Protocol of the Session on December 13, 2000

Ich rufe die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, die Ihnen in Drucksache 3/2119 vorliegt, auf. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der

Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden und das Gesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet.

Ich rufe zum Dritten den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU auf. Dieser liegt Ihnen in Drucksache 3/2160 vor. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt l auf:

Gesetz zum Staatsvertrag vom 29. September 2111111 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/1803

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 3/2120

2. Lesung

Weiterhin liegt Ihnen der Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in Drucksache 3/2163 vor.

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile zuerst der Fraktion der PDS das Wort. Frau Abgeordnete Osten. bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich bei diesem Staatsvertrag um einen Vertrag zwischen Brandenburg, Sachsen. Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. was seine Dimension und auch die Schwierigkeit der Verhandlungen kennzeichnet. Wir sind das letzte Parlament dieser Länder. welches sich mit diesem Vertrag beschäftigt. Wir stehen also in besonderer Verantwortung. zumal die Anhörung im Hauptausschuss erheblichen Nachbesserungsbedarf deutlich werden ließ.

Wie die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses aber erkennen lässt, sind die Abgeordneten der Koalition nicht bereit. das Paket noch einmal aufzuschnüren und die mögliche Zeitspanne bis zum 31.03.2001 zu nutzen. Das bedauern wir sehr.

In diesem Zusammenhang möchten wir zumindest noch einige Kritikpunkte nennen, die in der Anhörung von allen Eingeladenen herausgearbeitet wurden.

Erstens: Die Änderung des Staatsvertrages wurde notwendig. weil sich rechtliche Rahmenbedingungen veränderten. Ich denke an die Errichtung des Sachsen-Finanzverbundes und auch an EU-rechtliche Veränderungen. Das heißt, eine Änderung des Vertrages müsste sich eigentlich nur darauf beziehen. Alle darüber hinausgehenden Veränderungen sind eigendynamisch in den

Vertragsverhandlungen zwischen den Ministerialbürokraten entstanden und lassen deutlich werden, dass Landesinteressen hineingeschrieben werden sollen.

Zweitens: Der Abbau von Normen und Standards ist nicht nur eine Forderung der Koalitionsvereinbarung, sondern ein Erfordernis innovativer und wirtschaftlicher Arbeit. Vor diesem Hintergrund ist es überhaupt nicht zu verstehen, dass im vorliegenden Vertragsentwurf die Regelungsdichte erhöht und bürokratische Vorgaben eingeführt werden. So ergibt sich beispielsweise für den Landesrechnungshof eine neue Aufgabe. die ohne zusätzliche Kräfte und Mittel nicht erfüllt werden kann.

Drittens vermag dieser Vertrag nicht die Chancengleichheit zwischen all den genannten Ländern herzustellen. Im Hinblick auf das von der Gemeinschaft der Sparkassen zu tragende Risiko ist die uneingeschränkte Geltung der Regeln des Sparkassenstützfonds des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes Grundbedingung für eine gleichberechtigte Mitgliedschaft. Die Mö glichkeit des sächsischen Finanzverbundes aber. Aufgaben wahrzunehmen, die der Ausübung von Kapitaleignerfunktionen bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten gleichgesetzt werden. gefährdet diese gleichberechtigte Mitgliedschaft. Das heißt, der sächsische Finanzverbund tritt nicht nur als Kapitaleigner auf. sondern kann perspektivisch auch als eigenständiger Finanzkonzern agieren. Dann stellt sich die Frage des gleichberechtigten Risikoausgleichs natürlich neu.

in der genannten Anhörung gab es weitere Kritikpunkte, die die Landesbeiräte sowie die Rechtsaufsicht betreffen. Wir betrachten das Verhandlungsergebnis der Brandenburger Landesregierung in den genannten Punkten sehr kritisch. Es stellt sich die Frage, welche Einflussmöglichkeiten das Parlament aufdie Fassung von Staatsverträgen wirklich hat, außer dass es darüber befinden darf.

Die Zustimmung trotz bekannter Nachbesserungsnotwendigkeiten und nur aus Zeitmangel bzw. wegen des fehlenden Verhandlungsgeschicks der Regierung zu erteilen, sollte nicht unser politischer Stil werden. Die PDS-Fraktion wird deshalb dem Vertrag in dieser Form nicht zustimmen. Wir denken aber, dass der Entschließungsantrag. der vonseiten der SPD und der CDU eingebracht wurde. durchaus zustimmungsfähig ist, wobei die ersten beiden Punkte die Welt nicht verändern werden. Der dritte Punkt ist ein klarer Auftrag an die Landesregierung zu berichten, und dem würden wir gern zustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen. Frau Abgeordnete Osten. - Das Wort geht all die Fraktion der SPD, Herrn Abgeordneten Klein.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zeugen der Anhörung im Hauptausschuss vom 30. November 2000 werden mir bestätigen: Noch nie haben uns Interessenvertreter in der Entscheidungsfindung so wenig unterstützen können wie zu diesem Zeitpunkt. Alle brachten mehr oder weniger ihr Unbehagen über diesen uns vorliegenden Staatsvertrag zum Ausdruck, konnten allerdings keine konsensfähige Alternative an

bieten, sodass wir letztlich gesagt haben: In der Intention. die man dann doch heraushören konnte, war eher ein Ja denn ein Nein zu vernehmen. Deshalb haben sowohl der Finanzausschuss als auch der Hauptausschuss gesagt: Wir werden diesem Staatsvertrag unsere Zustimmung geben.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? - Bitte schön. Frau Osten!

Herr Klein, können Sie mir zustimmen, dass der Mangel, den Sie gerade benannt haben, nämlich dass uns die Anzuhörenden wenig Rat in der Entscheidungsfindung geben konnten, nicht unbedingt an den Ausführungen der Anzuhörenden lag, sondern eher an der Situation, in der wir uns befunden haben?

Würden Sie mir zweitens zustimmen. dass man vielleicht über die Methode nachdenken muss. nach der man in Zukunft an die Erarbeitung von Staatsverträgen herangeht. damit das Parlament zum Schluss nicht nur Ja oder Nein sagen kann?

Zuerst zu Ihrer zweiten Frage: Sie haben sicherlich vorhin bemerkt, dass ich zu dem anderen Vertrag auch schon gesagt habe, dass wir Wege finden müssen, wie das Parlament besser beteiligt werden kann. Da gebe ich Ihnen Recht.

Zu Ihrer ersten Frage muss man bemerken, dass natürlich diejenigen, die als Anzuhörende geladen sind. immer wieder sagen werden: Wir waren einfach zu dumm. ihren Intentionen zu folgen. - Damit müssen wir sicherlich auch leben.

Aber, Frau Osten, ich möchte noch ein Wort zu dem sagen, was Sie geäußert haben und in dem Satz deutlich geworden ist: Man müsste das Paket noch einmal aufschnüren. - Wir haben ernsthaft überlegt, ob man das von der Landesregierung fordern sollte. und sind zu der tiefen Überzeugung gekommen. dass wir, selbst wenn wir es getan hätten. zu keiner anderen Regelung gekommen wären. Deshalb liegt Ihnen dieser Entschließungsantrag vor, den Sie im Großen und Ganzen begrüßt und akzeptiert haben. Allerdings haben Sie die ersten beiden Punkte ein wenig abqualifiziert, was Ihnen auch zusteht. Mit dem dritten Punkt waren Sie einverstanden.

Ich möchte noch etwas zu diesen drei Punkten sagen. Im ersten Punkt soll verdeutlicht werden. dass die Absichtserklärung des Sächsischen Staatsministers der Finanzen, Prof. Dr. Milbradt. nach der die sächsische Verbundlösung ledi glich Kapitaleignerinteressen wahrnehmen wird, Geschäftsgnindlage der Unterzeichnung dieses Staatsvertrages für die Landesregierung sein soll.

Zweitens wird durch diese Entschließung klargestellt, dass mit dem Änderungsstaatsvertrag. insbesondere durch die die Staatsaufsicht betreffende Regelung, nicht in die Staatsautonomie der Verbandsmitglieder eingegriffen wird.

Drittens: Mit dem vorgesehenen Bericht der Landesregierung soll eine möglichst umfassende Datengrundlage bereitstehen.

um möglichst frühzeitig in Anschlussüberlegungen für die Zeit nach dem Auslaufen des Änderungsstaatsvertrages eintreten zu können. Das ist das. Frau Osten, was Sie eingeklagt haben und was auch uns immer ein gewisses Unbehagen bereitet. Wir wollen uns früher an der Ausarbeitung von Staatsverträgen beteiligen: da sollten wir gemeinsam an einem Strang ziehen. - Vielen Dank.

Ich danke dem Abgeordneten Klein und gebe das Wort an die Fraktion der DVU, Herrn Abgeordneten Schuldt.

Ehe Herr Abgeordneter Schuldt am Rednerpult ist, möchte ich wieder Gäste im Landtag begrüßen. und zwar Damen von der AWO Rathenow. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den hier vorliegenden Gesetzentwurf einer Neuordnung des Osideutselien Sparkassen- und Giroverbandes ist in den letzten Wochen und Monaten in den zuständigen Ausschüssen sehr viel debattiert worden und es fand auch eine Anhörung statt.

Was sind nun die Fakten? Der Staatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband vorn 17. Dezember 1992 war som Freistaat Sachsen sowie vom Land Sachsen-Anhalt gekündiut worden. Daher war eine Neuverhandlung nötig, deren Ergebnis liier vorliegt. Die Landtage der anderen beteiligten Bundesländer - Sachsen, Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern - haben dem neugefassten Staatsvertrag bereits zugestimmt. Eine Nachverhandlung bzw. Neuverhandlung, wie von den betroffenen Verbänden vorgeschlagen, ist daher faktisch nicht mehr möglich.

Eine Nichtzustimmung dieses Landtages zum hier vorliegenden Gesetzentwurf würde das Ende des Ostdeutschen Sparkassenund Giroverbandes bedeuten. da dann zumindest Sachsen, wahrscheinlich aber auch Sachsen-Anhalt komplett aus dem Verband aussteigen würden. Es bliebe dann nur noch ein Miniverband von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommem übrig.

Auch unsere Fraktion der Deutschen Volksunion hält beispielsweise die im neuen Staatsvertrag verankerte Stellung des Sachsen-Finanzverbundes, welche eine monopolartige ist, für bedenklich. Andererseits darf man jedoch auch die positive Wirkurig des damit zusammenhängenden Stützungsfonds für finanziell angeschlagene bzw. Not leidende Sparkassen gerade in ländlichen Gebieten nicht verkennen. immerhin beträgt die Finanzkraft der im Sachsen-Finanzverbund zusammengeschlossenen sächsischen Sparkassen 47 `)/ö der gesamten Sparkassen des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes.

Die Einwirkungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden auf den Sparkassen- und Giroverband sollen unserer Meinung nach in einer fast nicht mehr tragbaren Weise in Richtung einer Fachaufsicht ausgeweitet werden und bedeuten überdies einen unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Außerdem ist es nach Meinung unserer Fraktion mehr als fraglich, ob

diese ausgeweiteten Einwirkungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden EU-rechtlichen Vorgaben überhaupt standhalten.

Immerhin ist in der Bundesrepublik Deutschland bis heute eine Beihilfebeschwerde der Europäischen Bankenvereinigung gegen das System von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute anhängig, welche sich unter anderem auch mit der Frage der allgemeinen staatlichen Einwirkungsmöglichkeiten auf diese Kreditinstitute befasst. Was für das einzelne Kreditinstitut gilt. gilt selbstverständlich auch für den gesamten Verband.

Auch die Tatsache. dass es in den Landesbeirtiten sowie Arbeitsgemeinschaften des Verbandes so genannte "gekorene", also entsandte und nicht gewählte Mitglieder geben soll, finden wir mehr als bedenklich. Dagegen halten wir die vorgesehene Prüfung des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes durch die Rechnungshöfe der beteiligten Länder nicht nur für vertretbar, sondern für wünschenswert.

Summa summamin. meine Damen und Herren, ist der vorliegende Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband aus Sicht unserer Fraktion denkbar schlecht ausgehandelt, aber eben auch nicht mehr veränderbar, will man nicht den Verband als solchen zerstören.

Unsere Fraktion wird daher dem vorliegenden Gesetzentwurf im Sinne der Erhaltung des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes zustimmen, wenn auch unter starken Vorbehalten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke dem Abgeordneten Schuldt und gebe das Wort an die Fraktion der CDU. an den Abgeordneten Lunaeetc.