Protocol of the Session on June 21, 2001

Herr Sarrach hat noch Klärungsbedarf.

Herr Minister, da es so scheint - ganz vorsichtig ausgedrückt -, dass die Standesamtslösung gleichwohl vom Innen- als auch vom Justizministerium abgelehnt wird, sie aber mit der großen Koalition in Bremen auf Vorschlag eines CDU-Innensenators möglich gewesen ist, möchte ich zweierlei fragen.

Erstens: War die Beantwortung der erwähnten Mündlichen Anfrage zu einem Ausführungsgesetz des Lebenspartnerschaftsgesetzes in der vorletzten Landtagssitzung durch den Innenminister mit Staatskanzlei und Sozialministerium abgestimmt?

Zweitens: Welche Haltung vertritt die Landesregierung im Bundesrat zu den Vorwürfen der Länder Bayern, Thüringen und Sachsen, die dieses Lebenspartnerschaftsgesetz wegen Artikel 6 Grundgesetz für verfassungswidrig erklären, obwohl Brandenburg in der eigenen Verfassung spezielle Antidiskriminierungsvorschriften vorsieht?

Zu Frage zwei: Bezüglich dieser Frage muss ich mich erst mit der Staatskanzlei, dem MASGF und dem MdJE abstimmen.

Zu Frage eins: Ob wir das damals abgestimmt haben, kann ich Ihnen nicht sagen.

Wir sind bei der Frage 773 (Unterstützung investitionswilli- ger Unternehmen), die der Abgeordnete Neumann formulieren wird.

Für die Standortwahl ansiedlungswilliger Unternehmen ist es von Bedeutung, welche Unterstützung sie vom Land bei der Umsetzung ihres Vorhabens erhalten. Dies gilt auch für heimische Unternehmen, die investieren wollen, um zum Beispiel die Betriebe zu erweitern oder zu modernisieren. Die Unternehmen erwarten neben der Hilfe bei der Überwindung bürokratischer Hürden und kurzen Genehmigungsverfahren vor allem eine zügige Bearbeitung und Bewilligung ihrer Fördermittelanträge.

Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Qualität der Unterstützung der Unternehmen durch das Land und die Bearbeitungsdauer der Fördermittelanträge, insbesondere der aus Brandenburg stammenden Unternehmen?

Herr Minister Fürniß, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Neumann, es ist richtig, dass es für die Standortwahl ansiedlungswilliger Unternehmen von erheblicher Bedeutung ist, welche Unterstützung sie vom Land bei der Umsetzung ihrer Vorhaben erhalten.

Ich erlaube mir aber hinzuzufügen: Wenn sie es nur deswegen tun, werden sie keine erfolgreichen Unternehmer werden. Da geht es nicht nur um die zügige Bearbeitung und Bewilligung von Fördermittelanträgen, auf die sich Ihre Frage konkret bezieht; entscheidend ist, wie wir in diesem Lande insgesamt mit unseren Investoren umgehen.

(Sehr wohl! bei der CDU)

Das heißt auch, dass wir umfassend, kompetent und zeitlich vernünftig das entscheiden, was für die Investoren zu entscheiden ist. Das heißt aber auch, dass wir sie willkommen heißen und dass sie von der Politik auch stabile Rahmenbedingungen bekommen.

Unternehmen sind nicht nur an einer schnellen Bewilligung interessiert, Unternehmen sind auch daran interessiert, dass die Gesamtfinanzierungsbedingungen stimmen. Da möchte ich aus unserer Erfahrung kritisch hinzufügen: Manchmal verzögern sich Entscheidungen auch deswegen, weil die Unterlagen insbesondere für die Gesamtfinanzierung - nicht alle rechtzeitig beieinander sind. Insbesondere die Rolle der Hausbanken ist dabei manchmal nicht ganz unproblematisch.

Die meisten Förderanträge, an denen die Investoren intensiv mitwirken, werden in sehr kurzer Zeit bewilligt.

Ich habe, weil ich Ihr Anliegen auch teile und damit es noch schneller geht, am 18. Juni die Grenze für die Vorhaben, die in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden können, von 2,5 Millionen auf 5 Millionen DM angehoben. Ich habe außerdem Verfahrensschritte verkürzt und vereinfachte Wege angeordnet, sodass wir beim weitaus größten Teil der Anträge jetzt in noch kürzerer Zeit entsprechende Entscheidungen treffen können.

Für Investoren - ungeachtet ihres Firmensitzes - gilt weiter auch der internationale Wettbewerb, der umso stärker ist, je stärker wir uns der Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft nähern. Deshalb müssen wir im Wettbewerb der Regionen unsere Rahmenbedingungen verbessern. Eine dieser Rahmenbedingungen ist ein besserer Service, ein zügiges Vorgehen.

Das gilt übrigens in gleichem Maße für die Unternehmen, die von außen kommen, wie für die Unternehmen in Brandenburg. Denn wir kümmern uns nicht nur um diejenigen, die neu zu uns kommen, sondern wir fühlen uns insbesondere in der Pflicht gegenüber denen, die schon da sind.

(Beifall bei CDU und SPD)

Es gibt noch Klärungsbedarf, Herr Minister. Herr Christoffers, bitte.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen.

Erstens: Sie hatten vor kurzem zur Verbesserung der Förderkonditionen in der Perspektive die Idee der revolvierenden Fonds aufgegriffen. Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass perspektivisch neben revolvierenden Fonds in der Wirtschaftsförderung auch die Frage Zuschüsse und Zuwendungen mit eine Rolle spielen muss, weil eine Reduktion nur auf revolvierende Fonds möglicherweise den Intentionen der Wirtschaftsförderung nicht ganz gerecht wird?

Einverstanden.

Zweitens: Herr Minister, in Basel wurden ungünstige Konditionen für die Kreditvergabe an die KMU vereinbart. Sehen Sie die Notwendigkeit, dass die öffentliche Hand und auch die Strukturbanken der öffentlichen Hand möglicherweise ihre Risikobewertung gerade für diesen Bereich verändern, um eine gewisse Kompensation und Wettbewerbsgleichheit herbeizuführen?

Ja.

Für die Frage 774 (Konsequenzen aus dem Strausberger Immo- bilienskandal) erhält die Abgeordnete Frau Hesselbarth Gelegenheit zur Formulierung. Bitte.

Die Strausberger SPD hat laut Presseberichten sofortige disziplinarrechtliche Schritte gegen den Strausberger Bürgermeister Schmitz und den Ersten Beigeordneten Nicht gefordert. Beide sollten wegen ihrer Verwicklung in den Strausberger Immobilienskandal ihre Ämter bis zum Abschluss der juristischen Klärung ruhen lassen.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche rechtlichen Schritte will sie im Rahmen der Kommunalaufsicht gegen Verantwortliche des Strausberger Immobilienskandals ergreifen?

Das Wort geht an den Innenminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hesselbarth, gemäß § 69 Abs. 1 Landkreisordnung führt der

Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland die Kommunalaufsicht über die kreisangehörige Stadt Strausberg.

(Vogelsänger [SPD]: Das ist richtig!)

Der Landrat wurde aufgefordert, dem Ministerium des Innern einen Bericht zu erstatten. Dieser Bericht liegt noch nicht vor. Ich lege großen Wert darauf, dass im Land Brandenburg die Zuständigkeiten eingehalten werden.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt noch Klärungsbedarf. Frau Hesselbarth, bitte.

Hat der damalige Landrat seine Aufsichtspflicht verletzt und hat das Innenministerium damals seine Aufsichtspflicht verletzt?

Da ich nicht weiß, was Sie mit „damals” meinen, ob es ein biblisches Zitat ist, damals, vor langer Zeit, an das Sie sich nicht mehr erinnern können, kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten. Solange ich hier bin, konnte ich da nichts feststellen. Ich habe in den Akten noch nichts gefunden, Frau Abgeordnete.

Danke sehr. - Wir sind damit bei der Frage 775 (BUGA-För- derung des Landes), gestellt von der Abgeordneten Frau Tack. Bitte.

Die Bundesgartenschau einschließlich ihrer vier Kulissen und Einzelobjekte in Potsdam wurde mit Landesmitteln in Höhe von über 100 Millionen DM gefördert. Die BUGA endet am 7. Oktober dieses Jahres. Nachnutzungskonzepte wurden von der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung bisher nicht beschlossen.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie bringt sie ihre Vorstellungen für die Nachnutzung bzw. künftige Nutzung von Projekten in die Nachnutzungskonzepte für die BUGA bzw. für Einzelprojekte in der Landeshauptstadt ein?

Herr Staatssekretär Appel, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tack, es gibt eine Langversion der Antwort, ich kann aber auch eine ganz kurze Antwort geben. Für alle Projekte, die durch die Landesregierung gefördert worden sind, gab es bereits als der Förderbescheid durch die Landesregierung erging ein Nutzungskonzept für die Zeit nach der Bundesgartenschau.

(Zuruf der Abgeordneten Frau Tack [PDS])

Gibt es Nachfragen?

(Heiterkeit und Beifall)

Vielen Dank. Frau Tack, Sie waren auch überrascht? Einen Dialog möchte ich nicht unbedingt zulassen, aber wenn Sie noch einmal nachfragen möchten, dann tun Sie das. Vielleicht kann der Staatssekretär noch klären, was ungeklärt geblieben ist.

(Schippel [SPD]: Wir waren mit der Antwort zufrieden, Herr Präsident!)

So viel Zeit muss sein. Mir war auch nicht klar, ob er die kurze oder die lange Version wählen würde. Bitte sehr.

Ich stelle die Frage an den Staatssekretär: Sind Sie mit mir einer Meinung, dass es an der Zeit ist, dass diese Nachnutzungskonzepte sowohl der Stadtverordnetenversammlung als auch dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vorgelegt werden, damit wir uns damit befassen können? Meine Nachfragen sowohl im Ministerium als auch bei der Stadt haben ergeben, dass es noch keine Nachnutzungskonzepte gibt.

Darf ich jetzt reden?