Ich möchte dazu noch einige Ausführungen machen, dann komme ich zu den Punkten, die Sie angesprochen haben.
Der Einsatz der Polizei im August in Cottbus war erfolgreich. Alle von der Polizei veranlassten Maßnahmen haben dazu geführt, dass es nicht zu den vorher angekündigten so genannten
Chaostagen gekommen ist. Der Polizei in Cottbus lagen entsprechende Hinweise vor, dass zu der geplanten Veranstaltung die bundesweite Anreise von Störern erfolgt. Dies war im Internet und in anderen Aufrufen zu lesen. Hätten wir dem nicht Rechnung getragen und sie wären gekommen, hätten Sie gesagt: Warum gehen Sie so eindeutigen Hinweisen nicht nach? Diese Erkenntnisse ergaben sich auch durch überregionale Aufrufe des linksextremistischen Spektrums im Internet.
Von der Polizei wurden daher vor und während der Veranstaltungstage die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung getroffen. Die Erteilung von Aufenthaltsverboten an potenzielle Störer wurde insoweit im Zusammenhang mit der entsprechenden Gefahrenlage zutreffend als polizeiliche Maßnahme in Erwägung gezogen und im Einzelfall auch eingesetzt. Den von der Maßnahme Betroffenen wurden weder die ihnen zustehenden Rechtsmittel verweigert, noch wurden die erteilten Aufenthaltsverbote mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durchgesetzt. Die erteilten Aufenthaltsverbote enthielten die nach der Verwaltungsgerichtsordnung erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung. Der Widerspruch gegen die Maßnahme war möglich, entfaltete aber wegen der begründeten Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Dagegen haben wir Beschwerden gehabt.
„Eingriffsbefugnis und Aufenthaltsverbot waren im konkreten Fall zutreffende polizeiliche Maßnahmen und wurden im Einzelfall auch richtig eingesetzt.”
Im Rahmen der kontinuierlichen Berichterstattung wird Ihnen heute ein Brief zugehen, in dem Folgendes steht:
„Bis auf drei Fälle sind die Widersprüche, insgesamt 28, zurückzuweisen. Widerspruchsverfahren dürften in Kürze abgeschlossen sein. Die Prüfung der Beschwerden durch die Staatsanwaltschaft Cottbus dauert an.”
In der Zwischenzeit kann ich Ihnen Folgendes sagen: Alle 28 eingegangenen Widersprüche gegen ausgesprochene Aufenthaltsverbote sind zurückgewiesen worden. Eine entsprechende Bescheidung der Betroffenen erfolgte. Die Prüfung der von der Initiative „Cottbuser Eltern” erhobenen Vorwürfe gegen Polizeibeamte durch die Staatsanwaltschaft ist noch nicht abgeschlossen. Wir berichten erst, wenn diese Untersuchung abgeschlossen ist.
Durch den Schutzbereich Cottbus wurde der Erlass von zehn Bußgeldbescheiden gemäß § 113 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz wegen nicht eingehaltener erteilter Platzverweise bzw. missachteter Aufenthaltsverbote veranlasst und durch die zentrale Bußgeldstelle der Polizei vollzogen. Das Polizeipräsidium Cottbus stellte selbstständig fest, dass die erlassenen Bußgeldbescheide rechtswidrig sind, und wies die zentrale Bußgeldstelle an, diese von Amts wegen aufzuheben. Wir sind also selbst tätig geworden, weil wir festgestellt haben, dass eine fehlerhafte Entscheidung vorlag.
Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz anlässlich des Fußballspiels SV Babelsberg 03 gegen Hertha BSC am 25.08. in Bearbeitung. Auch zu diesem Verfahren können wir erst nach Abschluss berichten.
Ich sage Ihnen eines fest zu: Wenn etwas falsch gemacht wurde, dann wird das abgestellt. Aber was ich nicht zulassen kann, ist, dass Sie aus einer Vermutung heraus die Polizei allgemein in Misskredit bringen.
Herr Minister, ist sichergestellt, dass die Löschung der Daten aller vom Aufenthaltsverbot betroffenen Jugendlichen, die keine Straftaten begangen haben, erfolgt oder bereits erfolgt ist?
Sie wollen mich fragen, ob ich sicherstellen kann, dass die bestehenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Ich habe keinen Zweifel daran, dass das so ist.
Meine Nachfrage bezieht sich auf den Widerspruch zwischen der Erteilung der Aufenthaltsverbote und dem Text der Verwaltungsvorschrift. Bitte erläutern Sie das noch einmal! Das ist hier nicht deutlich herausgekommen.
Zweite Nachfrage: Wie bewertet die Landesregierung den Fakt, dass in dem Text der erteilten Aufenthaltsverbote eine Widerspruchsfrist von einem Monat vermerkt war, die eingelegten Widersprüche jedoch dann alle als unzulässig zurückgewiesen wurden, weil angeblich die Frist abgelaufen war, dass also völlig falsch informiert worden ist?
Drittens: Kamen Sie inzwischen nicht auch zu der Auffassung, dass im Zusammenhang mit den so genannten Chaostagen in Cottbus die Anordnung von 134 Platzverweisen für über zwei Tage insbesondere für Jugendliche, die nicht vorbestraft und noch keine 18 Jahre alt waren, auch bei vergleichbaren Lagen weder erforderlich noch verhältnismäßig war bzw. ist?
Ich nehme an, dass Sie das Problem im Innenausschuss intensiv erörtert haben. Dort war der Polizeipräsident, der diesen Einsatz verantwortet hat, anwesend. Ich schlage vor, dass der Vorsitzen
de des Innenausschusses dieses Thema noch einmal auf die Tagesordnung des Innenausschusses setzt. Dort können wir dann noch einmal darüber sprechen. Aber wenn Sie glauben, dass ich Ihnen jetzt im Detail Verwaltungsvorschriften im Rahmen einer allgemeinen Diskussion des Plenums erkläre, muss ich Ihnen ganz einfach sagen, dass ich dazu nicht in der Lage bin. Wir können dies gern im Innenausschuss darlegen. Nachdem das Thema bereits zweimal erörtert wurde, gibt es keine neuen Erkenntnisse, die über das hinausführen, was wir dem Innenausschuss bereits vorgetragen haben und was in dem Brief steht, den Staatssekretär Lancelle dem Vorsitzenden des Innenausschusses geschrieben hat.
Danke sehr. - Die abschließende Frage 948 (Entschädigung der Witwe des letzten Opfers des Sexualstraftäters Frank Schmökel) stellt Frau Birgit Fechner. Bitte.
Nach Pressemeldungen erhielt die Witwe des von dem Sexualstraftäter Frank Schmökel während seiner Flucht am 2. November des vergangenen Jahres erschlagenen Rentners noch immer keine Schadensersatzzahlung vom Land Brandenburg.
Meine Frage an die Landesregierung lautet: Ist die Landesregierung der Meinung, dass das Sozialministerium in der Verantwortung für die Entschädigung der Witwe steht, weil es die vorgesetzte Behörde der Neuruppiner Maßregelklinik ist, in der der Sexualstraftäter untergebracht war?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da hier nach den Verantwortlichkeiten als Voraussetzung für eine Entschädigung gefragt wird, muss ich sagen: Dies ist Gegenstand laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Deshalb muss eine Antwort unterbleiben. Die Landesregierung verfügt über keine anderen Erkenntnisse als die ermittelnde Staatsanwaltschaft. - Danke.
Herr Minister Ziel, ist es nicht sehr traurig und auch beschämend, dass nach über einem Jahr nach der Tat immer noch keine Entschädigungszahlung erfolgt ist? Es war auch der Presse zu entnehmen, dass man sich über die Höhe der Ausgleichszahlung streitet. Entspricht das der Tatsache?
Frau Abgeordnete, Sie haben präzise nach den Verantwortlichkeiten - wenn Sie in Ihre Frage schauen - als Voraussetzung für
Danke sehr. - Wir sind am Ende der Fragestunde. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1 und rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Herr Abgeordneter Dellmann, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Stadtumbau - eine neue Herausforderung für Brandenburg” wir brauchen in Brandenburg attraktive und funktionsfähige Städte, denn diese sind Voraussetzung für die Schaffung und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Sie sind aber gleichzeitig auch Voraussetzung dafür, dass sich unsere Bürger hier in Brandenburg zu Hause fühlen können, denn man ist dort zu Hause, wo man gern lebt bzw. wohnt.
Vor uns allen stand 1990 die Aufgabe, die Wohnverhältnisse anzupassen; denn wer erinnert sich nicht noch an die Situation, vor der die meisten Brandenburger Bürger standen: keine Zentralheizung, Wohnungen ohne Bad oder ähnliche Dinge. Auf diesem Gebiet ist Erhebliches geleistet worden.
Es ging aber auch darum, die Zeit nach 1990 zu nutzen, um den großen Nachholbedarf im Eigentumsbereich aufzuarbeiten. Wir stehen jetzt in einer neuen Phase. Wir stehen in der Phase des notwendigen Stadtumbaus. Wann, meine Damen und Herren, gab es das letzte Mal eine Anpassung von Städten aufgrund von Einwohnerrückgängen? Das gab es das letzte Mal im Mittelalter, zu Zeiten der Pest. Zu Zeiten der Pest war es das letzte Mal in Deutschland notwendig, von Stadtumbau und Stadtrückbau zu sprechen.
Wir haben es in Brandenburg mit einer erheblichen Dimension zu tun. Circa 150 000 Wohnungen stehen in Brandenburg leer das sind immerhin circa 12 % -, wobei wir natürlich signifikante Unterschiede haben. Im berlinnahen Raum sind es circa 7 %, aber in berlinfernen Regionen haben wir Leerstände von zum Teil über 20 %.
Ich möchte einige Beispiele nennen: Wittenberge - hier zeichnet sich das Problem sehr stark ab - hat 25 % Leerstand -, Lübbenau fast 16 %, Luckenwalde 25 % und Eberswalde 16 %.
Deutlicher wird es noch, wenn man sich die Einwohnerentwicklung anschaut. Hatte Wittenberge 1990 noch eine Einwohnerzahl von etwa 28 000 Einwohnern, so wird diese Stadt im Jahr 2015 nur circa 18 000 Einwohner in ihren Mauern beherbergen.
In Luckenwalde wird die Zahl der Einwohner von 26 000 auf circa 20 000 sinken. Meine Kreisstadt - Sie wissen, dass ich aus dem Barnim komme - wird statt 53 000 Einwohnern noch etwa 40 000 Einwohner haben.
Es ist aber nicht nur ein Problem für die Städte, sondern insbesondere auch ein Problem für viele Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften. Es ist somit nicht nur ein Thema für Stadtplaner und Wohnungswirtschaftler, sondern auch ein Problem für Arbeitsmarktpolitiker, für Innenpolitiker, aber auch für diejenigen, die mit Wirtschaft und Bildung zu tun haben.