Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem uns vorliegenden Gesetzentwurf geht es uni die Zukunft eines Verbandes. der aus immerhin 72 Sparkassen besteht und eine Bilanzsumme von insgesamt 181.5 Milliarden DM hat. Die Investitionen der Mitgliedssparkassen des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes beliefen sich im Jahre 1999 auf 9,9 Milliarden DM. Fast 31 000 Menschen sind bei den Mitgliedssparkassen des OSGV beschäftigt.
Ich stelle diese Eckzahlen an den Anfang, uni zu verdeutlichen. worum es heute eigentlich geht. Der am 20. März 1990 gegründete Verband besteht in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Dieser Verband wurde mit dem Ziel geschaffen, den Sparkassen der Vertragsländer eine funktionsfähige länderübergreifende Verbandsstruktur zu geben.
Die Neuverhandlungen zum Staatsvertrag, über deren Ergebnisse wir gleich abstimmen werden, sind notwendig geworden. da Sachsen und Sachsen-Anhalt den Vertrag zum Ende des Jahres kündigten. Welche Änderungen schwerpunktmäßig das Er
Lassen Sie mich allerdings darauf hinweisen. dass mit den neuen Regelungen zum Staatsvertrag eine Reihe von zusätzlichen und auch einengenden Regelungen Für den Verband entstehen. Die Diskussionen in den letzten Wochen haben gezeigt, wie schwierig für uns Abgeordnete die Entscheidungsfindung zu diesem Gesetzentwurf war. Der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt haben bestimmte Bedingungen gestellt. unter denen sie im Verband bleiben wollten. Das erschwerte die Verhandlungsposition Brandenburgs.
Erstens: Selbst wenn die Errichtung der Landesbeiräte nach fi 2 des Staatsvertrages eine zentrale Forderung des Freistaates Sachsen darstellt. muss bemerkt werden, dass die Wahl von Vorstandsmitgliedern in den Verbandsvorstand durch die Landesbeiräte problematisch erscheint. Es ist nur schwer nachvollziehbar. warum der Verbandsversammlung als dem obersten willensbildenden Organ das Recht, über die Zusammensetzung des Vorstandes zu entscheiden. letztlich entzogen werden soll. Auch das Entsenderecht von zwei Gewährsträgervertretem in die überregionalen Arbeitsgemeinschaften trägt nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände und einiger Vertreter der Sparkassen nicht unbedingt zur Vertrauensbildung bei. Wir hatten uns an dieser Stelle auch mehr eine Beraterfunktion als eine Unterrichtungspflicht vorgestellt.
Zweitens: Die Regelung des § 3, die Staatsaufsicht. wird von uns kritisch betrachtet. Eine Verweisung auf die Gemeindeordnung wäre rechtssystematisch und auch inhaltlich verfehlt. doch es ist auch verfehlt, das landespolitische Interesse an der Intensivierung der Staatsaufsicht bei eventueller Schieflage auf die Mithaftung der Länder stützen zu wollen.
Meine Damen und Herren, vielfach ist der Streit über die Frage entbrannt. oh die Landesrechnungshöfe den OSGV prüfen sollen oder nicht. Die vorgesehene Prüfung des Haushaltes und der Wirtschaftlichkeit des Verbandes durch die Landesrechnungshöfe dient wohl lediglich dem Ziel. den Sparkassen der Vertragsländer und deren Gewährsträgern einen effizienten und zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichteten Verband zu erhalten.
Das ist selbstverständlich das zentrale Anliegen aller Vertragsländer. Auch wenn sich der OSGV aus Zwangsumlagen finanziert, die er von seinen Mitgliedssparkassen erhebt. muss er sich die Frage gefallen lassen, wie er mit diesen Mitteln umgeht. Ich denke jedoch, es ist unstrittig, dass die Ergebnisse der Tätigkeit der Rechnungshöfe ausschließlich den Verbandsgremien zugänglich sind und bestimmte Informationen über die Geschäftstätigkeit der Sparkassen nicht der Öffentlichkeit zu unterbreiten sind.
Drittens: Wir werden darauf achten. dass die Tätigkeit des Sachsen-Finanzverbundes ausschließlich auf die Kapitaleignerfunktion ausgerichtet ist. Der Stützungsfonds soll als Einrichtung des OSGV zur Sicherung der Mitgliedssparkassen des Verbandes dienen. Er soll nicht zur Sicherung der Gewährsträger beitragen.
diesem Gesetzentwurf haben wir uns im Übrigen auf die gemeinsame Erklärung des Sächsischen Staatsministers der Finanzen und des Präsidenten des OSGV vom 11. Juli 2000 gestützt. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Uns wurden letztlich bei der Abwägung aller Bedenken weder von den Vertretern der Sparkassen noch von den kommunalen Spitzenverbänden hinreichende Gründe für eine existenzielle Gefährdung des Verbandes genannt. Wir machen allerdings im vorliegenden Entschließungsantrag einige Positionen deutlich, auf die wir bei der Umsetzung des Staatsvertrages abzielen. Weiterhin wollen wir nach zwei Jahren über die Praktikabilität unterrichtet wer
An dieser Stelle muss ich zur PDS Folgendes sagen: Frau Osten. Sie haben sich gescheut. einen klaren Standpunkt zu beziehen, ob Sie bei Ablehnung des Staatsvertrages. so wie er jetzt vorliegt, eine Zerschlagung des OSGV wirklich in Kauf nehmen oder nicht. Sie sind einer klaren Antwort auf diese Frage immer ausgewichen und haben lediglich auf eine Nachverhandlung abgezielt, wohl wissend, dass auch die Nachverhandlungen ein Scheitern bedeuten können. Aber das können Sie als Opposition. da Sie keine Verantwortung haben und sich - falls es schief geht - zurücklehnen können. tun.
Herr Lunacek, sind wir erstens einer Meinung. dass man der Opposition natürlich die Rolle der Opposition nicht vorwerfen darf?
Ich habe nicht gesagt. wir lehnen ihn ab. sondern habe für Nachverhandlungen in dem uns bis zum 30.03. noch zur Verfügung stehenden Zeitraum plädiert. Die Zerschlagung dieses Verbandes ist überhaupt nicht in unserem Sinn. Das möchte ich hier einfach noch einmal sagen.
Zunächst zu Punkt 2: Den Unterschied zwischen einer Nichtzustimmung und einer Ablehnung müssen Sie mir später noch einmal erklären.
Des Weiteren werfe ich Ihnen. Frau Osten, nicht die Rolle der Opposition vor. Sie können sie gern wahrnehmen, aber lassen
Sie mich auch darauf hinweisen. dass Ihnen dies nur unter dem Gesichtspunkt möglich ist. dass Sie letztlich die Verantwortung nicht tragen.
In mehreren Gesprächen mit Vertretern des OSGV sowie mit Vertretern kommunaler Spitzenverbände wurde auf die Bedeutung dieses Vier-Länder-Verbandes hingewiesen. Das betrifft einerseits das hohe Gewicht des OSGV gegenüber den Verbänden in den alten Bundesländern. Ich glaube. das ist uns etwas wert.
Andererseits betrifft es die hohe Leistungsfähigkeit dieses starken Verbandes. Die Landtage der drei anderen beteiligten Bundesländer haben dem Vertrag bereits zugestimmt. Bei Abwägung des Für und Wider ist eine Zustimmung zum vorliegenden Staatsvertrag gerechtfertigt. - Herzlichen Dank.
Ich danke dem Abgeordneten Lunacek. - Ich gebe jetzt das Wort an die Landesregierung, wenn sie es wünscht. - Bitte schön, Herr Minister Ziel!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Änderungsstaatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband. der dem Landtag heute zur Zustimmung vorliegt, soll den Verband auf eine neue staatsvertragliche Grundlage stellen. Die Landesregierung hat hier sehr verantwortungsbewusst gehandelt. Das erfolgreiche Zustandekommen des Ihnen vorliegenden Änderungsstaatsvertrages hat auch die Richtigkeit des von Brandenburg eingeschlagenen Weges bestätigt.
Durch die zwischen den unterschiedlichen Positionen vermittelnde Haltung der Landesregierung - das ist hier mehrfach dargestellt worden - konnte der Ostdeutsche Sparkassen- und Giroverband den Sparkassen erhalten bleiben - ich habe gemerkt, wie viel Herzblut mitschwang, als Sie sich dieser Frage widmeten. Deshalb sind wir froh, dass es gelungen ist, diesen Staatsvertrag zwischen den vier beteiligten Ländern auszuhandeln, wobei selbstverständlich auch gewisse Kompromisse notwendig waren.
Wir haben jetzt eine gute Chance. den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband als Vier-Länder-Verband zu erhalten und damit seine Leistungsfähigkeit im Interesse der Sparkassen dauerhaft zu sichern. Derzeit wird außerdem die Struktur des Verbandes auf der Grundlage der Ergebnisse einer Organisationsuntersuchung, die die Vertragsländer Ende vergangenen Jahres veranlasst haben, gestrafft und optimiert.
In den parlamentarischen Beratungen, insbesondere in der durchgeführten Anhörung - das ist schon mehrfach angesprochen worden -. wurde eine Reihe von Punkten kritisiert. Die Einwände richteten sich insbesondere auch gegen die Einrichtung der Landesbeiräte und deren Befugnisse.
Regelungen sollen dazu beitragen. die Tätigkeit des Verbandes stärker auf die regionalen Belange der Vertragsländer auszurichten und die Kommunikation zwischen dem Verband und den Vertragsländern zu verbessern.
Die ohnehin geltenden Aufsichtsregeln wurden im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit in den Vertrag aufgenommen. Im Gegensatz zu Frau Kollegin Osten will ich festhalten: Der Änderungsstaatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassenund Giroverband ist eine gute und solide Basis des Verbandes und darüber hinaus auch für die weitere erfol greiche Entwicklung unserer Sparkassen - als Kommunalpolitiker fühlen wir uns dem doch sehr verbunden - im Land Brandenburg. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Entwurf des Gesetzes. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe zur Abstimmung die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, die Ihnen in der Drucksache 372120 vorliegt, auf. Wer dieser Beschlussempfehlun g seine Zustimmung gibt, den bitte ich uni sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - St i mmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden und das Gesetz zum Staatsvertra g vom 29. September 2000 zur Ändefing des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenund Giroverband verabschiedet.
Ich rufe zum Zweiten den Entschließun gsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU, der Ihnen in der Drucksache 3/2163 vorliegt, auf Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt. den bitte ich uni sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag einstimmig angenommen worden.
Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg (Branden burgisches Musikschulgesetz - BNMSchulG)