Meine Damen und Herren, wir sind uns sicherlich einig, dass es selbstverständlich ist, Verfassungskonformität herzustellen. Gott sei Dank gibt es Gerichte, die eingreifen, wenn sich jemand im Hinblick auf Verwaltungsentscheidungen bzw. haushälterische Fragen nicht richtig behandelt fühlt. Es gab ja auch Stimmen, die rechtzeitig darauf hinwiesen, was uns dabei blühen könnte. Jetzt haben wir das Ergebnis. Ich will mich darüber nicht weiter auslassen, aber jetzt ist es an uns, den Abgeordneten dieses Hohen Hauses, dies sauber zu korrigieren.
Was den Haushalt angeht, so weise ich auf Folgendes hin: Herr der Haushaltsgesetzgebung sind Sie, meine Damen und Herren, und nicht die Minister. Deshalb muss ich diese Frage jetzt nicht beantworten. Wir werden gemeinsam darüber zu sprechen haben. Ich möchte mich in diesen Diskussionsprozess gern einbringen. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1087 (Gemeindegebiets- reform), gestellt von der Abgeordneten Frau Dr. Enkelmann. Bitte sehr.
Am Ende der so genannten Freiwilligkeitsphase der Gemeindegebietsreform soll gemäß den Leitlinien der Landesregierung das Ministerium des Innern die Ergebnisse bewerten und der Landesregierung Vorschläge für das weitere Verfahren unterbreiten. Auch der Landtag soll sich mit möglichen Konsequenzen beschäftigen.
Zudem ist in einem etwaigen Gesetzgebungsverfahren zwingend die Anhörung der betroffenen Gemeinden, also ein umfangreiches Prüfungsverfahren, vorgesehen, dessen Ausgang nicht vorhersehbar ist.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie bewertet sie vor diesem Hintergrund mündliche und schriftliche Äußerungen von Vertretern der Landesregierung und von Landtagsabgeordneten, mit denen widerständischen Gemeinden ein gesetzlich vorgeschriebener Zusammenschluss angedroht wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dr. Enkelmann, zunächst einmal möchte ich Sie auffordern, sich den Text genau durchzulesen. Dort ist nicht von einer „so genannten Freiwilligkeitsphase”, sondern von einer „Freiwillig
Von daher ist mit der Freiwilligkeitsphase ein verfassungsrechtlich erforderlicher Zeitraum der freiwilligen Neustrukturierung von Gemeinden auf der Grundlage der von der Landesregierung erlassenen Leitlinien vorgesehen. Diese Leitlinien sind durch zwei vom Landtag verabschiedete Entschließungen unterstützt worden, zum einen am 20. September 2000 und zum anderen am 24. Oktober 2001. Auf dieser Basis wollen wir die Gemeindestruktur im Land Brandenburg entwickeln.
Frau Dr. Enkelmann, mit der Formulierung Ihrer Frage konstruieren Sie einen Widerspruch, der nicht vorhanden ist. Bereits in den Leitlinien zur Entwicklung der Gemeindestruktur wird die Aussage getroffen, dass die Gemeindestrukturreform möglichst durch freiwillige Zusammenschlüsse erfolgen soll. Weiterhin heißt es dort, dass das Ministerium des Innern am Ende der Freiwilligkeitsphase die bis dahin erzielten Ergebnisse bewerten und der Landesregierung Vorschläge für das weitere Verfahren unterbreiten wird.
„Die Landesregierung wird sodann die zum Abschluss der Reform notwendigen Gesetzentwürfe dem Landtag zuleiten.”
Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, die Umsetzung der Gemeindestrukturreform auch weiterhin mit hoher Priorität zu verfolgen und - ich zitiere - „zügig nach Abschluss der Freiwilligkeitsphase Vorschläge und, falls notwendig, Gesetzentwürfe vorzulegen für die Regelung in denjenigen Regionen, für die keine leitbildgerechte Lösung gefunden werden konnte”.
Damit wird die Landesregierung ausdrücklich aufgefordert, in Umsetzung der Grundorientierung der Leitlinien sowie auf der Grundlage einer umfassenden Sachverhaltsermittlung gesetzliche Regelungsvorschläge zu erarbeiten. Eine solche Vorgehensweise der Kontinuität von der Freiwilligkeitsphase zur gesetzlichen Neugliederung gebieten schon das Willkürverbot und der Gleichbehandlungsgrundsatz, um die Reform nach einheitlichen Kriterien landesweit zu Ende zu führen. Darüber haben wir im Innenausschuss verschiedentlich gesprochen.
Die Erarbeitung von Vorschlägen zur gesetzlichen Neugliederung dort, wo leitliniengerechte Strukturen in der Freiwilligkeitsphase nicht erreicht worden sind, ist keine Androhung gesetzlich vorgeschriebener Zusammenschlüsse, sondern ein aus der Gesamtverantwortung für die Entwicklung der Gemeinden notwendiger, verfassungsrechtlich vielfach bestätigter Teil der Gemeindestrukturreform in ihrer Gesamtheit.
Eines möchte ich klar zum Ausdruck bringen: Ich bedanke mich bei all den Kolleginnen und Kollegen im Landtag, die unter schwierigen Verhältnissen vor Ort gewesen sind und sich für die Leitlinien eingesetzt haben. Diese Kolleginnen und Kollegen
haben auch unbequeme Regelungen vertreten und den Bürgern erläutert, warum sich etwas ändern muss. Ich weiß, dass Sie von der PDS das nicht so gern machen, aber das gehört dazu. Teil des politischen Handelns ist es, Menschen und Mandatsträger zu überzeugen, dass diese Regelungen in unser aller Interesse liegen. Das Landesinteresse ist mehr als die Summe aller Egoismen. Das müssen Sie endlich begreifen!
Wenn es um die Antwort auf unbequeme Fragen ging, waren Sie immer weg. Dafür kann ich Ihnen im Innenausschuss gern Beispiele nennen.
Ich komme noch zu einem anderen Punkt. Die Anhörung der Gemeinden und der Bürger ist ein in der Landesverfassung normierter Verfahrensschritt, den wir strikt umsetzen werden. Darauf können Sie sich verlassen. Das können Sie dann nachprüfen.
Die Anhörung erfolgt zu konkreten Neugliederungsvorschlägen, die vom Innenministerium für jeden einzelnen Fall einer vorgesehenen Neugliederung zu erarbeiten sind.
Die Ergebnisse der Anhörung sind abzuwägen und fließen in den von der Landesregierung zu beschließenden und dem Landtag zuzuleitenden Gesetzentwurf ein.
Es wird in begrenztem Umfang Ermessensentscheidungen geben können, abhängig von den Ergebnissen der Anhörung. In einigen Fällen ist die Lage eindeutig, zum Beispiel wenn sich Gemeinden dagegen wehren, zu leitliniengerechten Zusammenschlüssen zu kommen. Wenn Mitglieder des Landtages oder der Landesregierung auf die möglichen Konsequenzen hinweisen, so ist das in Ordnung. In dem von Ihnen unterstellten Sinn gibt es keine Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierung. Herzlichen Dank.
Herr Minister, es gibt noch Klärungsbedarf. Wir beginnen mit der Fragestellerin. Frau Dr. Enkelmann, bitte sehr.
Herr Minister, die Geschäftsordnung des Landtages lässt es nicht zu, Sie erst anzuhören und dann die Fragen zu stellen.
Erstens: Auf der Grundlage welcher Entscheidung des Landtages als Gesetzgeber basieren die Äußerungen des ehemaligen innenpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, die ich zitieren möchte:
„Fahrland wird komplett nach Potsdam kommen und das Amt Michendorf vom Gesetzgeber in eine amtsfreie Gemeinde verwandelt.”
„Was ist das für eine Reform, wenn alternativlos und starr sowie dogmatisch und undemokratisch Fusionen aufdiktiert und per Gesetz durchgesetzt werden sollen?”
Frau Dr. Enkelmann, ich hätte es begrüßt, wenn Sie dieses Beispiel in Ihrer ursprünglichen Frage angeführt hätten. Dann hätte ich zu den Fragen von Dogmatismus und Strenge eine längere Vorlesung halten können; denn Sie kennen sich damit offensichtlich aus.
Das Amt Michendorf befindet sich in meinem Wahlkreis. Deshalb kenne ich die dortige Situation genau. Auch Ihnen sind sowohl die Leitlinien als auch die Landkarte bekannt, auch wenn es sich nicht um Ihren Wahlkreis handelt. Sie wissen, dass es nach den Leitlinien für das Amt Michendorf eine Ausnahme weder geben wird noch geben kann. Eine Abweichung wäre nur möglich, wenn wir im Rahmen der Leitlinien Ausnahmen zulassen würden. Damit würden jedoch die Leitlinien ihre rechtliche Verbindlichkeit verlieren. Wir hätten keinen Begründungszusammenhang mehr für die Neugliederung des Landes. Dieser Zusammenhang ist Ihnen bekannt. Wir haben ihn mehrfach im Innenausschuss erörtert.
90 % aller Gemeindezusammenschlüsse im Land erfolgten entsprechend den Leitlinien. In 10 % der Fälle gab es andere Entscheidungen, die nicht leitliniengerecht sind. Um diese Fälle geht es.
Die Äußerungen von Herrn Petke zu Fahrland hängen mit der Diskussion über die Gemeinden Golm und Teupitz bzw. mit der Neugliederung der Stadt Potsdam zusammen. Dazu gibt es aber noch keine Entscheidung; sie wird zu einem anderen Zeitpunkt gefällt werden. Es ist auch ein Ermessensspielraum vorhanden. Jede Entscheidung, die dem Votum eines Bürgerentscheides nicht folgt und eine gesetzliche Neugliederung erforderlich macht, muss hier erörtert werden. Im Innenausschuss werden wir die von Ihnen angesprochenen Fragen und die Ergebnisse der Anhörung bewerten können. Die Frage, wo die Kinder zur Schule gehen und wo die nächste Möglichkeit der ärztlichen Versorgung besteht, spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie können dann entscheiden, ob Sie konstruktiv an der Neugliederung teilnehmen oder ob Sie weiter bei Ihrem Kurs der vollständigen Ablehnung bleiben wollen. Über diese Entscheidungen müssen wir dann auch öffentlich kommunizieren.
Herr Minister, wo sehen Sie noch Möglichkeiten für die inhaltliche Gestaltung, insbesondere im berlinnahen Raum, um einen gesetzlichen Zusammenschluss gegen den artikulierten Willen der Kommunen, Ämter und Kreistage - wie im Fall von Michendorf - zu verhindern?
Frau Kaiser-Nicht, ich bin überrascht, dass Sie erneut diese Frage stellen, denn die Antwort haben wir schon mehrfach gegeben. Im Innenausschuss sind Sie sehr kenntnisreich aufgetreten. Sie haben sich mit den gesetzlichen Grundlagen beschäftigt.
Ich habe bereits in einem anderen Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Bürgerentscheid eine wichtige, aber nicht die entscheidende Grundlage bildet. Wenn eine vom Bürgerentscheid abweichende Regelung getroffen wird, dann muss man das sachlich begründen können. Sie wissen doch selbst, dass das in dem vom Landtag verabschiedeten Gesetz so festgelegt ist. Ich bin dafür, dass die Bürger gehört werden und dass mit ihnen diskutiert wird. Wenn man zu einer anderen Lösung kommt, dann muss man dies rational und nachvollziehbar erklären. Dafür brauchen wir die von mir vorhin erläuterte Bestandsaufnahme.
Herr Minister, da zur Politik gehört, auch andere Meinungen haben zu können, stelle ich Ihnen zwei Fragen.
Erstens: Teilen Sie die Auffassung, dass die Leitlinien keine Bindungswirkung für den Landtag in seiner Gesamtheit entfalten, sondern sich allenfalls die Koalitionsfraktionen politisch verpflichtet fühlen könnten, künftig Gesetze zu verabschieden?
Zweitens: Können Sie mir als Unterzeichner des „Endspurtaufrufs in der Freiwilligkeitsphase” bitte erläutern, weshalb laut Aufruf die Erarbeitung und Vereinbarung der Gemeindeneugliederungsverträge nur noch in der Freiwilligkeitsphase möglich sein soll, während Sie doch in Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 3/3898 ausgeführt haben...
- Die Uhrzeit steht leider nicht darauf.... dass auch noch nach dem Monat März 2002 Neugliederungen durch Vertrag gesetzlich zulässig seien?
Zunächst einmal, Herr Abgeordneter Sarrach, bin ich sehr froh, dass Sie auf Meinungsvielfalt hinweisen, habe aber bei Ihren Argumenten während des dritten Beitrages „Meinungseinfalt” festgestellt. Ich bin auch für Meinungsvielfalt.