Protocol of the Session on July 12, 2001

(Zuruf von der PDS)

- Ja, klar. - Wir haben die Möglichkeiten des Einflusses im Rahmen der Verhandlungen um die Rentenreform ausgenutzt. Dabei haben wir bestimmte Zwischenergebnisse erzielt, die jetzt ausgefüllt werden müssen. Dieses Ausfüllen kann nicht ruck, zuck geschehen, es kann nur in Verhandlungen geschehen. Dies kann auch nur nicht öffentlich geschehen. Daher tut es mir Leid, ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten. Wenn ich es wüsste, würde ich sie auch nicht beantworten.

(Zuruf der Abgeordneten Frau Tack [PDS])

- Frau Tack, stellen Sie sich vor, ich habe in meinem Leben gelernt, eine Sache erst dann zu machen, wenn sie fest ist. Wenn sie fest ist, feiern wir das gemeinsam. Solange müssen wir Geduld haben.

(Zuruf der Abgeordneten Frau Tack [PDS])

Nun seien Sie einmal geduldig und haben Sie Vertrauen in die Regierung. Wenn Sie sonst als Opposition tätig sind, dann können Sie es ja machen. Aber jetzt haben Sie doch einmal Vertrauen!

(Beifall bei der CDU)

Es geht um das Brandenburger Wohl, dafür sind wir doch gemeinsam.

Herzlichen Dank. - Die beiden folgenden Fragen beziehen sich gleichermaßen auf das Problem Hornitex. Deswegen mein Vorschlag, beide Fragen gemeinsam zu beantworten, ohne dass in der Formulierung einer zu kurz kommen muss.

Zunächst hat Herr Karney Gelegenheit, die Frage 814 (Hornitex in Beeskow) zu formulieren.

Durch den Insolvenzantrag des Spanplattenwerkes Hornitex in Beeskow im Landkreis Oder-Spree sind 400 Arbeitsplätze im Werk und 1 000 Arbeitsplätze in Unternehmen mit Liefer- und Dienstleistungsverflechtungen mit Hornitex gefährdet.

Ich frage die Landesregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, Unternehmen mit Liefer- und Dienstleistungsverflechtungen mit Hornitex zu unterstützen, um bedrohte Arbeitsplätze in diesem Unternehmen und natürlich auch Existenzen von Unternehmerinnen und Unternehmern zu sichern.

Sind Sie einverstanden mit der gemeinsamen Beantwortung? Wunderbar. - Bitte, Frau Stobrawa, stellen Sie die Frage 815 (Hornitex).

Auch ich bin einverstanden, Herr Präsident. - Da sich aber meine Frage auch auf das Stammwerk, nämlich auf Hornitex und nicht nur auf die Zulieferbetriebe bezieht, möchte ich davon ausgehend, dass der Sitz Hornitex sozusagen die Zukunft und als Grundlage für die Unternehmen zu sehen ist, die Frage stellen:

Welche Maßnahmen werden bzw. sind eingeleitet, um das Beeskower Hornitex-Werk und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu retten?

Herr Minister Fürniß, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Geschäftsführung der Hornitex-Unternehmensgruppe hat am Freitag, dem 29. Juni 2001, beim Amtsgericht Detmold einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Dieses Insolvenzverfahren betrifft auch das Hornitex-Werk in Beeskow. Die Einflussmöglichkeiten der Landesregierung in diesem Stadium des Verfahrens sind außerordentlich begrenzt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir nicht eine Rollenverteilung haben dürfen nach dem Motto „Die Gewinne werden privatisiert, die Verluste werden sozialisiert”. Das ist eine Methode, die nicht geht. Das Unternehmen ist in erster Linie selbst aufgefordert, dafür zu sorgen, mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Probleme zu lösen. Selbstverständlich haben wir im Rahmen unserer Möglichkeiten mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Kontakt aufgenommen, um deutlich zu machen, welche Interessen das Land Brandenburg mit dem Beeskower Werk und insbesondere mit den Zulieferern und den Dienstleistern, die dort eingebunden sind, verbindet. Es geht nicht nur um das Werk selbst, sondern es geht um das, was drumherum ist.

Ich kann Ihnen sagen, dass es dem Insolvenzverwalter gelungen ist, mit den beteiligten Banken Darlehen für das Unternehmen auszuhandeln, sodass die Chancen für eine Fortführungs- oder eine Ergänzungslösung im Moment für Hornitex in Beeskow außerordentlich gut stehen. Was das Werk in Beeskow betrifft, so handelt es sich hierbei um das modernste Werk der ganzen Gruppe. Das zeigt auch das Maß der Interessenten für dieses Werk, auch, dass es hierbei nicht nur um ein modernes Werk geht, sondern um ein Werk, das in den letzten Jahren schwarze Zahlen geschrieben und erfolgreich gearbeitet hat. Dieser Umstand verbessert natürlich die Chancen für eine Fortführungslösung außerordentlich.

Wenn wir uns die Zahl der Arbeitskräfte anschauen, dann müssen wir feststellen, dass ca. 400 Arbeitsplätze im Werk Beeskow und nach Einschätzung der Stadt noch einmal ca. 600 bis 700 Beschäftigte in vom Werk abhängigen Zulieferern, aber auch verschiedene Dienstleistungsgewerke, so zum Beispiel Transportunternehmen, betroffen sind. Es geht um ein Problem von sehr großem Ausmaß, insbesondere für diese Region.

Was die betroffenen Unternehmen anbetrifft, insbesondere die Zulieferer, versucht sich das Land über schnelle und unkomplizierte Hilfe aus dem Liquiditätssicherungsprogramm zu engagieren. Dieses Darlehensprogramm dient der Überbrückung von Liquiditätsengpässen, speziell für kleine und mittelständische Unternehmen, die durch Förderungsausfälle entstanden sind. Genau diese Situation trifft zu: Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen konnten nicht mehr bezahlt werden. Diese Unternehmen können bei der ILB Anträge stellen.

Am Mittwoch, dem 4. Juli 2001, hat eine Informationsveranstaltung der ILB stattgefunden. An dieser Veranstaltung haben 40 Unternehmen teilgenommen. Sie haben sich über die nächsten Schritte beraten lassen. Ich gehe davon aus, dass wir im Rahmen des Liquiditätssicherungsprogramms einen Beitrag leisten können. Ich will noch einmal deutlich sagen: Es ist auch die Aufgabe der Unternehmensführung, die noch in Brot und Arbeit ist - der Antrag auf Insolvenz sorgt dafür, dass die Geschäfts

führung nach dem neuen Insolvenzrecht weiterhin in der Verantwortung bleibt -, es wird also Aufgabe der Unternehmensleitung bleiben müssen, alles dafür zu tun, damit in Beeskow die Voraussetzungen für eine Weiterführung geschaffen werden können. Wir sollten nicht sagen: Die Unternehmensleitung kann sich zurücklehnen und der Staat wird es schon richten. Das ist nicht die Philosophie, die wir vertreten dürfen.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Herr Karney, bitte.

Herr Minister, in der „Märkischen Oderzeitung” stand vor kurzem folgende Information:

„Die PDS-Fraktion im Kreistag Oder-Spree forderte eine Unterstützung der unverschuldet in Not geratenen Zulieferbetriebe aus dem kreiseigenen Wirtschaftsprogramm.”

Wie bewerten Sie als zuständiger Fachminister diese Information?

Das muss ein reicher Kreis sein, der das kann. Im Übrigen ist das auch ordnungspolitisch falsch, um es ganz deutlich zu sagen.

Frau Stobrawa, bitte.

Trotzdem hat der Kreistag vor zwei Tagen Hilfsmaßnahmen und Unterstützung für das Werk beschlossen. Genau das war die Intention des Antrages der PDS-Fraktion, die so in der Presse formuliert worden ist.

Herr Minister, ich habe folgende Frage an Sie: Sie sagen - was ich akzeptiere -, dass die Landesregierung nicht für Dinge die Verantwortung übernehmen kann, die das Unternehmen zu verantworten hat. Wird der ständige Kontakt zwischen der Landesregierung und den Unternehmen in der jetzigen Art und Weise solange bestehen bleiben, bis das Unternehmen tatsächlich als gerettet angesehen werden kann?

Wir waren vom ersten Tag an, als es bekannt wurde, in Detmold in alle Gespräche eingebunden. Die Wirtschaftsministerien der Länder haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe für die verschiedenen Standorte von Hornitex in verschiedenen deutschen Bundesländern gebildet. Wir sind im regelmäßigen Kontakt mit dem Insolvenzverwalter, um das zu tun, was wir tun können. Diese Arbeitsgruppe bleibt bestehen, bis eine Lösung für die gesamte Entwicklung gefunden ist.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal Folgendes deutlich machen, damit es keine Missverständnisse gibt: Wenn wir Beihilfen für ein Unternehmen zahlen, das in der Insolvenz

ist, dann bekommen wir große Probleme mit der Europäischen Gemeinschaft. Das ist eine illegale Beihilfe. Deshalb würde ich Sie alle bitten, draußen nicht den Eindruck zu erwecken, als könne der Staat über Beihilfen dem Unternehmen irgendwelche Mittel zukommen lassen. Wir können nur den kleinen und mittelständischen Unternehmen im Zuliefererbereich über das Liquiditätshilfeprogramm Unterstützung anbieten. Ich wäre dankbar, wenn wir dazu in diesem Hause eine gemeinsame Sprachregelung hätten.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Wir sind bei der Frage 816 (Ausbau des Sputendorfer Weges in Ludwigsfelde), die der Abgeordnete Bochow stellt.

Die Stadt Ludwigsfelde realisierte den Ausbau des Sputendorfer Weges. Bei der Planung stellte sich heraus, dass ein Teil des Grundstückes - vom Sputendorfer Weg bis zu den letzten Wohnblöcken - in Landeseigentum steht. Die Stadt hatte das Land mit Planungsbeginn darauf hingewiesen. Sie fordert, dass das Land das in seinem Besitz befindliche Grundstück ebenfalls ausbaut. Laut Presse ist eine entsprechende Reaktion seitens des Landes bisher nicht erfolgt. Dies hat bei den Anwohnern des in Rede stehenden Teilabschnittes zu erheblichen Missstimmungen geführt, zumal es sich nur um ca. 30 Millionen DM handelt.

Ich frage die Landesregierung: Warum verweigert sie einen Ausbau des Sputendorfer Weges auf dem in Landesbesitz befindlichen Grundstück?

Frau Ministerin Ziegler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst darf ich zur Vermeidung von Missverständnissen feststellen, dass die Landesregierung den Ausbau des Sputendorfer Weges in Ludwigsfelde nicht verweigert. Der in Rede stehende Weg ist bereits ausgebaut. Nach den Ergebnissen meiner Prüfung geht es vielmehr um die Zuwegung zu den Wohnhäusern und der öffentlichen Kleingartenanlage. Es handelt sich hierbei zwar um ein landeseigenes Grundstück, da es aber als öffentliche Verkehrsfläche genutzt wird, vertritt das Land die Auffassung, dass diese Zuwegung in das Eigentum der Stadt Ludwigsfelde übertragen werden sollte.

In diesem Zusammenhang ist der Stadt vorgeschlagen worden, eine unentgeltliche Flächenbereinigung im Rahmen der Vermögenszuordnung zu vollziehen. Die Stadt vertritt allerdings die Auffassung, dass es sich bei der in Rede stehenden Verkehrsfläche um privates und nicht um öffentliches Straßenland handelt. Ich bitte um Verständnis, dass dazu zunächst die Klärung der Rechtsverhältnisse abgewartet werden muss.

Ich darf aber bereits darauf hinweisen, dass nach einer rechtlichen Klärung der von den Anwohnern begehrte Straßenausbau

nicht automatisch vollzogen wird. Der Träger der Straßenbaulast ist nämlich nicht verpflichtet, auf Wunsch Straßen auszubauen, sondern gemäß § 9 des brandenburgischen Straßengesetzes haben die Träger der Straßenbaulast nach ihrer Leistungsfähigkeit Straßen in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand zu bauen bzw. zu verbessern. Vielen Dank.

Es gibt Klärungsbedarf. - Herr Bochow, bitte.

Frau Ministerin, Sie haben Recht, das Stück, welches ausgebaut worden ist, befindet sich im Besitz der Stadt. Seit wann ist in Ihrem Haus die Tatsache der Bebauung der in Rede stehenden Flächen bekannt? Seit wann ist bekannt, dass die Sanierung der Zuwegung erfolgen sollte?

Die Tatsache der Bebauung ist uns seit dem Jahre 1992 bekannt. Die Wohnhäuser sind ursprünglich Bestandteil der Liegenschaft des ehemaligen Instituts für Lehrerbildung gewesen. Im Jahre 1995 ist dieser Teil dem Land zugeordnet worden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Im IV. Quartal 1999 wurde das Land von der Stadt über den Ausbau informiert. Dabei ging das Land davon aus, dass dieser Weg über die landeseigene Liegenschaft führt und die Zuwegung ein Bestandteil dieser Ausbaumaßnahme sein wird. Das ist nicht der Fall. Über den konkreten Verlauf des Sputendorfer Weges wurden wir erst am 13. Juni dieses Jahres informiert.

Danke sehr. - Das Wort geht an den Abgeordneten Neumann von der CDU-Fraktion, der die Frage 817 (Kostenbeteiligung der kommunalen Baulastträger an den Eisenbahnkreuzungsmaß- nahmen entlang der ICE-Strecke Hamburg - Berlin) formulieren wird. Bitte sehr.

Das Land Brandenburg fordert gegenüber dem Bund, dass die Bahnübergänge entlang der ICE-Strecke Hamburg - Berlin ohne Kostenbeteiligung der jeweiligen Baulastträger beseitigt werden.

Das resultiert unter anderem, wie Ihnen ja bekannt ist, aus dem Ersatz dieser Maßnahme für den Transrapid. In der Antwort auf meine Mündliche Anfrage vom 25. Januar 2001 informierte der Verkehrsminister den Landtag über die ablehnende Haltung des Bundes in dieser Frage und kündigte - im Übrigen auch gestern - die Fortsetzung der Verhandlungen an.

Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie angesichts des derzeitigen Verhandlungsstandes die Möglichkeiten bzw. Chancen für eine Kostenregelung, die die jeweiligen Baulastträger finanziell entlastet?