Protocol of the Session on October 24, 2001

Die Verantwortung der Ärzte für den Maßregelvollzug ist klarer definiert. Künftig sind auch Psychologen als Gutachter zugelassen, sofern sie über forensische Erfahrungen verfügen.

Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden werden erweitert. Bisher gab es keine eindeutige Regelung dafür, wie diese mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen. Diese Lücke wird nun geschlossen. Solche Daten dürfen künftig zur Erfüllung von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen verarbeitet werden, wenn diese Aufgabe anders nicht zu erfüllen ist.

Zur Einbeziehung der Staatsanwaltschaft: Künftig ist sie immer

dann anzuhören, wenn es um Lockerungsentscheidungen für Personen geht, die Tötungsdelikte, schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten begangen haben. Damit werden die Therapeuten mit solchen schwierigen Entscheidungen nicht allein gelassen. Erst die vollständige Kenntnis aller Umstände versetzt die Klinik in die Lage, sachgerecht Prognosen für die Entwicklung der Patienten zu erstellen. Kollege Schelter und ich sind uns einig darüber, dass sich die vor Vollzugslockerungen anzuhörende Staatsanwaltschaft innerhalb einer angemessenen Frist äußern wird. Das Ergebnis der Anhörung dient, wie gesagt, der besseren Absicherung der Prognose für die Entwicklung von Maßregelvollzugspatienten.

Das alles ist aber nur die halbe Miete. Auch Bundesrecht muss verändert werden, um schneller auf fehlende Therapiefähigkeit und Therapiewilligkeit reagieren zu können. Veränderungen müssen unter anderem hinsichtlich der Reihenfolge des Vollzugs erfolgen. So stellt das Strafgesetzbuch die Maßregel vor den Strafvollzug. Das ist vielfach richtig, aber nicht in jedem Falle. Fachleute haben längst deutlich gemacht, dass nicht jeder psychisch kranke Täter therapierbar ist. Wir müssen deshalb die Möglichkeit haben, die Vollzugsfolge kurzfristig umzukehren und das ist Bundesrecht. Inzwischen gibt es dazu eine Initiative der Bundesländer zur Änderung des entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches. Auf Bundesebene liegt ein Referentenentwurf vor. Die Gesetzesinitiative des Bundeslandes Bayern und der Referentenentwurf des Bundes werden hier aufeinander zu bewegt werden müssen. Dies entspricht auch der Forderung der Gesundheitsminister, die mit Unterstützung Brandenburgs im Juni dieses Jahres einen entsprechenden Beschluss gefasst haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene ist vieles in Bewegung, was dazu beitragen wird, bundesweit die Situation im Maßregelvollzug zu verbessern. Das veränderte Brandenburgische PsychischKranken-Gesetz ist ein Bestandteil dieser Veränderungen. Ich habe die Hoffnung, dass wir den Gesetzentwurf der Landesregierung noch in diesem Jahr in diesem Hohen Hause verabschieden können. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort geht an die PDS-Fraktion. Frau Abgeordnete Bednarsky, bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor einem Jahr hat die Flucht eines psychisch kranken Straftäters aus dem Maßregelvollzug bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Bilanz dieses Ereignisses: Ein Mensch wurde getötet, ein weiterer schwer verletzt. Nur durch ein immenses Polizeiaufgebot konnte der Straftäter schließlich wieder ergriffen werden.

Der für die erheblichen Missstände politisch verantwortliche Minister, der während der Fahndung höchst unglücklich agiert hatte, setzte im November 2000 eine Expertenkommission mit dem Auftrag ein, den Maßregelvollzug zu untersuchen und konkrete Empfehlungen für mögliche Verbesserungen zu erarbeiten. Der entsprechende Bericht der Kommission wurde im

März 2001 vorgelegt, begleitet von dem Versprechen des Ministers, die Vorschläge unverzüglich umzusetzen und bis zur Sommerpause ein neues Sicherheitskonzept einschließlich von Veränderungen am Psychisch-Kranken-Gesetz vorzulegen.

Meine Damen und Herren, als Teil des Maßnahmenpaketes liegen heute die Vorschläge zur Änderung des PsychischKranken-Gesetzes vor. Die PDS-Fraktion hat ihre Unterstützung insoweit zugesagt, als wir einer zügigen Verabschiedung nicht im Wege stehen werden. Das heißt konkret: Nachdem sich die Landesregierung ein halbes Jahr Zeit genommen hat, sind wir bereit, das parlamentarische Verfahren innerhalb eines Monats abzuwickeln.

Die vorliegenden Vorschläge, die zu mehr Sicherheit beitragen sollen, werden von meiner Fraktion grundsätzlich mitgetragen. An einigen Punkten haben wir aber noch Diskussionsbedarf. In besonderer Weise gilt das für die Zuordnung der Dienst- und Fachaufsicht zum Landesamt für Soziales und Versorgung. Dort lag sie nämlich bisher schon, wurde jedoch bekanntermaßen nicht ausreichend wahrgenommen.

Dass die Aufsicht nicht vom Ministerium selbst wahrgenomen wird, ist in den anderen Bundesländern durchaus nicht der Regelfall. Damit würde auch politische Verantwortung ein Stück weit wegdelegiert, weshalb wohl ein gesundes Misstrauen erlaubt ist. Wir möchten schon, dass der Minister oder die Ministerin über den Maßregelvollzug Bescheid weiß. Deshalb schlagen wir eine regelmäßige Berichterstattung des Landesamtes gegenüber dem Ministerium vor, in der zum Beispiel über die Belegungssituation, die Personalausstattung, den Investitionsbedarf, über Defizite bei der Therapie sowie über die Zahl und die Schwerpunkte so genannter Entweichungen berichtet wird.

Als weiteren Punkt, den wir für diskussionsbedürftig halten, will ich die besonderen Datenschutzbestimmungen nennen. Besucherdaten über einen Zeitraum von fünf Jahren zu speichern erscheint mir fragwürdig.

Meine Damen und Herren, alles in allem besteht, so glaube ich, trotzdem die Chance, dass wir die Gesetzesänderungen im Konsens verabschieden können. Ich knüpfe diese Erwartung vor allem daran, dass auch die Landesregierung offensichtlich an dem Grundsatz „Sicherheit durch Therapie” festhalten will und der populistischen Versuchung widersteht, ihn durch den Grundsatz „Sicherheit statt Therapie” zu ersetzen.

Allerdings sollten wir uns nicht der Illusion hingeben, damit sei der Problembereich psychisch kranker Straftäter erledigt. Die Probleme und Defizite im Maßregelvollzug in Brandenburg beruhen weniger darauf, dass wir ein schlechtes Gesetz hätten, als vielmehr auf Nachlässigkeiten und Mängeln bei dessen Umsetzung und in der Arbeit der zuständigen Behörden. Ich nenne als Beispiel nun zum x-ten Male den Bericht über die Arbeit der Besuchskommissionen. Auch wenn das Ihrer Meinung nach nichts mit der Sicherheit zu tun hat, ist es eine gesetzliche Verpflichtung, die Sie erfüllen müssen. Wir werden auch nach einer Gesetzesänderung noch erhebliche Defizite in Bezug auf die ambulante Nachbetreuung zu beseitigen haben. Auch das Problem, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden, wird uns weiter beschäftigen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke auch. - Bevor der Abgeordnete Dr. Kallenbach für die SPD-Fraktion das Wort erhält, begrüße ich herzlich Gäste aus Lauchhammer, und zwar Teilnehmer am Kurssystem. Herzlich willkommen im Landtag!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Abgeordneter, bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst 1996 hat der Landtag Brandenburg nach langer Beratungszeit das hier geltende Psychisch-Kranken-Gesetz verabschiedet. Spektakuläre Entweichungen aus Einrichtungen des Maßregelvollzuges machen eine Novellierung des Gesetzes notwendig, die mit den Änderungen und Ergänzungen in Artikel 1 des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfes erreicht wird.

Da Brandenburg zu den Bundesländern gehört, die den Umgang mit psychisch Kranken und Maßregelvollzugspatienten in einem Gesetz zusammengefasst haben, sei ausdrücklich betont, dass die Novellierung nur den Abschnitt 5 dieses Gesetzes betrifft. Begleitend dazu sind auch Veränderungen im Haushaltsstrukturgesetz und im Brandenburgischen Krankenhausgesetz erforderlich.

Der Bericht der Unabhängigen Kommission Maßregelvollzug im Land Brandenburg, der am 19.03. dieses Jahres vorgelegt wurde und Ihnen hinreichend bekannt ist, enthält präzise Vorgaben für die Änderung im Bereich des Maßregelvollzugs. Um nach der 1. Lesung in eine vertiefte inhaltliche Diskussion in den Fachausschüssen eintreten zu können, möchte auch ich auf einige Problemfelder hinweisen.

Schwachstellen des geltenden Gesetzes sind zum einen die Bereiche ärztliche Verantwortung und kriminalprognostische Kompetenz. Deshalb soll in § 36 PsychKG ein neuer Absatz 4 eingefügt werden, der die Verantwortlichkeit des Chefarztes dezidiert festlegt. Zum anderen soll der Kreis der Gutachter um Psychologen mit fachspezifischer Kompetenz erweitert werden, wie es die Neufassung des § 37 Abs. 4 PsychKG vorsieht.

Eine der wichtigsten Forderungen der Kommission soll im neuen Absatz 4 des § 38 PsychKG realisiert werden. Danach muss die Staatsanwaltschaft des Anlassverfahrens im Rahmen der Entscheidung über die Gewährung von Lockerungsstufen, die das Verlassen des Klinikgeländes beinhalten, künftig angehört werden.

Äußerst wichtig bei der Novellierung des Psychisch-KrankenGesetzes sind auch die Regelungen zur Verbesserung der Erhebung erkennungsdienstlicher Fakten. Ermittlungsbehörden sollen dadurch bei Entweichungen schneller und effektiver tätig werden können. Zu den Maßnahmen, die der neue § 38 a PsychKG normieren soll, gehören im Einzelnen die Anfertigung von Lichtbildern, die Erfassung persönlicher Merkmale und die Ausführung biometrischer Messungen.

In den ebenfalls neu einzuführenden §§ 38 b und 38 c sollen die Bestimmungen über die Dienst- und Fachaufsicht sowie über den Schutz personenbezogener Daten neu gefasst werden.

Im federführenden Fachausschuss werden wir den vorliegenden Novellierungsentwurf eingehend beraten. Wir hoffen, die 2. Lesung noch in der Novembersitzung zu ermöglichen, sofern die Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse, also des Innenund des Rechtsausschusses, rechtzeitig vorliegen.

Neben der Inbetriebnahme der neuen Maßregelvollzugseinrichtungen in Brandenburg an der Havel und Eberswalde stellte die Verabschiedung des novellierten PsychKG die weitestgehende Realisierung der Empfehlungen der Expertenkommission dar. Für die Menschen in unserem Lande bedeutete das ein deutlich verringertes Risiko des Rückfalls psychisch kranker Gewalttäter und damit mehr allgemeine Sicherheit. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort geht an die Abgeordnete Fechner. Sie spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zweck des Maßregelvollzugs sind die Verbrechensverhütung, die Gefahrenabwehr sowie die Verhütung weiterer rechtswidriger Handlungen durch Therapie. Der Platzbedarf in Krankenhäusern des Maßregelvollzuges wird von einer ganzen Reihe juristischer Bedingungen bestimmt. Jedoch hängt die Belegung vor allem von der strafrichterlichen Spruchpraxis ab, die ihrerseits weder beeinflussbar noch prognostizierbar ist. Außerdem werden bei der Entscheidung über die Art und Dauer der Unterbringung forensisch-psychiatrische Gutachten herangezogen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes sieht einige durchaus begrüßenswerte Verbesserungen im Bereich des Maßregelvollzuges vor, zum Beispiel die Einführung einer Regelung, welche die Aufnahme von aktuellen Lichtbildern der Patienten zu Fahndungszwecken ausdrücklich zulässt, die Zulassung von zusätzlichen Psychologen mit forensischer Erfahrung ergänzend zur bisher vorgesehenen ärztlichen Begutachtung, die Neuregelung einer forensischen Begutachtung durch mit der Patientenvita nicht vertraute ärztliche Personen, die Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei Lockerungsentscheidungen, eine klarstellende Regelung zur Verantwortlichkeit der Klinikleitung sowie eine Verbesserung der Möglichkeit zur Akteneinsichtnahme durch die Aufsichtsbehörde und die Möglichkeit der Hinzuziehung externer Gutachter.

Dies alles, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind zwar positive Ansätze; sie reichen jedoch längst nicht aus, um dem öffentlichen Bedürfnis nach Sicherheit vor psychisch kranken Kriminellen gerecht zu werden. Um einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Verbrechern zu gewährleisten, ist ein wesentlich umfangreicherer Katalog von Maßnahmen erforderlich.

Die Zahl der Sexual- und Gewaltdelikte ist in den vergangenen Jahren bedrohlich angestiegen. Zudem nimmt die Brutalität der Straftaten in einem erschreckenden Maße zu. Gewalt, insbesondere sexuelle Gewalt, darf im freiheitlichen Rechtsstaat nicht in derartiger Weise ausufern. Einer Überarbeitung von Strafgesetz

buch und Strafvollzugsgesetz ist unter dem Aspekt des Schutzes der Allgemeinheit eindeutig der Vorzug vor dem Therapie- bzw. Resozialisierungsgedanken zu geben.

Des Weiteren muss der Staat für Folgeschäden, die durch Fehlprognosen, vorzeitige Entlassungen bzw. Vollzugslockerungen entstehen, haftbar gemacht werden können. Die Haftung des Staates sollte auch die kostenfreie Bereitstellung eines Opferanwaltes beinhalten. Insbesondere bei Kindes- und Sexualmord muss immer auf eine besondere Schwere der Tat erkannt werden. Lebenslange Freiheitsstrafe muss auch lebenslang verbüßt werden.

Unsere Mitbürger, die Opfer von Straftaten werden, erwarten vom Staat, dem gegenüber sie als Opfer auch Zeugenpflichten zu erfüllen haben, dass er ihnen in dieser schwierigen Situation seine Fürsorge zuteil werden lässt, und zwar auch dadurch, dass er schnellere und unbürokratischere Beratung und Vermittlung von Hilfen anbietet. Was nutzt es den Opfern psychisch kranker Gewalttäter, wenn der pauschalisierte Kostensatz je Therapieplatz von 135 000 DM auf 141 000 DM jährlich erhöht wird? Das alles muss der Steuerzahler aufbringen. Vielmehr sollten die Täter durch für sie geeignete Arbeitspflicht zumindest zum Teil diese Kosten wieder erwirtschaften, statt ihre Zeit rund um die Uhr in geschlossenen Abteilungen psychiatrischer Kliniken zu verbringen. Damit könnten auch die durch eine erforderliche Erhöhung des Verwahrungspersonals verursachten Kosten zumindest zum Teil kompensiert werden.

Ferner stellt sich die Frage, ob nicht zum Beispiel bei Kinderschändern oder anderen Triebtätern mit deren Einwilligung medizinische Eingriffe in Form medikamentöser oder chirurgischer Maßnahmen zur Neutralisierung ihrer Motivation zu kriminellen Handlungen möglich sein sollen. Damit könnte manche unter Umständen jahrzehntelange kostenintensive Sicherungsverwahrung möglicherweise verkürzt werden.

Nichtsdestotrotz sehen wir als Fraktion der Deutschen Volksunion dieses Landtages im Gesetzentwurf der Landesregierung einen ersten, wenn auch zögerlichen Schritt auf dem richtigen Weg zur Verbesserung der Sicherheitslage. Daher stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Um jedoch einen besseren Schutz vor kranken oder auch nicht kranken Straftätern zu gewährleisten, bedarf es aber noch vieler Korrekturen in der allgemeinen Rechtsordnung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Wir kommen zum Beitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Dr. Wagner.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade der letzte Beitrag hat gezeigt, dass es gut ist, einmal abseits von spektakulärer Berichterstattung und reißerischer Darstellung an diesem Gesetz zu arbeiten. Ich registriere mit Wohlwollen, Frau Fechner, dass Sie jetzt schon dem Gesetz zustimmen. Es würde ausreichen, zunächst einmal der Überweisung in den Ausschuss zuzustimmen; damit wäre uns allen bereits geholfen. Das haben Sie aber sicherlich gemeint.

Als die spektakuläre Flucht des Schmökel stattfand, waren aus allen zuständigen Ministerien der Bundesrepublik Stoßgebete zu hören, bei ihnen möge niemand den gleichen Weg gehen. Machen wir uns nichts vor: Es waren in aller Regel die Sozialministerien, in denen man auf den heißen Stühlen hin und her rutschte. Deswegen bin ich nicht bereit, Frau Bednarsky, obwohl es mir manchmal recht große Freude bereitet hat, der Landesregierung das eine oder andere ins Stammbuch zu schreiben oder das Versagen eines Ministers geltend zu machen, den Minister Ziel ungerecht zu behandeln. Sein Agieren war manchmal unglücklich; es war einfach der Situation geschuldet, dass auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik noch keine Vorarbeit geleistet worden war. Machen wir uns da bitte nichts vor.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Eine von Minister Ziel am Rande erwähnte, aber sehr wichtige Passage seiner Rede droht in dieser Diskussion vielleicht sogar unterzugehen. Dabei ging es darum, die Reihenfolge des Vollzuges umkehren zu dürfen. Das ist Bundeszuständigkeit; das ist richtig, Herr Minister Ziel. Ich hoffe, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland bald zu einer Diskussion darüber kommen. Es gibt ja nicht nur Schmökel; es gibt Zurwehme, es gibt den Heidemörder und andere. Man kann diese Aufzählung wahllos fortsetzen. Solange Menschen auf dieser Erde leben, wird es diese abartigen Reaktionen geben. Wenn man sich zum Maßregelvollzug bekennt, dann muss man natürlich auch alle Konsequenzen bis hin zu Verbesserungen im personellen wie im materiellen Bereich des Maßregelvollzuges und zur Konkretisierung oder Zuständigkeitsregelungen mittragen wollen.

Ich erspare es mir, all das zu wiederholen, was von Minister Ziel und meinen anderen Vorrednern zu Recht dargestellt worden ist - es reichte von der Möglichkeit, die Fahndungsvoraussetzungen zu verbessern, also von den erkennungsdienstlichen Maßnahmen, bis hin zur erneuten Würdigung psychologischer Gutachten -; das wäre der sechste Nachwasch.

Ich danke - sicherlich auch im Namen der Ausschussmitglieder - sehr herzlich den Kollegen, die als Chefärztinnen oder Chefärzte draußen an der Basis ihren schweren Beruf ausüben. Die Festlegung einer Zuständigkeit und der uneingeschränkten Verantwortlichkeit für diese schwere Aufgabe ist nicht in Mark und Pfennig aufzuwiegen. Deshalb sind die geringen Verbesserungen, die wir ihnen hinsichtlich ihrer Tantiemen zubilligen, eigentlich nur Brosamen und ein eher symbolischer Akt der Anerkennung.

Über einige Punkte - Frau Bednarsky, hier gebe ich Ihnen Recht - müssen wir noch nachdenken. Das gilt beispielsweise für die Einsichtnahme in Patientenakten zur Ermöglichung eines Freiganges oder sonstiger Lockerungen des Vollzugs. Beabsichtigt ist, dass wir uns im Ausschuss mit dem Datenschutzbeauftragten darüber unterhalten, wie weit man gehen darf und wo Persönlichkeitsrechte eingeschränkt werden könnten. In diesem Zusammenhang rufe ich in Erinnerung, dass wir uns über straffällig gewordene Kranke und nicht über Straftäter unterhalten; bei Letzteren gelten prinzipiell andere Prämissen. Darüber werden wir uns unterhalten und, wenn erforderlich, trefflich streiten.

Ich bin auch nicht der Auffassung, Frau Fechner, dass es sinnlos sei, 6 000 DM pro Platz zusätzlich in den Landeshaushalt ein