuss für Inneres und an den Ausschuss für Wirtschaft. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie einstimmig so beschlossen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2 und rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2000

Drucksache 3/2481 einschließlich Anlage

in Verbindung damit:

Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht 2000 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht nach § 27 Satz 2 BbgDSG

Stellungnahme der Landesregierung

Drucksache 3/2984

Neunter Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde an den Landtag des Landes Brandenburg

Bericht der Landesregierung

Drucksache 3/2985

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 3/4031

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile zuerst der Fraktion der PDS das Wort. Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt schon der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2001 vor. Wir befassen uns im April 2002 jedoch mit dem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2000.

(Zuruf von der CDU: Eins nach dem anderen!)

Das ist so nicht hinnehmbar; denn solch eine Verzögerung schmälert öffentlich den Stellenwert des Datenschutzes. Die Ursache dieser Verzögerung lag nicht beim Innenministerium. Die Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht lag im Juli vergangenen Jahres vor. Auch wenn die zeitliche Verschiebung zum Teil in Übereinstimmung mit dem Landesbeauftragten zustande gekommen ist, sollten wir uns doch für den schon vorliegenden Tätigkeitsbericht 2001 vornehmen, ihn noch in diesem Jahr im Plenum zu behandeln und nicht den absehbaren Diskussionen um die Gemeindefusionsgesetze nachzuordnen. Nur so ist auch ein zeitnahes Reagieren möglich. So viel zum allgemeinen Anliegen.

Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen, Herrn Dr. Dix und den Mitarbeitern seiner Behörde für ihre engagierte und qualifizierte Arbeit zu danken.

(Beifall bei der PDS sowie des Abgeordneten Kuhnert [SPD])

Die Aufgabe des Landesdatenschutzbeauftragten besteht vor allem darin, auf Probleme, Risiken und Missstände aufmerksam zu machen. Das führt natürlich nicht automatisch zu einer Steigerung seines Beliebtheitsgrades bei der Landesregierung. Eher ist das Gegenteil der Fall, wie man immer wieder feststellen kann, zum Beispiel bei den Auseinandersetzungen mit dem Innenministerium.

Ich meine, dass der Landtag die Aufgabe hat, dem Datenschutzbeauftragten bei der Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben den Rücken zu stärken. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass ein solches Amt zu einer Alibifunktion verkümmert, und daran hat hier wohl niemand Interesse.

Die PDS-Fraktion möchte Herrn Dr. Dix ausdrücklich ermutigen, sich auch in Zukunft couragiert und engagiert zur Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und zur Sicherung des Rechts auf Akteneinsicht zu äußern. Das ist nicht zuletzt deshalb erforderlich, weil das Datenschutzrecht kompliziert und so für den einzelnen Bürger in seinen Zusammenhängen kaum erfassbar ist. Zudem sind die Übergänge zwischen den Anforderungen der Informationsgesellschaft und dem notwendigen Schutz der persönlichen Daten oftmals fließend.

Meine Damen und Herren, der Innenausschuss hat sich nicht zuletzt auf Vorschlag des Landesbeauftragten in mehreren Sitzungen mit Schwerpunkten des Tätigkeitsberichts befasst. Hilfreich für die Diskussion war die in der Drucksache 3/2984 ent

haltene synoptische Darstellung des Tätigkeitsberichtes und der entsprechenden Stellungnahme der Landesregierung.

Die PDS-Fraktion legte einen Vorschlag für die Stellungnahme des Ausschusses vor. Wir haben darin einige Handlungsaufträge an die Landesregierung formuliert.

Wir wollten erstens im Zusammenhang mit der neuen Telekommunikations-Datenschutzverordnung erreichen, dass die Landesregierung einen Prüfbericht zur Notwendigkeit der Speicherungsdauer für Verbindungsdaten vorlegt.

Ein zweiter Handlungsauftrag sollte sich darauf beziehen, die Vorschriften mit datenschutzrechtlichem Bezug in der Kommunalverfassung, insbesondere in der Gemeindeordnung zu prüfen und Vorschläge für eine Überarbeitung vorzulegen.

In einem dritten Punkt haben wir das Erfordernis einer Novellierung des Akteneinsichtsrechtsgesetzes benannt. Die Koalition hat ihrerseits mit einer Beschlussempfehlung aufgewartet, in der sie diesen dritten Punkt aufgreift und von der Landesregierung mit konkreter Terminsetzung die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Novellierung des Akteneinsichtsrechtsgesetzes verlangt. Ich halte es für außerordentlich und bin froh, dass sich die Koalition in dieser Frage bewegt hat.

Ich erinnere daran, dass die PDS-Fraktion am 25. Oktober des vergangenen Jahres den Entwurf für eine Novelle zum Akteneinsichtsrechtsgesetz vorgelegt hat, den SPD und CDU in 1. Lesung abgelehnt, also nicht einmal eine Diskussion im Ausschuss für erforderlich gehalten haben. Offensichtlich hat sich die PDS dieses Anliegens zu früh angenommen.

Wir unterstützen ebenfalls Punkt 2 der Stellungnahme, mit dem die Position des Landesbeauftragten gegenüber der Landesregierung bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften gestärkt werden soll. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass der Landesbeauftragte in diese Prozesse einbezogen wird und eine angemessene Frist zur Abgabe einer Stellungnahme erhält.

Punkt 3 ist offensichtlich ein Zugeständnis an die CDU-Fraktion, insbesondere an das Innenministerium, das nach meiner Kenntnis auf einem einzigen Vorgang beruht, bei dem es zu Auseinandersetzungen zwischen Herrn Dix und dem Innenminister gekommen ist. Die ursprüngliche Fassung dieses Punktes beinhaltete die Aufforderung an die Landesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass der Landesbeauftragte vor der Abgabe seiner Stellungnahme zu Vorgängen innerhalb der Landesregierung den betroffenen Mitgliedern der Regierung Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Nicht zuletzt dank der energischen Intervention des Landesbeauftragten selbst, der auf seinen unabhängigen Status aufmerksam machen musste, ist dieser Punkt noch abgewandelt worden.

Wir lehnen diesen Punkt auch in der vorliegenden Fassung ab, da er die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten infrage stellt.

Abschließend möchte ich Herrn Dr. Dix bitten, sich vor dem Landtag zum Problem des Datenschutzrechts in der Kommunalverfassung sowie zu der von ihm mehrfach gegebenen Empfehlung zur Erarbeitung einer Datenschutzordnung für den Landtag

zu äußern. Ich bitte darum, ihm - wie im Präsidium vereinbart die Gelegenheit dazu zu geben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Schulze, bitte sehr.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir behandeln heute die verschiedenen Berichte, die bereits genannt worden sind.