Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, Ihr hier und heute vorgelegter Gesetzentwurf wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Einer Ausschussüberweisung stimmen wir natürlich zu, um dies im Landwirtschaftsausschuss noch weiter beraten zu können. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland hatte und hat einen nicht nur im Rahmen der Europäischen Union sehr hohen Standard der Lebensmittelkontrolle und des Verbraucherschutzes. Mit der BSE-Krise im zurückliegenden Jahr sind alle, vor allem die Politik, noch einmal aufgefordert worden, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Ausbreitung dieser Krankheit, über die wir nach wie vor sehr wenig wissen, zu verhindern. Ich nenne es bewusst nicht Seuche; denn zur Seuche wurde diese Krankheit erst durch die Chaosdiskussion in der Öffentlichkeit und in den Medien gemacht. Diese wiederum ist aber die Basis für die Einbringung dieses Gesetzentwurfes zur Umstrukturierung und Neuregelung von Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz in Brandenburg.
Daraus ergibt sich die Frage: Welche Erwartungen verbinden Verbraucher - und das sind wir letztendlich alle - sowie Produzenten gleichermaßen mit einem solchen Gesetzentwurf? Für mich sind das im Einzelnen erstens eine größere Sicherheit für die Verbraucher, um damit wieder größeres Vertrauen im Allgemeinen und vor allem für Brandenburger Produkte zu erlangen, zweitens eine Minimierung des Verwaltungsaufwands, drittens durch Bündelung der Behörden und Dienststellen eine Reduzierung des Personalaufwands, ganz besonders aber viertens die Möglichkeit konkreteren, problemorientierteren und schnelleren Handelns.
Was wir nicht wollen, ist, dass eine neue Spielwiese für die Verwaltungsebene geschaffen wird. Es darf auch nicht dazu führen, dass staatliche Institutionen in einen kaum nachvollziehbaren Aktionismus verfallen, der nur durch den Versuch zu erklären ist, der Öffentlichkeit zu zeigen, dass etwas und möglichst viel in der Sache unternommen wird.
Wie ist diesen Erwartungen nun entsprochen worden? Der Titel zu diesem Gesetzentwurf verspricht mehr, als er hält. Verbraucherschutz umfasst mehr als nur die Kontrolle des Lebensmittelbereiches, aber nur dieser ist im vorliegenden Entwurf erfasst. Hier bleiben wichtige Fragen offen, z. B.: Welche Regelungen sind vorgesehen, um die noch im Wirtschaftsministerium und im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen angesiedelten Bereiche des Verbraucherschutzes zusammenzuführen? Welche Lösungen werden hier diskutiert und angestrebt? Warum sind diese Bereiche nicht gleich mit erfasst worden?
Bei der beabsichtigten Zusammenführung der nachgeordneten Einrichtungen des MLUR ist es ausweislich des Haushalts so, dass alle vorhandenen Planstellen der genannten Bereiche addiert werden sollen und die Verantwortlichkeit für einige Stellen aus dem Landesumweltamt der neuen Behörde übertragen werden soll. Eine Einsparung von Stellen, eine Ersparnis im Verwaltungsbereich, wie in der Begründung zum Gesetzentwurf zu lesen, ist hieraus noch nicht genügend erkennbar und im Haushaltsplan auch nicht ersichtlich.
alle Probleme aus der Welt geschafft und wir haben also im Ausschuss noch einiges nachzubessern. Vielmehr ist die Verwaltung aufgefordert, gleichzeitig mit einer sehr kritischen Prüfung ihrer Aufgaben die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir zu einem tatsächlichen Abbau von Verwaltung, zu einer Verminderung des Aufwandes für den Bürger und damit zur Einsparung von Personal und Personalkosten in diesem Bereich kommen. Es darf nicht nur beim Namenswechsel bleiben. Das wäre Etikettenschwindel.
Dieser erneute Reformansatz innerhalb des Verantwortungsbereiches der Landwirtschaft belegt andererseits eindeutig die Reformwilligkeit gerade der Mitarbeiter Ihres Hauses und in diesem Bereich, Herr Minister. Ich kann nur hoffen, dass nach der Forstreform nun auch die Schonzeit für den Bereich Natur und Umweltschutz zügig beendet wird.
Der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung stimmen wir natürlich zu. Die offenen Fragen werden wir dort noch umfassend diskutieren können. - Vielen Dank.
Ich danke auch. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung dieses Gesetzentwurfes mit der Drucksachennummer 3/3362 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister des Innern, ich vermute, dass Sie derjenige sind, der für sie spricht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns in der Landesregierung darauf verständigt, in der öffentlichen Verwaltung eine grundlegende Reform vorzunehmen, damit diese Verwaltung auch unter künftigen Rahmenbedingungen bürgernah und in jeder Hinsicht effizient arbeiten
kann. Die Polizeistrukturreform ist ein wesentlicher Bestandteil des landesweiten Prozesses zur Optimierung der Verwaltung und trägt damit den Erwartungen unserer Bürgerinnen und Bürger auf dem sensiblen Gebiet der Sicherheit Rechnung.
Mit dieser Reform hält Brandenburg Schritt mit einer bundesweiten Entwicklung, die im Bereich der inneren Sicherheit seit mehreren Jahren und auch in der nächsten Zeit durch grundlegende Reformen und Weiterentwicklungen der Länderpolizeien geprägt war und geprägt sein wird. Die Terroranschläge, über die wir heute Morgen diskutiert haben, und die damit veränderte Sicherheitslage verleihen der Polizeistrukturreform und ihrer zügigen Umsetzung zusätzliche Bedeutung. Die Menschen, besonders auch in unserem Großraum Berlin-Brandenburg, verlangen von der Politik mehr als zuvor klare Konzepte und angemessene Maßnahmen für die innere Sicherheit.
Herr Kollege Fritsch, Sie haben heute Morgen das Umsetzen der Polizeistrukturreform angesprochen. Dieses werden wir mit Augenmaß, aber zügig tun, weil wir glauben, dass Effizienzgewinne einfach notwendig sind. Gerade angesichts der durch die akute Bedrohungslage notwendigen zusätzlichen Aufwendungen für die innere Sicherheit ist es von großem politischem Interesse, die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Polizei spürbar zu erhöhen. Diese Reform ist ein wesentlicher Beitrag dazu.
Die geplanten Organisationsveränderungen und der darauf fußende vorliegende Gesetzentwurf sind das Ergebnis einer umfassenden Untersuchung und breiten Diskussion. Die von mir speziell eingesetzte Projektorganisation hat sowohl eine intensive Einbeziehung aller Polizeiangehörigen ermöglicht als auch Positionen und Erwartungen der Fachgremien berücksichtigt. Die Wirtschaftlichkeit dieser Reform ist durch ein externes Gutachten bestätigt worden.
Zur Polizeireform gehören durchaus schwierige Verhandlungsund Abwägungsprozesse. Es sind Entscheidungen vorbereitet worden, welche zu einer begründeten, mutigen und konsequenten Neuorganisation führen. Jede dieser Entscheidungen muss sich an den Zielen der Reform - mehr Bürgernähe, effektive wirtschaftliche Polizeiarbeit und höhere Mitarbeitermotivation messen lassen. Daher möchte ich mich bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben.
In Workshops sind alle 8 600 Mitarbeiter der Polizei einbezogen worden und über das Intranet hat es insgesamt 160 000 verschiedene Anfragen zu den verschiedensten Sachverhalten aus dem Bereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei gegeben.
Ich bin auch dankbar, dass seitens der Berufs- und Personalvertretungen über die Reformziele grundsätzlich Einvernehmen besteht. Sie alle können sich an die Demonstration erinnern, die es hier, am Fuße des Brauhausberges, gab. Wir sind also durch Dialog und Überzeugungsarbeit weitergekommen.
Die kritische Auseinandersetzung um beste Organisationslösungen ist dabei wichtig und unabdingbar. Vor allem kommt der Zeitpunkt, zu dem Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden müssen. So bin ich auch dankbar, dass ich vor wenigen
Tagen nach Zustimmung der Finanzministerin in einer Dienstvereinbarung mit dem Polizeihauptpersonalrat die zugesicherte Beschäftigungsgarantie für die Bediensteten rechtsverbindlich umsetzen konnte.
Ein entscheidendes Plus künftiger Polizeiarbeit wird die spürbare Verlagerung von Aufgaben und Verantwortung in die Schutzbereiche und Polizeiwachen sein. Das erlaubt uns die für eine effiziente Polizeiarbeit so wichtige Verschlankung von Hierarchieebenen mit mehr Kompetenzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort. Die Polizeiarbeit vor Ort wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Entscheidungskompetenz und Verantwortung verlangen. Mit der damit einhergehenden deutlichen Verringerung des Personalbedarfs im Stabs- und Verwaltungsbereich können wir die Polizeipräsenz und Bürgernähe verstärken.
Wir werden 200 Stellen in den bürgerorientierten Dienst reinvestieren und mehr Stellen für die Wasserschutzpolizei zur Verfügung haben. Ebenso werden wir die Kriminalitätsbekämpfung vor Ort durch die Bereitstellung von 178 Stellen verstärken und damit die Präventionsarbeit unterstützen. Weiterhin werden wir eine spezialisierte Autobahnpolizei schaffen und insgesamt kürzere Wege für die Bürger erreichen.
Die Standortverlagerung des Landeskriminalamts von Basdorf nach Eberswalde ist der erste sichtbare erfolgreiche Schritt nach den Entscheidungen des Kabinetts vom 19.09.2000 und vom 27.02.2001. Zudem wird mit Wirkung vom 1. November dieses Jahres die Fusion der bislang bei der LESE angebundenen Spezialeinheiten mit den Bereichen Anwendungstechnik und Zielfahndung/Observation des LKA erfolgen. Wir werden auch dort weitere Rationalisierungsgewinne zu verzeichnen haben.
Der Umzug der Fachhochschule der Polizei tritt in eine entscheidende Phase. Die Bauplanungen bei der Landesbauverwaltung laufen seit einigen Wochen und sollen bis Anfang Dezember abgeschlossen sein, sodass kurzfristig mit der Errichtung einer modernen Fachhochschule in Oranienburg begonnen werden kann.
Ich bin sehr froh, dass das anspruchsvolle Projekt dieser grundlegenden Polizeistrukturreform in Brandenburg erfolgreich auf den Weg gebracht worden ist und ich möchte mich bei allen, die daran - hier im Parlament und auch außerhalb des Parlaments mitgewirkt haben, herzlich bedanken. Die Reform gewährleistet eine klare Perspektive für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und auch für die beruflichen Zukunftsmöglichkeiten der Polizei im Land Brandenburg.
Ein wesentlicher Schritt auf diesem Weg ist ein Polizeistrukturreformgesetz, mit dem Sie, der Gesetzgeber, grünes Licht für die Umsetzung der beschlossenen Eckpunkte zur Schaffung einer modernen, bürgernahen und effizienten Polizei geben. Der sich aus diesem Reformvorhaben ergebende gesetzgeberische Handlungsbedarf wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf umgesetzt. Er beschränkt sich auf die gesetzlichen Änderungen, die für die Durchführung dieser Reform notwendig sind bzw. die den künftigen Strukturen die erforderliche Rechtssicherheit und Rechtsklarheit verschaffen.
Meine Damen und Herren! Die Erwartungen unserer Bürger hinsichtlich des Themas „Innere Sicherheit” richten sich gerade
in diesen Tagen parteiübergreifend an alle, die in unserem Lande politische Verantwortung haben. Dieses umfassend vorbereitete Polizeistrukturreformgesetz stellt die Weichen für die Zukunft unserer modernen Polizei in Brandenburg und macht den Weg frei, um eine gründlich diskutierte Lösung zügig umsetzen zu können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sicht der PDSFraktion auf den vorliegenden Gesetzentwurf ist eine andere. Das wird Sie nicht wundern.
Wieder einmal will der Innenminister eine politische Autoritätsübung durchführen und nennt diese Polizeireform. Ohne fundierte Analyse und Aufgabenkritik bei der Polizei, trotz Fragen, Zweifeln und Widersprüchen von Beteiligten und Betroffenen, der Gewerkschaften bzw. der Berufsvertretungen - von Einverständnis ist mir da nicht so viel begegnet -,
auf der Basis unklarer Berechnungen, gegen polizeifachliche Erwägungen und Vorschläge von Arbeitsgruppen innerhalb der so genannten Projektorganisation „Reform der Polizei” und sogar entgegen dem ursprünglichen Votum des Strukturbeirates, unbeirrt und von oben herab soll dem Land eine Reform aufgezwungen werden, deren Effekt mehr als fragwürdig ist.
Probleme der Polizei, wie Überstunden - Herr Homeyer -, zu hoher Verwaltungsaufwand, mangelhafte Ausstattung, Engpässe beim Einsatz- und Ermittlungspersonal und die Nachwuchsgewinnung, es gäbe genug anzupacken. Stattdessen: eine Reform um der Reform willen, etwa um den Amtsvorgänger oder den Seniorpartner vorzuführen.