Ich bin auch nicht der Auffassung, Frau Fechner, dass es sinnlos sei, 6 000 DM pro Platz zusätzlich in den Landeshaushalt ein
zustellen. Das ist nicht der Fall. Es geht darum, externe Begutachtung und Qualifizierung des Personals bezahlen zu können.
Da meine Redezeit zu Ende ist - Herr Präsident, ich sehe das rote Licht blinken -, komme ich zu einem Fazit: Nicht die Höhe der Mauer einer Maßregelvollzugsanstalt - in Brandenburg an der Havel steht ja eine wirklich sehenswerte Einrichtung dieser Art - ist entscheidend, sondern es ist die Frage, zu welcher Zeit das Tor für einen dort Einsitzenden geöffnet werden kann. Nach meiner Auffassung ist in dieser Frage in Brandenburg ein Stückchen Vorarbeit geleistet worden; da sollten wir unser Licht nicht unter den Scheffel stellen. Die restliche Arbeit werden wir dann im Ausschuss erledigen und ich hoffe, dass der Zeitplan, den mein Kollege Kallenbach hier vorgegeben hat, eingehalten werden kann.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit und sage Ihnen, dass die CDU-Fraktion der Ausschussüberweisung natürlich uneingeschränkt zustimmen wird.
Wir kommen zur Abstimmung. Die SPD-Fraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und an den Rechtsausschuss. Wer diesem Überweisungsantrag folgen will, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist es einstimmig so beschlossen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 6.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Birthler, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! BSE und Maul- und Klauenseuche haben gezeigt, dass die Bevölkerung von der Politik zu Recht einen wirksamen Schutz gegen gesundheitliche Gefährdungen und Risiken erwartet. Für mich ist vorbeugender Verbraucherschutz ein wesentlicher Bestandteil nachhaltiger Politik, die mehr sein muss als das Reagieren auf Lebensmittelskandale oder Absatzkrisen.
Mit dem Ziel, möglichst viele Zuständigkeiten des Bereiches zu bündeln und unnötige Schnittstellen zu beseitigen, wurde im
März dieses Jahres in meinem Haus die Abteilung Verbraucherschutz gegründet; die Abteilungen Landwirtschaft und Ländlicher Raum wurden zusammengelegt. Nach mehr als einem halben Jahr komme ich zu der Einschätzung, dass sich diese neue Struktur bewährt hat.
Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf soll der begonnene Prozess im nachgeordneten Bereich mit der Bündelung und Optimierung von Aufgaben fortgesetzt werden. Danach ist beabsichtigt, zum 1. Januar 2002 ein Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft zu errichten, ohne allerdings die Zahl der Behörden und Einrichtungen in meinem Ressort zu erhöhen. Aus diesem Grund werden diesem Amt in einem ersten Schritt die Aufgaben und Zuständigkeiten sowie das Personal der Behörden, die zum selben Zeitpunkt aufgelöst werden, übertragen. Es sind dies das Landesamt für Ernährung und Landwirtschaft, die Landesanstalt für Landwirtschaft, die Landesanstalt für Gartenbau sowie beide staatliche Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämter.
Es soll aber nicht nur irgendein neuer Behördenapparat installiert werden. Ich möchte vielmehr eine moderne Behörde schaffen, die zum Schutz der Verbraucher ein breites Aufgabenspektrum abdecken kann, für die Übernahme weiterer Aufgaben offen ist und trotzdem einen Beitrag für die notwendige Verschlankung der Landesverwaltung leisten kann. In einem zweiten Schritt ist die Einrichtung der Organisationsstruktur des Landesamtes vorgesehen. Bei der kritischen Überprüfung dieses neuen Landesamtes sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Personalvertretungen einzubeziehen.
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft wird auch Elemente des neuen Steuerungsmodells einsetzen, beispielsweise die Kosten- und Leistungsrechnung, stärkere dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung, Controlling und ein zentrales Labormanagement für die zusammengefassten Untersuchungsaufgaben.
Insgesamt wird mit dem neuen Amt aus meiner Sicht ein wesentlicher Schritt für den Verbraucherschutz und für die Landwirtschaft, aber auch in Richtung Verwaltungsmodernisierung getan. Beides sind besondere Herausforderungen für die Landespolitik, die hier in effektiver Weise sinnvoll verknüpft werden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit den Neuregelungen der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz im Land Brandenburg wird ein Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft errichtet und die Auflösung des Landesamtes für Ernährung und Landwirtschaft verfügt. Durch Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung werden in diesem Zusammenhang nach § 12 Landesorganisationsgesetz vier Einrichtungen aufgelöst; Herr Birthler hat diese Einrichtungen genannt.
Die Errichtung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft in inhaltlicher, organisatorischer und sachlich-personeller Hinsicht, also die eigentlich spannenden Fragen für die Neuregelung des Verbraucherschutzes in Brandenburg, wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Wir sind uns aber sicherlich darin einig, dass mit der Strukturreform, die zur Errichtung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft führt, schon die Weichen für eine inhaltliche und konzeptionelle Neuausrichtung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Tierseuchenbekämpfung gestellt werden, zumal der uns in diesem Zusammenhang offerierte Anspruch „Zusätzliche Kosten entstehen nicht; durch die Verschlankung der Behördenstruktur und die Modernisierung der Aufbau- und Ablauforganisation sind künftig jedoch geringere Kosten zu erwarten.” schon hellhörig macht.
Hinzu kommt die Tatsache, dass weitere dezentrale Strukturformen für den Verbraucherschutz auch zukünftig Bestand haben werden. So unterliegen der technische Verbraucherschutz und der Vollzug der Trinkwasserverordnung weiterhin der Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Im Rahmen der institutionellen Förderung findet auch weiterhin die Verbraucherzentrale Brandenburg Anbindung an das Ministerium für Wirtschaft. Hinzu kommen zusätzliche Förderungen aus dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr und inhaltliche Anknüpfungspunkte an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Mithilfe des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung unterhält die Verbraucherzentrale Brandenburg eine mobile Ernährungsberatung, die insbesondere für den Einsatz im ländlichen Raum gedacht ist. Ich frage mich schon, ob diese dezentrale Anbindung des Verbraucherschutzes in Brandenburg an die einzelnen Fachpolitiken und mit der Landesanstalt insbesondere an die Landwirtschaft die richtige Antwort ist, um Vertrauen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zurückzugewinnen.
Damit Sie mich nicht falsch verstehen, mein Anliegen ist es nicht, den bürokratischen Überbau noch weiter aufzublähen. Mir geht es um eine Standpunktbildung zu der Frage der Trennung von Fachpolitik und Verbraucherschutz. Wie soll denn eine Behörde, die die Interessen der gesamten Bandbreite der Agrarwirtschaft und Ernährungsindustrie vertritt, gleichzeitig den Schutz des Verbrauchers im Auge haben? Oftmals liegen die Interessen mehr als konträr auseinander. Hier unterstütze ich Ihre Auffassung, Herr Birthler, von vorbeugendem Verbraucherschutz und nachhaltiger Politik und ich denke, wir werden in der weiteren Diskussion im Ausschuss erfahren, warum eine eigenständige Behörde für Verbraucherschutz mit Kontrollfunktion und Weisungsrecht nicht eine bessere Lösung wäre.
Allein ein Beispiel aus der Lebensmittelverarbeitung und den Kennzeichnungsvorschriften zeigt, dass ein Verbraucher eher verwirrt als aufgeklärt wird: Produkte mit Inhaltsstoffen wie Weizenmehl, Zucker, Pflanzenfett, modifizierte Maisstärke, Invertierzuckersirup, Malzextrakt, Salz, Backtriebmittel, Ammoniumhydrogencarbonat, Natriumhydrogencarbonat, Diphosphornatriumsäure, Sojalecithinemulgat, Säuremittel E 330, Emulgator E 322, Aromastoffe und Magermilchpulver werden als ganz normale Kekse verkauft.
Wenn der Verbraucher das Recht auf freie Auswahl wahrnehmen will, muss er zukünftig also alle Angaben auf der Verpackung aufmerksam lesen, den Preis, das Gewicht, das Verpackungsdatum, das Verfallsdatum, das Herkunftszertifikat, ja sogar den Rückverfolgbarkeitsnachweis. Wenn man bei jedem Produkt, das man kauft, eine solche Leseorgie veranstalten muss, dann dauert es vermutlich länger, die Kekse auszuwählen, als sie selbst zu backen. - Guten Appetit!
Danke für die guten Wünsche. - Das Wort geht an den Abgeordneten Dellmann. Er spricht für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Gruß geht von dieser Stelle aus zunächst einmal an den Kollegen Gemmel, den ein akuter Notfall zum Zahnarzt getrieben hat. Sonst hätte er gern zu diesem Thema zu Ihnen gesprochen. Dafür bitte ich um Ihre Nachsicht; das ist aber kein Verbraucherschutz.
Die Bündelung von Kompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes, die uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, ist grundsätzlich zu begrüßen. Mit der Errichtung eines Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft erfolgen ein deutliches Signal und eine wichtige politische Schwerpunktsetzung der Koalition. Dies muss dann aber auch durch die tägliche Arbeit umgesetzt und verdeutlicht werden.
Im Zusammenhang mit der BSE-Krise und der Maul- und Klauenseuche, die uns im Frühjahr in Atem gehalten haben, wurde deutlich, wie wichtig effektive Strukturen insbesondere beim vorsorgenden, vorbeugenden Verbraucherschutz sind. Die Bündelung von Kompetenzen ist eine gute Gelegenheit, die Verwaltungsoptimierung voranzubringen, um Mittel und Kapazitäten für die wichtigen Aufgaben frei zu bekommen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zielt genau in diese Richtung und könnte somit Modellcharakter haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Verbraucherschutz gehört neben dem vorsorgenden Verbraucherschutz aber auch die Beratung. Ich möchte an dieser Stelle meiner Zufriedenheit darüber Ausdruck verleihen, dass mit dem aktuellen Haushalt des Landes die Unterstützung der Verbraucherzentrale auf dem Niveau der Vorjahre gesichert werden konnte; denn es sind große Anstrengungen erforderlich, um auch zukünftig ein flächendeckendes Beratungsnetz zu erhalten. Ich verspreche mir hier auch sehr viel von der Zusammenarbeit mit dem neuen Landesamt.
Ich möchte aber auch auf einen kritischen Punkt eingehen, bei dem ein Zusammenhang mit der Neuprofilierung besteht. Dabei geht es um die Frage, wie wir die Aufgaben, die Zuständigkeiten bei den Laborkapazitäten zukünftig gestalten. Wie Sie wissen, hat der Ausschuss für Verwaltungsoptimierung das MLUR beauftragt, bis März nächsten Jahres eine Konzeption
dafür zu erarbeiten, wie - nicht: ob - die Laborkapazitäten von verschiedenen Ressorts der Landesregierung bis zum Jahre 2004 zusammengeführt werden können. Wenn ich die Diskussion richtig verstanden habe, dann soll daraus am Ende ein Landesbetrieb entstehen. Das heißt, es ist die Idee im Raum, sämtliche Laborkapazitäten nicht nur des MLUR, sondern auch anderer Ministerien oder zumindest einen Großteil davon zusammenzuführen.
Die jetzt vorgeschlagene Zusammenfassung der veterinärmedizinischen und lebensmitteltechnischen Labore soll - das ist richtig und unstreitig - Modellcharakter haben. Aber man sollte überlegen, ob man diesen Weg wirklich in allen Bereichen geht. Ich möchte an dieser Stelle auf den Arsenskandal von Wittenberge zu sprechen kommen. Obwohl hier unabhängige private Prüflabore untersucht haben, konnte der Skandal weder verhindert noch aufgedeckt werden.
Wenn es um die Einhaltung umweltrelevanter Standards geht, dann gibt es aus meiner Sicht überhaupt keine Alternative zu einer staatlichen Kontrolle. Wir werden zu überlegen haben, ob nicht auch diese Aufgaben, das heißt sämtliche umweltrelevanten Aufgaben im Laborbereich, beim Landesumweltamt gut aufgehoben sind. Bei jeder Strukturreform müssen wir nämlich überlegen, ob wir sie um ihrer selbst willen oder um der effektiveren Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung willen durchführen mit dem Ziel, Kapazitäten einzusparen bzw. für andere Aufgaben frei zu bekommen. Das werden wir als Parlamentarier sicherlich sehr genau begleiten.
Die Neustrukturierung des Verbraucherschutzes sollte nicht auf die Lebensmittelsicherheit und den gesundheitlichen Verbraucherschutz beschränkt werden. Es geht um mehr. Es geht nämlich auch um den technischen Verbraucherschutz bis hin zur Finanzberatung und zur staatlichen Produktkontrolle.
Ich wünsche uns eine intensive und spannende Diskussion zu dem Gesetzentwurf - auch zu den Randbereichen, Herr Birthler - in den Ausschüssen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Dezentralisierung statt Zentralisierung - dieser Grundsatz leitet die DVU-Fraktion, wenn es um Fragen der Verwaltungsreform im Lande Brandenburg geht. Was Sie, Herr Minister Birthler, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung versuchen, ist aber genau das Gegenteil.
Sie begründen die Notwendigkeit der Schaffung einer Landesoberbehörde mit der Bezeichnung „Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft” damit, dass die gegenwärtige Verwaltungsstruktur innerhalb Ihres Ressorts den Aufgaben und den politischen Schwerpunkten angepasst eine schlanke und zukunftsfähige Organisation entwickelt und gleichzeitig die Einsparziele der Landesregierung bis zum Jahre 2005 sicher
gestellt werden müssten. Dazu wollen Sie ab 1. Januar 2002 die bisherige Landesoberbehörde für Ernährung und Landwirtschaft sowie die Landesämter für Landwirtschaft und Gartenbau und die staatlichen Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämter Potsdam und Frankfurt (Oder) zu einer neuen Superlandesoberbehörde zusammenlegen.
Sie versprechen sich davon Kosteneinsparungen, obwohl Sie doch genau wissen müssten, dass Sie sowohl das Personal der aufgelösten Behörden als auch einen Großteil von deren Fixkosten in die neue Landesoberbehörde werden übernehmen müssen. Bereits in den 50er Jahren rechnete der damalige berühmte britische Verwaltungswissenschaftler Parkinson vor, dass die Gesamtkosten einer Behörde umso progressiver steigen, je größer die Behörde wird, dass aber eine Kostendegression, wie Sie sie erhoffen - das prophezeie ich Ihnen als Vertreter der DVU-Fraktion -, nicht stattfindet.
Wie Sie bereits richtigerweise bemerkt haben, ist eine Qualifizierung eventuell zu erwarten, sind Einsparungen zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht möglich. Wenn wir uns das Kapitel 10 101 im Einzelplan 10 des Haushaltsplanentwurfs 2002/2003 anschauen, dann stellen wir fest, dass Sie von Gesamtausgaben des neuen Landesamtes - im Einzelplan wird von einem „Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Gartenbau” gesprochen, aber ich gehe davon aus, dass es sich um die zur Diskussion stehende Landesbehörde handelt - in Höhe von 37,3 Millionen Euro ausgehen, wobei aber bei der Zentralisierung der Behörde eine Steigerung auf 42,4 Millionen Euro im Jahr 2002 erwartet wird. Das heißt, die dezentrale Struktur, bestehend aus einem Landesamt für Ernährung und Landwirtschaft, Landesanstalten für Landwirtschaft und für Gartenbau sowie den staatlichen Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämtern, verursacht nach der Veranschlagung Kosten, welche um 10 Millionen Euro niedriger sind als die Kosten der von Ihnen vorgeschlagenen zentralisierten Struktur im Rahmen des neuen Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft.
Erklären Sie uns, Herr Minister Birthler, diesen Widerspruch doch einmal! Was wird im Übrigen, Herr Minister, nach Schaffung des neuen Landesamtes aus der erst im März 2001 geschaffenen Abteilung III Ihres Ministeriums, welche für den Verbraucherschutz zuständig ist? Diese Abteilung bündelt im Ministerium bekanntlich alle verbraucherschutzrelevanten Aufgaben wie Verbraucherberatung und -information, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, stoff-, produkt- und wirkungsbezogenen Umwelt- und Verbraucherschutz, Gentechnik sowie kerntechnische Genehmigung und radiologische Umweltüberwachung. Darüber hinaus arbeitet diese Abteilung eng mit der Verbraucherzentrale Brandenburg zusammen. Nach Schaffung der neuen Landesoberbehörde hätten wir somit zwei Institutionen, welche sich auf höchster Ebene mit Verbraucherschutz befassen, nämlich die neue Landesoberbehörde sowie die Abteilung III des Ministeriums. Oder soll diese etwa wieder aufgelöst werden, Herr Minister?
Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, Ihr hier und heute vorgelegter Gesetzentwurf wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Einer Ausschussüberweisung stimmen wir natürlich zu, um dies im Landwirtschaftsausschuss noch weiter beraten zu können. - Danke schön.