Herr Minister, sind Sie der Meinung, dass die Situation in dem konkreten Zusammenhang mit der Gemeinde Golm, den Verflechtungen zu Werder und der Problematik mit der Stadt Potsdam unübersichtlich ist?
Zweitens: Sehen Sie nicht auch die Gefahr, dass der Gemeinde die Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten genommen werden, wenn sehr frühzeitig Bürgerentscheide stattgefunden haben, die, wie Sie sagten, die Gemeindevertretung binden, aber die Genehmigung erst nach Abschluss der Freiwilligkeitsphase erfolgt?
Zunächst, Herr Abgeordneter Sarrach, glaube ich wirklich mit Fug und Recht sagen zu können: Aus jahrzehntelanger Überzeugung habe ich gelernt, den Bürgerwillen ganz intensiv zu achten und auf ihn einzugehen.
- Ja, das will ich Ihnen einmal sagen. Vielleicht muss ich aber auch einmal in Erinnerung rufen: Ich brauche von Ihnen keinen Nachhilfeunterricht betreffs der Frage, welche Bedeutung der Bürgerwillen hat.
Sie haben es im Jahr 1989 selbst schmerzhaft erlebt. Das will ich hier auch sagen. Begreifen Sie bitte: Wir wissen, welche Kraft die Freiheit hat und welche Kraft der Bürgerwillen hat. Da möchte ich von Ihnen keinen Nachhilfeunterricht haben.
Aber nun zur Sache - damit auch das ganz klar ist: Ich habe mit großem Interesse und auch beeindruckt zur Kenntnis genommen, dass in einer Gemeinde rund 85 % der Bürger zu einem Bürgerentscheid gegangen sind und über 70 % der Bürger eine Empfehlung abgegeben haben. Das ist eine Sache, die man nicht einfach wegwischen kann. Trotzdem gilt auch für diese Empfehlung, für diesen Bürgerentscheid das, was ich vorher gesagt habe: Wir müssen alle Faktoren abwägen. Es geht nicht um die Frage, ob eine Lage übersichtlich ist, sondern es geht darum, ob eine Entscheidung für unser Land Brandenburg zweckmäßig ist.
Der letzte Punkt: Herr Sarrach, wir wollen vielleicht in einem Punkt etwas Gemeinsames erreichen - ich weiß es nur nicht genau, weil ich bei den Diskussionen mit Ihrer kommunalpolitischen Vereinigung und bei den Gesprächen unterschiedliche Signale bekommen habe -: Wir wollen dieses Land modernisieren. Sie haben einen neuen Vorsitzenden, der zu den Modernisierern gehört. Vielleicht wäre es ganz gut, wenn er einmal erklärte, wie er sich eine Modernisierung des Landes vorstellt.
Sie sind in einer Weise konservativ, die ich ablehne. Wir wollen modernisieren und Sie wollen konservieren. Das ist der Unterschied und darüber streiten wir.
Danke schön, Herr Minister Schönbohm. - Ich möchte nach diesen drei Fragen explizit Gäste im Landtag Brandenburg begrüßen; ich habe sie vorhin nur allgemein begrüßt. Ich begrüße Schüler aus dem Friedrich-Gymnasium in Luckenwalde. Herzlich willkommen!
Die Frage 603 (Transparenz bei der Fördermittelvergabe des Landes Brandenburg) wird von Frau Abgeordneter Hesselbarth von der Fraktion der DVU gestellt. Bitte schön, Frau Abgeordnete!
Aus den Haushaltsplänen des Landes Brandenburg sowie aus den quartalsmäßigen Berichten über die Mittelabflüsse der einzelnen Ministerien ergeben sich für die Kontrolle seitens der Landtagsabgeordneten bisher nur Gesamtsummen. Darüber hinaus ist durch die zunehmende Privatisierung und Ausglie
derung von Behörden in Landesbetriebe eine Übersicht über die Fördermittelvergabe an diese Betriebe kaum mehr möglich.
Deshalb frage ich die Landesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen will, um die Fördermittelvergabe des Landes Brandenburg seitens der einzelnen Ressorts, insbesondere im Hinblick auf die Landesbetriebe, parlamentarisch transparenter als bisher zu machen.
Danke schön, Frau Hesselbarth. - Frau Ziegler, die Finanzministerin, wird die Antwort der Landesregierung geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussfassung des Parlaments über den Haushaltsplan wird die Landesregierung ermächtigt, Mittel aus dem Haushaltsplan im Einzelnen für bestimmte Zwecke einzusetzen. Die Bewirtschaftung dieser Fördermittel wird entweder von den Ressorts selbst oder von den beauftragten Dienstleistern, z. B. der Investitionsbank des Landes Brandenburg, übernommen. Diese Dienstleister sind gerade keine Empfänger von Fördermitteln, sondern sind Geschäftsbesorger. Sie sind mit der gesetzlichen Aufgabe betraut, im Auftrage und unter Aufsicht des Landes fördernde Maßnahmen durchzuführen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt dabei auf der Grundlage veröffentlichter Förderrichtlinien.
Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass es der Landesregierung und auch den von ihr beauftragten Geschäftsbesorgern aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht möglich ist, laufende Übersichten über die einzelnen Fördermittelempfänger sowie über die Höhe der empfangenen Mittel zu veröffentlichen. Davon unberührt bleibt allerdings die Möglichkeit der Abgeordneten, auf der Grundlage des Artikels 56 der Landesverfassung in Einzelfällen Auskünfte zur Fördermittelvergabe zu verlangen.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, beziehen Sie sich insbesondere auf die Geschäftsbesorger für das Land Brandenburg. Es ist Ihnen unbenommen, jederzeit im Haushaltskontrollausschuss Kenntnis darüber zu erlangen, inwieweit dort die Fördermittelvergabe erfolgreich verläuft. - Vielen Dank.
Schönen Dank, Frau Ministerin Ziegler. Bleiben Sie bitte noch hier, die Fragestellerin hat noch zusätzlichen Klärungsbedarf. Bitte schön, Frau Hesselbarth!
Ich habe eine Nachfrage: Stellt die Landesregierung Überlegungen an, um eine angemessene Beteiligung der parlamentarischen Opposition in den Aufsichtsräten der in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführten Landesgesellschaften zu sichern?
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Ziegler. - Die Frage 604 (Landes- bzw. Regionalplanung und Gemeindegebietsreform) wird von Herrn Abgeordneten Dellmann von der Fraktion der SPD formuliert. Bitte schön, Herr Dellmann!
Die Landesregierung hat mit der Verabschiedung der Leitlinien für die Gemeindegebietsreform klare Vorstellungen für die Neustrukturierung der Gemeinden gegeben.
In den vergangenen Jahren sind durch die Landes- und die Regionalplanung alle Orte des Landes Brandenburg im Rahmen der zentralörtlichen Gliederung als Mittel-, Grundzentrum etc. kategorisiert worden. So gibt es Beispiele, dass sich in einem Amt mit mehreren amtsangehörigen Gemeinden sowohl Gemeinden mit der Funktion eines Grundzentrums als auch Gemeinden als Kleinzentrum bzw. als Gemeinden mit Siedlungsschwerpunkt befinden. Aus dieser Kategorisierung ergeben sich klare Aussagen bezüglich der zukünftigen Entwicklungspotenziale der Gemeinden.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Welche Auswirkungen werden die Umsetzung der Leitlinien der Landesregierung für die Gemeindeneugliederung und die weitgehendste Bildung von amtsfreien Gemeinden auf das System der zentralörtlichen Gliederung haben?
Schönen Dank, Herr Dellmann. - Herr Minister Birthler, Sie dürfen für die Landesregierung antworten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage macht aufmerksam auf einen Zusammenhang zwischen zwei wichtigen Politikfeldern, nämlich dem der Verwaltungsstruktur und der Gemeindegebietsreform auf der einen Seite und dem der Raumordnungsplanung auf der anderen Seite. Die derzeit laufende Gemeindereform im Land Brandenburg und in diesem Zusammenhang die Bildung von größeren Gemeinden ist in engem Zusammenhang mit den überörtlichen Erfordernissen der Raumplanung, das heißt der Landes- und Regionalplanung, zu sehen.
Im Mittelpunkt Ihrer Anfrage steht dabei das Verhältnis der Einstufung von Gemeinden in die Funktionskategorie des Systems der zentralen Orte, die im Land Brandenburg für Oberund Mittelzentren mit dem LEP I - zentralörtliche Gliederung im Jahr 1995 und nachfolgend für die so genannten Zentren der Nahbereichsstufe nach den Vorgaben des LEP I für die fünf Regionen in entsprechenden Regionalplänen festgelegt wurde.
Wie Sie zutreffend beschreiben, werden die bisherigen raumordnerischen Festlegungen den neu entstehenden Gemeindestrukturen Rechnung tragen müssen. Das Innenministerium und mein Haus sind sich weitgehend darin einig, dass künftig bei sehr großflächigen, aus vielen Ortsteilen und damit gegebenen
falls aus mehreren bisherigen zentralen Orten bestehenden Gemeinden auch diese Ortsteile Gegenstand überörtlicher Planaussagen sein werden.
Einerseits bleiben die durch Zusammenschluss entstehenden größeren Gemeinden als Träger der Bauleitplanung grundsätzlich Adressat der Landes- und Regionalplanung. Sie sind also der unmittelbare Ansprechpartner für raumordnerische Funktionsbestimmungen.
Andererseits können aber auch Festlegungen der überörtlichen Planung eine unmittelbare Wirkung auf einzelne Ortsteile der Großgemeinden entfalten.
In diesem Sinne bestehen gute Möglichkeiten, den Prozess der Gemeindegebietsreform im Einklang mit den bestehenden raumordnerischen Vorgaben zu führen, ja sogar die analytisch ermittelten Verflechtungsbeziehungen zwischen einzelnen Gemeinden und die daraus ermittelten raumordnerischen Vorgaben der Zentralörtlichkeit zur Findung geeigneter Zusammenführungskulissen zu nutzen.
In diesem Sinne wollen wir Synergien zwischen Raumordnungsplanung und Gemeindegebietsreform nutzen und werden in einigen Fällen instrumentelle Präzisierungen vornehmen, um das Verhältnis beider Handlungsfelder zueinander optimal zu gestalten. - Vielen Dank.
Ich danke Herrn Minister Birthler und gebe das Wort an den Abgeordneten Petke von der Fraktion der CDU zur Formulierung der Frage 605 (Videoüberwachung). Bitte schön!
Die Novelle des Brandenburgischen Polizeigesetzes, die der Landtag im Dezember 2000 verabschiedete, ermöglicht die Videoüberwachung öffentlicher Plätze zur Kriminalitätsverhütung.