Hartmut Schubert
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nun der fünfte Einzelplan 16, den der Landtag hoffentlich morgen beschließen wird. Ich denke, das hat sich absolut bewährt. Denn wir haben jetzt eine Transparenz geschaffen, was die IT-Ausgaben angeht. Die Haushaltsmittel, die für IT und E-Government vorgesehen sind, können nicht mehr so einfach für andere Zwecke verwendet werden. Es ist eine zentrale Steuerung – in dem Fall jetzt gerade mal durch mich als CIO – möglich. Das nehmen wir auch wahr.
Ich möchte aus dem Einzelplan nur drei Punkte herausgreifen und nicht auf einzelne Zahlen eingehen, sondern die wichtigsten Dinge erwähnen. Das sind zum Ersten die weiteren Vorhaben zur Zentralisierung der Landes-IT, da wir ja in den letzten Jahrzehnten – kann man schon sagen – leider einen Wildwuchs produziert haben, der nur sehr
schwer wieder aufzulösen ist. Trotzdem sind wir da schon ein Stück weit vorangekommen. Wir haben die E-Mail-Dienste im Landesrechenzentrum zentralisiert, wir haben die E-Akte, die VIS-Server eingesammelt und sind jetzt auf der zentralen Plattform im Landesrechenzentrum. Wir schaffen konvergente Netze, also Sprach- und Datennetze, und wir sind dabei, einen neuen Verzeichnisdienst, also Active Directory, zu erstellen, der dann auch zentralisiert wird. Das alles ist notwendig, um die IT-Sicherheit zu gewährleisten und am Ende auch die Mittel effizient einzusetzen. Deshalb werden wir das Thema „Zentralisierung“ auch weiter voranbringen.
Das Nächste ist: kommunales Förderprogramm. Herr Kowalleck hatte schon erwähnt, dass der Einzelplan um 15 Millionen Euro steigt. Das ist im Wesentlichen damit begründet, dass wir jetzt im Jahr 2020 20 Millionen Euro für kommunale Investitionen im Bereich E-Government einsetzen wollen. Denn wir wissen ja, dass 80 Prozent aller Verwaltungsdienstleistungen auf kommunaler Ebene angeboten werden. Deshalb ist es wichtig, dass gerade da eine einheitliche Lösung umgesetzt wird. Daher bieten wir neben diesem Förderprogramm auch einheitliche Basisdienste an, die zur Verfügung stehen, wie den kostenfreien Anschluss aller Kommunen an das Landesdatennetz, die Nutzung von ThAVEL als Verwaltungsplattform, eine zentrale eID über den Personalausweis und ein Bezahlsystem. Das sind die Basiskomponenten, die wir zur Verfügung stellen, die alle Kommunen kostenfrei nutzen können. Das Förderprogramm dient dazu, die Fachverfahren entsprechend anzupassen.
Das ist ganz gut angelaufen. Bis jetzt haben wir für dieses Jahr Anträge im Volumen von 1,8 Millionen Euro vorliegen und wir haben jetzt erst Juni. Ich denke, dass das jetzt auch von vielen Kommunen erkannt wird, das merkt man auch an den Nachfragen. Wir erreichen damit, dass es am Ende dort keinen Wildwuchs gibt, sondern dass das alles nach unserem gleichermaßen konzipierten System verläuft.
Als Letztes möchte ich noch mal auf das Thema „Rechenzentrum“ eingehen, was auch von Herrn Kowalleck hier diskutiert worden ist. Wir haben richtigerweise noch mal im Haushalt 2020 für die Verpflichtungsermächtigungen gesorgt, damit die dann nicht mit dem Landeshaushalt 2019 sozusagen weg sind, falls der Vertrag nicht mehr zustande kommt. Ich bin aber optimistisch, dass wir das in diesem Jahr trotzdem noch hinkriegen. Es gibt jetzt nur noch einen Anbieter, der für uns infrage kommt, mit diesem sind wir in den Endverhandlungen, das ist eine Tochter der TEAG, also ein kommunales Unternehmen in Thüringen. Es sind nur noch die
Konditionen fein auszuhandeln. Aber zur Sicherheit ist es besser, sollten dann doch noch mal Schwierigkeiten auftreten, dass wir dann im nächsten Jahr die Möglichkeit haben, auch noch im Januar oder später den Vertrag zu schließen. Ziel ist es – und ich denke, das werden wir auch schaffen –, dass wir das noch in diesem Jahr hinbekommen, damit wir dann dort ein Rechenzentrum aufbauen können, was dann das alte Rechenzentrum – so alt ist es gar nicht, von 2003 – hier in Erfurt vorübergehend ablösen kann. Dann wird das dort saniert und anschließend betreiben wir dann die beiden Zentren redundant, sodass die Verwaltung, wenn ein Totalausfall eines Rechenzentrums eintritt, trotzdem weiterarbeiten kann, weil das andere Rechenzentrum dann zur Verfügung steht. Das ist jetzt die moderne IT-Technik, die überall, auch bei den Banken usw., Einzug hält.
Das waren die wichtigsten Dinge aus dem Einzelplan 16. Ich hoffe, dass der auch so beschlossen wird. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Digitalisierung schreitet überall voran, und das sogar in der Verwaltung,
wo das nicht alle immer so wahrhaben wollen. Dass die Verwaltung die ganze Digitalisierung verschlafen hat, dem ist nicht so. Sicher sind wir da noch ein Stück weit hintendran, aber wir sind im Aufholprozess. Das sieht man zum Beispiel bei uns im Ministerium. Wir arbeiten jetzt papierfrei mit VIS.
Dazu komme ich jetzt noch einmal – Herr Voigt –, er ist gerade nicht mehr da, er steht da hinten. Andere Ministerien werden jetzt nachziehen. Das ist ein schwieriger Prozess gewesen. Den haben wir aber weitestgehend abgeschlossen. Wir haben eine einheitliche Version für alle Häuser kreiert, da sind uns andere Bundesländer weit hinterher. Der Bund fängt jetzt, glaube ich, erst an, ein Dokumentenmanagementsystem auf der Basis von VIS aufzubauen, wie es Herr Voigt gesagt hat, was zwar kein Open-Source-Produkt ist, aber immerhin ist es eine Erfurter Firma, die es entwickelt hat. Aber man muss jetzt mal schauen, was dahintersteht. Das ist eigentlich nur erst mal das Vorgangsbearbeitungsprogramm, aber dort werden Dokumente bearbeitet. Da bin ich dann wieder bei vielen Microsoft-Produkten, Word, Excel, PowerPoint usw., was dann dort sozusagen dahinter liegt. Da muss man in der Tat mal überlegen, ob das dauerhaft so bleiben muss. Da kann man sicherlich nicht von heute auf morgen sagen, wir legen den Schalter um und verabschieden uns davon, vom ganzen Mailsystem, Outlook usw., alles Microsoft-Produkte. Nur wenn Microsoft immer mehr dazu übergeht, immer mehr Cloud-Lösungen zu nutzen, das heißt, ich kann gar keine Dokumente mehr in meinem eigenen System abspeichern, sondern nur noch in deren Cloud-System, dann muss man mittelfristig überlegen, ob
man sich nicht davon verabschieden muss, auch wenn das vielleicht eine ganze Menge Geld kostet.
Vieles ist ja jetzt schon zu Open Source gesagt worden, also auch die Frage, ist das etwas Nischenhaftes oder ist das mittlerweile etwas Hochinnovatives. Ich sage mal, das Zweite ist richtig. Das hat sich jetzt ganz anders entwickelt und wir sind jetzt schon dabei, zu prüfen, wenn wir neue Software anschaffen, ob wir nicht lieber Open-SourceProdukte einsetzen. Deswegen geht der Antrag auch genau in die richtige Richtung. Wir setzen heute auch schon Open-Source-Produkte ein, also wir haben zum Beispiel Linux-Betriebssysteme bei einer Vielzahl von Servern. Dann wird das E-MailGateway-System des TLRZ mit einer freien Software betrieben oder eben auch die Thüringer Datenaustauschplattform, die so eine Art Cloud-Lösung für die Landesverwaltung darstellt, auch von den Kommunen geteilt werden kann, mit der ich übrigens jetzt gerade hier auch arbeite. Das ist ebenfalls eine Open-Source-Lösung. Jetzt wollen wir ja ein neues E-Government-Portal aufsetzen, das wird auch eine Open-Source-Lösung. Die haben wir jetzt schon heruntergeladen. Es ist vielleicht auch falsch, zu sagen, dass es kostenfrei ist, sondern die müssen wir weiterentwickeln, unsere Dinge anpassen und das kann man nicht immer selber machen, weil es nicht nur Programmieraufwand ist, sondern auch eine Frage des Designs usw. Dann muss man natürlich auch die eine oder andere Firma beauftragen. Aber wir haben es oft genug erlebt, dass Software mit geschlossenen Quellcodes am Ende einfach nicht mehr supportet wird, dann kann man die nicht mehr verwenden und muss vom selben Hersteller neue Software anschaffen, die einen anderen Namen hat und die dann wieder Geld kostet. Also der Weg, den dieser Antrag beschreibt, ist auf jeden Fall richtig, der wird sich sicherlich nicht innerhalb von kürzester Zeit vollziehen lassen. Wir wissen auch nicht, ob der eine oder andere Hersteller von Software, der heute vielleicht noch geschlossene Quellcodes nutzt, nicht irgendwann auch dazu übergehen muss, die offenzulegen, weil er sonst am Markt überhaupt keine Chance mehr hat. Das heißt, da kann sich auch in der Hinsicht noch einiges tun. Sicher werden das jetzt nicht Microsoft sein oder Oracle oder die ganz großen Player, aber vielleicht der eine oder andere Anbieter, den wir heute im Portfolio haben. Ich freue mich auf die Ausschussberatung, wenn eine Überweisung erfolgt. Wir müssen jetzt mal sehen, das ist ja Ihre Entscheidung, welcher Ausschuss federführend ist, es geht ja eigentlich um Open-Source-Lösungen der Verwaltung. Das E-Government gehört eigentlich dann zum Finanzbereich. Aber ich denke, wir werden da gute Lösungen auch in der Hinsicht hin
kriegen und dann freue ich mich auf die Ausschussberatung. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, ehe ich mit meiner eigentlichen Rede anfange, würde ich gern noch mal auf Herrn Voigt eingehen. Ich glaube, innerhalb der Landesregierung sind die Zuständigkeiten klipp und klar geregelt. Für das E-Government ist das Finanzministerium zuständig, speziell ich als CIO; für die digitale Infrastruktur, Breitbandausbau, Digitalisierung der Wirtschaft ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Im Gegensatz dazu beim Bund – das wissen Sie ganz genau, wie es dort läuft –: Da ist das Innenministerium ein bisschen für E-Government zuständig, aber vielleicht auch Frau Bär im Bundeskanzleramt – so richtig weiß das momentan überhaupt gar keiner –, dann ist noch das Verkehrsministerium für den Breitbandausbau zuständig und das Bundeswirtschaftsministerium – ich glaube, das sind jetzt alles CDU- und CSU-Ministerien –, das ist auch wieder ein Stück weit für die Digitalisierung zuständig. Also da warten wir jetzt mal noch ein Stück weit ab, bis sich das alles innerhalb der CDU und der Bundesregierung sortiert hat, damit wir wissen, wer da unsere Ansprechpartner sind.
In Thüringen ist das geklärt. Das erst mal als Erstes.
Die Vorwürfe, die Sie uns gegenüber erhoben haben, hätten Sie alle beantwortet bekommen, wenn Sie im Ausschuss diese Fragen gestellt hätten:
Die Frage „CERT“, also Cybersicherheit, was wir da im Landesrechenzentrum aufbauen, die Frage eines interoperablen Servicekontos, wie wir das machen wollen, das ist alles klipp und klar bei uns konzeptionell vorgesehen und wir arbeiten daran. Da sind wir nicht weiter zurück als andere Bundesländer, sondern wir arbeiten daran gemeinsam mit den anderen Ländern. Das ist doch der Stand, den wir haben. Das Gesetz schafft doch nur den Rahmen der Umsetzung und regelt doch nicht Details, wie zum Beispiel das Servicekonto ganz genau wo eingeführt werden soll.
Jetzt komme ich zu meinen eigentlichen Ausführungen: Wir wissen alle, dass wir beim Thema „E-Government“ in Deutschland nicht gerade Spitze in Europa und der Welt sind. Dazu muss ich keine Ausführungen mehr machen. Was sind die Hauptgründe? Wir haben 10.500 Gemeinden in Deutschland. Wir haben 280 Landkreise, wir haben 16 Länder, wir haben den Bund, wir haben noch diverse zwischenstaatliche Institutionen wie Rentenversicherungsträger, Krankenkassen usw. Alle die bieten dem Bürger Verwaltungsleistungen an und haben auf der anderen Seite Daten des Bürgers in ihren eigenen Servern gespeichert, die nicht austauschbar sind, allein wegen des Datenschutzes, aber auch weil die Behörden IT-mäßig gar nicht zusammenarbeiten. Das ist das Problem, was wir haben.
Ich kann Ihnen aber sagen, ich bin erfreut, dass es momentan eine Entwicklung in Deutschland gibt, die ich erst einmal so erlebt habe: Das war Anfang der 90er-Jahre, als wir ein gewaltiges Müllentsorgungsproblem hatten und die Verwaltung damals relativ schnell, in wenigen Jahren, das Problem gelöst hat. Momentan erlebe ich – das haben wir bei unserem Fachkongress gesehen, den wir jetzt im IT-Planungsrat in Weimar ausgerichtet haben, wo wir gar nicht genügend Plätze zur Verfügung hatten für die Leute, die sich angemeldet haben –, dass sich alle auf den Weg machen – das ist die gute Nachricht – und enormen Druck verspüren, jetzt bei der Digitalisierung der Verwaltung voranzukommen. Ich sage mal eins voraus: In fünf bis zehn Jahren wird die Verwaltung, wie wir sie heute kennen, nicht mehr die sein, sondern es wird eine völlig andere Verwaltung da sein. Es wird eine Verwaltung da sein, die digital arbeitet, die viele Prozesse gar nicht mehr von Mitarbeitern abarbeiten lässt, sondern die von Computern abgearbeitet werden. Da 80 Prozent aller Verwaltungsleistungen von den Bürgern auf der kommunalen Ebene abgearbeitet werden oder beantragt werden, ist für uns eines der wichtigsten Dinge die Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene, und zwar Lösungen dann hinzukriegen, die auch aus einer Hand angeboten werden können, denn es ist für den Bürger. Das ist jetzt – Herr Voigt, vom Bürger aus gedacht – das Allerschlimmste, wenn er erst mal in einem Dschungel im Internet suchen muss, wer denn überhaupt zuständig ist und wo man denn jetzt den Antrag findet, den man ausfüllen muss, um am Ende meine Verwaltungsleistung zu bekommen. Genau das haben wir in Thüringen nicht vor, sondern wir wollen ein interoperables Servicekonto mit den angeschlossenen Verwaltungsleistungen einführen, wo es für den Bürger letztendlich egal ist, welche Behörde gerade zuständig ist. Er hat ein konkretes Anliegen und das wird online abgearbeitet, und zwar 24 Stunden, sieben Tage die Woche.
Wer im Hintergrund diesen Antrag bearbeitet, das ist ihm völlig egal. Er bekommt dann seinen Bescheid – oder was auch immer damit zusammenhängt – wieder in sein Servicekonto zurück und die Sache ist erledigt. So werden wir vorgehen. Deshalb ist uns die Zusammenarbeit mit den Kommunen so wichtig. Deshalb sind wir jetzt dabei – wie es auch im Koalitionsvertrag festgelegt ist –, eine Rahmenvereinbarung mit den Kommunen, mit den kommunalen Spitzenverbänden abzuschließen; dazu haben wir mit den kommunalen Spitzenverbänden schon zwei Runden gedreht. Ich hoffe, dass wir noch vor der Sommerpause dann zum Abschluss kommen können. Die müssen noch mal in ihre Gremien gehen, wir, denke ich, werden damit ins Kabinett gehen und dann haben wir Bedingungen, die notwendig sind, um mit den Kommunen so zusammenzuarbeiten, wie ich es vorhin beschrieben habe.
Welches Problem haben wir auf der Ebene? Thüringen ist das einzige Land, das keinen leistungsstarken IT-Dienstleister auf der kommunalen Ebene hat. Alle anderen Länder haben das. Warum ist das in Thüringen nicht passiert? Ich weiß es nicht. Warum hat sich niemand in den letzten 20 Jahren darum gekümmert, dass ein leistungsstarker ITDienstleister für die kommunale Ebene entsteht?
Wir haben es jetzt hier in Thüringen mit 17 Landkreisen und 800 Gemeinden zu tun, die alle irgendwas im Bereich IT machen wollen. Jetzt ist es erst mal die wichtigste Aufgabe, überhaupt dahin zu kommen, einen einheitlichen Ansprechpartner zu haben. Die kommunalen Spitzenverbände sind das zwar, aber die können natürlich auch nicht in die Verwaltung der Kommunen eingreifen, sondern können nur vermittelnd wirken. Das ist also eines der Anliegen, die wir mit der Rahmenvereinbarung lösen wollen. Wir sind da im guten Gespräch, aber wir hinken dort Jahre hinterher. Das ist das Problem.
Ich beschreibe noch mal das Konzept, wie wir gemeinsam mit den Kommunen insgesamt vorgehen wollen. Im Wesentlichen gibt es in den Verwaltungen Fachverfahren, die aber keinen Online-Teil haben. Wir haben ein Antragssystem – das nennt sich ThAVEL, der Name ist aber zunächst völlig egal – und zu diesem Antragssystem kommen Basiskomponenten wie ein Bezahlsystem, wie ein Servicekonto – interoperabel –, wo man sich bundesweit einloggen kann. Dazu kommt die ID auf Personalausweisbasis – das ist das, was Herr Voigt vorhin gefragt hat, was wir längst gelöst haben; ich weiß gar nicht, warum es da überhaupt ein Problem gibt –, also eine sichere Authentifizierung über den
Personalausweis ist von uns in Thüringen zum Beispiel bei Kfz Stufe 1 und 2 schon längst realisiert. Es kommen noch weitere Komponenten dazu. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist das Fachverfahren. Wir wollen in Zukunft vor allem dort investieren, dass die Fachverfahren fit gemacht werden, dass die Daten aus dem Antragsmanagement in das Fachverfahren eingepflegt werden können, damit das nicht mehr händisch passieren muss, sondern automatisiert stattfindet und in dem Fall, in dem der Bearbeiter das noch mal bearbeiten kann, dann auch in das Servicekonto auf den jeweiligen Antragsteller zurückgebracht wird.
Aber das wird noch einen Schritt weiter gehen. Die Frage ist, warum zum Beispiel bei i-Kfz – also bei der elektronischen Zulassung von Fahrzeugen – überhaupt noch ein Mitarbeiter gebraucht wird. Denn wenn man die Daten alle eingegeben hat und das System stellt fest: Jawohl, da gibt es eine Versicherungsnummer, da sind die richtigen Kennzahlen des Fahrzeugs eingegeben worden, dann ist die Zulassung zu erteilen. Das muss kein Mitarbeiter mehr machen, das kann die Maschine machen. Und die Mitarbeiter können im Haus für andere Aufgaben eingesetzt werden. Das ist nur mal ein Beispiel bei i-Kfz.
Bei der Steuer machen wir das schon längst, dass nämlich bestimmte Steuererklärungen überhaupt gar nicht mehr von den Bearbeitern angefasst werden, sondern die kommen …
Ja, sie sind wahrscheinlich nicht so ein einfacher Fall, deswegen ist es bei Ihnen nicht die Maschine. Aber es ist doch die Zukunft, dass die Verwaltungsmitarbeiter von diesen einfachen Arbeiten befreit werden und dass es auch zu einer wesentlich höheren Effizienz kommt.
Dahin haben wir uns auf den Weg gemacht. Wichtig ist hier auch die Zusammenarbeit bundesweit, denn zum Beispiel das Thema „Registerlandschaft“, das heißt, dass – und hier sind wir beim Datenschutz –, wenn der Bürger selbst genehmigt, dass auf die Daten zurückgegriffen werden kann, es dann doch viel sinnvoller ist, wenn man nicht jedes Mal seine Geburtsurkunde vorlegen muss, weil die sowieso irgendwo im System drin ist. Der nächste Schritt, der dann kommen wird – das ist noch Zukunftsmusik –, ist dann, die Daten in BlockchainTechnologie zu hinterlegen; das heißt, ich bin Herr meiner Daten, die sind also nicht auf irgendeinem staatlichen Server abgelegt, sondern die sind weltweit über eine Verkettung, also Blockchain-Technologie, hinterlegt. Über meinen Schlüssel gebe ich
die Daten für den Moment frei, wo die in der Behörde gebraucht werden. Da gibt es auch schon Konzepte. Wir werden schauen, wie weit wir damit kommen. Das ist also unser Konzept für die Digitalisierung, die dem Bürger zugutekommt.
Jetzt komme ich noch mal zu der Verwaltung auf Landesebene, wie das da aussieht. So in der 1., 2. Schulklasse hatten wir in der DDR Schulgartenunterricht. Das war eigentlich nicht schlecht, da hat man eine Menge gelernt, wie man so Dinge anbauen kann. Da hat der Schulgartenlehrer gesagt: Wer ein Jahr lässt sein Unkraut stehen, muss sieben Jahre jäten gehen. – So ähnlich kommt mir das bei der IT-Landschaft in Thüringen vor. Da ist über 14 Jahre ein Wildwuchs entstanden – keine Wüste, weil in der Wüste ja nichts wächst. Hier ist sehr viel gewachsen, aber leider alles durcheinander. Es gibt unzählige physische Server. Die muss man erst mal alle einsammeln. Ich weiß nicht, wie viele Jahre wir dazu noch brauchen werden. Man kann die nicht morgen abstellen und dann sagen, jetzt sind sie im TLRZ. Das geht nicht, weil die Systeme alle extra laufen. Das heißt, wir haben jetzt einen Plan entwickelt, wo wir schrittweise, innerhalb von fünf Jahren ab jetzt – wir haben uns schon auf den Weg gemacht, ich sage: fünf Jahre ab jetzt –, die gesamte IT-Technologie im Landesrechenzentrum zentralisieren werden. In den Dienststellen wird es dann noch virtuelle Desktops und virtuelle Clients geben und es wird vielleicht in dem einen oder anderen Haus noch einen Server geben, wo Daten gespeichert werden. Die sollen aber dann zentral gesteuert werden. Denn nur so können wir eine IT-Landschaft schaffen, die effizient ist – das ist mal das Erste –, die nicht so viel Energie verbraucht. Die vielen Server, die überall rumstehen, brauchen alle Strom, werden aber nur zu 20 Prozent überhaupt ausgenutzt, weil die in der Spitze die Leistung zwar brauchen, aber dauerhaft eben nicht. Mit virtueller Servertechnik geht das. Also das heißt, wir haben auch hier einen Plan, wie wir das machen können.
Das Gleiche gilt auch für die elektronische Akte, die auch Gegenstand dieses Gesetzes ist. Auch da ist ein Wildwuchs entstanden, der wieder eingefangen werden muss. Irgendwann 2004 oder so sind die ganzen Lizenzen gekauft worden – übrigens von einer Thüringer Firma, von PDV, also auf Basis von VIS. Ab da hat sich niemand mehr richtig darum gekümmert, dass es zentral gesteuert wird. Jedes Haus hat irgendetwas weiterentwickelt. Da sind jetzt völlig unterschiedliche VIS-Versionen entstanden mit unterschiedlichen Datenbanken, die einen auf Oracle-Basis, die anderen auf SQL-Datenbasis. Jetzt muss man das erst mal alles wieder zusammenführen, ohne dass dadurch ein Qualitätsgewinn entsteht. Der entsteht erst im nächsten Schritt, wenn wir alle die gleiche Basis im TLRZ haben. Dann können wir dahin kommen, dass wir Dokumente medienbruchfrei austauschen können. Heute
schicken wir noch 45 Exemplare von Kabinettsvorlagen an die Staatskanzlei, 45 Exemplare ausgedruckt, oder acht Exemplare von anderen Sachen an den Landtag. Das muss aufhören, das kann alles elektronisch passieren, das brauchen wir alles nicht.
Aber da müssen wir erst mal diesen Wildwuchs – sozusagen – beseitigen. Da haben wir uns auf den Weg gemacht. Wir haben ein klares Konzept und wir haben für all diese Dinge Projektgruppen eingesetzt. Das ist vielleicht auch für viele in der Verwaltung etwas Neues, dass man nicht in der klassischen Hierarchie arbeitet, sondern dass man zeitlich befristet – das ist ja der Charakter eines Projekts – für eine bestimmte Aufgabenerledigung ein Team einsetzt. Da muss nicht der Projektleiter der Höchstrangige sein, das kann auch ein Sachbearbeiter sein. So machen wir das jedenfalls. Dann wird das Projekt abgearbeitet. So eines haben wir auch ressortübergreifend zum Beispiel bei der elektronischen Akte. Wir haben ein ressortübergreifendes Projektteam eingesetzt, was innerhalb von fünf Jahren das Thema endgültig löst. Innerhalb von zwei Jahren werden wir das in den obersten Landesbehörden gelöst haben, also in den Ministerien. Dann wird bis zum letzten Forsthaus die elektronische Akte einheitlich eingeführt und wir können quasi papierfrei arbeiten. Im Finanzministerium haben wir uns auf den Weg gemacht und jetzt haben wir noch so ein bisschen Parallelbetrieb, deswegen habe ich da auch noch so ein paar Akten liegen, so bis 1.6., und dann ist das Papier erst mal im Haus weg. Wir müssen dann natürlich in den anderen Häusern leider über Papier noch eine gewisse Zeit lang korrespondieren. Aber das wird sich dann, wenn wir das vereinheitlicht haben, auch alles erledigen.
Also das heißt, man könnte noch stundenlange Ausführungen zu den Einzelheiten machen, was wir alles vorhaben und wo wir stehen, was wir schon gemacht haben. Ich denke, wir haben uns sehr gut auf den Weg gemacht. Das Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen dafür für uns, aber es muss jetzt umgesetzt werden. Deshalb brauchen wir jetzt – um noch mal zusammenzufassen – die Rahmenvereinbarungen mit den kommunalen Spitzenverbänden, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen, für den Bürger was anzubieten. Wir müssen wirklich Tempo machen, was die Zentralisierung der Landes-IT angeht. Auch da ist es nicht ganz einfach. Aber wir haben uns auch hier auf den Weg gemacht und ich glaube, dass wir dann in fünf Jahren wirklich eine ganz andere Verwaltung haben werden, als wir uns das heute vorstellen können. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Einzelplan 06 hat doch ein paar Dinge, die bemerkenswert sind, auch wenn das jetzt in der Debatte nicht so rausgekommen ist, außer bei Herrn Krumpe. Deshalb möchte ich zwei Dinge hervorheben. Das eine ist, dass wir ab dem 01.01.2019 in Thüringen eine zweistufige Steuerverwaltung haben. Das ist eine Sache, die – denke ich – unbedingt notwendig ist, denn Thüringen ist, wie wir alle wissen, ein relativ kleines Land, und deswegen brauchen wir eine Zwischeninstanz als Landesfinanzdirektion zwischen den Finanzämtern und dem Finanzministerium eigentlich gar nicht. Deswegen werden wir das dort auch ändern. Nur so wird es möglich sein, dass wir die fast noch 200 Stellen der Finanzverwaltung, die noch abzubauen sind, bis 2025 überhaupt realisieren können, denn wir wollen ja weiterhin eine hoch qualitative und effektive Steuerverwaltung haben. Das werden wir umsetzen, das ist einer der Punkte.
Der zweite Punkt ist die neue Abteilung 5 im TFM ab 01.01.2019, da geht es vor allen Dingen um das Thema „E-Government/IT“. Dass das immer weiter an Bedeutung gewonnen hat, wissen, glaube ich, alle. Das können wir nicht mit einem Referat, was sich vorgefunden hat im TFM, lösen, sondern hier braucht man eine schlagkräftige Truppe. Das geht damit los, dass wir Dokumentenmanagementsysteme in der Landesverwaltung einheitlich einführen wollen. Wir müssen die E-Rechnung einführen und müssen vor allen Dingen das Onlinezugangsgesetz, was Herr Krumpe schon erwähnt hat, in fünf Jahren umsetzen in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Ich wollte das eigentlich beim Einzelplan 16 dann sagen, aber weil Herr Krumpe das hier ausgeführt hat, ist das, glaube ich, jetzt der richtige Ort, um dazu das zu sagen, was den Pflichtzweckverband angeht. Das kann man sicherlich machen. Ob das zum Erfolg führt, möchte ich bezweifeln, denn wenn die Kommunen zu etwas gezwungen werden sollen, dann werden die dort nicht richtig mitarbeiten. Auf diese Mitarbeit sind wir aber angewiesen. Deswegen führe ich jetzt schon seit Wochen Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden,
dem Landkreistag, dem Gemeinde- und Städtebund, war mehrfach im Präsidium, war auch bei der Landrätekonferenz. Jedes Mal kommen wir ein Stück weiter in der ganzen Angelegenheit, dass auch eingesehen wird, wir brauchen hier eine kommunale Zusammenarbeit, denn die Kommunen sind nicht in der Lage, glaube ich, die IT-Sicherheit im vollen Umfang in ihren kleinen Einheiten zu gewährleisten. Die werden auch die technische Voraussetzung, um das überhaupt durchzuführen, nicht gewährleisten können. Weiterhin braucht die Landesregierung einen einheitlichen Ansprechpartner auf der kommunalen Seite, denn es ist schwierig, mit 200 Verwaltungen auf der Gemeindeebene und mit 17 Landkreisen immer im Gespräch zu bleiben, zumal durch das Land jede Menge andere rumziehen und den Kommunen irgendwas versprechen, was sie für sie machen können. Das führt am Ende dazu, dass ein Chaos entsteht, dass jede Kommune was anderes macht, was aber dem Bürger am Ende nur schadet, denn der will die elektronische Verwaltungsdienstleistung aus einer Hand haben. Er möchte nicht erst suchen, wer ist jetzt für mein Anliegen zuständig? Ist es der Landkreis, ist es die Gemeinde oder ist es vielleicht die Landesverwaltung? Er hat ein Problem und das muss er auf einem Portal lösen können bis hin zum Bundesportal. Das wollen wir angehen. Deswegen bin ich sehr daran interessiert, wie es Herr Krumpe auch gesagt hat, dass wir einen kommunalen Zusammenschluss brauchen, aber nicht als Pflichtverband, sondern als Freiwillige, aus der Einsicht, der Notwendigkeit heraus entstanden, ob das nun ein Zweckverband oder irgendein anderer Zusammenschluss ist, jedenfalls ein Zusammenschluss der Kommunen. Das ist die richtige Lösung und das streben wir an. Da bin ich mir sicher, das werden wir auch hinkriegen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, dass ausgerechnet in dem Einzelplan jetzt noch mal vonseiten der CDU-Fraktion Kürzungen vorgenommen werden sollen, und das in mehreren Millionengrößen, passt zu dem, was die CDU im Bereich IT in den letzten Jahren gemacht hat, nämlich so gut wie gar nichts. Thüringen ist das letzte aller Bundesländer, was überhaupt einen CIO hat. Das bin ich jetzt und vorher gab es gar keinen. Da haben Sie gesagt, ach, Thüringen hat wohl auch endlich einen CIO.
Dann zum Beispiel diese dezentralen Dinge, die wir vorgefunden haben: Jedes Ministerium hat seinen eigenen Kram gemacht. Das alles haben wir jetzt mit einem zentralen Einzelplan, den zum Glück die Koalitionsfraktionen mitgestaltet haben, hingekriegt, dass wir erst mal das Geld gebündelt haben. Wir sind jetzt dabei, das zu zentralisieren, zu virtualisieren und zu konsolidieren. Das ist dringend notwendig und dafür werden wir auch Geld brauchen. Das ist gar keine Frage, weil vor uns riesige Aufgaben stehen.
Da möchte ich mal einige kleine konkrete Beispiele nennen. Die IT-Sicherheit ist gerade angesprochen worden: Wir werden ein CERT aufbauen, das heißt ein Computer Emergency Response Team, sozusagen eine Eingreiftruppe, die sofort tätig werden kann, wenn Angriffe auf unsere IT erfolgen. Da geht es nicht um Tage, da geht es um Sekunden, da geht es um Minuten, um die Angreifer abzuwehren, und wir wollen genauso in dem Bereich dann die Kommunen bei der Arbeit unterstützen.
Das TLRZ soll in Zukunft – da sind wir auch schon dabei – nur noch der zentrale technische Dienstleister werden. Das Rechenzentrum ist in die Jahre gekommen. Wenn man hingeht, sieht es zwar noch modern aus, aber das ist es nicht mehr. Deswegen wollen wir jetzt als erstes extern Rechenzentrenkapazität anmieten, das TLRZ sanieren und dann beide Rechenzentren betreiben, das andere dann als georedundantes Rechenzentrum, was 50 Kilometer von Erfurt entfernt sein muss, damit wir bei einem Totalausfall auch weiterarbeiten können. Denn zukünftig, das ist ganz klar, wird die Verwaltung ohne IT nicht mehr arbeiten können. Das kann sich der Freistaat Thüringen nicht leisten, deswegen ist das der richtige Weg und dafür werden wir auch das Geld brauchen, was eingestellt worden ist. Dass in der Vergangenheit, in den letzten zwei Jahren, nicht alles ausgegeben worden ist, hat auch noch einen anderen Grund. Bevor es nämlich den Einzelplan 16 gab, konnten viele Ministerien das innerhalb der Deckungsfähigkeit ihrer Einzelpläne auch
für andere Dinge mit verwenden. Wenn eben bei der IT das Geld nicht ausgegeben worden ist, konnten eben andere Dinge angeschafft werden. Das ist nun vorbei, jetzt ist das exakt nur für IT-Dinge zu verwenden.
Und das ist auch gut so und das zeigt auch die Transparenz in diesem Bereich. Das ist auch ein weiterer Grund, warum der Einzelplan 16, den wir seit vier Jahren neu haben, ein Erfolg ist.
Zum Thema „Onlinezugangsgesetz“ habe ich vorhin beim Einzelplan 06 schon etwas gesagt. Deshalb bin ich auch den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, dass wir so einen Zufließvermerk aus dem Einzelplan 17 haben, aus den Mitteln für die Gebietsreform, dass wir in dem Bereich der kommunalen Zusammenarbeit einiges tun können. Da habe ich vorhin schon von den Gesprächen gesprochen, die ich da führe. Das Ziel ist es – ganz klar –, einen kommunalen Zusammenschluss hinzukriegen, der dann mit uns gemeinsam die Dinge umsetzen kann. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zum Anfang der Einbringung des Gesetzes möchte ich eine Frage in den Raum stellen: Wann haben Sie denn privat das letzte Mal etwas mit der Verwaltung zu tun gehabt? Ausweis, Pass, Wohnungswechsel – alles Themen, die uns sicherlich alle berühren. Vielleicht hat man im Internet erfahren können, wann die Verwaltung geöffnet hat, oder sich bestimmte Formulare oder Belege runterladen können. Allerdings entfällt der Weg zum Amt momentan – in den meisten Fällen jedenfalls – nicht. Das wollen wir gerne ändern und deshalb mit diesem Gesetz die rechtlichen und letztendlich auch die technischen Rahmenbedingungen dafür schaffen.
Wenn man sich mal anschaut, wo Deutschland bei dem Thema „E-Government“ steht, da gibt es verschiedene Studien: Eine, die ich zuletzt gelesen habe, sagt, dass wir in der EU von 27 Ländern auf Platz 25 stehen, also ganz weit hinten. Da reiht sich Thüringen natürlich genauso ein, weil man ja den gesamten staatlichen Aufbau, das System betrachten muss – von der Gemeindeebene über die Kreisebene über die Landesebene hin zur Bundesebene. Das müssen wir dringend ändern. Da ist in die ganze Problematik jetzt auch viel Schwung reingekommen, aber für den Bürger an sich hat sich noch nicht viel getan. Woran liegt das? Erst mal natürlich daran, dass Online-Angebote kaum bekannt sind. Zweitens daran, dass man, um diese nutzen zu können – also um auch ein Rückkanalsystem zu entwickeln, wo ein Antrag online gestellt und dieser dann von der Verwaltung digital bearbeitet werden kann und dann wieder ein Bescheid zurückkommt –, dazu in den meisten Fällen Dinge wie zum Beispiel ein Lesegerät für den Personalausweis braucht, weil das das zentrale eID-System ist. Das anzuschaffen, werden die meisten Bürger scheuen, weil sie sagen: Da gebe ich noch Geld dafür aus – alles viel zu kompliziert –, weil ich irgendwann einmal auf eine Verwaltung gehen muss. Das heißt, wenn wir genügend Angebote für den Bürger schaffen können, dann wird er auch irgendwann den Schritt gehen, diese Dinge für sich selbst zu erledigen, ein Konto anzulegen – dazu komme ich dann gleich noch – und dann auch diese Angebote online zu nutzen. Das heißt, wir müssen erst einmal Angebote schaffen, um auch die Nutzungszahlen dort wesentlich zu erhöhen.
Dann ist auch die Durchgängigkeit des Verwaltungsablaufs oftmals mangelhaft. Außerdem ist die Frage der Datensicherheit zu nennen, wobei es erstaunlich ist, dass der Bürger oftmals privaten Anbietern, die Ihnen allen bekannt sind, mehr Vertrauen schenkt, was seine Datenhinterlegung anbetrifft – beispielsweise was Kreditkarten- oder Bankdaten angeht –, als dem Staat, weil eine gewisse Angst besteht, dass der Staat am Ende zu viel über einen
weiß. Das sind Dinge, die überwunden werden müssen. Da muss auch Vertrauen geschaffen werden – was wir zum Beispiel auch mit dem Transparenzgesetz machen, dass man auch einsehen kann, was der Staat alles mit den Daten macht. Das sind Beispiele dafür, was getan werden muss, um die Akzeptanz beim Thema „E-Government“ bei den Bürgern zu steigern.
Wie gesagt, wir wollen mit dem E-Government-Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, die dann natürlich technisch umgesetzt werden müssen. Was brauchen wir dazu? Wir brauchen einen einfachen Zugang zu den elektronischen Verwaltungsdienstleistungen. Wir brauchen eine sichere Datenverbindung. Wir brauchen eine sichere Authentifizierung und Signaturverfahren, eine Bezahlfunktion und ein durchgängig elektronisches Verwaltungsverfahren.
Ich gehe mal die Punkte der Reihe nach durch, wie wir das umsetzen wollen. Zuallererst übersichtlicher und einfacher Zugang: Dazu brauchen wir ein zentrales E-Government-Portal für Land und Kommunen, denn der Bürger wird nicht suchen wollen, ist jetzt gerade dafür der Landkreis oder die Gemeinde oder das Land zuständig, sondern er will ein Problem gelöst haben und das 24 Stunden sieben Tage lang. Dafür brauchen wir ein zentrales Portal, das auch für die kommunale Ebene mit anzuwenden ist.
Jede Behörde soll elektronisch erreichbar sein. Deswegen soll ab 01.01.2019 überall die Voraussetzung für die elektronische Verwaltungsarbeit in den Verwaltungen bestehen. Es klingt zwar trivial, ist es aber bei Weitem nicht, wenn wir uns mal den Stand in der Landesverwaltung anschauen. Dazu komme ich gleich noch mal. Für uns ist das zentrale Werkzeug für die Angebote an den Bürger das Programm oder das System ThAVEL, das wir demnächst aber umbenennen wollen, weil ThAVEL nicht wie ein E-Government-Angebot klingt, sondern eher nach etwas anderem, und deswegen soll es in Zukunft „meine Verwaltung“ heißen, „meineverwaltung.de“.
Vielleicht kann man das so erklären: Es gibt eine ganze Menge elektronischer Verfahren in den Verwaltungen, wo die Mitarbeiter natürlich die Verfahren abarbeiten. Der Bürger reicht das mit Papier ein, dann wird das alles eingegeben und dann wird das elektronisch bearbeitet. Jetzt könnte man hergehen und sagen: Jetzt müssen wir in jedem Fachverfahren noch die Online-Funktion dazu programmieren, dass er dann zu jedem einzelnen Fachverfahren diese Anträge stellen kann, die elektronisch bearbeitet werden. Wir haben aber ein anderes System und das ist jetzt auch vom IT-Planungsrat so beschlossen worden: Es gibt ein Antragssystem. Dieses Antragssystem beinhaltet gleichermaßen eine Bezahlfunktion, beinhaltet die eID-Funktion und
ein Servicekonto oder Nutzerkonto, wo bestimmte Stammdaten des Antragstellers hinterlegt sind – so ähnlich wie Sie das von den kommerziellen Anbietern kennen. Dann meldet er sich einfach dort an und dann werden noch die zusätzlichen Daten eingegeben, die gebraucht werden, um das konkrete Anliegen abarbeiten zu können. Dann wird das über eine XFaull-Schnittstelle an das Fachverfahren übertragen.
Man kann das zum Beispiel bei der Steuer ganz gut sehen, da sind wir schon einen Schritt weiter. Ab diesem Jahr, dem Veranlagungsjahr 2017, gibt es keine Belegvorlegepflicht mehr, sondern eine -vorhaltepflicht. Eine ganze Reihe von Steuerverfahren wird von gar keinem Bearbeiter überhaupt mehr angesehen. Der Antrag wird elektronisch eingereicht, wird vom Computer abgearbeitet und der Bescheid wird zurückgeführt. Nur wenn das Programm erkennt, hier ist etwas unstimmig, wird sich ein Bearbeiter dransetzen. So wird auch die Zukunft der Verwaltung aussehen. Viele einfache Routineverfahren müssen überhaupt nicht mehr von einem Bearbeiter bearbeitet werden, sondern das machen letztendlich die Maschinen.
Das Zweite, was ich angesprochen hatte, ist die sichere Datenverbindung. Wir haben das Landesdatennetz, das wir jetzt auch wieder neu ausgeschrieben haben und damit auch wesentlich größere Bandbreiten erreicht haben. Täglich laufen bei uns 130.000 E-Mails und 112.000 Telefonate ein. Dieses Netz ist BSI-sicherheitszertifiziert. Wir haben auch schon die zweite Zertifizierung durchlaufen, das muss nämlich alle zwei Jahre wieder neu gemacht werden, weil sich an den Standards immer wieder etwas ändert. Das heißt: Wir haben eine hochsichere Verbindung zwischen den Behörden, sodass bezüglich des Abgreifens von Daten – ich will nicht sagen, unmöglich – zumindest ein extrem hoher Sicherheitsstandard gewährleistet werden kann.
Das nächste Thema ist „Servicekonto als sichere Authentifizierung“. Beim Servicekonto wird – wie ich schon vorhin kurz ausgeführt habe – für jeden Bürger, der das gern möchte, ein gewisser Stammdatensatz hinterlegt, sodass er dann diese Daten nicht noch mal eingeben muss und sich eigentlich gegenüber der Behörde authentifiziert hat, sodass er sich dann nur noch mit dem Personalausweis zu erkennen geben muss. Dann kann auch der Bescheid, der letztendlich von der Behörde erstellt worden ist, in sein Servicekonto überführt werden und steht dann sozusagen zum Herunterladen zur Verfügung. Er muss also weder zur Behörde gehen, um seinen Antrag zu stellen, er kriegt das auch nicht mehr per Post zugestellt, sondern er kann das dann – wenn er es überhaupt noch ausdrucken muss – auf seinem PC abspeichern, so
dass das dann jeden Tag gemacht werden kann, 24 Stunden lang, und der Gang zur Behörde letztendlich entfällt.
Wir haben auch die entsprechenden Voraussetzungen mit dem Bund geschaffen und vom Bundesverwaltungsamt die Genehmigung erhalten, den Personalausweis als unser Identifizierungssystem für alle unsere Verwaltungsdienstleistungen zu nutzen. Das, denke ich, ist zurzeit auch die beste Möglichkeit, weil jeder einen Personalausweis hat. Die neuen Personalausweise, die beantragt und ausgereicht werden, sind bereits mit der entsprechenden PIN versehen, also muss nichts mehr freigeschaltet werden, sodass das auch die beste Möglichkeit ist, sich damit sicher zu authentifizieren. Bezahlfunktionen haben wir ebenfalls eingerichtet, sodass wir die Voraussetzungen technischer Art schon geschaffen haben.
In dem Gesetz sind verschiedene Termine genannt, bis wann welche konkreten Dinge umzusetzen sind. Das sind teilweise recht anspruchsvolle Zeiträume, wenn man sieht, wie lange man doch am Ende braucht, um das einheitlich hinzubekommen.
Ein wichtiger Fakt in der ganzen Angelegenheit ist die Zusammenarbeit mit den Kommunen. Jetzt ist der Tagesordnungspunkt etwas vorgezogen worden – ich war eigentlich gerade beim Landkreistag gewesen –, weshalb ich die Rede von Frau Schweinsburg leider nicht hören konnte.
Ich habe sie aber, man hat sie mir mitgegeben. Darin wird die Zusammenarbeit mit dem Land besonders erwähnt. Die Landkreise haben auch erkannt, dass sie nicht in der Lage sein werden, die Herausforderungen der Digitalisierung und des E-Governments allein zu meistern, sondern dass das nur gemeinsam mit dem Land geht. Hier haben wir den Landkreisen eigentlich schon ein gutes Angebot unterbreitet, zum Beispiel die kostenlose Nutzung des Landesdatennetzes, die kostenlose Nutzung von ThAVEL, weil wir das alles zur Verfügung stellen. Ein Ziel muss ganz oben stehen – was ich am Anfang schon erwähnt habe: Die Angebote für die Bürger müssen aus einer Hand kommen. Es kann nicht sein, dass ich erst suchen muss, wer gerade zuständig ist. Deswegen kann das alles am Ende nur gemeinsam gehen. Da sind wir auf dem richtigen Weg.
Was jetzt die Landesverwaltung selbst angeht, da muss ich sagen: Leider ist da in der Vergangenheit vieles schiefgelaufen, was die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe angeht. Über mindestens zehn Jahre hat jedes Ressort vor sich hin gewurschtelt und hat angefangen, irgendetwas mit der elektronischen Akte anzufangen. Das binden wir jetzt alles
zusammen. Das ist nicht ganz einfach, weil überall dezentrale Server stehen, weil überall andere Programme bestehen – zum Glück wenigstens das gleiche Grundprogramm von VIS. Deshalb haben wir jetzt ein zentrales Projekt aufgesetzt, das vor etwa vier Wochen seinen Startschuss gehabt hat, sodass wir das alles zusammenbinden werden, dass wir zukünftig überall gleichmäßig eine elektronische Akte haben, dass wir über die Ressorts hinweg Akten austauschen können, Dokumente austauschen können, dass wir ein elektronisches Kabinett installieren können. All diese Voraussetzungen haben wir jetzt geschaffen. Die wollen wir bis Jahresende so weit umgesetzt haben, dass erst einmal die Grundvoraussetzungen da sind und spätestens dann bis Ende 2022 die gesamte Landesverwaltung mit der elektronischen Akte arbeitet, nicht nur die Ministerien, sondern dass letztendlich – so sagen wir immer – bis zum letzten Forsthaus jeder elektronisch arbeiten kann und der ganze Schriftverkehr wegfällt. Zum Beispiel müssen beim Kabinett alle Kabinettvorlagen 45-mal ausgedruckt werden – das kann in Zukunft alles wegfallen, das brauchen wir alles nicht. Das ist nicht nur Papierverschwendung, sondern die ganzen Abläufe sind dadurch viel zu langsam. Diese Abläufe müssen in Zukunft alle digitalisiert werden und auf diesen Weg haben wir uns gemacht.
Das Gesetz schafft uns auch noch die Grundlage, das mit den Kommunen gemeinsam zu machen. Deshalb ist das ein wichtiger Schritt hin zur Digitalisierung der Verwaltung, für die Verwaltung an sich, aber auch für den Bürger nach außen. Ich bin gespannt auf die Beratung, die wir jetzt zu dem Gesetzentwurf hier haben werden, und freue mich auf die Ausschussbehandlung zum Thema. Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich denke, mit dem Entwurf der Regierung, der mit kleinen Änderungen heute zur Abstimmung steht, haben wir einen guten Kompromiss eingebracht, der einerseits die Leistungen der Beamtinnen und Beamten im Freistaat würdigt, auf der anderen Seite aber auch die finanziellen Rahmenbedingungen beachtet. Mit der Angleichung der Besoldung an die Tariferhöhung jeweils zum 01.09. ist das – denke ich – gelungen. Auch wird damit erreicht, dass es kein weiteres Auseinandertriften der Einkommen der Tarifbeschäftigten und der Beamten gibt. Ich kann gar nicht verstehen, Herr Kowalleck, dass Sie das hier so kritisieren, denn das ist die gängige Praxis, die auch unter Minister Voß so eingebracht worden ist und die auch von Ihnen und Ihrer Fraktion immer so mitgetragen worden ist.
Vielleicht noch zwei wichtige Punkte, denn die Inhalte sind jetzt ausführlich diskutiert worden. Wir werden oft auf Personalratssitzungen oder in Beschäftigtenversammlungen gefragt, was denn nun mit der Besoldungsanpassung ist, es sollte doch am 1. September passieren und jetzt haben wir doch schon November und es ist immer noch nichts passiert. Dazu muss man noch mal sagen, dass wir die Aufgabe hatten, die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung zu überprüfen. Das gilt sowohl für die Vergangenheit, also für die letzten Jahre, das hat uns das Bundesverfassungsgericht aufgegeben, als auch für einen gewissen Ausblick auf die vor uns liegenden Jahre, wobei man das eben nicht genau abschätzen kann, weil da auch die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts eine Rolle spielt und die kann man natürlich nur schätzen bzw. prognostizieren, aber nicht genaue Voraussagen treffen. Wir sind dann zu der Erkenntnis gekommen, die Besoldung in der Vergangenheit war verfassungsgemäß. Wir gehen davon aus, dass das für die jetzt vorgeschlagene Besoldungserhöhung auch zutrifft. Das hat ein bisschen gedauert, weil wir das wirklich exakt abprüfen mussten. Deshalb ist der Gesetzent
wurf erst nach zwei Kabinettssitzungen dann im September eingebracht worden. Aber ich denke und bin mir ganz sicher, wenn wir heute zur Beschlussfassung kommen, werden wir das dann Ende November/Anfang Dezember auch bei der nächsten Gehaltszahlung berücksichtigen und rückwirkend zum 1. September die Zahlung vornehmen, sodass dies also in diesen Jahr noch zur rechten Zeit erfolgt.
Eine zweite Sache, auf die ich noch kurz eingehen möchte, sind die Änderungen, die von den Koalitionsfraktionen eingebracht worden sind. Das ist einmal die Änderung bei der Mindestversorgung, was wichtig ist, aber eben auch die Zuschläge, die möglich sind, für die Beschäftigten, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen große Arbeit leisten. An dieser Stelle noch meinen herzlichen Dank an alle, die dort tätig sind.
Wir möchten das in gewisser Weise, weil das wirklich über das normale Maß hinausgeht, würdigen und die Möglichkeit schaffen, eine Stellenzulage von 120 Euro pro Monat zu ermöglichen. Für Tarifbeschäftigte brauchen wir das nicht im Gesetz zu regeln, da können wir mit außertariflichen Zulagen arbeiten.
Das sind wichtige Änderungen, die sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch ergeben haben. Ausdrücklicher Dank an die Koalitionsfraktionen, dass das aufgenommen worden ist. Ich hoffe jetzt auf Zustimmung zum Gesetzentwurf, damit wir die Anpassung zur Besoldung auch noch rechtzeitig vornehmen können. Herzlichen Dank.