Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich den PDS-Antrag richtig ansieht, so geht es darum, dass die Landesregierung aufgefordert werden soll, dem Landtag bis zum November dieses Jahres den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vorzulegen.
Herr Sarrach, da Sie ja immer auf die Wirklichkeit abheben, will ich Folgendes sagen: Bauen Sie bitte keinen Popanz auf. Wenn Sie in die Lokalseiten der Zeitungen sehen, werden Sie feststellen: Die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg nehmen erheblichen Anteil am politischen Leben. Sie bringen sich ein, sie bewegen etwas, sie nehmen auch an dem teil, was Ihnen besonders am Herzen liegt, nämlich an der Gemeindegebietsreform. Vielleicht gefallen ihnen die Ergebnisse nicht, aber sie nehmen daran teil. Von daher ist Ihr Antrag wirklich nicht begründet.
Durch die vom Landtag beschlossene Gemeindeordnung, konkret § 20 Abs. 7 Satz 2, wird dem Minister des Innern ein Entschließungsermessen eingeräumt, ob er durch Rechtsverordnung das Verfahren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bestimmt. Diese Rechtsverordnungsermächtigung existiert seit InKraft-Treten der Gemeindeordnung am 15. Oktober 1993.
Erstens: Ist Ihnen bekannt, dass es hierüber ein Gutachten der Firma BabelConsult mit dem Titel „Plebiszitäre Elemente in der Kommunalpolitik des Landes Brandenburg” gibt, demzufolge 46 %, also fast die Hälfte, der Bürgerbegehren in Brandenburg an angeblicher Unzulässigkeit, aber nur 2 % am Unterschriftenquorum scheitern?
Zweitens: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie bei einer weiteren Novelle der Gemeindeordnung diese Verordnungsermächtigung aus der Gemeindeordnung herausstreichen werden?
Sie haben mich falsch verstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich habe nicht von Herausstreichen oder Ergänzen gesprochen, sondern ich habe darauf hingewiesen, dass ich die Notwendigkeit nicht sehe. Da ich das Gutachten der Firma, die Sie eben genannt haben, nicht in Auftrag gegeben habe, kenne ich es nicht. Ich bin froh, dass ich alle Gutachten kenne, die von meinem Hause mit Steuergeldern finanziert werden.
Seit dem In-Kaft-Treten der Gemeindeordnung - darum ging es ja - hat es bereits zahlreiche freiwillige Gemeindezusammenschlüsse gegeben. Ebenso wie in anderen Bundesländern gab es auch in Brandenburg für den Innenminister keinen Anlass, von der Rechtsverordnungsermächtigung Gebrauch zu machen. Die kommunale Praxis hat gezeigt, dass die entsprechende Anwendung der Vorschriften des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes auf das Verfahren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden keine Schwierigkeiten macht.
Darüber hinaus habe ich umfangreiche weitere Hinweise im Rahmen der Broschüre „Das neue Gemeindereformgesetz zu Verfahrensfragen” gegeben. Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren oder zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden, welche einen unmittelbaren Handlungsbedarf zum Erlass einer solchen Rechtsverordnung erkennen lassen, liegen dem Innenministerium nicht vor.
einer Novellierung des § 20 Gemeindeordnung vorgenommen werden. Auch insofern ist der Erlass einer Rechtsverordnung nicht geboten und verbietet sich daher auch unter dem Gesichtspunkt, unnötige Normen und Standards zu vermeiden, einem Anliegen, dem wir uns alle verbunden fühlen.
Herr Sarrach, ich möchte eine abschließende Bemerkung machen. In Ihren Aussagen erwecken Sie häufig den Eindruck: Wenn der Innenminister etwas entscheidet, sei das Willkür. Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Wir werden vom Parlament kontrolliert und das Parlament wird von den Bürgerinnen und Bürgern kontrolliert. Bei der nächsten Wahl werden diese Fragen im Mittelpunkt der Diskussionen stehen. Auf diese Diskussionen freue ich mich. - Herzlichen Dank.
Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die PDS-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrages, Drucksache 3/2881, an den Ausschuss für Inneres. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung des Antrages in der Sache. Wer dem Antrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Koalitionsfraktionen. Für sie spricht der Abgeordnete Bischoff. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Koalitionsantrag, einen Entwurf zum Haushaltsstrukturgesetz vorzulegen, macht erstens die Beharrlichkeit der Koalition beim Abbau der Schulden und zweitens unsere Geschlossenheit in dieser wichtigen Zukunftsfrage des Landes deutlich. Und das ist gut so!
Richtig ist, dass wir die Kreditfinanzierungsquote auf 5 % gesenkt haben. Das ist ein klarer Erfolg struktureller Haushaltsmodernisierung.
fünfmal so hoch wie heute. Das ist unbestritten ein harter, aber unumkehrbarer Weg, den wir mit sozialem Augenmaß begleiten müssen und auch wollen. Dazu gehört, dass die Koalition bei beschlossenen Reformen zuverlässig ist und dies auch bleiben wird.
Am bestehenden Rechtsanspruch auf einen Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz wird es derzeit keine Änderungen geben. Darauf können sich Väter, Mütter und auch die Beschäftigten im Land Brandenburg verlassen.
Dagegen halten wir die weitere Modernisierung der Landesverwaltung und aller nachgeordneten Einrichtungen für notwendig und richtig.
Eine letzte Bemerkung: Für die Koalitionsfraktionen steht der finanzpolitische Kurs fest. Unser Kurs wird durch den beschlossenen 13-Punkte-Katalog vor der Haushaltsaufstellung noch einmal verdeutlicht. Mit dem Antrag bekräftigen wir das Vorhaben der Landesregierung, dem Landtag auch im Jahre 2002 strukturelle und damit dauerhafte Haushaltsentlastungen vorzulegen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der PDS-Fraktion gehört es zu den Normalitäten der politischen Diskussion, dass man über Alternativen zum regierungspolitischen Handeln nachdenkt und Vorschläge macht. Ergebnisse dieser Überlegungen sind zum Beispiel unsere Anträge, die wir im Rahmen von Landtagssitzungen in meist großer Anzahl zur Diskussion stellen.
Nicht so ganz üblich sind die Überlegungen der Koalitionsfraktionen, die der Regierung die Richtung des politischen Handelns weisen.
Deshalb habe ich mit großem Interesse die Verlautbarungen der SPD- und der CDU-Fraktion zur Kenntnis genommen, die im Ergebnis der Haushaltsklausuren öffentlich wurden. Das so
übrigens auch die Forderung des SPD-Fraktionsvorsitzenden, sich möglichst um ein objektiveres Verfahren der Haushaltsaufstellung zu bemühen. Solche Forderungen wie politische Folgenabschätzung, die Erreichung von nachhaltigen volkswirtschaftlichen Effekten zur Sicherung von Wertschöpfung und zur längerfristigen Erhöhung von eigenen Steuereinnahmen sowie die Überprüfung von Normen und Standards und die Einschätzung von beschäftigungswirksamen Effekten der Fördermittel sind uns bekannte Forderungen, die wir unterstützen.
Meine besondere Beachtung und Freude fand Ihre Forderung nach einem Haushalt ohne globale Minderausgabe. Das war der Hauptkritikpunkt der PDS-Fraktion in der vergangenen Haushaltsdiskussion. Auch unter dem Blickwinkel der Einschränkung des Budgetrechtes des Parlaments und der Einbringung von Haushaltssperren und ihren katastrophalen Auswirkungen, denke ich, ist diese Forderung sehr berechtigt.
Die PDS-Fraktion unterstützt deshalb den Auftrag der Koalition an die Regierung. Meine Erwartungen an den Antrag der Koalitionsfraktionen mit klaren, verbindlichen Aufträgen der Landesregierung im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung war deshalb sehr groß und hoffnungsvoll, aber - wie es in der Politik manchmal so ist -: Der Berg kreißte und gebar eine Maus.