Protocol of the Session on February 28, 2001

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Petke, das Verfahren für die Festlegung der Standorte für den Einsatz einer offenen Videoüberwachung zu präventiven Zwecken ist im novellierten Brandenburgischen Polizeigesetz verankert. Demnach entscheidet das Ministerium des Innern auf Vorschlag des Polizeipräsidenten oder seines Vertreters im Amt über die Einrichtung einer Videoüberwachung.

Im Vorfeld der Novellierung unseres Polizeigesetzes unterbreiteten die Polizeipräsidenten bereits Vorschläge für mögliche

Standorte einer Videoüberwachung. Dabei konnten naturgemäß die Anforderungen des Gesetzes hinsichtlich der neuen Befugnisse noch nicht beachtet werden.

Um die Polizeipräsidenten in die Lage zu versetzen, das neue Instrument polizeilichen Handelns auch sachgemäß anzuwenden, fand am 2. Februar dieses Jahres in Basdorf an der Fachhochschule der Polizei eine Veranstaltung zum Thema „Umsetzung und Anwendung der neu eingeführten Befugnisnormen zur Videoüberwachung durch die Polizei im Land Brandenburg” statt. Den Führungskräften der brandenburgischen Polizei wurden die rechtlichen, taktischen und technischen Rahmenbedingungen der Videoüberwachung nach § 31 Abs. 3 des Brandenburgischen Polizeigesetzes erläutert. Unter anderem wurden die Einsatzmöglichkeiten und technischen Schutzvorrichtungen der Videoüberwachung durch den Zentralverband für Elektrotechnik und Industrieelektronik präsentiert. Erfahrungen im Umgang mit der präventiven Videoüberwachung wurden durch einen Vertreter der sächsischen Landespolizei anhand der in der Leipziger Innenstadt durchgeführten Maßnahmen dargestellt.

Ich selbst habe mich in Mannheim davon überzeugt, wobei interessanterweise der Oberbürgermeister der Stadt Mannheim (SPD) und der Innenminister des Landes Baden-Württemberg (CDU) uns gemeinsam erläutert haben, wie wichtig die Sache ist. Sie sehen also, dass es da auch außerhalb Brandenburgs große Übereinstimmung gibt.

Das Ergebnis der Veranstaltung wird in einen Erlass über die Videoüberwachung einfließen, der sich zurzeit in Überarbeitung befindet. Derzeit werden unter Auswertung der Entschließung des Landtages zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes Details zu einer Verwaltungsvorschrift erarbeitet.

Zurzeit erfolgt durch die Polizeipräsidien die Prüfung geeigneter Örtlichkeiten nach den Rahmenbedingungen des vorgenannten Gesetzes. Bisher waren insgesamt zehn Standorte im Land Brandenburg in den Bereichen aller Polizeipräsidien, die für eine präventive Überwachung in Frage kommen, benannt. Die Ergebnisse werden wir jetzt im Rahmen der in der gemeinsamen Veranstaltung gewonnenen Erkenntnisse überprüfen. Dann werden wir die ersten Entscheidungen über die Einführung einer Videoüberwachung treffen.

Selbstverständlich werden wir, wie es vorgesehen ist, unverzüglich den Innenausschuss des Landtages Brandenburg über diese Entscheidungen unterrichten.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Minister Schönbohm. - Die nächste Frage, Frage 606 (Spezifische Förderung für die Grenzregion in Brandenburg), wird von Frau Stobrawa von der Fraktion der PDS gestellt. Bitte schön, Frau Stobrawa!

Im Konzept des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung der Grenzregionen zu den Beitrittslän

dern wird unter anderem darauf verwiesen, dass die Grenzländer selbst entscheiden müssen, inwieweit den Grenzregionen aufgrund der Strukturschwäche und des notwendigen regionalpolitischen Handlungsbedarfes höchste Förderpriorität eingeräumt wird, indem Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” verstärkt für diese Regionen eingesetzt werden.

Deshalb frage ich die Landesregierung, welches Konzept sie hat, um der Strukturschwäche der Grenzregion in unserem Land durch den gezielten Einsatz von Fördermitteln - vielleicht auch aus allen zur Verfügung stehenden Fördertöpfen - entgegenzuwirken.

Schönen Dank. - Die Antwort der Landesregierung wird der Wirtschaftsminister geben. Bitte schön, Herr Minister Fürniß!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Stobrawa, zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass die EUOsterweiterung für die Grenzregion in Brandenburg eine wirtschaftliche Chance ist. Uns ist dabei auch klar, dass damit eine große Herausforderung hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit dieser Region verbunden ist. Deshalb fördern wir mit Mitteln aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur”, also der so genannten GA, teilweise unter Einschluss von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in den Grenzregionen, mit den höchsten Fördersätzen, die seitens der Europäischen Kommission zulässig sind.

Diese Fördersätze betragen bis zu 35 % für Großunternehmen und bis zu 50 % für kleine und mittelständische Unternehmen. Darin enthalten sind gewährte Vergünstigungen im Rahmen der Investitionszulage. Mit Fördersätzen bis zu 15 % für Großunternehmen und bis zu 27,5 % für kleine und mittelständische Unternehmen haben diese Regionen und damit auch die Grenzregion, die wir nach Polen haben, die höchsten Fördersätze in Deutschland.

Ein spezifisches Förderinstrument für die Grenzregionen bietet darüber hinaus die EU in Form der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIIa zur Förderung von grenzüberschreitenden Projekten. Im Rahmen von INTERREG stehen dem Land Brandenburg für den Zeitraum 2000 bis 2006 insgesamt 131,8 Millionen Euro zur Verfügung - zusätzlich zu GA und EFRE.

Wir haben auch mit Zustimmung zur Kenntnis genommen, dass sich die Bundesregierung auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza im Dezember 2000 mit Erfolg für ein besonderes EU-Programm für die Grenzregionen eingesetzt hat. Wir hoffen, dass jetzt den Worten Taten folgen und dass demnächst ein solches Programm mit Mitteln in angemessener Höhe zusätzlich zu den anderen Förderinstrumenten zur Verfügung gestellt wird. - Vielen Dank!

Ich danke Ihnen, Herr Minister Fürniß. Die Fragestellerin möchte noch Zusatzfragen formulieren. Bitte schön, Frau Stobrawa!

Herr Minister, ich stimme mit Ihnen darin überein, dass die Osterweiterung natürlich auch eine Chance bedeutet. Gehen Sie aber mit mir konform, dass es die größte Chance wäre, wenn gerade in den Grenzregionen die Arbeitslosigkeit schon heute auf ein Minimum gesenkt werden könnte? Genau das können wir im Land Brandenburg - wenn wir uns die Uckermark oder die Lausitz ansehen - zurzeit leider nicht sagen.

Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass wir mit den höchsten Fördersätzen, die wir haben, und den Instrumenten, die wir zur Verfügung haben, alles tun müssen, um die Arbeitslosigkeit dort zu reduzieren. Aber wir können es nur tun, wenn wir die Instrumente so einsetzen, dass Wettbewerbsfähigkeit und sich eigenständig tragende Unternehmen entstehen.

Ich danke Ihnen, Herr Minister Fürniß. - Die Frage 607 (Flä- cheneigentum von Naturschutzinstitutionen) formuliert der Abgeordnete Dombrowski von der Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter!

Im Land Brandenburg befinden sich bereits Flächen im Besitz von Verbänden und Stiftungen des Naturschutzes. Bei der Umsetzung des Vermögensrechtsergänzungsgesetzes können die neuen Länder und die Naturschutzinstitutionen Naturschutzflächen der BVVG unentgeltlich übernehmen.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele land- und forstwirtschaftliche Flächen im Land Brandenburg befinden sich derzeit im Eigentum von Verbänden und Stiftungen des Naturschutzes?

Die Antwort der Landesregierung wird der Minister für Naturschutz geben. Herr Birthler, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Mittelpunkt der brandenburgischen Naturschutzpolitik stehen die nachhaltige Sicherung des Naturhaushalts, die Erhaltung der Artenvielfalt sowie der Schutz und die Entwicklung einer vielgestaltigen, reich strukturierten Kulturlandschaft.

Für die erfolgreiche Umsetzung der Naturschutzziele sind Stiftungen und Naturschutzverbände wichtige Partner. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich das Engagement der Stiftungen sowie der Naturschutzverbände und -vereine im Hinblick auf den Flächenkauf zum Zweck der dauerhaften Sicherung und Entwicklung von besonders wertvollen Naturschutzflächen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind rund 11 900 ha im Eigentum von Stiftungen und Naturschutzverbänden. Der Großteil der Flächen, nämlich 9 600 ha, wurde im Rahmen der in Branden

burg derzeit laufenden Naturschutzgroßprojekte von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, also das Untere Odertal, die Nuthe-Nieplitz-Niederung und die uckermärkische Seenlandschaft, von den jeweiligen Trägern der Projekte erworben.

Mit der geplanten kostenfreien Übertragung von BVVG-Flächen in Naturschutzgebieten an Stiftungen und Naturschutzverbände sieht die Landesregierung die Chance, diese aus Sicht des Naturschutzes sehr wertvollen und in der Regel, insbesondere in Totalreservaten, wirtschaftlich unproduktiven Flächen einer langfristig tragfähigen Lösung zuzuführen. - Vielen Dank.

(Beifall der Abgeordneten Frau Dr. Enkelmann [PDS])

Ich danke Herrn Minister Birthler. - Ich erteile das Wort nun Frau Dr. Enkelmann. Sie wird die Frage 608 (Flughafenpolitik der Landesregierung in der BBF) von Frau Tack formulieren. Bitte, Frau Dr. Enkelmann!

Nach jüngsten Berichten der „Berliner Zeitung” soll der Flughafen Tempelhof noch in diesem Jahr für 10 Millionen DM ausgebaut werden, obwohl seine Schließung im Konsensbeschluss 1996 zwischen dem Bund, dem Land Berlin und dem Land Brandenburg vereinbart worden ist. Begründet wird der im Januar angekündigte Ausbau mit der Verlagerung von Linienverkehr vom Flughafen Tegel, der inzwischen an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen ist, nach Tempelhof. Während Tempelhof mit 3 600 Starts und Landungen im Januar 2001 mit 11,2 % über dem Vorjahreswert lag, musste der Flughafen Schönefeld im gleichen Monat mit 2 318 Starts und Landungen Einbußen von 17,2 % gegenüber dem Vorjahr hinnehmen. Der Rückgang des Flugverkehrs in Schönefeld führt zu erheblichen Verlusten bei der BBF.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Politik verfolgt sie in dieser Frage gegenüber der Geschäftsführung in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der BBF?

Schönen Dank, Frau Dr. Enkelmann. - Die Antwort erhalten Sie von Herrn Minister Fürniß, dem ich hiermit das Wort erteile.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Enkelmann, Sie haben völlig Recht: Die Entwicklung des Luftverkehrs im Flughafensystem Berlin-Brandenburg ist außerordentlich positiv.

An dieser Entwicklung ist auch der Flughafen Schönefeld beteiligt. Im Jahr 2000 konnten dort 2 209 044 Fluggäste registriert werden. Das heißt, erstmals ist die Zwei-Millionen-Grenze überschritten worden. Die Steigerungsrate bei den Fluggastzahlen betrug im Jahr 2000 für alle drei Flughäfen 7,5 %, in Schönefeld 14,4 %.

Die Politik des Landes Brandenburg ist es, gemeinsam mit den anderen Gesellschaften die positive Entwicklung des Flugver

kehrs zu unterstützen. Das geschieht zum einen durch Investitionen am jeweiligen Flughafen, soweit sie für den Flugverkehr erforderlich und im Hinblick auf den neuen Flughafen noch vertretbar sind. Investitionen am Standort Tempelhof im Umfang von 10 Millionen DM sind im Jahr 2001 nicht vorgesehen.

Die Förderung der Entwicklung des Luftverkehrs beinhaltet zum anderen aber auch die Bereitstellung der nachgefragten Kapazitäten für die Fluggesellschaften bis zur Eröffnung des BBI. Wir können es uns einfach nicht leisten, Passagiere oder Fluggesellschaften bis dahin zu verlieren, sondern wir brauchen eine solide Grundlage für den Start. Das Problem ist dabei die Verteilung des Luftverkehrs auf die drei Flughäfen.

Das Land Brandenburg unterstützt ausdrücklich mit eigenen Maßnahmen, aber auch im Rahmen der Gesellschafter den stärkeren Ausbau und die bessere Kapazitätsausnutzung in Schönefeld. Aber über die Auslastung entscheiden letztlich die Fluggesellschaften und ihre Fluggäste. Wir können diese Auslastung nur durch attraktive Angebote verbessern und das tun wir. Vielen Dank.

Schönen Dank, Herr Minister Fürniß. Frau Dr. Enkelmann hat noch eine Zusatzfrage.

Herr Minister, hält die Landesregierung nach wie vor an dem Konsensbeschluss von 1996 fest, der immerhin die Schließung der Standorte Tegel und Tempelhof - Tempelhof im Jahr 2003 festgelegt hat?

Es gibt keine neue Geschäftsgrundlage.

Ich danke Ihnen, Herr Minister Fürniß. - Die Frage 609 („Master of Business Law”) wird von Frau Abgeordneter Richstein von der Fraktion der CDU gestellt. Wo ist Frau Abgeordnete Richstein?

Ich rufe die Frage 610 (Koordination gegen Fremdenfeindlich- keit und Gewalt) auf, die von der Abgeordneten Frau KaiserNicht von der Fraktion der PDS gestellt wird. Bitte, Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht!

Im Rahmen seiner Aktivitäten gegen Rechtsextremismus wandte sich der Ministerpräsident des Landes Brandenburg im August 2000 mit einem Brief an die Oberbürgermeister und Landräte. Mit dem Ziel des Aufbaus eines kommunalen Netzwerkes und einer stärkeren Bündelung der Aktivitäten vor Ort unterbreitete er darin den Vorschlag, in den Städten und Gemeinden Koordinatoren gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt zu ernennen.

Ich frage die Landesregierung: Auf welche Resonanz ist der oben genannte Brief des Ministerpräsidenten im Land gestoßen?

Die Antwort der Landesregierung wird Ihnen Herr Minister Reiche geben. Bitte, Herr Minister!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kaiser-Nicht, der Brief ist auf eine positive Resonanz gestoßen. Ich möchte daran erinnern, dass wir alle uns im Juli und August vergangenen Jahres gefragt haben: Wie können wir das tolerante Brandenburg, das Aktionsbündnis voranbringen, an die Basis bringen, also kommunalisieren? Ich habe damals als eine mögliche Form diese Koordinatoren vorgeschlagen und den Ministerpräsidenten gebeten, gemeinsam mit anderen für diese Idee zu werben.