Protocol of the Session on July 12, 2001

Für die Standorte der so genannten zentralen kriminalpolizeilichen Dienste, die bisher mit den Sitzen der Polizeipräsidien zusammengeführt waren, gibt es die Überlegung, diese aufzulösen. Anders formuliert: Dort, wo wir die drei Polizeipräsidien auflösen, werden auch die zentralen Dienste der Kriminalpolizei aufgelöst. Sie werden in den beiden Polizeipräsidien Ost und West eingerichtet.

Jetzt geht es um die Frage, welche Aufgaben aus den Polizeipräsidien abgeschichtet und an die Schutzbereiche übertragen werden. Diese Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen.

Im Ergebnis werden wir aber mehr Schutzpolizei und mehr Kriminalpolizei in der Fläche haben. Damit steht die Polizei auch verstärkt als Ansprechpartner für die Bürger zur Verfügung. Das ist ein zentraler Punkt der Polizeireform, die wir im Augenblick im Detail ausarbeiten.

Es gibt Klärungsbedarf. Frau Kaiser-Nicht, bitte.

Erstens: Herr Minister, sie sagten, die Überlegungen seien noch nicht abgeschlossen. Welche Rolle spielt bei Ihren Überlegungen die Forderung der brandenburgischen Kriminalpolizei, namentlich des BdK, mit der Polizeistrukturreform bei jedem der großen Polizeipräsidien je zwei, besser aber je drei Kripo

Standorte für die Bekämpfung zentral zu bearbeitender Schwerund Schwerstkriminalität einzurichten?

Zweitens: Wann wird seitens der Landesregierung endlich die Dienstvereinbarung zur Verwaltungsoptimierung unterzeichnet, die vom Hauptpersonalrat der Polizei bereits im November 2000 vorgelegt wurde und die notwendig ist, um für die betroffenen Polizeibediensteten zum Beispiel bei betriebsbedingten Änderungskündigungen Rechtssicherheit und Schutz zu gewährleisten?

Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, zunächst einmal sei klar und deutlich festgestellt, dass wir nicht die Absicht haben, betriebsbedingte Änderungskündigungen vorzunehmen. Von daher wäre es gar nicht notwendig, das Thema in dieser Intensität anzusprechen. Aber wir haben in Verhandlungen mit dem Polizeihauptpersonalrat eine Dienstvereinbarung vorbereitet. Es geht um die Frage, inwieweit diese Dienstvereinbarung in die übrigen Dienstvereinbarungen für das Land Brandenburg eingepasst wird. Diese Aufgabe wird im Augenblick noch koordiniert. Darüber ist auch der Polizeihauptpersonalrat informiert worden.

Deshalb möchte ich auch Folgendes klar zum Ausdruck bringen: Wir verlangen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Polizei viel, aber wir wollen auch nicht für die Fragen, die nicht berufsspezifischer Natur sind, für die Polizei Sonderregelungen einrichten. Vielmehr streben wir eine Vergleichbarkeit mit den Regelungen für die übrigen Landesbediensteten an. Darum befindet sich dies gerade in der Abstimmung.

Mit den Berufsverbänden arbeiten wir sehr eng und kooperativ zusammen, besonders auch mit dem Bund der Kriminalbeamten, die sich in all diese Arbeiten eingebracht haben. Es gibt allerdings einen Berufsverband, der sich der Zusammenarbeit mit uns verweigert hat. Die Überlegungen des Bundes der Kriminalbeamten sind bekannt.

Bei der Lösung dieses Fragenkomplexes geht es auch darum, welche Anzahl an Schutzpolizisten es geben soll und wie die Aufgaben vom zentralen kriminalistischen Dienst der Polizei auf den dezentralen Dienst der Kriminalitätsbekämpfung verteilt werden. Über diese Frage ist noch nicht endgültig entschieden worden. Dazu müssen noch umfangreiche Untersuchungen durchgeführt werden: Wie viele Straftaten werden verzeichnet? Für die Aufklärung welcher Straftaten ist eine besondere Spezialisierung erforderlich? Wenn es um Brandstiftung geht, so ist eine Spezialisierung erforderlich, die ich nicht überall finde. Das gilt auch für eine Straftat wie Mord. Wenn wir zum Beispiel in bestimmten Bereichen ein hohes Auftreten von Betäubungsmittelkriminalität feststellen, dann werden wir eine dezentrale Lösung finden; anderenfalls erfolgt eine Bearbeitung zentral von einer anderen Stelle aus.

Ich strebe ein möglichst flexibles System an. Entsprechende Regelungen werden im Augenblick erarbeitet. Ich gehe davon aus, dass wir im September nach Diskussionen mit den verschiedenen Berufsverbänden endgültige Entscheidungen treffen können. Die gefundene Lösung werden wir dann vortragen.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr. - Zur Formulierung der Frage 812 (Zukunft der Fachhochschule Brandenburg [FHB]) hat der Abgeordnete Firneburg Gelegenheit.

Nach Presseberichten steht die Fachhochschule Brandenburg (FHB) vor der Liquidation. Dies erklärte zumindest die PDSSpitzenkandidatin für die Brandenburger Oberbürgermeisterwahl, Petra Faderl.

Ich frage die Landesregierung: Soll nach Ihren Erkenntnissen die Fachhochschule Brandenburg geschlossen werden?

Frau Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Schließung der Fachhochschule Brandenburg ist natürlich nicht beabsichtigt; eine solche Absicht bestand auch zu keinem Zeitpunkt. Alle diesbezüglichen Spekulationen der PDS-Kandidatin für die Oberbürgermeisterwahl in Brandenburg sind gegenstandslos. Mein Ministerium hat das schon am 22. Juni in einer Pressemitteilung richtig gestellt. Frau Faderl hat sich inzwischen auch von Ihren Äußerungen distanziert. Dennoch ist so etwas sehr schädlich, denn die Wahl einer Hochschule ist bis zu einem gewissen Grad Vertrauenssache. Wenn Spekulationen dieser Art entstehen, dann bedeutet das Nachteile in einer Situation, in der wir die Fachhochschule Brandenburg wie auch die anderen Hochschulen im nächsten Jahr nach Beschluss der Landesregierung finanziell ordentlich ausstatten wollen und eventuell einen Aufwuchs verzeichnen werden. Es wird also keine Schließung geben. Das Gegenteil ist der Fall!

(Beifall bei CDU und SPD)

Es gibt offensichtlich noch Klärungsbedarf, Frau Ministerin. Herr Firneburg, bitte.

Sind seitens der Landesregierung kurz-, mittel- bzw. langfristig Universitäts- bzw. Fachhochschulschließungen im Land Brandenburg geplant und wenn ja, um welche Universitäten bzw. Fachhochschulen handelt es sich?

Nein.

(Beifall bei CDU und PDS)

Danke sehr. - Die Abgeordnete Heidemarie Konzack hat Gele

genheit, die Frage 813 (Kompensation der Auflösung des Poli- zeipräsidiums Cottbus) zu stellen.

Das Oberzentrum Cottbus wartet immer noch auf den vom Kabinett zugesagten Ausgleich für die Auflösung des Polizeipräsidiums. Der Mitte Mai gefasste Beschluss der Landesregierung kann nicht als Kompensation betrachtet werden, da es sich dabei um Planungen und Zusagen handelt, die schon länger in Rede stehen und damit unabhängig vom Auflösungsbeschluss sind. In der Zwischenzeit hat sich der Innenminister für die Ansiedlung der Zentralen Zulagenstelle für die private Altersvorsorge durch die BfA Cottbus ausgesprochen. Diese Stellen werden wohl aber - trotz des Dementis durch den stellvertretenden Regierungssprecher Manfred Füger - in Brandenburg an der Havel angesiedelt werden, wie Sozialminister Ziel die Planungen der BfA in der Antwort auf eine Mündliche Anfrage bestätigte.

Ich frage deshalb die Landesregierung, welche weiteren Überlegungen sie anstellt, um die 320 wegfallenden Stellen des Polizeipräsidiums in Cottbus auszugleichen.

Herr Minister Schönbohm, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Konzack, zunächst: Ich verstehe die Sorge der Lausitz wie viele andere in diesem Raum auch, dass sie sagen, mit der Entscheidung der Auflösung des Polizeipräsidiums werde die Lausitz vergessen. Wenn Sie sich aber die Gesamtzahlen der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in der Lausitz und vor allen Dingen in Cottbus einschließlich der Bedeutung der BTU, die gerade ihr 10-jähriges Bestehen gefeiert hat, ansehen, dann wird, glaube ich, deutlich, dass wir uns durchaus bewusst sind, dass diese von Bedeutung sind.

Zum Zweiten: Es gibt noch keine Entscheidung über die Frage der Zertifizierungsstelle im Zusammenhang mit der Rentenreform. Was über Brandenburg an der Havel berichtet wurde, hängt mit Entscheidungen zusammen, die vorher schon von der Föderalismuskommission getroffen worden sind.

Zu der Frage, die Sie eben angesprochen haben, gibt es noch keine abschließende Entscheidung. Sie wissen, dass es Überlegungen um die Frage gibt, wieweit man die Knappschaftsversicherung in Cottbus verstärken kann.

All diese Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Deswegen möchte ich um Verständnis bitten, dass ich zu diesen Fragen noch keine abschließende Auskunft geben kann. Je mehr wir öffentlich darüber spekulieren und versuchen, Druck aufzubauen, desto schwieriger wird es vielleicht, die Verhandlungen zu führen.

Nun zu dem, was wir im landeseigenen Bereich tun. Ich habe im Auftrag des Kabinetts die anderen Kollegen angeschrieben und sie um Mitteilung gebeten, in welchen Bereichen sie die Möglichkeit für einen Ausgleich sehen. Wir gehen nach jetzi

gem Erkenntnisstand davon aus, dass für den Wegfall des Polizeipräsidiums Cottbus insgesamt ein Ausgleich erreicht werden kann.

Nun haben Sie gesagt, dass Entscheidungen, die vorher getroffen worden seien, nicht gelten würden. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass wir uns im Land Brandenburg darauf verständigt haben, insgesamt im Dienst der Landesverwaltung unmittelbar 8 000 Stellen abzubauen. Was nicht geht, ist, überall dort, wo diese Stellen abgebaut werden, zu kompensieren. Von daher ist der Fall Polizeipräsidium ein Fall, der nicht auf andere Bereiche übertragen werden kann. Deshalb denke ich, dass alle Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang getroffen werden, mit berücksichtigt werden sollten.

Wir gehen davon aus, dass durch die Mitwirkung der anderen Ressorts neue Stellen geschaffen werden, vielleicht sogar mehr als wegfallen. Das ist noch nicht endgültig zu entscheiden. Dieser Erfolg wird auch nicht dadurch geschmälert, dass einige Maßnahmen schon seit längerer Zeit in der Diskussion sind. Aber es sind Maßnahmen, über die bisher noch nicht entschieden worden ist, sondern die in der Perspektive vorgesehen waren.

Ich möchte, wie gesagt, darauf hinweisen, dass bei allen anderen Maßnahmen, die wir im Rahmen der Verwaltungsoptimierung vorhaben, nicht überall Kompensation geleistet werden kann, weil das rein rechnerisch nicht geht. Wir werden also auch in Zukunft weiter schmerzhafte Eingriffe vornehmen müssen, wenn wir das, was Sie als Parlament uns vorgegeben haben, durchführen wollen.

Sie haben uns aufgegeben, den Haushalt auszugleichen. Ein Mittel dieses Haushaltsausgleichs ist der Personalabbau und die Reduzierung von Behörden. Das ist eine unserer Aufgaben. Dass wir dies im Rahmen des Konzepts so tun, dass die einzelnen Regionen des Landes nicht benachteiligt, sondern gleich belastet werden, das ist das Problem, um das es im Augenblick geht.

Weil eine meiner Dienststellen davon betroffen ist und beispielsweise überlegt wird, sie von Frankfurt (Oder) nach Cottbus zu verlegen, habe ich mit meinem Hauptpersonalrat, mit den Schwerbehindertenvertretern und mit den Mitarbeitern gesprochen. Ich habe mit den Mitarbeitern gesprochen, die aus dem Oderbruch kommen, die bisher nach Frankfurt (Oder) fahren, die gesagt haben, dass sie dann nicht nach Cottbus fahren können und Angst um ihre Existenz haben.

Das alles sind Fragen, die im Augenblick berücksichtigt werden. Deshalb, Frau Abgeordnete Konzack, bitte ich wirklich um Verständnis, wenn ich sage: Das kann nicht ruck, zuck entschieden werden. Mir wird oft der Vorwurf gemacht, ich würde ruck, zuck entscheiden. Aber hier geht es um Menschen und wir versuchen, Lösungen zu finden, die auf der einen Seite Cottbus helfen, auf der anderen Seite aber unsere Mitarbeiter nicht überfordern. Das ist der Prozess, in dem wir uns im Augenblick befinden.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Frau Konzack, bitte.

Ich wollte nur fragen, ob ich es richtig verstanden habe, dass Sie sich weiterhin um zusätzliche Arbeitsplätze bemühen werden.

Meine zweite Frage ist, ob der Weg von Frankfurt nach Cottbus beschwerlicher ist als der Weg von Cottbus nach Frankfurt, alldieweil auch Cottbuser Behörden von Cottbus nach Frankfurt verlagert worden sind, deren Mitarbeiter den Weg Cottbus Frankfurt auf sich nehmen müssen.

Frau Abgeordnete Konzack, ich möchte es so sagen: Je nachdem, wie die Einbahnstraßenregelung ist, sind beide Wege gleich lang. Das ist gar keine Frage. Ich habe mir nur den Hinweis darauf erlaubt, dass gerade nördlich von Frankfurt (Oder), im Oderbruch, eine Region vorhanden ist, in der wir wenige Arbeitsplätze haben, und in dass viele Arbeitnehmer aus dem Oderbruch 50, 60 km zurücklegen, um nach Frankfurt (Oder) zu kommen und ihre Arbeit dort aufzunehmen. Das war der Hinweis und das sind die Fragen, die mich im Augenblick beschäftigen.

Zum Zweiten - ich darf es einfach so sagen -: Der Ministerpräsident und ich sind dabei, gemeinsam mit den anderen Kabinettskollegen, vor allem mit Alwin Ziel, eine Lösung zu suchen, die das Ergebnis bringt, das wir uns beide erhoffen, wenn ich das so abstrakt sagen kann.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, Sie sind noch nicht fertig. - Herr Dr. Trunschke!

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Zum ersten Teil Ihrer Rede: Mit welcher Position gehen Sie in die Entscheidung, wohin die BfA gehen soll, und bis wann wird das nach Ihrer Auffassung entschieden sein?

Zum zweiten Teil: Da Sie nicht ruck, zuck entscheiden wollen, bis wann wollen Sie denn entscheiden?

Ich habe, bezogen auf das Thema BfA, keine Entscheidungskompetenz und keine Zuständigkeit, sondern nur die Möglichkeit des sublimen Einflusses, um es einmal so auszudrücken.

(Zuruf von der PDS)