Protocol of the Session on March 7, 2002

Mit der fortschreitenden Bildung ist es auch notwendig, größere Menschengruppen zu binden. Was in der Tagespflege mit einem oder zwei Kindern im Bereich der Elementarbildung möglich ist, das ist schon nicht mehr im Bereich der Primarbildung in der Grundschule möglich. Dort gilt es, mit jahrgangsübergreifenden Klassen teilweise kleinere Grundschulen im ländlichen Raum mit 50, 60 Schülern zu erhalten. Stellen Sie sich vor, dass Sie für die Sekundarbildung eine Schule mit zum Beispiel viermal 15 Schülern in vier Jahrgangsstufen von Klasse 7 bis 10 bilden würden, also mit 60 Schülern. Sie könnten auf keinen Fall die für die Ausbildung dieser Schülerinnen und Schüler notwendige Qualität sichern. Bezüglich der tertiären Bildung wissen Sie - jeder, der eine Hochschule von innen gesehen hat, weiß das -, dass dafür mindestens 1 000 Studentinnen und Studenten notwendig sind.

Mit dem Fortschreiten von Bildung braucht man auch größere Gruppen von Menschen, die diese Bildung an einem Ort nachfragen. Deshalb wird es leider nicht möglich sein, das Modell „Kleine Grundschule” auf den Bereich der Sekundarbildung auszudehnen.

Danke sehr. - Wir kommen zur Frage 1089 (Sicherheitsleistun- gen für Recyclingunternehmen), gestellt vom Abgeordneten Dellmann. Bitte sehr.

Mit der vor einigen Monaten in Kraft getretenen Bundesregelung zur Erbringung von Sicherheitsleistungen für Betreiber von Deponien, Recyclinganlagen etc. wird das Ziel verfolgt, im Falle des Konkurses dieser Firmen für die Entsorgung des verbliebenen Mülls bzw. der Ablagerungen finanzielle Mittel zur

Verfügung zu haben. Dies ist zweifelsohne ein wirksames Instrumentarium, um so genannten schwarzen Schafen in der Abfallwirtschaft das Handwerk zu legen.

In Brandenburg werden diese Regelungen durch die Landesämter für Immissionsschutz umgesetzt. Seit einigen Wochen gibt es Klagen von Firmen, auch artikuliert über die Industrieund Handelskammern, dass aus ihrer Sicht das Verfahren zu starr und unflexibel angewandt würde. Zu beachten ist, dass Sicherheitsleistungen zu erbringen sind, welche auch für seriös arbeitende Firmen eine nicht unerhebliche Belastung darstellen.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die Wirksamkeit der Regelung zur Erbringung der Sicherstellung von Nachsorgepflichten bei Abfalllagern im Land Brandenburg?

Herr Minister Birthler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der neuen Regelung im Bundesimmissionsschutzgesetz kann die Behörde von Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen für den Fall der Stilllegung der Anlage eine finanzielle Sicherung über die Entsorgungskosten verlangen. Von dieser Regelung erwarte ich eine hohe Wirksamkeit, zumal diese Gesetzesinitiative von Brandenburg ausging.

Zur Begründung gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick auf das Jahr 1999. Damals lagerten große Mengen von Abfällen, überwiegend gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Altholz und Bauschutt, in einer Vielzahl von Abfalllagern. Es handelte sich um 730 000 m3 sowie um weitere 430 000 t Abfälle und 660 000 Altreifen. Die Lagerbetreiber waren zur Entsorgung häufig wirtschaftlich nicht in der Lage. Damit drohten der öffentlichen Hand Entsorgungskosten in Höhe von 75 Millionen DM. Diese Situation war vor allen Dingen der damaligen Gesetzeslage geschuldet.

Häufig waren von den Anlagebetreibern zunächst durchaus seriöse Versuche gemacht worden, unternehmerisch auf dem Sektor der Entsorgungswirtschaft tätig zu sein. In den als gescheitert anzusehenden Fällen mit Hinterlassungen einer Erbschaft nicht entsorgter Abfälle haben sich die Wünsche und Pläne der Unternehmer aus den verschiedensten Gründen nicht erfüllt. Zu nennen wäre hier, dass der Markt eventuell falsch eingeschätzt wurde oder einfach die unternehmerischen Fähigkeiten unzulänglich waren.

Dazu muss man wissen: Das eigentliche Geschäft wird bereits mit der Annahme der Abfälle gemacht. Alle weiteren Maßnahmen der Aufbereitung und Verarbeitung verursachen zusätzliche Kosten, die dazu führen können, die Einnahmen zu reduzieren. Das führt dazu, dass nicht selten auf die Aufbereitung der angenommenen Abfälle verzichtet wird und Rückstellungen über Entsorgungskosten nicht vorgenommen werden.

Die Behörden waren bisher auf ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Entsorgungsverantwortung beschränkt.

Dies ist ein äußerst zeitaufwendiges Verfahren, zumal wenn die Betroffenen gegen jede einzelne Maßnahme Rechtsbehelfe ausgeschöpft haben und Verwaltungsgerichte erst Jahre später entscheiden.

Aber, meine Damen und Herren, es kann ja nicht sein, dass gescheiterte Versuche einer Geschäftsführung hinsichtlich ihrer kostenintensiven Auswirkungen auf die öffentliche Hand, das heißt, auf den Steuerzahler, abgewälzt werden.

Zur Änderung dieser unbefriedigenden Ausgangssituation hat mein Haus über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative ergriffen. Diese Initiative hatte mit Unterstützung von 14 anderen Bundesländern Erfolg - ein Zeichen dafür, dass diese Situation nicht nur auf Brandenburg bezogen werden kann, sondern überall in der Bundesrepublik so existierte.

Was wurde erreicht? Nach dem Gesetz zur Sicherstellung der Nachsorgepflicht bei Abfalllagern, das am 14. Juli 2001 in Kraft getreten ist, besteht jetzt die Möglichkeit, von Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen eine finanzielle Sicherheit zu verlangen, um im Falle eines Konkurses die eventuell erforderliche Entsorgung der dort noch lagernden Abfallmengen zu finanzieren.

Zum Vollzug des Gesetzes wurde von meiner Fachabteilung ein Runderlass erarbeitet. Dieser wurde im Vorfeld im Rahmen der Umweltpartnerschaft mit den drei Industrie- und Handelskammern des Landes, dem Ministerium für Wirtschaft, der Berliner Senatsverwaltung und den betroffenen Unternehmen erörtert.

Dasselbe trifft auch auf einen Folgeerlass zu, in dem Festlegungen über die Bemessungsgrundlagen der Sicherheitsleistungen enthalten sind. Die hier vorgesehenen Entsorgungskosten basieren auf einer Marktanalyse des Landesumweltamtes und sind einzeln, Zahl für Zahl, mit den genannten Vertretern der Wirtschaft abgestimmt worden. Insofern verwundert mich doch die Kritik der Industrie- und Handelskammern zum jetzigen Zeitpunkt.

Der gesamte Prozess der Umsetzung des auf Initiative des Landes Brandenburg zustande gekommenen Gesetzes befindet sich zurzeit im Stadium der Anhörung. Die zuständigen Behörden, die Ämter für Immissionsschutz, haben die infrage kommenden Unternehmen angeschrieben und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die eine oder andere Formulierung in dem Anhörungsschreiben mag etwas bürokratisch ausgefallen sein. Es ist Sache des weiteren Verfahrens und der Gespräche mit den Unternehmen, eventuelle Missverständnisse auszuräumen.

Ein besonders positives Beispiel möchte ich zum Schluss noch hervorheben. Die in der Entsorgungsgemeinschaft Bau Berlin Brandenburg e. V. organisierten Entsorgungsfachbetriebe haben uns einen Vorschlag für eine Solidarlösung unterbreitet. Danach hätten die Mitgliedsunternehmen nur noch 20 % der Sicherheitsleistungen aufzubringen. Für das Restrisiko haftet die Entsorgergemeinschaft als Solidargemeinschaft. Die Gespräche hierzu sollten in den nächsten Tagen abgeschlossen werden.

Lassen Sie mich noch einmal hervorheben: Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch kein Bescheid ergangen und ich bin zuversichtlich, dass mit Einsicht und Praxisnähe das beabsichtigte Ziel

nicht aus den Augen verloren wird, letztlich eine jederzeit sichere Entsorgungswirtschaft zu stärken. - Vielen Dank.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Herr Bartsch, bitte.

Herr Minister, ich habe von einem mittelständischen Betrieb aus dem Barnim einen konkreten Bescheid vorliegen. Darin wird zitiert:

„Bis zum 29.03.2002 ist für Ihre im Betreff genannte Anlage eine Sicherheitsleistung...”

Herr Abgeordneter, stellen Sie bitte eine Frage!

„... in Höhe von 6,5 Millionen Euro zu erbringen.”

Es handelt sich um einen mittelständischen Betrieb mit 30 Mitarbeitern. Dieses Problem betrifft den größten Teil der Recyclingbetriebe, nämlich circa 100.

Herr Bartsch, bitte die Frage!

Können Sie sich vorstellen, dass dieser Betrieb, wenn er die Sicherheitsleistungen bis zum 29.03. erbringen muss, anschließend Konkurs anmelden muss?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, hierzu Lösungen zu finden. Erstens ist es kein Bescheid, sondern die Aufforderung zur Anhörung. Sie wissen aus der Wirtschaft, dass jeder Betrieb, der Material in Lagern hält, dieses vernünftig in seine Bilanz einbauen muss. Das ist etwas Neues für Entsorgungsunternehmen. Es gibt viele andere Möglichkeiten: selbstschuldnerische Bankbürgschaften, dingliche Sicherheiten, eine Grundschuld, Konzernbürgschaften und Ähnliches. Das wird in den Gesprächen mit den Immissionsschutzämtern besprochen.

Hinzu kommt, dass viele Entsorgungsbetriebe aus verschiedensten Gründen einfach Abfallmengen angegeben haben, die unrealistisch sind. In den meisten Betrieben entspricht die tatsächlich gelagerte Abfallmenge nur 10 % der angegebenen Menge. Auch das kann in den Gesprächen geklärt werden, sodass sich dann diese Summen deutlich reduzieren werden.

Danke sehr. - Die Frage 1090 (Winterschäden bei Straßen) wird vom Abgeordneten Schrey formuliert. Bitte sehr.

Hervorgerufen durch die Witterungsbedingungen in den letzten Monaten sind an den Straßen des Landes Brandenburg erhebliche Schäden festzustellen.

Ich frage die Landesregierung: Gibt es Erkenntnisse über die Höhe der Kosten zur Beseitigung dieser Schäden und sind dafür ausreichend Mittel im Haushalt eingestellt?

Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem hundertjährigen Kalender gibt es sieben Winter; wir haben erst sechs hinter uns. Wir haben in den vergangenen Jahren Informationen zu ähnlich gelagerten Fragen immer erst fünf Wochen später bekommen. Das heißt, die genaue Erfassung liegt noch nicht vor.

Sehr geehrter Herr Schrey, das Ist der Winterschäden liegt zurzeit bei Landesstraßen bei 4 835 000 Euro und bei Bundesstraßen bei 2 010 000 Euro. Es liegt, was die notwendigen Winterinstandsetzungen angeht, unter dem Vorjahr. Die Ursache ist einleuchtend: Wir hatten weniger Wechsel von Frost- und Tauwetterperioden. Diese wirken sich gerade bei nicht ordnungsgemäß instand gesetzten Straßen immer sehr negativ aus.

Da die Finanzministerin zuhört, muss ich den Satz einschieben, dass wir in diesem Jahr etwas weniger brauchen, aber in den beiden Vorjahren sehr deutlich über dem Durchschnitt lagen.

(Vietze [PDS]: Herr Meyer, der Winter ist noch nicht vorbei!)

- Das hatte ich gerade gesagt, Herr Vietze, aber Sie müssen ja nicht immer zuhören.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU - Zuruf des Abgeordneten Vietze [PDS])

Lassen Sie mich doch aussprechen und werten Sie dann!

Meine Herren, der Dialog geht vom Zeitvolumen der Fragestunde ab.

Sie wissen, Herr Präsident, dass das nicht begrenzt ist. Das haben mir Kollegen doch schon vorgemacht.

Da wir in den Vorjahren deutlich über den genannten Summen lagen, muss ich sagen, dass wir jetzt nicht etwa Geld gespart haben, sondern die Streugutvorräte werden gelagert und uns vielleicht im nächsten Jahr zugute kommen. Wenn Herr Vietze und der hundertjährige Kalender Recht haben, bekommen wir tatsächlich noch einen Wintereinbruch; das ist Anfang März

häufig so. Dann werden wir sehen, was wir dafür noch brauchen. Ich muss aber deutlich sagen, dass wir - das ist der Kern Ihrer Frage, Herr Schrey - gerade bei der Instandsetzung von Landesstraßen Nachholbedarf haben und dass die eingestellten Haushaltsmittel, in diesem Falle 9 Millionen Euro, wie in den Vorjahren nicht ausreichen, diesen Instandsetzungsstau abzubauen. - Schönen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke auch. - Wir kommen zur Frage 1091 (Mittelabfluss Landesjugendsplan), gestellt vom Abgeordneten Hammer.

Herr Präsident, ich habe Ihre Bitte noch im Ohr und fasse mich daher kurz.