Frage zwei: Wie weit ist der Meinungsbildungsprozess in der Landesregierung zu der Frage, ob gegebenenfalls die landesrechtlichen Vorschriften so gestaltet werden sollen, dass eine solche Lotterie in Brandenburg nicht zulässig sein wird?
Ich fange gleich mit der zweiten Frage an, Herr Kollege Dellmann. Wie ich dargestellt habe, wollen wir die Gerichtsurteile im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens einschließlich der Begründung auswerten und feststellen, ob es um die Frage einer Bundesumweltlotterie oder einer Landeslotterie geht. Wenn das Urteil von Nordrhein-Westfalen vorliegt und ausgewertet ist, dann können wir die Frage beantworten, welchen Spielraum wir haben. Dabei geht es um zwei Fragen. Erstens: Welchen Spielraum haben wir? Zweitens: Wollen wir diesen Spielraum ausnutzen?
In dem Augenblick, wo wir den Spielraum definiert haben, den wir haben, meine ich, müssten wir darüber sprechen, ob und wie
wir ihn ausnutzen. Ich fühle mich im Augenblick nicht in der Lage, dies abschließend zu beantworten.
Zur ersten Frage: Ich persönlich weiß nicht, wer im Einzelnen hinter den Antragstellern steht und dass Misereor ebenfalls dazu zählt. Ich gehe davon aus, dass meine Mitarbeiter dies wissen. Aber auch da gilt, dass wir das im Zusammenhang prüfen wollen. Eines ist natürlich klar: Bei den Anforderungen an karitative Notwendigkeiten und Hilfeleistungen besteht die Überlegung, Lotterien und ähnliche Einrichtungen stärker für die Finanzierung solcher Aufgaben zu nutzen. Dafür habe ich großes Verständnis und wir müssen abwägen, wie wir damit umgehen.
Herzlichen Dank. - Das Wort geht erneut an den Abgeordneten Dr. Niekisch. - Ich sehe ihn gar nicht. Dann gehen wir zur Frage 862 (Einführung des Jugendwahlrechts in Brandenburg) über, die getauscht worden ist. Diese Frage stellt der Abgeordnete Ludwig.
Die PDS-Fraktion hatte vor einigen Wochen angekündigt, im Herbst Gesetzentwürfe zur Einführung des kommunalen Jugendwahlrechts in den Brandenburger Landtag einzubringen. Der Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg unterbreitete in Reaktion auf diese Initiative daraufhin gegenüber einer Tageszeitung den Vorschlag, gemeinsam mit dem Landesschülerrat Schüler zwischen 16 und 18 Jahren zur Einführung des Jugendwahlrechts in unserem Land zu befragen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Vorstellungen hat sie zur Vorbereitung und Durchführung einer Befragung von Jugendlichen zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für 16- und 17-Jährige?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ludwig, am zweiten Sonntag im September 2001 konnten sich zum zweiten Mal Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet hatten, an der Kommunalwahl in Niedersachsen beteiligen. Das ist ein noch einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik Deutschland. Demgegenüber hängt die Wahlbeteiligung in allen anderen Ländern von der Vollendung des 18. Lebensjahres ab.
Das Wahlverhalten in einem parlamentarischen Regierungssystem ist die entscheidende politische Willensbekundung. Es gibt Argumente dafür, aber auch dagegen, das aktive Wahlrecht auf der kommunalen Ebene auf 16 Jahre herabzusetzen.
Als wir diese Frage vor fünf, sechs Jahren schon einmal diskutierten, haben wir als Abgeordnete Gespräche in vielen Schulen geführt und festgestellt, dass es bei vielen Schülerinnen und Schülern eine äußerst große Skepsis gegenüber diesen Überlegungen gegeben hat. Wenn man diese Frage heute noch einmal auf die politische Tagesordnung setzen will, dann, denke ich,
Wenn man dies will, dann könnte man auch eine Befragung durchführen. Der Landesschülerrat will sich mit dieser Frage befassen und auch der Vorstand des Landesschulbeirats hat signalisiert, dass er sich in seinen Gremien über diese Frage verständigen will. Wenn dann diese Frage im Unterricht diskutiert worden ist, könnte, sollte sich der Landesschülerrat für diesen Weg entscheiden, dies auch in diesem Jahr oder Anfang nächsten Jahres mit einer Befragung der Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 8, 9, 10, also derer, die im Jahre 2003 davon betroffen wären, weitergeführt werden. Dann hätten wir hier im Parlament ein valides Bild der Befindlichkeit bzw. auch der Stimmung unter den Schülerinnen und Schülern zu dieser Frage und könnten dann, glaube ich, auf der Grundlage einer solchen Befragung sinnvoll weiter diskutieren.
Herzlichen Dank. - Das Wort geht an den Abgeordneten Rainer Neumann, der die Frage 845 (Elberadweg) formuliert.
Der Elberadweg ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen, mit der Brandenburg in das Radfernwegenetz Deutschlands eingebunden wird. Durch seine reizvolle Lage erfreut er sich bei Radtouristen wachsender Beliebtheit. Von der Entwicklung des Radtourismus entlang der Elbe ist besonders die Prignitz-Region betroffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Radweg den Anforderungen entsprechend ausgebaut ist.
Ich frage die Landesregierung: Wer ist für den Ausbau und die Instandhaltung des Elberadweges - selbstverständlich in unserer Region - zuständig?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zuständigkeit für den Ausbau und die Instandhaltung der Radwanderwege liegt bei den Kommunen, Ämtern und Landkreisen, Herr Abgeordneter. Für die Umsetzung von Baumaßnahmen bezüglich touristischer Radwege, die auf der Deichkrone verlaufen, ist die Förderung durch GA möglich und wurde zuletzt im Dezember 2000 im Falle des Elberadwegs bei Cumlosen in der Prignitz durch die Ausreichung von Fördermitteln in Höhe von rund 100 000 DM auch praktiziert.
Herr Minister, ist der Landesregierung erstens der Zustand dieses Radweges in der Prignitzregion bekannt, insbesondere natürlich, dass er kaum noch befahrbar ist?
Zweitens: Ist ihr auch bekannt, dass gerade in dieser Region eine starke Konkurrenzsituation dadurch entstanden ist, dass das Land Sachsen-Anhalt diesen Radweg auf der anderen Seite schon ausgebaut, nämlich in einen komfortablen Zustand versetzt hat?
Zum Zweiten: Ich teile Ihre Intention, dass wir diese Verbindung herstellen müssen, weil sie in der Tat für den Tourismus, auch für den übergeordneten Tourismus, ein ganz wichtiger Punkt ist.
Danke sehr. - Wir kommen zur Frage 846 (Kosten für Video- überwachung). Zu ihrer Formulierung hat Frau Kaiser-Nicht das Wort.
Das Ministerium des Innern hat die Einrichtung von vier Pilotprojekten zur Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze im Land Brandenburg angekündigt, die voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen soll.
Ich frage die Landesregierung: Wie hoch werden die Kosten für die Einrichtung der Pilotprojekte zur Videoüberwachung sein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, wir haben vor, noch in diesem Jahr vier Pilotprojekte zur polizeilichen Videoüberwachung, und zwar in den Städten Bernau, Erkner, Potsdam und Rathenow, in Betrieb zu nehmen. Ein technischer und taktischer Testbetrieb wird in diesen Tagen auf dem Gelände des Zentraldienstes der Polizei für Technik und Beschaffung in Wünsdorf durchgeführt. Zudem befindet man sich zurzeit in der Phase der Nachverhandlungen zu den Kosten dieser Videoprojekte.
Nach jetzigem Stand werden die Einrichtungskosten für die vier Pilotprojekte zur polizeilichen Videoüberwachung in Bernau, Erkner, Potsdam und Rathenow rund 345 000 Euro betragen. Darin enthalten sind die Kosten für die Videoüberwachungstechnik der vier genannten Räume, die Kosten für die Einweisung und Schulung der Polizeibeamten, die Kosten der Beschilderung der videoüberwachten kriminalgeographischen Räume und die Kosten eines landesweit einmal vorzuhaltenden zentralen Beweissicherungsplatzes beim Landeskriminalamt in Eberswalde.
Die abschließenden Istkosten der vier Pilotprojekte können erst nach Ablauf des Projekts endgültig ermittelt werden.
Herr Minister, ist die Landesregierung der Auffassung, dass die polizeiliche Maßnahme Videoüberwachung im Vergleich mit den am gleichen Ort durchgeführten Polizeistreifen, die dort mit zwei Mann Besatzung 24 Stunden am Tag gefahren werden müssten, wenn man das Gleiche tun wollte, Kosteneinsparungen mit sich bringt?
- Sie sind doch Haushälter, Sie müssten doch froh sein, wenn wir Steuermittel sparen, und dürften nicht darüber lachen.
- Verehrte Frau Kollegin, bei der Innenministerkonferenz bestand - Sie haben Fachleute, die beherrschen die Mengenlehre und auch das kleine Einmaleins und können das nachrechnen übereinstimmend die Auffassung, dass der Einsatz von Video im Rahmen der Prävention und der möglichen Strafverfolgung kostengünstiger ist als der Einsatz von Polizei.
Ich komme zu Ihrem Beispiel, Frau Enkelmann. Die Personalkosten für die Überwachung des Hauptbahnhofs Potsdam betragen pro Jahr 372 000 DM. Das bedeutet theoretisch: Ein Polizeibeamter ist dort für 24 Stunden im Einsatz. Die Personalkosten für einen Polizeibeamten werden nach den Ihnen vorliegenden Haushaltsunterlagen mit 60 000 DM Bruttojahresgehalt berechnet. Wenn ein Polizeibeamter dort ständig eingesetzt wird, müssen Sie rechnerisch 6,2 Polizeibeamte ansetzen. So kommen wir auf 372 000 DM. Wenn wir die Kosten für Videoüberwachung noch dazunehmen, kommen wir auf 704 000 DM pro Jahr für die Überwachung eines Bahnhofs. Für die herkömmliche Überwachung des Hauptbahnhofs Potsdam wäre eine größere Anzahl von Beamten nötig und dann lägen die Kosten sehr viel höher. Das kann man im Einzelnen nachweisen. Wenn es Sie wirklich interessiert, können wir dies gern noch einmal im Innenausschuss oder wo immer Sie es wünschen vortragen.
Schönen Dank. - Wir sind bei der Frage 847 (Krankenhaus- standort Fürstenwalde/Bad Saarow), gestellt vom Abgeordneten Kolbe.
Neubau eines Krankenhauses der qualifizierten Regelversorgung in Fürstenwalde. Die Betreiber des Krankenhauses Bad Saarow lehnten das ab und setzten mithilfe der Krankenkassen, der Landesregierung und der verschiedensten Berater die Sanierung der Krankenhäuser Fürstenwalde und Bad Saarow als neuen Kreistagsbeschluss 1997 durch. In Fürstenwalde sollte eine Grundversorgung mit 120 Betten Chirurgie und Notaufnahme gesichert werden. Seitdem tut sich in Fürstenwalde nichts. Das ursprüngliche Konzept wurde unter dem Druck der Krankenkassen stetig reduziert.
Frage an die Landesregierung: Wann und in welcher Qualität ist mit dem Beginn der Sanierung des Krankenhausstandortes Fürstenwalde unter dem Druck des auslaufenden Krankenhausinvestitionsprogramms im Jahre 2004 zu rechnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kolbe, es bleibt bei unserer von Anfang an verfolgten Absicht: Fürstenwalde/Bad Saarow wird sich zu einem Krankenhaus mit einem besonderen Profil entwickeln. Für dieses Vorhaben haben wir inzwischen nach intensiver Diskussion die Verantwortlichen, sprich Träger, Krankenkassen, Förderverein, in einem Boot. Was wir da vorhaben, ist nicht neu für die Beteiligten; denn wir hatten darüber bereits im vergangenen November mit dem Förderverein des Humain-Krankenklinikums ausführlich diskutiert und dabei weitgehende Zustimmung für die neue Konzeption erhalten.
Wie ist der Stand und was soll geschehen? Das Humain-Klinikum Bad Saarow/Fürstenwalde bleibt gemäß dem Zweiten Krankenhausplan an zwei Standorten ein Krankenhaus der erweiterten Regelversorgung mit 541 Planbetten. Im Rahmen des zehnjährigen Krankenhausinvestitionsprogramms nach Artikel 14 Gesundheitsstukturgesetz ist eine gründliche Sanierung vorgesehen. Dabei müssen beide Standorte, also Bad Saarow und Fürstenwalde, obwohl es ein Krankenhaus ist, gesondert betrachtet werden.
An dem 10-Jahres-Investitionsprogramm sind Bund und Krankenkassen zu gleichen Teilen mit dem Land beteiligt. Ziel ist die zügige und nachhaltige Verbesserung des Niveaus der stationären Versorgung. Die Länder müssen jährlich einvernehmlich mit der Landeskrankenhausgesellschaft, den Verbänden der Krankenkassen, der Ersatzkassen und der privaten Krankenversicherung gemeinsam finanzierte Investprogramme aufstellen. Ohne dieses gesetzlich vorgeschriebene Einvernehmen bekommen die Investprogramme keine Gültigkeit.
Bei der Festschreibung eines Konzepts mit voll ausgebauten Krankenhäusern an beiden Standorten befürchteten die Krankenkassenverbände unnötige Doppelvorhaltungen und eine künftige Kostenexplosion. Dies könnten sie angesichts der Sparzwänge im Gesundheitswesen nicht verantworten. Deshalb konnte für die Stadt Fürstenwalde das Einvernehmen nur hergestellt werden, indem das Humain-Klinikum hier auf ein volles eigenes Krankenhaus verzichtet und seine Präsenz in der Stadt mit einer deutlich kleineren Variante fährt.
Diese Entwicklung hatten wir, wie gesagt, Anfang vergangenen November mit dem Förderverein diskutiert und allmählich Verständnis dafür gefunden. Gegenwärtig stimmen Krankenhausträger und MASGF die bauliche und funktionale Konzeption für Fürstenwalde ab. Die wesentlichen Funktionen bleiben erhalten, zum Beispiel die Rettungsstelle, ein chirurgisches Operationszentrum mit Kurzliegezeiten und Funktionsdiagnostik. Diese Funktionen sollen personell und technisch eng verzahnt werden mit den ambulanten Angeboten vor Ort und selbstverständlich mit dem großen Standort Bad Saarow, acht Kilometer entfernt. Das muss man auch einmal betonen: acht Kilometer entfernt!