Zunächst einmal, Herr Abgeordneter Sarrach, bin ich sehr froh, dass Sie auf Meinungsvielfalt hinweisen, habe aber bei Ihren Argumenten während des dritten Beitrages „Meinungseinfalt” festgestellt. Ich bin auch für Meinungsvielfalt.
Setzen Sie sich damit bitte einmal auseinander. Sie wiederholen gebetsmühlenartig dieselben Argumente.
- Aber ich tue das in der Kontinuität dessen, was wir beschlossen haben, und Sie in der Kontinuität der Ablehnung. Das ist der Unterschied.
Sie wollen doch keine Veränderung vornehmen. Das ist der entscheidende Punkt, merken Sie sich das einmal!
Ich akzeptiere das Vorhandensein anderer Auffassungen; denn mit ihnen kann man sich auseinander setzen. Nicht jedoch akzeptiere ich es, wenn Argumente so gedrechselt werden, dass eine politisch vergiftete Atmosphäre unter dem Motto „Der ist undemokratisch!” entsteht.
Das Vorhaben können wir ganz locker angehen, das ist doch alles klar. Das wissen Sie so gut wie ich. Sie sind doch Jurist, Herr Sarrach; das steht zumindest im Handbuch.
Nun zur Freiwilligkeitsphase: Es ist vollkommen klar, dass die Freiwilligkeitsphase im Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsvorhaben am 31. März endet. Danach ist der Landtag gefragt, im Rahmen seiner Gesetzgebung Entscheidungen darüber zu treffen, wie sich die Neugliederung des Landes in Zukunft darstellt. Das ist ein Vorgang.
Selbstverständlich können sich auch - nachdem dieser Vorgang abgeschlossen ist - Gemeinden freiwillig zusammenschließen. Das ist doch nicht verboten. Nur die Freiwilligkeitsphase im Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsvorhaben reicht bis zum 31. März. So lange gibt es die Zielprämie, so lange gibt es all die anderen Möglichkeiten. Danach ist der Gesetzgeber gefragt. Das ist der Sinn der ganzen Sache.
Erste Frage: Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass aus dem Bericht der Enquetekommission, in der auch die PDS mitgearbeitet hat, hervorgeht, dass von der PDS zu Fragen der Gemeindegebietsreform eine Regelung seitens des Gesetzgebers bis 2003 gefordert wurde?
Zweite Frage: Stimmen Sie mit mir überein, dass wir, wenn wir jetzt eine gesetzliche Regelung treffen, genau diesem Ansinnen der PDS nachkommen?
sodass die Kommunalwahlen im Jahr 2003 in neuen Strukturen stattfinden können. Wie flexibel die PDS ist, haben wir in Berlin und in anderen Bereichen gesehen. Von daher gesehen: Vielleicht zieht sie doch noch mit. Es wäre schön, wenn wir es gemeinsam machen könnten.
Herr Minister, Sie sprachen die Kommunalwahl an. Von einzelnen Kritikern wird immer wieder behauptet, dass die Gemeindereform ein Misserfolg sei
Die Frage: Können Sie dem Parlament heute schon etwas über den konkreten Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens, so es denn notwendig ist, mitteilen?
Herr Abgeordneter Petke, wir haben folgenden Zeitplan vorgesehen: Nach dem Ende der Freiwilligkeitsphase wollen wir die so genannten, die notwendigen Anhörungen durchführen.
Ich wiederhole jetzt mit Betonung, Herr Abgeordneter: die vorgeschriebenen Anhörungen. Sie sind ja dabei, damit sie auch wie vorgeschrieben durchgeführt werden können. Die sachkundigen Fragen können dann von allen Seiten kommen.
Nach Abschluss der vorgeschriebenen Anhörungen wird das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht. Ich stelle mir vor, dass es Ende dieses Jahres, spätestens Anfang nächsten Jahres abgeschlossen sein wird, sodass die Kommunalwahl wie vorgesehen Ende nächsten Jahres - entweder am Ende des III. oder am Anfang des IV. Quartals 2003 - stattfinden kann.
Wir kommen zur Frage 1088 (Schulen im ländlichen Raum), gestellt vom Abgeordneten Claus. Bitte sehr.
Laut Pressemitteilungen werden immer mehr Schulen, gerade in ländlichen Gebieten Brandenburgs, geschlossen. Dies führt zunehmend zu einer Ausdünnung des Bildungssystems im äußeren Entwicklungsraum. Gründe hierfür sind insbesondere die zu geringen Schülerzahlen.
Ich frage die Landesregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, durch Bildung kleinerer Klassen als bisher üblich und durch andere schulpolitische Modelle die Schließung von Schulen, insbesondere im äußeren Entwicklungsraum, zu verhindern.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Claus, das Bildungssystem kann nicht ausgedünnt werden. Es kann nur verbessert oder gestärkt oder aber auch verschlechtert werden. Verbessern und Stärken, das ist unser Ziel. Allerdings haben wir einen demographischen Wandel zu verzeichnen, wobei man weit in die Geschichte zurückblicken muss, nämlich bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, um Vergleichbares zu finden, nämlich eine Halbierung der Bevölkerung im ländlichen Raum.
Dies hat Folgen und wir wissen, dass im äußeren Entwicklungsraum des Landes mit der zu erwartenden Halbierung der Schülerzahlen auch eine Halbierung der Zahl der Schulen einhergehen wird. Wir wissen auf der Grundlage der uns vorliegenden und zurzeit novellierten Schulentwicklungsplanung der Kreise schon jetzt, dass aller Voraussicht nach zwischen 180 und 200 weiterführende Schulen geschlossen werden müssen.
Allerdings wollen wir, damit Schüler auch im ländlichen Raum weiterführende Schulen mit allen Bildungsangeboten in erreichbarer Nähe zur Auswahl haben, ermöglichen, dort auch kleinere Klassen zu bilden, um in den Grundzentren Schulen zu erhalten. Das heißt, dass wir erhebliche Mittel zur Verfügung stellen müssen, um in circa 20 Grundzentren, wo dies möglich sein wird, zwei je 15 Schüler starke Klassen zu bilden und damit den Schulstandort zu erhalten. Allerdings - da wissen wir heute aufgrund der aktuellen Zahlen mehr als die Wunder-Kommission damals - wird auch das in 20 Grundzentren des Landes aller Voraussicht nach nicht ausreichen, weil sich die Schülerzahl langfristig unterhalb der Zahl von zweimal 15 Schülerinnen und Schülern bewegen wird.
Dann ist folgende Frage zu beantworten, die ich hier gestern allerdings schon geklärt habe. Wir sind verfassungsrechtlich
gehalten, auch im ländlichen Raum ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler zu sichern. Das ist mit einzügigen Schulen nicht möglich, deshalb werden wir bei der Zweizügigkeit der Schulen bleiben müssen. Über die finanziellen Mittel wird die Landesregierung weiter im Gespräch bleiben und im Parlament aller Voraussicht nach noch in diesem Schuljahr, zumindest aber in diesem Kalenderjahr, darüber Auskunft geben. - Vielen Dank.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Von 1995 bis 1998 wurde ein Modellversuch gestartet - „Kleine Grundschulen” hieß er wohl -, der zu einem flächendeckenden Erhalt von Grundschulen, den Sie schon ansprachen, beitragen sollte. Ich frage Sie: Gibt es noch weitere Modellversuche, die die Landesregierung zum Erhalt der kleinen Grundschulen im äußeren Entwicklungsraum plant oder in Erwägung zieht?
Mit der fortschreitenden Bildung ist es auch notwendig, größere Menschengruppen zu binden. Was in der Tagespflege mit einem oder zwei Kindern im Bereich der Elementarbildung möglich ist, das ist schon nicht mehr im Bereich der Primarbildung in der Grundschule möglich. Dort gilt es, mit jahrgangsübergreifenden Klassen teilweise kleinere Grundschulen im ländlichen Raum mit 50, 60 Schülern zu erhalten. Stellen Sie sich vor, dass Sie für die Sekundarbildung eine Schule mit zum Beispiel viermal 15 Schülern in vier Jahrgangsstufen von Klasse 7 bis 10 bilden würden, also mit 60 Schülern. Sie könnten auf keinen Fall die für die Ausbildung dieser Schülerinnen und Schüler notwendige Qualität sichern. Bezüglich der tertiären Bildung wissen Sie - jeder, der eine Hochschule von innen gesehen hat, weiß das -, dass dafür mindestens 1 000 Studentinnen und Studenten notwendig sind.