Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Niekisch, dieses Vorhaben des Ausbaus des Casinos zum Auditorium Maximum an der Fachhochschule Brandenburg ist im Doppelhaushalt 2002/2003 in den Einzelplan 15 eingeordnet. Zurzeit versucht die Landesbauverwaltung gemeinsam mit meinem Ministerium, einen Baubeginn im nächsten Jahr möglich zu machen. Dann wäre das Audimax zu Beginn des Wintersemesters 2003/2004, also im Herbst, nutzbar. Die Planungsarbeiten sind angelaufen.
Ich bedanke mich. - Das Wort geht an Frau Große, die Gelegenheit hat, die Frage 839 (Lehrerabwanderung nach Berlin) zu formulieren.
Wie der Presse vor Schuljahresbeginn zu entnehmen war, hatten sich ursprünglich 130 in Brandenburg tätige Lehrer aus Brandenburg beim Berliner Landesschulamt beworben, von denen aber nur 44 Lehrer vom MBJS die Erlaubnis erhielten, in die Hauptstadt überzuwechseln.
genannten Zahlen auch nach Schuljahresbeginn aufrechterhalten werden oder bedürfen sie einer Korrektur?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Große, zu Beginn des letzten Schuljahres, genau genommen im 1. Schulhalbjahr, hat es eine beachtliche Anzahl von Lehrkräften gegeben, die den Brandenburger Schuldienst verlassen haben, weil ihnen vom Land Berlin Arbeitsverträge zu wesentlich besseren finanziellen Bedingungen angeboten worden sind. Die Konsequenzen dessen waren durch die Brandenburger Schülerinnen und Schüler zu tragen, weil nicht immer umgehend Ersatz geschaffen werden konnte.
Als Konsequenz daraus habe ich, damals auch mit Druck der Opposition, zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg eine Vereinbarung angestrebt, die verhindert, dass ein unvorhersehbarer Notstand in der Unterrichtsversorgung einsetzt.
Über die am 17. Januar des Jahres 2001 zwischen Herrn Schulsenator Böger und mir geschlossene Vereinbarung zur Übernahme von Lehrkräften habe ich gegenüber dem Land Berlin und den Lehrkräften auf Einhaltung der Kündigungsfristen bestanden, denn nicht nur wir als Land, sondern auch die Lehrerinnen und Lehrer müssen Arbeitsverträge einhalten.
Insofern ging es bei diesen Gesprächen nicht um das Erteilen von Erlaubnissen - die Zeit der Erlaubnisscheine ist vorbei -, sondern es ging darum, dass wir im Interesse der Schülerinnen und Schüler darauf bestehen müssen, dass geltende Arbeitsverträge eingehalten werden.
Vor Beginn dieses Schuljahres hat das Landesschulamt in Berlin mitgeteilt, welche Brandenburger Lehrkräfte durch das Landesschulamt zum 3. September dieses Jahres eingestellt werden sollen. Daraufhin wurde das Schulamt in Berlin von uns unverzüglich über die Arbeitsvertragssituation der genannten Lehrkräfte informiert. Die Einstellung von Lehrkräften nach dem 3. September hat das Landesschulamt von vornherein dankenswerterweise ausgeschlossen. Dies hat mit Sicherheit dazu geführt, dass der Großteil dieser Lehrkräfte von einer Kündigung abgesehen hat.
Auch bei den befristet beschäftigten Lehrkräften haben wir uns rechtlich zulässig - auf die geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften gestützt.
Ich bin meinem Kollegen Böger außerordentlich dankbar, dass er die Vereinbarung in dieser Fairness konsequent umgesetzt hat. Mancher hat das damals in Abrede gestellt; Herr Böger hat Wort gehalten.
Lehrkräfte, deren Vertragsverhältnis am 31.08. dieses Jahres endete und die bis zu diesem Zeitpunkt noch keinen angebotenen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hatten, konnten hingegen ohne weiteres in den Schuldienst des Landes wechseln. Insofern bestand bei diesen keinerlei rechtliche Möglichkeit, sie weiterhin im Schuldienst des Landes Brandenburg zu halten.
Ich habe allerdings, um die Zahl der Lehrkräfte, die zu einem Wechsel Anlass hatten, möglichst zu minimieren, vielen Lehrkräften eine Entfristung ihrer Arbeitsverträge angeboten, sodass diese dann hier geblieben sind.
Wenn ich die Zahl der abgewanderten Lehrkräfte zu Beginn des Schuljahres 2000/2001 mit der Zahl der zu Beginn dieses Schuljahres erfolgten Abwanderungen vergleiche, kann ich feststellen, dass wir es geschafft haben, eine große Abwanderung zu verhindern und eine ausreichende Unterrichtsversorgung zu gewährleisten.
Das führt insbesondere auch in dem Ihnen vertrauten Bereich Oberhavel zu einer wesentlich günstigeren Situation in diesem Schuljahr. Insofern verstehe ich Sie erst recht nicht. Sie haben im vergangenen Schuljahr die Situation zu Recht kritisiert und kritisieren sie nun in diesem Schuljahr, obwohl wir die Situation wesentlich verbessert haben.
Nach der letzten Auskunft des Landesschulamtes handelt es sich um circa 50 Brandenburger Lehrkräfte, die am 3. September eine Unterrichtstätigkeit im Berliner Schuldienst aufgenommen haben. Diese Angabe deckt sich mit unseren Informationen.
Frau Große, das MBJS hat nicht, wie Sie es formulieren, auf „äußerst fragwürdige und rechtlich mehr als zweifelhafte Art und Weise” gehandelt, sondern hat etwas völlig Selbstverständliches getan, nämlich im Interesse der Brandenburger Schülerinnen und Schüler auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen bestanden. Wir erfüllen die Verträge mit den Lehrerinnen und Lehrern und dürfen Gleiches auch von den Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg erwarten - zum Wohle der Schülerinnen und Schüler dieses Landes. - Vielen Dank.
Ich danke auch. - Bevor ich Frau Fechner Gelegenheit gebe, ihre Frage 840 (Ahndung von Graffiti-Schmierereien) zu formulieren, begrüßen Sie mit mir Gäste von der Volkshochschule in Prenzlau. Herzlich willkommen im Land Brandenburg!
Die Fraktion der Deutschen Volksunion forderte in diesem Landtag seit Beginn der Legislaturperiode bereits mittels zweier Anträge, Graffiti-Schmierereien in Brandenburg sowie bundesweit zukünftig schärfer als bisher zu ahnden. Beide Anträge wurden von den anderen Fraktionen abgelehnt. Die Landesregierung verzichtete beide Male auf einen Redebeitrag.
Deshalb frage ich die Landesregierung, welche konkreten Maßnahmen sie in Zukunft gegen Graffiti-Schmierereien und deren Verursacher ergreifen will.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Fechner, ein erheblicher Teil der Bemalungen, Beschmutzungen und Verunstaltungen von Gegenständen und Bauwerken ist bereits nach geltendem Recht als Straftat verfolgbar. Auch im Hinblick auf eine Ahndung der übrigen GraffitiSchmierereien, die zurzeit nicht strafbar sind, wurde vom Justizministerium und der CDU-Fraktion der Entwurf für ein Brandenburgisches Ordnungswidrigkeitengesetz erarbeitet, der in der Koalition noch weiter erörtert werden muss.
Gesetzesinitiativen auf Bundesebene zur Einbeziehung des Merkmals des Verunstaltens in die Straftatbestände der §§ 303 und 304 StGB wurden vom Deutschen Bundestag im März 2000 abgelehnt. Ein neuer Gesetzesantrag des Landes Berlin, der bereits in den Bundestag eingebracht worden war, ist inzwischen auf Wunsch Berlins von der Tagesordnung der Sitzung des Innenausschusses am 13. September abgesetzt worden.
Zwischenzeitlich hat Baden-Württemberg eine neue Gesetzesinitiative zur verbesserten Bekämpfung von Graffiti-Schmierereien in den Bundestag eingebracht. Sie wird am 19. Oktober behandelt werden. Wir kennen ihren Inhalt noch nicht im Einzelnen, werden sie aber unterstützen, wenn sie den schutzwürdigen Interessen der Eigentümer gegenüber Vandalismus entspricht. Darüber hinaus wird die Landesregierung auch weiterhin alle Möglichkeiten einer landesrechtlichen Regelung im Auge behalten, soweit sich noch Regelungslücken ergeben. - Vielen Dank.
Ich danke auch. - Wir sind damit bei der Frage 841 (Bundeslot- terie für Umwelt und Entwicklung), die vom Abgeordneten Dellmann formuliert wird.
Von verschiedenen großen Umweltverbänden bzw. Stiftungen für Umwelt- und Entwicklungshilfe wird das gemeinsame Projekt einer bundesweiten „Neuen Bundeslotterie für Umwelt und Entwicklung” betrieben. Dazu wurden in allen Bundesländern, auch in Brandenburg, Anträge auf Genehmigung gestellt. Ablehnungen durch die Länder Bayern und Niedersachsen wurden nachfolgend durch das Verwaltungsgericht München bzw. das Bundesverwaltungsgericht verworfen und die Länder Bayern und Niedersachsen wurden verpflichtet, die „Neue Bundeslotterie für Umwelt und Entwicklung” zu genehmigen. Die Länder Bremen und Berlin haben daraufhin in diesem Jahr die entsprechenden Voraussetzungen für die Einführung der Umweltlotterie geschaffen.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung, welche Position sie gegenüber der Einführung der „Neuen Bundeslotterie für Umwelt und Entwicklung” in Brandenburg einnimmt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dellmann, die Veranstaltung einer Bundeslotterie kann nur auf der Grundlage einer jeweiligen Genehmigung aller Bundesländer erfolgen. Der von verschiedenen großen Umweltverbänden in allen Bundesländern gestellte Antrag auf Genehmigung einer bundesweiten Lotterie für Umwelt und Entwicklung wurde von den meisten Bundesländern abgelehnt.
Die nunmehr in einzelnen Bundesländern auf der Grundlage entsprechender Urteile erteilten Genehmigungen entfalten sozusagen keine rechtliche Bindungswirkung für die übrigen Bundesländer.
Die Landesregierung sieht daher zurzeit keinen Anlass, sich zur Einführung einer „Neuen Bundeslotterie für Umwelt und Entwicklung” in allen Bundesländern zu positionieren, da diese aufgrund vorliegender Ablehnungen einzelner Bundesländer noch nicht als Bundeslotterie veranstaltet werden kann.
Im Land Brandenburg liegt ein Antrag der Stiftung für Umwelt und Entwicklung auf Veranstaltung einer landesweiten Umweltlotterie vor. Der Antrag wird derzeit im verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft.
Von der Antragstellerin wurde im Mai 2001 Untätigkeitsklage gegen das Ministerium des Innern erhoben. Nach Auffassung des Ministeriums ist die Untätigkeitsklage unzulässig, da eine Entscheidung im Genehmigungsverfahren nicht zuletzt aufgrund mehrfach geänderter Antragsunterlagen - die letzten Antragsunterlagen kamen im August dieses Jahres - noch nicht eingetreten ist. Eine Entscheidung des Gerichts über die Untätigkeitsklage liegt noch nicht vor. Wir sehen daher keine Veranlassung, uns vor Abschluss der Prüfung im verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren und während eines anhängenden Klageverfahrens inhaltlich und damit materiellrechtlich zur Einführung einer landesweiten Umweltlotterie zu positionieren.
Herr Minister, vielleicht könnten Sie Ihre Antwort gleich um die ergänzen, die Sie auf die Frage 842 (Lotteriemonopol der Län- der) des Kollegen Bochow geben würden. Ginge das?
Das ist ja dasselbe Thema, sodass wir das zusammen behandeln könnten. Dann wäre das komprimiert. - Einverstanden?
Die Frage des Kollegen Bochow befasst sich mit einem ähnlichen Sachverhalt. Dabei geht es um die Frage, inwieweit das Lotteriegesetz des Landes Brandenburg geändert werden sollte oder geändert werden muss.
Dies setzt eine intensive Prüfung und Auswertung der in den letzten Monaten ergangenen Rechtsprechung zur Zulassung nichtstaatlicher Lotterien voraus. Eine besondere Bedeutung, Herr Kollege Bochow, wird hierbei insbesondere dem erst kürzlich ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zukommen. Nach bisheriger Erkenntnis soll das nordrhein-westfälische Urteil erstmals Aussagen zum Inhalt und zum Umfang des ordnungsrechtlichen Prüfungsrahmens bei nichtstaatlichen Lotterien treffen, die Auswirkungen auf die bisherige Genehmigungspraxis der Bundesländer haben könnten. Die Begründung des in Nordrhein-Westfalen ergangenen Urteils zur Zulassung einer Lotterieveranstaltung der Stiftung für Umwelt und Entwicklung liegt noch nicht vor. Nach bisheriger Erkenntnis wird das Land Nordrhein-Westfalen nach dem - bisher noch nicht erfolgten - Eingang der Urteilsbegründung prüfen, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.
Die Landesregierung sieht daher zurzeit keine hinreichende Entscheidungsgrundlage dafür, ob und gegebenenfalls wie das Lotteriegesetz des Landes Brandenburg geändert werden sollte oder geändert werden müsste.
Zwei Nachfragen, Herr Schönbohm. Die erste Frage: Ist der Landesregierung bekannt, dass beispielsweise auch die Initiative Misereor und „Kinder in Not” hinter dieser Entwicklungs- und Umweltstiftung als Initiator stehen, dass es sich nicht um eine reine Umweltinitiative handelt?
Frage zwei: Wie weit ist der Meinungsbildungsprozess in der Landesregierung zu der Frage, ob gegebenenfalls die landesrechtlichen Vorschriften so gestaltet werden sollen, dass eine solche Lotterie in Brandenburg nicht zulässig sein wird?