Warum bezieht sich Ihr Antrag ausschließlich auf ein Haushaltsstrukturgesetz? Warum geben Sie dieser Art von Gesetzen nicht einen neuen Inhalt in Bezug auf wirkliche Veränderungen der Struktur, stärkere Einnahmeorientierung und Aufgabenbegrenzung im Zusammenhang mit Aufgabenkritik? Die Tradition von Haushaltsstrukturgesetzen, in denen es bisher fast ausschließlich um die Verringerung von Landeszuweisungen, die Erhöhung von Gebühren und Beiträgen der Betroffenen bzw. um die Senkung sozialer Standards ging, muss durchbrochen werden. Das finde ich in diesem Antrag nicht. Warum ist die richtige und wichtige Forderung nach einem Haushalt ohne globale Minderausgabe in diesem Antrag überhaupt nicht mehr zu finden?
Aus Ihrem sehr vorsichtigen, teils halbherzigen und wenig verbindlichen Antrag einen wirklichen Regierungsauftrag zu machen, geht nur mit dem Änderungsantrag der PDS-Fraktion,
der Strukturziele näher bestimmt, den sozialen Aspekt nicht außer Acht lässt und Haushaltsklarheit, Stimmigkeit und Ausgeglichenheit in die Forderung einbezieht. Deshalb ist Ihr Antrag, werte Kolleginnen und Kollegen der SPD- und CDU-Fraktion, nur im Zusammenhang mit unserem Antrag zustimmungsfähig.
Es bleibt vor dem Hintergrund der Kabinettsbeschlüsse trotzdem die ernsthafte Frage zu stellen: Hat dieser Antrag wirklich
noch Sinn oder macht die Regierung sowieso, was sie will? Ist der Eindruck der Beeinflussung der Vorbereitung der Haushaltsdiskussionen, den wir mit diesem Antrag vermitteln, wirklich noch realistisch?
Natürlich ist nicht zu vergessen, dass wir als Parlament das letzte Wort in Bezug auf den Haushalt haben und die Möglichkeit besteht - auch wenn es eine schwierige Sache ist -, aus einem unausgewogenen Haushaltsvorschlag ohne soziales Augenmaß einen solchen zu machen, der den Forderungen, die wir gemeinsam aufgestellt haben, entspricht. Das ist harte Arbeit, die wir ab September erledigen werden. Ich frage aber trotzdem noch die Koalitionsfraktionen: Welche Auswirkungen wird dieser Antrag auf das Regierungshandeln und die Kabinettsbeschlüsse haben? - Danke schön.
So heißt es wörtlich in § 1 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung. Was für das Haushaltsgesetz gilt, gilt in analoger Weise auch für das Haushaltsstrukturgesetz. Sie, meine Damen und Herren aus den Reihen der Koalitionsfraktionen, haben immerhin zwei Neudrucke des vorliegenden Antrages gebraucht, um festzustellen, dass das Haushaltsstrukturgesetz 2002 nicht erst zur Sommerpause 2002 erstellt werden kann. Oder sollte es etwa für die Sommerpause 2001 sein? Aber bei Ihrer bekannten Schnelligkeit - und hier wende ich mich eigentlich an Herrn Bischoff kann ich mir dies kaum vorstellen.
Doch zurück zur Intention des Antrages. Selbstverständlich sind auch wir als DVU-Fraktion dafür, dass das Haushaltsstrukturgesetz 2002 bis zum Beginn der Haushaltsberatungen im September dieses Jahres erstellt und zeitgleich mit dem Doppelhaushalt 2002/2003 vorgelegt wird. Wozu es dabei dieses Antrages bedarf, versteht die DVU-Fraktion allerdings nicht; denn das sollte ohnehin eine absolute Selbstverständlichkeit sein.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat, wenn man Presseberichten glauben darf, wieder einmal über einen HorrorDoppelhaushalt diskutiert, der wahrscheinlich mit einer Deckungslücke in Höhe von 1,85 Milliarden DM beschlossen werden wird. Davon sollen mehr als 1,2 Milliarden DM durch Kürzungen erwirtschaftet werden, während 620 Millionen DM nach wie vor ungedeckt sind und vermutlich auch bleiben werden.
Weniger Geld für Behinderte, für den Sport, für Unternehmenssubventionen, für den Wohnungsbau und für Förderprogramme des Landes. Bei den Kitas lassen wir uns überraschen. Das, Frau Finanzministerin Ziegler, sieht Ihre von der Presse als „Giftliste” titulierte Streichliste vor. So sollen eventuell bei den Kindertagesstätten nach dem bisherigen Kahlschlag weitere 20 Millionen DM
eingespart werden. 1 500 Stellen oder 150 Millionen DM sollen im Schulbereich eingespart werden. Im Wohnungsbaubereich wollen Sie 200 Millionen DM und bei der Schülerbeförderung 120 Millionen DM kürzen.
Absolut unsozial und darüber hinaus unmoralisch wird es, wenn man bedenkt, dass sage und schreibe 20 Millionen DM beim Landes-Pflegeverband für Blinde und Gehörlose, also bei den Ärmsten der Armen, eingespart werden sollten. Schon der bloße Gedanke daran ist verwerflich.
Die DVU-Fraktion kündigt Ihnen bereits heute für die Haushaltsberatungen im Herbst unseren erbitterten Widerstand gegen all diese geplanten Streichungen an. Dies gilt ebenso für die geplanten Streichungen im Wirtschafts- und Kulturressort. Eine Absenkung der Verbundquote der Kommunen von 25 auf nur mehr 24,5 % wird es mit unserer Fraktion auch nicht geben.
Zum Schluss noch eine Bemerkung: In der Begründung zu diesem Antrag, Frau Osten und meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, lügen Sie sich in die eigene Tasche, wenn Sie allen Ernstes angesichts von 6 Millionen DM Steuerausfällen bis 2002 laut Steuerschätzung und einer Deckungslücke von noch 58 Millionen DM allein in diesem Jahr von einer Absenkung der Nettoneuverschuldung auf null bis 2004 sprechen. Lassen Sie sich doch von Ihrer eigenen Finanzministerin darüber belehren, dass dies völlig an der Realität vorbeigeht. Das Finanzministerium geht schon jetzt von einer Verschiebung des Termins bis mindestens 2006 aus. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Haushaltsstrukturgesetz 2000 war zwar nicht das erste seiner Art in Brandenburg, aber bei weitem das umfangreichste und finanziell bedeutsamste. Es sind im Rahmen dieses Gesetzes wichtige Eckpfeiler der zukünftigen haushaltspolitischen Entwicklung gesetzt worden. Erinnert sei zum Beispiel an die Globalsumme für Personal.
Dass das Gesetz greift, zeigt die Tatsache, dass diese Globalsumme im Haushalt 2000 noch leicht unterschritten wurde, obwohl sie gegenüber dem Ist seit 1999 schon um 2 % gekürzt worden war. Auch im laufenden Haushaltsjahr gehen wir davon aus, dass die Globalsummen ausreichen werden, sodass die nach dem Haushaltsstrukturgesetz erwarteten Einsparungen eintreten werden. Das gilt auch für die anderen Bereiche, in die gesetzlich eingegriffen werden musste.
Wir sind also der festen Überzeugung, dass sich dieses Gesetz bewährt hat. Deshalb verstehe ich den gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen so, dass diese Einschätzung auch von der großen Mehrzahl der Mitglieder des Parlaments geteilt wird.
Wir werden parallel zum parlamentarischen Haushaltsverfahren den Entwurf eines Haushaltsstrukturgesetzes 2002 vorlegen. Allein schon aus technischen Gründen und um die gebotene Sorgfalt sicherzustellen geht es nicht vorfristig, sondern parallel zum parlamentarischen Haushaltsverfahren.
Der Antrag der PDS ist nicht realisierbar. Wir hoffen, dass die Einsparvorschläge substanzieller sein werden.
Über den Inhalt des Haushaltsstrukturgesetzes müssen wir noch sehr intensiv beraten, da es wieder darum gehen wird, bisherige Selbstverständlichkeiten - heute wurde schon manches angedeutet - infrage zu stellen.
Dies ist kein Selbstzweck, sondern notwendig, um das auch im Antrag genannte Ziel des weiteren Abbaus der Nettokreditaufnahme zu erreichen.
Ich darf also noch einmal unterstreichen: Wir sind auf dem Konsolidierungspfad schon so weit vorangekommen, dass notwendige weitere Schritte auf der Ausgabenseite vielfach nur noch über die Änderung von Leistungsgesetzen erfolgen können. In disponiblen Bereichen, zum Beispiel beim Landespersonal, haben wir schon die niedrigste Pro-Kopf-Ausgabe unter den neuen Ländern.
Am 12. Juni hat die Landesregierung intensiv über die Prioritäten im Haushalt diskutiert. Dabei haben wir die Bereiche Infrastruktur, Bildung und Wissenschaft, innere Sicherheit und Justiz, Arbeitsmarkt, Sicherung der EU-Strukturfonds sowie Osterweiterung als Prioritäten definiert. Wir setzen bewusst auf diese Felder, weil sie unverzichtbar sind, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Attraktivität des Landes für Investoren zu verbessern, die Lebensqualität für die Brandenburgerinnen und Brandenburger zu erhöhen, das Land auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten und gleichzeitig wichtige sozialpolitische Anliegen zu erfüllen. Deshalb sind die notwendigen und zum Teil auch sehr schmerzhaften Konsolidierungsmaßnahmen in erster Linie, aber nicht ausschließlich, in anderen Bereichen der Landespolitik beschlossen worden.
Ich halte diese Vorgehensweise auch bezogen auf das künftige Haushaltsstrukturgesetz für geeignet. Der vorliegende Antrag gibt dazu einige Hinweise. Die Landesregierung wird diese Hinweise gern aufgreifen und in ihre Überlegungen einbeziehen.
Oberstes Ziel bleibt, mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2002 einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung des Ziels, das da heißt, Kreditaufnahme null im Jahr 2004, zu leisten. Dies wird sicher für alle eine große Herausforderung und schwierig werden. Deshalb bitten wir Sie alle um Ihre Unterstützung. Danke.
Ich danke auch. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.
Es liegt Ihnen ein Änderungsantrag der PDS-Fraktion, er trägt die Drucksachennummer 3/2938, vor. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Damit kommen wir zum Antrag mit der Drucksachennummer 3/2884 - Neudruck - von der SPD- und der CDU-Fraktion. Wer diesem Antrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen.
Bundesratsinitiative zur Wahrung und Sicherung der Menschenwürde und Menschenrechte der deutschen Heimatvertriebenen und ihrer Nachkommen
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Herr Abgeordneter Schuldt, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Schelter, ich bedanke mich, dass Sie richtigerweise feststellten, dass unsere Fraktion eine Osterweiterung nicht ablehnt, aber einen EU-Beitritt ohne Streichung der Vertriebenendekrete. So lautet unsere Forderung. Denn dass mehr als 50 Jahre nach der Vertreibung und Enteignung von 15 Millionen Deutschen in den ehemaligen Vertreiberstaaten, insbesondere in Polen, der Tschechischen Republik und Slowenien, immer noch Gesetze existieren, welche in menschenrechtswidriger Weise diese Vertreibungen und Enteignungen erst ermöglichten, ist ein völkerrechtliches Unrecht.
Meine Damen und Herren, diese menschen- und völkerrechtswidrigen Gesetze ermöglichten es den genannten Staaten, 15 076 000 Deutsche zu vertreiben bzw. zur Zwangsarbeit zu verschleppen, wobei 2 020 000 Deutsche oder 13,4 % der Vertriebenen bzw. Verschleppten umkamen.
Die deutschen Vermögensverluste in den Vertreibungsgebieten wurden schon 1974, also vor über 25 Jahren, unter Zugrundelegung der Verkehrswerte von 1945 auf rund 355 Milliarden DM geschätzt; davon sind rund 300 Milliarden DM Privatvermögen. In Werten von 2001 wäre dies eine knappe Billion DM.
Dabei ist zu bedenken, dass diese Gesetze bereits am Tage ihres Entstehens nach damals bestehendem internationalen Völkerrecht völkerrechtswidrig waren. Sie verstießen unter anderem gegen die Haager Landkriegsverordnung von 1907, welche in ihren Artikeln 46 und 50 bestimmt:
„Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeu